Zum Inhalt springen
testie

Steueroptimierung der Abfindung

Empfohlene Beiträge

testie

Servus,

ich hatte vor kurzem ein interessantes Gespräch mit meiner Mutter ~50Jahre die ein Abfidungsangebot von ihrem Unternehmen angeboten bekommen hat. Sie hat bisher zwischen 60k-70k im Jahr verdient in einem großen deutschen Unternehmen und müsste das Angebot relativ kurzfristig annehmen ~2 Wochen.

Die Abfindungssumme liegt bei um die 200k. Da Sie in einem Alter ist wo es sicher nicht einfach sein wird schnell einen Job zu finden würde Sie gerne in ihrem Job bleiben aber geplant ist ihren Standort in Heimatnähe aufzulösen und mehrere 100km zu verlegen. Das soll im kommenden Jahr geschehen. Aus dem Grund würde Sie gerne das Angebot annehmen. Ich habe schon gelesen, das die Abfidungssumme dem Einkommen komplett angerechnet wird und so den Steuersatz natürlich in die höhe treibt. Bei der Summe ist natürlich jedes Prozent die man darauf an Steuern zahlt recht bitter. Jetzt habe ich schon etwas danach gegoogled und was von einer fünftelregelung gelesen, sprich die fiktive Verteilung der Abfidung auf fünf Jahre um den Steuersatz niedriger zu halten, aber vielleicht hat ja jemand noch ein paar Tipps und Erfahrungen, die ich meiner Mutter mit auf dem Weg geben kann. Ich habe leider keinerlei Erfahrungen in dem Bereich.

Ich danke schon einmal im Vorraus!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cellardoor

Hier ist das ganz gut beschrieben.

 

http://der-privatier.com/kap-3-3-1-die-fuenftelregel/

 

Wichtig ist, dass in dem Jahr, in dem die Abfindung gezahlt wird, möglichst wenig sonstige Einkünfte vorliegen. Das kann man z.B. erreichen, indem die Abfindung ins neue Jahr verschoben wird. siehe http://der-privatier.com/kap-3-3-2-abfindung-und-steuern-der-termin/

 

 

Bei 60k-70k Brutto-Jahreseinkommen, zahlt deine Mutter fast den Spitzensteuersatz. Daher würde ihr die Fünftelregelung nichts bringen, denn.

 

200k / 5 = 40k => 16.8k Steuer

16.8k *5 = 84k Steuer insgesamt.

 

Wird die Abfindung dagegen ins neue Jahr verschoben, und fallen in diesem Jahr keine weiteren Einkünfte an, würde gelten

200k / 5 = 40k => 8918€ Steuer

8918 *5 = 44590€ Steuer insgesamt

 

Fast 40k € gespart.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
testie

Die Abfindung ins neue Jahr zu verschieben ist sicher clever, da sie wohl in einem neuen Job wohl nicht das jetzige Gehalt wird halten können. Ich werde mir mal die Links anschauen :thumbsup:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Stockinvestor
· bearbeitet von Stockinvestor

Wichtig ist, dass im Jahr der Zahlung der Abfindung möglichst keine weiteren Erträge anfallen, so dass die Fünftelregelung den größtmöglichen Nutzen bringt.

 

Mögliches Szenrio für Deine Mutter wäre:

 

Der Arbeitsvertrag endet am 31.06.2016. Die Zahlung der Abfindung soll aber erst 2017 erfolgen. Ganz wichtig! Denn wichtig für die steuerliche Behandlung ist, wann der Zahlungseingang der Abfindung erfolgt. Dies im Abfindungsvertrag auch so reinschreiben lassen.

 

Vom 01.07.2016-31.12.2016 meldet sie sich arbeitslos.

 

2017 (Zahlung der Abfindung) meldet sie sich von der Arbeitsagentur ab, so dass sie kein Arbeitslosengeld mehr bezieht. Dadurch wird weiter das Einkommen reduziert. Nachteil: Sie muss sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Und Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zahlen. Das ist aber nicht ganz so schlimm, da sich dies auch einkommenmildernd auswirkt.

 

2018 kann sie sich dann wieder arbeitslos melden. Wahrscheinlich hat sie als über 50-jährige Anspruch auf 18 Monate. Kenne den Werdegang Deiner Mutter nicht.

 

Das mal als grobe Richtlinie von jemanden, der das auch mitgemacht hat, aber eben kein Steuerexperte ist, zumal ich die finanziellen und steuerlichen Hintergründe Deiner Mutter nicht kenne. Ob sie z.B. verheiratet ist oder nicht. Und was da sonst noch alles steuertechnisch mitreinspielen könnte.

 

Deine Mutter scheint auch schon länger bei der Firma zu arbeiten, schließe ich aus der Höhe der Abfindung, weshalb da auch Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Am besten den Betriebsrat noch miteinbinden.

 

Bei solch großen Abfindungen von 200.000 Euro wäre es wohl generell das Beste sich an einen Steuerberater zu wenden, der sich speziell mit Abfindungen auskennt. Ich denke, dass das gut investiertes Geld ist. Zumal sich in der Gesetzesgebung schnell mal was ändert.

 

Der kennt dann noch so Tricks wie Beteiligungen, die im Jahr der Abfindungszahlung steuerlich voll abzugsfähig sind, so dass man letztendlich null Steuern zahlen muss.

 

Und noch ein Tipp: Den Leuten aus der Personalabteilung ist die steuerliche Behandlung von Abfindungen meistens gar nicht bekannt. So jedenfalls meine Erfahrung. Muss sie ja auch nicht, denn denen kann es egal sein, ob Du viel Steuern zahlst oder nicht. Dir aber eben nicht.

Deshalb nicht einfach den Aufhebungsvertrag unterschreiben. In der Hoffnung, dass die in der Perso schon alles optimal für einen richten. Den Aufhebungsvertrag am besten noch mal auf den genauen Wortlaut von einem Fachanwalt checken lassen, sonst droht Sperre des Arbeitslosengeldes.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Tooni

Bevor ich an Steueroptimierungen denken würde, würde ich mir erst einmal Gedanken über die weitere Lebensplanung und die Auswirkung der verschiedenen Szenarien machen (Arbeitslosigkeit, Rente, Krankenversicherung, usw.). Eine Abfindung von 200k hört sich viel an, kann aber auch schnell weg sein.

 

Ansonsten sind die bisher gemachten Vorschläge schon ganz gut. Ich würde vielleicht noch ergänzen, dass es ganz gut wäre, wenn die ordentlichen Kündigungsfristen eingehalten würden. Ist nicht zwingend, aber damit kann man eine Ruhefrist (kein ALG) bei der Arbeitsagentur vermeiden.

 

Eine weitere sinnvolle Möglichkeit, das zu versteuernde Einkommen zu senken, wären Einzahlungen in die eigene Altersvorsorge (Gesetzlich, betrieblich oder Rürup). Die max. Grenze liegt 2015 irgendwo bei 22k (davon 80%). Bei Verheirateten ist es doppelt so viel, also ca. 44k*80%=35k.

 

Ich selber habe mit einer Abfindung meine berufliche Laufbahn beendet und habe sehr viel aus dem Buch von Peter Ranning "Der Privatier" gelernt. Manches kam für mich allerdings leider zu spät. Bevor deine Mutter unterschreibt, wäre es daher wichtig, dass sie sich über die Wirkung von verschiedenen Details im Klaren ist, wie z.B. Einhalten der Kündigungsfrist, Auszahlungstermin, Sperr- und Ruhezeiten bei der Agentur für Arbeit, Krankenkasse, Rentenansprüche, usw.

 

Gruß, Tooni

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

Servus,

ich hatte vor kurzem ein interessantes Gespräch mit meiner Mutter ~50Jahre die ein Abfidungsangebot von ihrem Unternehmen angeboten bekommen hat. Sie hat bisher zwischen 60k-70k im Jahr verdient in einem großen deutschen Unternehmen und müsste das Angebot relativ kurzfristig annehmen ~2 Wochen.

Die Abfindungssumme liegt bei um die 200k. Da Sie in einem Alter ist wo es sicher nicht einfach sein wird schnell einen Job zu finden würde Sie gerne in ihrem Job bleiben aber geplant ist ihren Standort in Heimatnähe aufzulösen und mehrere 100km zu verlegen. Das soll im kommenden Jahr geschehen. Aus dem Grund würde Sie gerne das Angebot annehmen. Ich habe schon gelesen, das die Abfidungssumme dem Einkommen komplett angerechnet wird und so den Steuersatz natürlich in die höhe treibt. Bei der Summe ist natürlich jedes Prozent die man darauf an Steuern zahlt recht bitter. Jetzt habe ich schon etwas danach gegoogled und was von einer fünftelregelung gelesen, sprich die fiktive Verteilung der Abfidung auf fünf Jahre um den Steuersatz niedriger zu halten, aber vielleicht hat ja jemand noch ein paar Tipps und Erfahrungen, die ich meiner Mutter mit auf dem Weg geben kann. Ich habe leider keinerlei Erfahrungen in dem Bereich.

Ich danke schon einmal im Vorraus!

 

Evtl. bietet es sich an, das Ganze über eine betriebliche Altersvorsorge zu regeln. Da sind die Höchstgrenzen u.U. auch flexibel.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
klein Gordon

Servus,

ich hatte vor kurzem ein interessantes Gespräch mit meiner Mutter ~50Jahre die ein Abfidungsangebot von ihrem Unternehmen angeboten bekommen hat. Sie hat bisher zwischen 60k-70k im Jahr verdient in einem großen deutschen Unternehmen und müsste das Angebot relativ kurzfristig annehmen ~2 Wochen.

Die Abfindungssumme liegt bei um die 200k. Da Sie in einem Alter ist wo es sicher nicht einfach sein wird schnell einen Job zu finden würde Sie gerne in ihrem Job bleiben aber geplant ist ihren Standort in Heimatnähe aufzulösen und mehrere 100km zu verlegen. Das soll im kommenden Jahr geschehen. Aus dem Grund würde Sie gerne das Angebot annehmen. Ich habe schon gelesen, das die Abfidungssumme dem Einkommen komplett angerechnet wird und so den Steuersatz natürlich in die höhe treibt. Bei der Summe ist natürlich jedes Prozent die man darauf an Steuern zahlt recht bitter. Jetzt habe ich schon etwas danach gegoogled und was von einer fünftelregelung gelesen, sprich die fiktive Verteilung der Abfidung auf fünf Jahre um den Steuersatz niedriger zu halten, aber vielleicht hat ja jemand noch ein paar Tipps und Erfahrungen, die ich meiner Mutter mit auf dem Weg geben kann. Ich habe leider keinerlei Erfahrungen in dem Bereich.

Ich danke schon einmal im Vorraus!

 

Wie lange ist deine Mutter schon beim Unternehmen?

mehrere 100 km sind wie viel genau?

Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, wie hoch ist der Organisationsgrad in der zugehörigen Gewerkschaft?

Welche Goodies bietet das Unternehmen allen anderen Mitarbeitern an? (Transfergesellschaft, Sozialplan)

 

37 Monatsgehälter finde ich bei einem florierenden Unternehmen nicht so viel. Vor allem, deine Mutter wird sehr schwer einen neuen Job finden (aus den vorhandenen Daten).

 

Aus prinzip würde ich kein Angebot mit so einem enormen Zeitdruck unterschreiben.

 

Habt ihr/ Hat sie schon einen Rechtsanwalt aufgesucht? Bei solchen Summen ist das eigentlich ein Muss!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kolle

Bei solch großen Abfindungen von 200.000 Euro wäre es wohl generell das Beste sich an einen Steuerberater zu wenden, der sich speziell mit Abfindungen auskennt. Ich denke, dass das gut investiertes Geld ist. Zumal sich in der Gesetzesgebung schnell mal was ändert.

 

Der kennt dann noch so Tricks wie Beteiligungen, die im Jahr der Abfindungszahlung steuerlich voll abzugsfähig sind, so dass man letztendlich null Steuern zahlen muss.

 

 

 

Steuerberater ist schon mal gut, aber auch er schafft es nicht ~200 T€ steuerfrei zu vereinnahmen. Er kann höchstens das Einkommen im Jahr der Abfindungszahlung auf Null drücken, mit der Fünftelregelung müssen immer noch ~40 T€ nach Steuertarif versteuert und das Ergebnis mit 5 multipliziert werden.

 

Ist die Mutter alleinstehend, fallen bestenfalls ~45 T€ Steuern an, ist sie verheiratet und der Mann hat kein Einkommen sind es bestenfalls ~ 22 T€ an Steuern.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
testie
· bearbeitet von testie

Meine Mutter ist circa 30 Jahren in dem Unternehmen und der spätere Standort ist ~200km weit entfernt. Wie genau die Strucktur in dem Unternehmen ist weiß ich nicht aber da das Unternehmen fast 70k Beschäftigte in Deutschland hat gehe ich von einem funktionierenden Betriebsrat aus. Wie es mit extra Goodies / Folgeplänen usw. aussieht steht wohl alles nicht so fest. Mitarbeiter die es betrifft haben soweit ich das weiß nur Stellengesuche der Deutschen Bahn weitergeleitet bekommen.

- Die Frist für das Angebot war sicher auch schon ein paar Wochen länger im Raum aber wurde mir erst jetzt berichtet -.-

Ich habe ihr geraten sich beim Betriebsrat einmal bzgl der Optionen schlau zu machen und dann ggf. einen Steuerberater/Rechtsanwalt aufzusuchen.

Ansonsten lebt sie mit ihrem Lebengefährten unverheiratet zusammen.

Realisieren von Verlusten bei Kapitalerträgen kann sie nicht (vll noch Stückzinstrick) so bleibt dann nur wie Tonni schrieb (Gesetzlich, betrieblich oder Rürup). Für meine Mutter ist das eine schwere Entscheidung, weil sie eigentlich keine Veränderungen möchte.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
klein Gordon

Für 30 Jahre Betriebszugehörigkeit 30 Gehälter Abfindung (7 Monate ist die Kündigungsfrist, d.h. 37 - 7 = 30) ist nichteinmal ein durchschnittliches Angebot, sonderen einfach nur schlecht (vorrausgesetzt der Firma geht es halbwegs gut).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
testie

Was wäre den deiner Meinung nach eine angemessene Abfindungssumme? Ich denke dem Unternehmen geht es recht gut.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch

Je nach Einkommen des Lebensgefährten (je niedriger desto besser) wäre auch eine Heirat in Betracht zu ziehen.

Natürlich gibt es dabei Wichtigeres zu bedenken, deshalb sage ich es mal so: Wenn überhaupt, dann im Jahr der Abfindungszahlung.

 

Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit, die Abfindung auf 2 Jahre zu verteilen.und dadurch zu optimieren.

Als Daumenregel gilt für Steuerminimierung, das zu versteuernde Einkommen über die Jahre gleich hoch halten.

(vereinfachtes) Beispiel:

2016 noch 6 Monate Arbeit = 35k

2017 Einkommen 0

Abfindung 195k (rechnet sich besser als 200)

 

optimale Verteilung:

2016 35k + 80k Abfindung = 115k

2017 115k Abfindung

 

Dabei müssten allerdings noch andere Faktoren mit eingerechnet werden: ALG. Änderung der Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, evtl. andere Einkünfte etc.

 

Vorschlag: WISO Steuersparbuch o.ä. kaufen (ca. 35 EUR) und ein bisschen rumspielen.

 

Zur Höhe: Sog. Regelabfindung ist 0,5 Gehälter/Jahr. Ist aber nicht bindend:

Bei einer anderen (vor allem im Bereich der Hessischen Arbeitsgerichte) verbreiteten Faustformel wird zudem auf das Alter geschaut. Demnach beträgt die Abfindung bei Arbeitnehmern für die Beschäftigungsjahre,
  • die im Alter bis zu 39 Jahren liegen: 0,5
  • die im Alter 40 – 49 Jahre liegen: 0,75 und
  • die im Alter ab 50 Jahre liegen: 1,0 Bruttomonatsgehälter pro Jahr.

Die Abfindung eines 54-jährigen Arbeitnehmers, der zuletzt 3.500 € monatlich (brutto) verdiente und eine Betriebszugehörigkeit von 20 Jahre hat (beim Eintritt war er 34), würde sich nach dieser Faustformel so berechnen:

 

  • für das 34. – 39. Lebensjahr (5*0,5 =): 2,5
  • für das 40. – 49. Lebensjahr (10*0,75=): 7,5 und
  • für das 50. – 54. Lebensjahr (5*1=): 5.

Insgesamt ergeben sich 15 Monatsgehälter, was bei 3.500 € einer Abfindung von 52.500 € entspricht.

 

 

Ist die Faustformel bindend?

Nein. Diese Faustformel ist grundsätzlich weder gesetzlich vorgegeben noch aus anderen Gründen bindend. Sie stellt lediglich eine Richtschnur dar.

 

Quelle. 30 Gehälter scheint also erst mal ganz ok.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
testie

Die Abfindung auf 2 Jahre zu verteilen ist sicher interessant. Ich nehme mal an das man da 2mal die Fünftel-Regelung anwenden kann.

Bisher war meine favorisierte Variante sich die Abfindung im kommenden Jahr auszahlen zu lassen und da das Einkommen soweit wie möglich zu senken. Hab heute mit einem vom Arbeitsamt gesprochen der mir sagte man könne die Arbeitslosengeldzahlung auch 1 Jahr verschieben. Er sagt mir auch noch wie das heißt, was ich aber leider schon wieder vergessen habe. In Prinzip hoffe ich auch nicht, dass es zu einer längeren Arbeitslosigkeit kommen wird.

Meine Mutter hat noch eine große Summe risikolos auf dem Sparbuch zu liegen, da würde mich interessieren, in wie weit man den Stückzinstrick ausreizen kann. Das wäre wenn aber erst nächstes Jahr ein Problem.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Tooni

Die Abfindung auf 2 Jahre zu verteilen ist sicher interessant. Ich nehme mal an das man da 2mal die Fünftel-Regelung anwenden kann.

Vor solchen Ideen kann ich nur warnen! Wird die Abfindung aufgeteilt, gibt es nämlich gar keine Fünftelregel! Darüberhinaus gibt es noch weitere Fallen, die zu beachten sind, z.B. die sog. Zusammenballung. Ist bei den o.g. Gegebenheiten wohl keine Gefahr, aber kann bei einer Verschiebung der Abfindung ins Folgejahr auch schon mal ins Auge gehen.

 

Die von der Arbeitsagentur angesprochene Idee zur Verschiebung der Arbeitslosigkeit nennt sich Dispositionsjahr. Ist aber wohl kein offizieller Begriff, ist aber sehr ausführlich auf der Seite des Privatiers erläutert. Einfach mal "Privatier und Dispositionsjahr" googeln.

 

Ansonsten möchte ich noch anmerken, dass ich eine Abfindung bei 30 Jahren Betriebszugehörigkeit in Höhe von 37 Gehältern für eher überdurchschnittlich halte. Auf der Seite von Th. Schulze findet sich dazu eine Statistik. Zitat:

 

"Die Unternehmensberatung „Karent“ ermittelte in einer Studie, dass ca. 44 % der Gekündigten eine Abfindung von 0,5 Gehältern je Jahr der Betriebszugehörigkeit erhalten, 21 % zwischen 0,6 und 0,9 Gehältern sowie 21 % 1 Monatsgehalt je Jahr. Ca. 8 % der Entlassenen können sogar mit mehr als einem Monatsgehalt als Faktor rechnen."

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
hund555

Für 30 Jahre Betriebszugehörigkeit 30 Gehälter Abfindung (7 Monate ist die Kündigungsfrist, d.h. 37 - 7 = 30) ist nichteinmal ein durchschnittliches Angebot, sonderen einfach nur schlecht (vorrausgesetzt der Firma geht es halbwegs gut).

 

Warum? Wenn es vor Gericht geht, landet man meistens bei 0,5 Gehältern pro Jahr.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kolle

Die Abfindung auf 2 Jahre zu verteilen ist sicher interessant. Ich nehme mal an das man da 2mal die Fünftel-Regelung anwenden kann.

Vor solchen Ideen kann ich nur warnen! Wird die Abfindung aufgeteilt, gibt es nämlich gar keine Fünftelregel! Darüberhinaus gibt es noch weitere Fallen, die zu beachten sind, z.B. die sog. Zusammenballung.

 

Vollkommen richtig ! Der Gesetzgeber lässt die Möglichkeit der Aufteilung über mehrere Jahre oder die Fünftelregelung bei Auszahlung auf einen Schlag. Die Fünftelregelung ist eine Steuervereinfachung die gerade die Aufteilung über mehrere Jahre unnötig machen soll.

 

Hier kann man sich die Steuern selbst ausrechnen: http://www.zinsen-be...euerrechner.php

 

Man nimmt die Differenz der Steuer für das Einkommen ohne Abfindung und der Steuer für das Einkommen inklusive einem Fünftel der Abfindung. Diese Differenz bildet dann den Steuerbetrag für ein Fünftel der Abfindung und muss verfünffacht werden, um die Steuer für die gesamte Abfindung zu erhalten.

 

Sonstiges Einkommen ist im Jahr der Abfindung möglichst zu vermeiden. Durch den Progressionseffekt können Fälle auftreten wo der Grenzsteuersatz des sonstigen Einkommens über 100 % beträgt !!! Das sonstige Einkommen kann durch Abschreibungen und/oder steuerliche Verluste vermindert werden, negatives Einkommen bleibt in Bezug auf die Fünftelregelung unberücksichtigt. Besonders gute Möglichkeiten ergeben sich für Leute, die sich mit der Abfindung selbständig machen und Sonderabschreibungen oder einen Investitionsabzugsbetrag nutzen können. Auch freiwillige Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, Rürup etc. können das sonstige Einkommen vermindern oder in manchen Fällen ganz neutralisieren.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
klein Gordon

Für 30 Jahre Betriebszugehörigkeit 30 Gehälter Abfindung (7 Monate ist die Kündigungsfrist, d.h. 37 - 7 = 30) ist nichteinmal ein durchschnittliches Angebot, sonderen einfach nur schlecht (vorrausgesetzt der Firma geht es halbwegs gut).

 

Warum? Wenn es vor Gericht geht, landet man meistens bei 0,5 Gehältern pro Jahr.

 

Es wird nicht vor Gericht landen, die Gewerkschaft wird da schon einen Sozialplan aushandeln. In einem Sozialplan wird es halt noch mehr Zuckerln geben, wie z.B. Transfergesellschaft, keine Anrechenbarkeit auf ALG I, ...

Wenn der AG Leute loswerden will, würde ich nicht als Erster zu dem Mindestpreis gehen, vor allem bei dieser Anzahl an Sozialpunkten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch

Vor solchen Ideen kann ich nur warnen! Wird die Abfindung aufgeteilt, gibt es nämlich gar keine Fünftelregel! Darüberhinaus gibt es noch weitere Fallen, die zu beachten sind, z.B. die sog. Zusammenballung. Ist bei den o.g. Gegebenheiten wohl keine Gefahr, aber kann bei einer Verschiebung der Abfindung ins Folgejahr auch schon mal ins Auge gehen.

 

Ok, Ihr (Tooni & Kolle) habt recht. Verteilung auf 2 Jahre ist keine gute Idee.

Hier hat das BMF seine Position klargemacht (relevant wohl nur die Kapitel I und III).

Um Missverständnissen vorzubeugen: Die "Zusammenballung" ist keine Falle sondern Grundvoraussetzung für die Fünftelregelung.

Gemeint ist, dass das Gesamteinkommen des Jahres der Zahlung der Abfindung höher ist, als es bei Fortsetzung der Tätigkeit gewesen wäre (üblicherweise orientiert man sich am Einkommen des Vorjahres).

Die von Tooni wohl gemeinte Falle ist die Verfehlung dieses Zieles bei Verlagerung in das nächste Jahr, was insbesondere in Frage käme bei Ende des Arbeitsverhältnisses früh im Jahr bei geringer Abfindung.

Beides scheint hier nicht vorzuliegen.

 

Auf jeden Fall ist Zusammenballung ein gutes Google-Wort für den TO.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Tooni

Um Missverständnissen vorzubeugen: Die "Zusammenballung" ist keine Falle sondern Grundvoraussetzung für die Fünftelregelung.

...Die von Tooni wohl gemeinte Falle ist die Verfehlung dieses Zieles bei Verlagerung in das nächste Jahr, was insbesondere in Frage käme bei Ende des Arbeitsverhältnisses früh im Jahr bei geringer Abfindung.

Beides scheint hier nicht vorzuliegen.

Richtig! Genau so war es gemeint.

Habe ich vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt. Aber so ist es richtig und - wie aber auch schon gesagt - im vorliegenden Fall wohl eher kein Problem.

 

Gruß, Tooni

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
testie
· bearbeitet von testie

Danke für die vielen hilfreichen Beiträge! Meiner Mutter hat sich entschieden das Abfindungsangebot nicht anzunehmen. Sie versucht sich jetzt intern um eine Stelle in der gleichen Stadt zu bewerben. Wie die Chancen dafür stehen kann ich leider nicht einschätzen. Zumindest gilt die Standortgarantie für ihren Arbeitsplatz doch noch bis Ende nächsten Jahres.

Ich habe ihr noch einmal nahegelegt sich beim Betriebsrat zu informieren was sie für Möglichkeiten hat. Vielleicht können die auch helfen. Es ist leider nicht einfach sie zu Aktivitäten zu bewegen -.-

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
· bearbeitet von odensee

Danke für die vielen hilfreichen Beiträge! Meiner Mutter hat sich entschieden das Abfindungsangebot nicht anzunehmen. Sie versucht sich jetzt intern um eine Stelle in der gleichen Stadt zu bewerben. Wie die Chancen dafür stehen kann ich leider nicht einschätzen. Zumindest gilt die Standortgarantie für ihren Arbeitsplatz doch noch bis Ende nächsten Jahres.

Ich habe ihr noch einmal nahegelegt sich beim Betriebsrat zu informieren was sie für Möglichkeiten hat. Vielleicht können die auch helfen. Es ist leider nicht einfach sie zu Aktivitäten zu bewegen -.-

 

Ich bin mit Ende 50 im Alter deiner Mutter, vielleicht etwas älter. Ich kann verstehen, dass man in dem Alter, ohne große Perspektive auf dem Arbeitsmarkt, alles mögliche unternimmt, den vorhandenen Arbeitsplatz zu retten. So irrational das auch für Aussenstehende (Söhne edit: und Töchter eingeschlossen B-)) auch aussehen mag.,

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kolle

Ich bin normal, d.h. ohne Abfindung in Rente gegangen, habe aber bei meiner Betriebsrente ( Gehaltswandlung, Unterstützungskasse ) das Kapitalwahlrecht ausgeübt und die Fünftelregelung gewählt. Mein sonstiges Einkommen im Jahr der Auszahlung habe ich über eine Sonderabschreibung einer PV-Anlage neutralisiert. Zusätzlich habe ich im letzten Arbeitsjahr ( bis November wegen dem lebenslangen Rentenfreibetrag, der jedes Jahr abnimmt ) die Steuerbelastung meines letztes Arbeitseinkommen durch einen Investitionsabzugsbetrag der PV-Anlage stark gemindert. Nur zur Ideenfindung, was man alles so machen kann.;) Steuerliche Verluste aus Gewerbebetrieb zählen als Einkommen aus Arbeit und können mit Arbeitseinkommen aus nichtselbständiger Arbeit verrechnet werden, das geht mit dem hier oft diskutierten Stückzinstrick nicht.

 

PS: Mir nachzumachen ist schwierig, da mittelgroße PV-Anlagen ( Größenordnung ~100 kWp ) zur Volleinspeisung kein lukratives Geschäft mehr sind, das war 2010 noch ganz anders. Steuerlich hat sich aber nichts geändert und es gibt auch andere gewerbliche Möglichkeiten die aber mit mehr Arbeit verbunden sind.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...