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Lobster

Mindesteigenbeitrag in der Elternzeit (Beamte)

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Lobster

Hallo zusammen,

 

ich habe mal eine Frage zur Ermittlung des Riester-Mindesteigenbeitrags. Meine Frau befindet sich seit September 2014 in Elternzeit und hat außer Kinder- und Elterngeld kein Einkommen in 2015 gehabt.

 

Sie ist verbeamtet und hat einen eigenen Riester-Vertrag. Reicht es, wenn sie im Jahr 2015 lediglich 60 Euro in den Vertrag einzahlt, um die volle Förderung (154 Euro + 300 Euro = 454 Euro) zu erhalten? Im Prinzip erreicht sich ja bei einem Einkommen von 0 Euro die 4% Grenze mit nur 60 Euro.

 

Oder sehe ich da etwas falsch?

 

Danke für die Aufklärung.

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gruber
Wikipedia sagt, 4% des rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres. D.h. Mindesteigenbeitrag für das Jahr 2015 dann 4% vom Einkommen 2014 abzüglich der Zulagen.

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