kleinerfisch November 20, 2015 Bei ausländischenThesaurierern ist die Frage der ausschüttungsgleichen Erträge (agE) ja schon x-mal durchgekaut. Kurz zusammengefasst spielen agE an vier unterschieldichen Stellen der Steuerberechnung bzw. -zahlung eine Rolle. Die thesaurierten Beträge müssen jährlich versteuert werden. Sie verbleiben im Fonds, erhöhen dort den NAV und damit den wirtschaftlichen Veräußerungsgewinn (Verkaufserlös-Kaufkosten) Bei der Berechnung des steuerlichen Veräußerungsgewinns werden Sie daher abgezogen. Aber bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage wieder hinzugezählt (als Ertrag, nicht Veräußerungsgewinn) Da 1, 2 und 4 zur Versteuerung der agE führen und lediglich 3 diese wieder abmildert, werden die agE letztlich zweimal versteuert, was nur in der ESt-Erklärung wieder rückgängig gemacht werden kann. Wie ist das nun bei inländischen Thesaurierern? 1. wird ersetzt durch die Besteuerung der agE auf KAG-Ebene. 2. gilt auch hier 3. müsste eigentlich auch stattfinden Damit keine doppelte Besteuerung stattfindet, müsste dann eigentlich 4. entfallen. Leider habe ich tatsächlich noch nie einen deutschen Fonds verkauft, kann meine These also nicht selbst nachprüfen. Kann jemand die These bestätigen (oder verbessern)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag