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ufr

Geld von Verwandten leihen statt Kündigung eigener Verträge (Gestaltung, Steuerbelastung, etc.)

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ufr

Hallo,

 

ich habe noch einige gutverzinste sichere Altanlagen, die mit 3-Monats-Frist kündbar sind.

Nun benötige ich das darin gebundene Kapital für einen selbstgenutzten Immobilienerwerb.

 

Da ich es schade fände, die gut verzinsten Altverträge zu kündigen, habe ich mir folgendes Modell überlegt.

- Meine Eltern, die derzeit das entsprechende Kapital auf einem niedrig verzinsten Festgeldkonto liegen haben, reichen mir das Kapital als Darlehen aus

- Meine Eltern erhalten dafür eine über dem Marktzins (aber unter der Verzinsung meiner Altanlagen) liegende Verzinsung und ein 3-monatiges Kündigungsrecht

- Ich selbst verzichte auf die Kündigung der Altanlagen und hebe den Zins-Spread zwischen der Verzinsung der Altanlagen und dem Zins, den ich an meine Eltern zahlen muss

 

Als "Hackenfuß" des Modells hätte ich gesehen, dass zwei mal Steuer anfällt. D. h. bei mir auf die Erträge aus der Altanlage und bei meinen Eltern auf den von mir gezahlten Darlehenszins (Abgeltungssteuer oder persönlicher Steuersatz?).

Lässt sich dies irgendwie vermeiden, so dass ich z. B. die an meine Eltern gezahlten Darlehenszinsen steuerlich geltend machen kann?

Was haltet Ihr von so einer Gestaltung? Gibt es steuerlich sonst noch etwas zu beachten? Interessiert das Finanzamt, welcher Zinssatz zwischen mir und meinen Eltern vereinbart wird?

 

Die Sparerfreibeträge sind jeweils ausgeschöpft, so dass grundsätzlich Steuer auf die Zinsen anfällt.

 

Vielen Dank für Eure Einschätzungen!

ufr

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mcxreflex

Um welche Art von Anlage handelt es sich?

Davon abhängig wäre evtl. der Verkauf der Anlagen an deine Eltern denkbar.

 

In welcher Größenordnung spielt sich das ganze ab? Summe/Zinssatz der Altanlagen etc. Auch wenn das Vorgehen rechnerisch rentabel ist, würd ich - gerade aufgrund der Beziehung (verwandt) - so etwas immer gut abwägen.

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Kolle
· bearbeitet von Kolle

Als "Hackenfuß" des Modells hätte ich gesehen, dass zwei mal Steuer anfällt. D. h. bei mir auf die Erträge aus der Altanlage und bei meinen Eltern auf den von mir gezahlten Darlehenszins (Abgeltungssteuer oder persönlicher Steuersatz?).

Lässt sich dies irgendwie vermeiden, so dass ich z. B. die an meine Eltern gezahlten Darlehenszinsen steuerlich geltend machen kann?

Was haltet Ihr von so einer Gestaltung? Gibt es steuerlich sonst noch etwas zu beachten? Interessiert das Finanzamt, welcher Zinssatz zwischen mir und meinen Eltern vereinbart wird?

 

Einen Gestaltungsmissbrauch sehe ich bei weitem nicht wenn dir deine Eltern das Darlehen zinslos gewähren. Kann man im persönlichen Bereich mit "Nettigkeiten" ausgleichen.

 

Progressionsstripping ( unterschiedlicher Grenzsteuersatz zwischen dir und deinen Eltern ) könnte bei unter Fremden unüblich hohen Zinssätzen zum Problem werden.

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odensee

Hast du schon mal Google bemüht? https://www.google.de/search?q=darlehen+verwandte Ich finde da zu der steuerlichen Fragestellung einiges.

 

Ob es sich lohnt, ist eine ander Frage. Das kannst du aber, davon gehe ich aus, selbst ausrechnen. (Wenn nicht: Zahlen bitte...B-)) Ich hab das selbst auch mal gemacht (als darlehnsnehmendes "Kind"), dass persönliche Verhältnis sollte in Ordnung sein, sonst kann es Stress geben (nicht selbst erlebt, aber mitbekommen bei anderen).

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