Zum Inhalt springen
sparfux

Abschaffung der Abgeltungssteuer ab 2017

Empfohlene Beiträge

Arquin85
· bearbeitet von Arquin85

Einfach mal nur den europäischen Vergleich in Ruhe durchlesen...

 

http://abgeltungsste...chen-vergleich/

 

(und die kommende Transaktionssteuer nicht vergessen)

 

 

 

 

Wer dann immer noch nach den Einkommensteuersätzen schreit (bsw. bei einem gut ausgebildeten Ingenieur 42% + 5,5% Soli), dem kann man (freundlich gesagt) nicht weiterhelfen.

 

 

 

 

Viele Grüße

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
FranzFerdinand
· bearbeitet von f*****5

Iich erlaube mir, Ramsteins Beitrag korrigiert wiederzugeben:

 

  1. Dir ist die Sachlage grundsätzlich klar?
  2. Dass eine Abschaffung der Abgeltungssteuer für dich nur relevant ist, wenn dein persönlicher Durchschnittssteuersatz über 25% liegt?
  3. Dass dazu steuerpflichtige Gesamteinkünfte von über 48.000 bzw. 96.000 Euro (für Verheiratete) notwendig ist?

Damit hängt die Antwort auf odensees Frage also von seinen steuerpflichten Gesamteinkünften ab.

 

Für mich persönlich ist es eine Steuererhöhung. Ich hoffe, dass wenigstens der Freibetrag zum Ausgleich erhöht wird.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cellardoor

Wer dann immer noch nach den Einkommensteuersätzen schreit (bzw. bei einem gut ausgebildeten Ingenieur 42% + 5,5% Soli), dem kann man (freundlich gesagt) nicht weiterhelfen.

Das Traurige ist, dass wie so oft Unwissen und Ideologie sinnvolle Entscheidungen unmöglich machen.

 

Die Linken haben recht, wenn sie folgendes sagen: Es kann nicht sein, dass Arbeit höher besteuert wird als Kapitalbesitz.

 

Sie meinen damit:

Jemand besitzt ein Brutto-Jahreseinkommen in Höhe von 90000€. Dann zahlt er etwa 25000€ Lohnsteuer.

 

Ein Privatier, der 5Millionen € zu 2% anlegt und daher 100000€ Kapitalerträge erhält, zahlt 25000€ Abgeltungssteuer.

 

 

Um dieser Problematik zu begegnen, ist aber der nun vorgeschlagene Weg komplett falsch. Weil man damit dem obigen Arbeitnehmer, der vielleicht 10000€ zusätzlich aus Kapitaleinkünften bezieht, diese 10000€ mit 42% besteuert (was eine Gesamtsteuerlast von knapp 30000€ erzeugt), während obiger Privatier ebenfalls knapp 30000€ Steuern bezahlt.

 

Man trifft also wieder mal vor allem die arbeitende Mittelschicht, die klassische Melkkuh.

 

 

Fair wäre folgendes Konzept:

 

Die Kapitaleinkünfte werden unabhängig von den Arbeitseinkünften genauso wie Arbeit besteuert. Dann würde obiger Arbeitnehmer fast keine Steuern auf seine 10000€ zahlen, weil er kaum über den 8354€ Freibetrag liegt. Und der Privatier würde 30000€ Steuern zahlen.

 

 

Murksel und Allround-Könner :lol: Schäuble leuchtet so etwas aber nicht ein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch

Das Traurige ist, dass wie so oft Unwissen und Ideologie sinnvolle Entscheidungen unmöglich machen.

Stimmt, leider betrifft das auch Deinen Post, jedenfalls die Unwissenheit.

 

Jemand besitzt ein Brutto-Jahreseinkommen in Höhe von 90000€. Dann zahlt er etwa 25000€ Lohnsteuer.

Ein Privatier, der 5Millionen € zu 2% anlegt und daher 100000€ Kapitalerträge erhält, zahlt 25000€ Abgeltungssteuer.

Die Lohnsteuer ist als Vergleichsmaßstab ungeeignet, ebenso das Bruttoeinkommen, weil bei der LSt bereits Freibeträge zB für Versicherungen enthalten sind. Sinnvoll ist hier nur das zu versteuernde Einkommen zu vergleichen (also nach allen Abzügen, die die Steuer erlaubt). Dann sehen die Zahlen allerdings etwas anders aus.

Außerdem wäre ja wohl sinnvoll, beiden Gruppen das gleiche Einkommen zu geben.

Und drittens ist der Familienstand nicht ganz unwichtig.

 

Ein Single besitzt ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 90000€. Dann zahlt er etwa 29500€ Einkommensteuer.

Ein Paar besitzt ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 90000€. Dann zahlt es etwa 21600€ Einkommensteuer.

Ein Privatier, der 5Millionen € zu 2% anlegt und daher 90000€ Kapitalerträge erhält, zahlt 22500€ Abgeltungssteuer.

 

 

Um dieser Problematik zu begegnen, ist aber der nun vorgeschlagene Weg komplett falsch. Weil man damit dem obigen Arbeitnehmer, der vielleicht 10000€ zusätzlich aus Kapitaleinkünften bezieht, diese 10000€ mit 42% besteuert (was eine Gesamtsteuerlast von knapp 30000€ erzeugt), während obiger Privatier ebenfalls knapp 30000€ Steuern bezahlt.

Was wäre falsch daran, wenn beide dasselbe bezahlen? Wenn es denn so wäre...

 

Ein Single besitzt ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 100000€. Dann zahlt er etwa 33700€ Einkommensteuer.

Ein Paar besitzt ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 100000€. Dann zahlt es etwa 25500€ Einkommensteuer.

Ein Privatier, der 5Millionen € zu 2% anlegt und daher 100000€ Kapitalerträge erhält, zahlt 25000€ Abgeltungssteuer.

 

Fair wäre folgendes Konzept:

 

Die Kapitaleinkünfte werden unabhängig von den Arbeitseinkünften genauso wie Arbeit besteuert. Dann würde obiger Arbeitnehmer fast keine Steuern auf seine 10000€ zahlen, weil er kaum über den 8354€ Freibetrag liegt. Und der Privatier würde 30000€ Steuern zahlen.

Wenn ich das richtig verstehe, würdest Du den Grundfreibetrag verdoppeln, wenn der Arbeitnehmer auch Kapitaleinkünfte hat?

Dann ergäbe sich dieses Bild:

 

Ein Single besitzt ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 90000€ +10000€, nach 2.GFB also 91646€. Dann zahlt er etwa 30200€ Einkommensteuer. Für ein Paar wären es 22200€.

Der Privatier bekommt ja nur einen Freibetrag, zahlt also Steuern auf 100000€. Das wären dann wieder 33700€ (Single).

Und ein Single mit 100000€ nur als Arbeitseinkommen zahlt dasselbe.

 

Das kann man ideologisch besser finden, aber gerechter ist diese Lösung wohl kaum.

 

Man trifft also wieder mal vor allem die arbeitende Mittelschicht, die klassische Melkkuh.

Wer 90.000 EUR brutto im Jahr hat gehörte schon 2011 selbst als Paar zu den obersten 10% und damit mitnichten zur Mittelschicht.

Quelle: destatista

 

Murksel und Allround-Könner :lol: Schäuble leuchtet so etwas aber nicht ein.

 

Weil es weder durchdacht noch gerecht noch verfassungsgemäß ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cellardoor
· bearbeitet von Cellardoor

Das zu versteuernde Einkommen verwechseln die Allermeisten mit dem Bruttoeinkommen. Das führt dazu, dass viele glauben, dass sie bei 53000€ Brutto-Jahreseinkommen bereits den Spitzensteuersatz zahlen würden. Daher verwende ich in meinen Ausführungen immer das Brutto-Einkommen. Denn auch wenn Erbsenzähler immer wieder mit dem Argument kommen "Das kommt darauf an, was man an Versicherungen und co. absetzen kann", der Otto-Normalarbeitnehmer zahlt Solidaritätszuschlag, Lohnsteuer, evtl. Kirchensteuer und Sozialabgaben (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung) und fertig.

 

 

Das gleiche gilt für den Familienstand. Das frühere Modell, der Mann arbeitet und die Frau bleibt daheim und das Einkommen wird halbiert, ist schon seit Jahren nicht mehr gültig. Tatsächlich erzielt in den meisten Ehen ein Partner zumindest die Hälfte des Einkommens des anderen Partners. Dann macht das Ehegattensplitting fast nichts mehr aus. siehe z.B. hier https://de.wikipedia...g_Splitting.png

Daher kann man durchschnittliche Ehepaare genauso wie Singles behandeln.

 

 

Ich habe jetzt nicht Stunden investiert, um passende Zahlen zu finden, die Quintessenz sollte ersichtlich sein.

 

 

Was wäre falsch daran, wenn beide dasselbe bezahlen?

Weil es dem Leistungsgedanken wiederspricht, wenn Erwerbsarbeit und Kapitalbesitz gleich besteuert werden.

 

 

Dann ergäbe sich dieses Bild:

 

Ein Single besitzt ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 90000€ +10000€, nach 2.GFB also 91646€. Dann zahlt er etwa 30200€ Einkommensteuer. Für ein Paar wären es 22200€.

Der Privatier bekommt ja nur einen Freibetrag, zahlt also Steuern auf 100000€. Das wären dann wieder 33700€ (Single).

Und ein Single mit 100000€ nur als Arbeitseinkommen zahlt dasselbe.

 

Das kann man ideologisch besser finden, aber gerechter ist diese Lösung wohl kaum.

Nein, es ergäbe sich folgendes Bild:

Ein Otto-Normal-Single hat ein Brutto-Jahreseinkommen in Höhe von 90 000€. Dann zahlt er 25476 Einkommensteuer.

zusätzlich hat er Kapitaleinkünfte in Höhe von 10 000€. Darauf zahlt er 237€ Steuer.

Macht in Summe 25713€ Steuer.

 

Der Privatier hat Kapitaleinkünfte in Höhe von 100 000€. Darauf zahlt er 33738€ Steuer.

 

(Soli mal außen vor, dieser wird hoffentlich sowieso bald abgeschafft.)

 

 

Und das sieht für mich sehr durchdacht (innerhalb der Grenzen, was einem an einem späten Freitag-Abend so einfällt), gerecht und verfassungsgemäß aus.

 

 

PS: Etwas weniger Überheblichkeit würde dir guttun.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bond007
· bearbeitet von bond007

[/size]

Feinheiten wie Substanzbesteuerung bei den niedrigen Zinsen, Doppelbesteuerung von Unternehmenserträgen, etc. erwähnt er gar nicht erst. Wissen belastet.

 

Eher geht der Hund an der Wursttheke vorbei, als der Sozi am Geldbeutel des Bürgers. Konrad Adenauer

 

Zuviele Details verwirren auch nur ... ;)

 

Hier die FAZ:

 

SPD will Abgeltungsteuer vor der Wahl abschaffen

 

Für die SPD gibt es nie einen Grund zu warten uns das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Es kann ja nicht "gerecht" sein dass Kapitalerträge geringer als Arbeitseinkommen (mehr hat die Klientel der SPD nicht) besteuert werden.

Die umgekehrte Frage stellt keiner.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bond007

Das zu versteuernde Einkommen verwechseln die Allermeisten mit dem Bruttoeinkommen. Das führt dazu, dass viele glauben, dass sie bei 53000€ Brutto-Jahreseinkommen bereits den Spitzensteuersatz zahlen würden. Daher verwende ich in meinen Ausführungen immer das Brutto-Einkommen. Denn auch wenn Erbsenzähler immer wieder mit dem Argument kommen "Das kommt darauf an, was man an Versicherungen und co. absetzen kann", der Otto-Normalarbeitnehmer zahlt Solidaritätszuschlag, Lohnsteuer, evtl. Kirchensteuer und Sozialabgaben (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung) und fertig.

 

 

Das gleiche gilt für den Familienstand. Das frühere Modell, der Mann arbeitet und die Frau bleibt daheim und das Einkommen wird halbiert, ist schon seit Jahren nicht mehr gültig. Tatsächlich erzielt in den meisten Ehen ein Partner zumindest die Hälfte des Einkommens des anderen Partners. Dann macht das Ehegattensplitting fast nichts mehr aus. siehe z.B. hier https://de.wikipedia...g_Splitting.png

Daher kann man durchschnittliche Ehepaare genauso wie Singles behandeln.

 

 

Ich habe jetzt nicht Stunden investiert, um passende Zahlen zu finden, die Quintessenz sollte ersichtlich sein.

 

 

Was wäre falsch daran, wenn beide dasselbe bezahlen?

Weil es dem Leistungsgedanken wiederspricht, wenn Erwerbsarbeit und Kapitalbesitz gleich besteuert werden.

 

 

Dann ergäbe sich dieses Bild:

 

Ein Single besitzt ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 90000€ +10000€, nach 2.GFB also 91646€. Dann zahlt er etwa 30200€ Einkommensteuer. Für ein Paar wären es 22200€.

Der Privatier bekommt ja nur einen Freibetrag, zahlt also Steuern auf 100000€. Das wären dann wieder 33700€ (Single).

Und ein Single mit 100000€ nur als Arbeitseinkommen zahlt dasselbe.

 

Das kann man ideologisch besser finden, aber gerechter ist diese Lösung wohl kaum.

Nein, es ergäbe sich folgendes Bild:

Ein Otto-Normal-Single hat ein Brutto-Jahreseinkommen in Höhe von 90 000€. Dann zahlt er 25476 Einkommensteuer.

zusätzlich hat er Kapitaleinkünfte in Höhe von 10 000€. Darauf zahlt er 237€ Steuer.

Macht in Summe 25713€ Steuer.

 

Der Privatier hat Kapitaleinkünfte in Höhe von 100 000€. Darauf zahlt er 33738€ Steuer.

 

(Soli mal außen vor, dieser wird hoffentlich sowieso bald abgeschafft.)

 

 

Und das sieht für mich sehr durchdacht (innerhalb der Grenzen, was einem an einem späten Freitag-Abend so einfällt), gerecht und verfassungsgemäß aus.

 

 

PS: Etwas weniger Überheblichkeit würde dir guttun.

 

237 EUR Steuern auf 10k Kapitalerträge? Nach einem Freibetrag von 801 Euro werden die verbleibenden 9199 mit 26,3% (25% % + Soli) versteuert, d.h. übrig bleiben 6779,67 Euro.

 

Ich kenne keinen "Otto-Normal-Single" der mit 90k Brutto nach Hause geht. Ab 60k wird die Luft dünner, da finden sich nur noch Spezialisten und Führungskräfte.

 

In unserer Verfassung steht nicht wie hoch was besteuert wird.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cellardoor

237 EUR Steuern auf 10k Kapitalerträge? Nach einem Freibetrag von 801 Euro werden die verbleibenden 9199 mit 26,3% (25% % + Soli) versteuert, d.h. übrig bleiben 6779,67 Euro.

Bisher ist das so, aber ich sprach ja von dem "neuen" Konzept, wonach Kapitalerträge genauso wie Erwerbseinkommen besteuert werden.

 

Ich kenne keinen "Otto-Normal-Single" der mit 90k Brutto nach Hause geht. Ab 60k wird die Luft dünner, da finden sich nur noch Spezialisten und Führungskräfte.

Kommt auf den Arbeitgeber an, aber wir können gerne auch ein Brutto-Jahreseinkommen von 50000€ heranziehen. An den Verhältnissen ändert sich nichts.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

237 EUR Steuern auf 10k Kapitalerträge? Nach einem Freibetrag von 801 Euro werden die verbleibenden 9199 mit 26,3% (25% % + Soli) versteuert, d.h. übrig bleiben 6779,67 Euro.

Bisher ist das so, aber ich sprach ja von dem "neuen" Konzept, wonach Kapitalerträge genauso wie Erwerbseinkommen besteuert werden.

 

 

Wenn ich Dein Konzept richtig verstehe, willst Du jeder Einkunftsart den Grundfreibetrag zuordnen? Oder wie will man sonst auf 237 EUR Steuern kommen (in dem man beim Arbeitseinkommen den Grundfreibetrag streicht?)?

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch

PS: Etwas weniger Überheblichkeit würde dir guttun.

Wie man hineinruft, so schallt es heraus:

Das Traurige ist, dass wie so oft Unwissen und Ideologie sinnvolle Entscheidungen unmöglich machen.

Um dieser Problematik zu begegnen, ist aber der nun vorgeschlagene Weg komplett falsch.

...

Murksel und Allround-Könner Schäuble leuchtet so etwas aber nicht ein.

Dazu kommt dann noch das Zahlenbeispiel, dass wie ich dargelegt habe, ziemlich falsch ist.

 

Die anderen haben also keine Ahnung. Du weißt es besser, aber Deine Argumentation hält einer Nachprüfung nicht stand.

Das entspricht ziemlich genau der Definition von überheblich: „sich selbst überschätzend, in selbstgefälliger, dünkelhafter Weise auf andere herabsehend“ (Duden).

 

Nein, es ergäbe sich folgendes Bild:

Ein Otto-Normal-Single hat ein Brutto-Jahreseinkommen in Höhe von 90 000€. Dann zahlt er 25476 Einkommensteuer.

zusätzlich hat er Kapitaleinkünfte in Höhe von 10 000€. Darauf zahlt er 237€ Steuer.

Macht in Summe 25713€ Steuer.

 

Der Privatier hat Kapitaleinkünfte in Höhe von 100 000€. Darauf zahlt er 33738€ Steuer.

Ok, da habe ich Dich falsch verstanden. Leider ist das Beispiel immer noch falsch.

 

Dein Otto-Normal-Single zahlt 25476 Lohnsteuer, nach Berechnung eines Lohnsteuerrechners. D.h. es wurden bereits ca. 12.000 Sozialversicherung von der Steuer abgesetzt.

Dein Privatier lebt garantiert nicht ohne Versicherungen. Wenn er dafür auch 12.000 absetzen kann, wählt er aber die Normalveranlagung für seine Kapitaleinkünfte. Dann hat er noch 88.000 zu versteuern und zahlt nur noch 28721 Steuern.

 

Inkl. Der heutigen 25% AbgSt zahlt dann Otto also 27976, womit er tatsächlich weniger zahlt als der Privatier!

Das mag jetzt für Dich wieder Erbsenzählerei sein, aber besser Erbsen zählen als Äpfel mit Birnen vergleichen.

 

Nach Deinem Modell würde Otto noch weniger zahlen.

Das findest Du offenbar richtig, wenn ich diesen Satz richtig verstehe:

Weil es dem Leistungsgedanken wiederspricht, wenn Erwerbsarbeit und Kapitalbesitz gleich besteuert werden.

Was meinst Du mit dem „Leistungsgedanken“?

Bei mir kommt da sofort die alte FDP-Losung wieder hoch („Leistung muss sich wieder lohnen“) und das Geschwurbel von den „Leistungsträgern der Gesellschaft“. Damit sind dann in der Regel die Winterkorns gemeint und gern auch noch die Sparkassendirektoren und GKV-Vorstände, die im mittelhohen sechsstelligen Bereich verdienen. Selten jedoch die Krankenschwester, die mit 50K Brutto für Schicht- und Wochenendarbeit nach Hause geht.

Das wäre dann (schon wegen der mangelnden Definition des Wortes) die von Dir eingangs bei anderen beklagte Ideologie.

 

Oder meinst Du das steuerliche Leistungsfähigkeitsprinzip? Dann wären wir beim Unwissen, da dieses Wort klar definiert ist, aber nicht so, wie Du das wohl gern hättest.

 

Weiterhin unbeantwortet ist meine Frage nach dem „Otto2“, der nicht 90k aus Arbeit und 10k aus Kapital bekommt, sondern 100k aus Arbeit.

Der bezahlt nach Lohnsteuerrechner 29676, also 2000 mehr als Dein Otto.

 

Dein Modell favorisiert also gerade nicht das Arbeitseinkommen, sondern eine möglichst gleichmäßige Verteilung des Gesamteinkommens auf Kapital und Arbeit.

Die niedrigste Steuer ergäbe sich nach Deinem Modell nämlich bei einer 50/50 Aufteilung. Insofern wirkt es ähnlich, wie das Splittingverfahren.

Und das sieht für mich sehr durchdacht (innerhalb der Grenzen, was einem an einem späten Freitag-Abend so einfällt), gerecht und verfassungsgemäß aus.

Sorry, nein – nicht durchdacht. Was der Freitagabend damit zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Du kannst ja auch posten, nachdem Du Dir die Zeit genommen hast, mal eingehend drüber nachzudenken.

 

Verfassungsgemäß ist es wohl auch nicht. Es gibt zwar noch kein Urteil des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der AbgSt (was mich nach 7 Jahren wundert, hat da noch keiner geklagt?). Es gibt aber das Urteil zur Erbschaftsteuer, in dem das BVerfG klar gesagt hat, dass eine unterschiedliche Behandlung verschiedener Vermögensarten nur in engen Grenzen geht. Das müsste auch für verschiedene Einkommensarten gelten. Diese engen Grenzen sehe ich bei Deinem Modell verletzt. Aber letztlich ist dieser Teil der Diskussion müßig, denn verfassungswidrig ist dann, wenn das Gericht es sagt, und es wird über Deinen Vorschlag nie zu befinden haben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
CHX

Was meinst Du mit dem „Leistungsgedanken“?

Bei mir kommt da sofort die alte FDP-Losung wieder hoch („Leistung muss sich wieder lohnen“) und das Geschwurbel von den „Leistungsträgern der Gesellschaft“. Damit sind dann in der Regel die Winterkorns gemeint und gern auch noch die Sparkassendirektoren und GKV-Vorstände, die im mittelhohen sechsstelligen Bereich verdienen. Selten jedoch die Krankenschwester, die mit 50K Brutto für Schicht- und Wochenendarbeit nach Hause geht.

Das wäre dann (schon wegen der mangelnden Definition des Wortes) die von Dir eingangs bei anderen beklagte Ideologie.

 

Oder meinst Du das steuerliche Leistungsfähigkeitsprinzip? Dann wären wir beim Unwissen, da dieses Wort klar definiert ist, aber nicht so, wie Du das wohl gern hättest.

 

Damit meint er vermutlich, dass ungefähr ein Viertel der Steuerpflichtigen in Deutschland ca. 80 Prozent der festgesetzten Lohn- und Einkommensteuern in Deutschland beisteuern.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch

Bevor wir uns hier zu viel Sorgen machen, sollte man auch dies zur Kenntnis nehmen:

Vor einem Jahr jedoch gab ebenjenes von Schäuble geführte Ministerium den Grünen im Bundestag hochoffiziell eine völlig andere Antwort auf die Parlamentarische Anfrage, was denn bei einer Abschaffung der Abgeltungsteuer herauskäme. Das Ministerium antwortete damals: Die Abschaffung würde dem Staat nicht etwa Mehreinnahmen bescheren, sondern ihn im Gegenteil bis zu eine Milliarde Euro jährlich kosten.

 

 

In der Folge erklärt das Handelsblatt dies mit der dann wohl notwendigen Wiedereinführung des Werbungskostenabzugs und des Teileinkünfteverfahrens für Dividenden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch

Damit meint er vermutlich, dass ungefähr ein Viertel der Steuerpflichtigen in Deutschland ca. 80 Prozent der festgesetzten Lohn- und Einkommensteuern in Deutschland beisteuern.

 

80% ist zwar ein bisschen übertrieben, aber stimmt schon ungefähr.

Das wäre dann ja Variante 2, nämlich die Versteuerung nach dem (finanziellen) Leistungsfähigkeitsprinzip.

 

Und nicht zu vergessen, dass die Einkommensteuer inkl. ihrer Varianten nur noch etwa ein Drittel des gesamten Steueraufkommens erbringt. Das ist deutlich weniger als die unabhängig vom Einkommen erhobenen Verbrauchsteuern (USt, Tabak, Energie etc.), die über 45% des Steueraufkommens ausmachen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Maikel

Einfach mal nur den europäischen Vergleich in Ruhe durchlesen...

 

http://abgeltungsste...chen-vergleich/

Interessante Liste, danke dafür.

Ein wenig stutzig macht mich, daß Länder wie z.B. Frankreich und die Niederlande nicht aufgeführt sind. Ist die Liste etwa in Richtung AbgSt. "geschönt"?

 

Man sieht aber auch sehr gut, daß die AbgSt in anderen Ländern meist niedriger ist, oft noch verbunden mit Spekulationsfristen.

Zu Österreich wäre zu ergänzen, daß mit der AbgSt. auch eine evtl. Erbschaftssteuer mit abgegolten ist.

 

Bei anderen Steuererhöhungen, z.B. MWSt, bringen unsere Politiker schnell Vergleiche mit dem Ausland.

An dieser Liste sieht man, daß wir im internationalen Vergleich wohl schon die höchsten Steuern auf Kapitalerträge zahlen, mit Ausnahme von Schweden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cellardoor
· bearbeitet von Cellardoor

Interessante Liste, danke dafür.

Ein wenig stutzig macht mich, daß Länder wie z.B. Frankreich und die Niederlande nicht aufgeführt sind. Ist die Liste etwa in Richtung AbgSt. "geschönt"?

Frankreich erhebt 24% auf Zinsen und 21% auf Dividenden. Kursgewinne sind nach 8Jahren steuerfrei.

Die Niederlande erheben 15% auf Dividenden und Zinsen sind steuerfrei. Kursgewinne sind für Privatanleger steuerfrei.

 

EDIT: siehe Korrektur unten

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
· bearbeitet von odensee

Die Niederlande erheben 15% auf Dividenden und Zinsen sind steuerfrei. Kursgewinne sind für Privatanleger steuerfrei.

 

Ganz so einfach ist es nicht. Eher kompliziert....

 

Box 3: Einkünfte aus Sparen und Anlegen In Box 3 fallen die sonstigen Einkünfte, insbesondere Einkünfte aus Vermögen. Durch die Einführung von Box 3 wurde die bis dahin in den Niederlanden bestehende Vermögensteuer abgeschafft. Statt die tatsächlichen Einkünfte zu besteuern, werden die unter Box 3 fallenden Einkünfte fiktiv und pauschal besteuert. Bemessungsgrundlage ist der Durchschnitt des Nettovermögens am Anfang des Kalenderjahres.

 

Als Nettovermögen in diesem Sinne gilt das tatsächliche Vermögen abzüglich von etwaigen Schulden. Zum Vermögen gehören u.a. Wertpapiere, Anlagen, Wertsachen und fremdvermietete Wohnungen, nicht aber die eigen genutzte Wohnung bzw. Immobilie. Schulden sind vom Vermögen bis zu 2.800 EUR je Steuerpflichtigen (bzw. bis zu 5.600 EUR, wenn der Steuerpflichtige einen Ehegatten/Lebenspartner hat) abzugsfähig.

 

Einkünfte aus Sparen und Anlagen werden nur besteuert, wenn das Nettovermögen einen Freibetrag von 21.139 EUR je Steuerpflichtigen (bzw. doppelt so viel bei Ehegatten/Lebenspartnern) übersteigt (Afd. 5.5 Wet IB 2001). Die Erhöhung des Freibetrags um 2.674 EUR je Kind wurde mit Wirkung ab 2013 abgeschafft.

 

Der fiktive Ertrag von 4 % der Bemessungsgrundlage wird dann nicht mit dem normalen Steuersatz, sondern mit einem festen Steuersatz von 30 % besteuert (Afd. 2.13. Wet IB 2001). Diese fiktive Vermögensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen und Kapitalanlagen beträgt mit anderen Worten also 1,2 % des Nettovermögens.

 

Quelle: https://www.iww.de/p...ersystem-f70814

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cellardoor

Danke, odensee, ich hatte es falsch in Erinnerung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch

Einfach mal nur den europäischen Vergleich in Ruhe durchlesen...

 

http://abgeltungsste...chen-vergleich/

 

Leider ist die Liste auch laut Wikipedia Stand 2005. Also vor den vielen Änderungen im Zuge der letzten Krisen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
KLEARCHOS

 

 

PS: Etwas weniger Überheblichkeit würde dir guttun.

 

-> Dir auch!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ZappBrannigan

Interessante Liste, danke dafür.

Ein wenig stutzig macht mich, daß Länder wie z.B. Frankreich und die Niederlande nicht aufgeführt sind. Ist die Liste etwa in Richtung AbgSt. "geschönt"?

Frankreich erhebt 24% auf Zinsen und 21% auf Dividenden. Kursgewinne sind nach 8Jahren steuerfrei.

In Frankreich gibt es dazu aber auch noch eine Vermögenssteuer.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Humunculus

Leute, die Diskussionen hat gut angefangen, u.a. Sparfux hat ein paar gute Gedanken gebracht, aber sich dann nicht so gut weiterentwickelt. Hier muss doch niemand jemanden bekehren, was gerecht oder ungerecht ist, das ist wegen unterschiedlicher Prämissen auch nicht objektivierbar. Lasst uns doch einfach schauen, wie wir das beste aus der Situation machen können.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tyr

Die Situation hat sich ja noch gar nicht verändert. Der Finanzminister fühlt nur vor, wie seine Vorstellungen in der Öffentlichkeit ankommen.

 

Was man auf Basis der jetzigen Regelung tun kann ist bekannt. Ohne konkrete Neuigkeiten zu Gesetzen wird sich die Diskussion weiter im Kreis drehen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
· bearbeitet von odensee

Leute, die Diskussionen hat gut angefangen, u.a. Sparfux hat ein paar gute Gedanken gebracht, aber sich dann nicht so gut weiterentwickelt. Hier muss doch niemand jemanden bekehren, was gerecht oder ungerecht ist, das ist wegen unterschiedlicher Prämissen auch nicht objektivierbar. Lasst uns doch einfach schauen, wie wir das beste aus der Situation machen können.

 

Was soll man denn machen? Die Randbedingungen einer möglichen Änderung kennen wir noch gar nicht (Pauschbetrag, Halbeinkünfteverfahren, Spekulationsfrist, Verlustverrechnung usw.): vielleicht (aber ich glaube es nicht...) wird es ja auch für manche besser. Ich erinnere mich noch gut daran, dass der Sparerfreibetrag (so hieß das damals) mal bei 6000 DM lag (wer's aus der jungen Generation nicht glaubt: https://de.wikipedia...parerfreibetrag). "Kleinsparer" blieben völlig steuerfrei.

 

Was also tun, ausser über die bösen Politiker schimpfen?

 

1) Einfach abwarten, et kütt wie et kütt, wie Walter White weiter oben meint (und viel anderes bleibt uns nicht übrig...)

 

2) Im vorauseilenden Gehorsam B-) nach Ausweichmöglichkeiten suchen (wie z.B. Sparfux mit dem umgekehrten Stückzinstrick, hilft aber auch nur einmalig, oder wie hier: http://www.wertpapie...te-verschieben/)

 

3) Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises anschreiben. Wird aber nicht viel bringen (behaupte ich mal), und wenn, dann sollte in einen solchen Brief nicht nur der "Hilfeschrei" ("alles lassen wie es ist!!!") sondern auch konstruktive Hinweise darauf, was bei einer Abschaffung dann doch bitte angepasst werden soll (Halbeinkünfteverfahren, Schonvermögen für Altersvorsorge etc.)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Humunculus

Wenn du mich so fragst, finde ich 2) sich zu verschiedenen Szenarien Gedanken machen am besten, ja.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tyr

Die FAZ hat an Hand von Musterfällen nachrechnen lassen, wie sich die gesetzliche Änderung auswirken könnte: http://www.faz.net/-ht6-8a7il

 

Ausschnitt:

Aber erreicht die Abschaffung der Abgeltungsteuer auch das Ziel, vermögende Sparer und Anleger stärker zu belasten? Das hat die FAS von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG errechnen lassen. Die Rechnungen zeigen, dass die Abschaffung auch Gewinner hätte und nicht einfach nur die Reichen stärker besteuert. Besonders hart trifft es Singles, weil sie nicht vom Ehegattensplitting profitieren. Am höchsten ist die Mehrbelastung bei ledigen Gutverdienern, vor allem, wenn ihr Einkommen zu einem Großteil aus Kapitaleinkünften stammt. Aber nur, wenn das Zinsen sind (Fall 3a).

 

Wer hingegen seine Kapitaleinkünfte aus Dividenden und Aktienkursgewinnen erzielt, profitiert überraschenderweise von der Abschaffung der Abgeltungsteuer (Fall 3b). Denn dann würden diese Einnahmen wohl dem Teileinkünfteverfahren unterworfen, das heißt, nur etwa 60 Prozent wären steuerpflichtig. Das leitet sich aus den Regeln ab, die für Dividenden schon vor der Abgeltungsteuer bis 2009 galten (damals waren nur 50 Prozent zu versteuern). Und aus den Vorschriften, die jetzt bei sehr reichen Bürgern gelten, die Beteiligungen von mehr als einem Prozent am Nennkapital einer Firma halten. Bei ihnen wird die Abgeltungsteuer nicht angewandt. Aus Gleichbehandlungsgründen müssten diese Regeln auch bei allen anderen Anlegern ähnlich gestaltet werden. Nur, wenn Kursgewinne und Dividenden voll versteuert würden, müssten auch die Aktionäre bluten. Es ist fraglich, ob ein solches System verfassungsrechtlich durchgehen würde.

 

Gutverdiener würden eher profitieren

Wahrscheinlicher ist es, einen Teil davon von der Steuer freizustellen. Dann wären Aktionäre die Gewinner gegenüber dem aktuellen System. Und damit die Klientel, die SPD, Grüne und Linke eigentlich stärker belasten wollen, denn tendenziell sind Aktienbesitzer eher Gutverdiener. Ein Steuergeschenk wäre die Abschaffung der Abgeltungsteuer dennoch nicht. Sie würde nur die bisherige steuerliche Benachteiligung gegenüber Zinseinkommen ausgleichen. Denn es wird immer vergessen, dass schon die Unternehmen auf ihre Gewinne Steuern zahlen müssen, während sie die Zinsen für Unternehmensanleihen sogar als Kosten absetzen können. Es ist daher nur logisch, Aktien- und Zinsanlagen ungleich zu behandeln, was aber im derzeitigen System der Abgeltungsteuer nicht passiert.

 

Auch Geringverdiener werden heute schon nach dem persönlichen Steuersatz besteuert. Für sie würde sich durch Abschaffung der Abgeltungsteuer nichts ändern (Fall 1).

 

Mit der Abschaffung würde die Uhr aber vermutlich nur zum Teil zurückgedreht auf die Zeit vor 2009. Denn es ist unwahrscheinlich, dass die alte Spekulationsfrist wieder eingeführt wird. Mit der waren nach einem Jahr Haltefrist Kursgewinne steuerfrei. Offen ist, ob Werbungskosten - zum Beispiel die Fahrt zur Hauptversammlung - wieder voll absetzbar würden. Klar scheint nur, dass der Sparerfreibetrag von 801 Euro (1602 Euro für Verheiratete) erhalten bleibt. Und, dass die Abschaffung das Steuerrecht wieder verkomplizieren würde. Denn jeder müsste wie früher seine Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. Das ist vielen Bürgern mit der Abgeltungsteuer abgenommen worden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...