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Thomas

Internationaler und zeitlicher Vergleich von Lohndumping (Werkvertrag, Arbeitnehmerüberlassung, ...)

Empfohlene Beiträge

Thomas

Hallo zusammen,

 

da ich auch selbst Arbeitnehmer bin und wieder gegen Jahresende direkt mitbekomme, wie sehr doch die mittleren und großen Unternehmen auf Auslagerung zu Dienstleister (Werkvertrag, Zeitarbeit/Arbeitnehmerüberlassung) drängen, um dadurch die Kosten zu senken und die Flexibilität zu erhöhen, suche ich hier nach zusammenfassenden Informationen.

Ich möchte mir dadurch einfach ein Bild verschaffen, wie Deutschland im internationalen Vergleich aufgestellt ist.

 

Denn die Entwicklung macht mir immer mehr Angst. KnowHow wird ohne Ende ausgelagert und verrottet bei irgendeinem Dienstleister, da dieser überwiegend nur mittelmäßiges Personal für das Geld bekommt, welches auch nicht großartig gefördert wird. (Ausnahmen gibt es natürlich, spiegeln meiner Meinung nach aber nicht die breite Masse wieder.) Und so langsam aber sicher wird das KnowHow durch die notwendigen Nachbesserungen, erzeugt durch die Auslagerung, gegen die Wand gefahren. Mit dem nächsten, noch billiger eingekauften Dienstleister, wird natürlich gelobt alles noch besser zu machen, doch nach einem Jahr der Messung ist von dem Gelobten auch nichts mehr übrig. Das Spielchen geht schon seit vielen Jahren immer intensiver. Und ich frage mich, wo die Schmerzgrenze ist.

 

Meine Halbwahrheit-Informationen...

In Japan kennt man glaube keine Werkverträge oder Zeitarbeit. Dort sind die Mitarbeiter zu 80% über Befristungen angestellt.

In den USA kennt man WV und ZA ebenso wenig, dort ist eben Hire and Fire angesagt, wer keine Leistung bringt oder zu teuer ist.

Wie sieht es in anderen europäischen Staaten aus? In Südkorea?

Wie ist eure Meinung und Beobachtung zu dem Thema?

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Akaman

In Südkorea?

Wie ist eure Meinung und Beobachtung zu dem Thema?

Zu Südkorea kann ich leider nichts sagen. Aber in Nordkorea gibt es diese Praxis.

Meine Meinung: ich bin dagegen.

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checker-finance

Klassischer Lehrsatz der BWL: "Do what You can do best - outsource the rest"

 

Die Regel ist allgemeingültig formuliert, d. h. unabhängig von der Regulierungsdichte des Arbeitsmarkts. Umgekehrt gehe ich nicht nicht davon aus, dass Regulierungen des Arbeitsmarkts die Preismechanismen für Arbeitsleistung außer Kraft setzen können. Mindestlohn, künstliche Verteuerung der Zeitarbeit und Kündigungsschutz können vorübergehende Diskrepanzen zwischen Marktpreis und erzwungenem Lohn schaffen, aber der Markt wird sich am Ende immer durchsetzen.

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

Meine Firma hat lange Zeit externe Dienstleistungen in einem sehr speziellen Sektor angeboten (nein, hatte mit Nordkorea noch nicht einmal indirekt was zu tun!). Sowohl von der Qualifikation der MA als auch von der Qualität der Dienstleistungen waren wir stets mindestens gleichwertig, sehr oft wesentlich besser als die "interne Lösung". Unsere MA waren ausserdem mindestens gleich gut bezahlt. Wie das ging? Wir hatten wesentlich niedrigere Overheads.

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Ramstein

Ich finde schon den Titel des Fadens äußerst unqualifiziert "Vergleich von Lohndumping (Werkvertrag, Arbeitnehmerüberlassung, ...)", da allgemein insinuiert wird, dass Werkverträge Lohndumping sind.

 

Das ist natürlich im allgemeinen Trend, was man auch am Wikipediaartikel deutlich sieht. Aber: z.B. Architektenverträge und Ingenieurverträge sind Werkverträge, denn geschuldet wird eine Leistung, nicht nur das "übliche Bemühen im Rahmen der bekannten eigenen Fähigkeiten", wie beim Arbeitnehmer oder allgemein Dienstvertrag. Wenn man Individualsoftware entwickeln lässt, ist das selbstverständlich ein Werkvertrag, denn der Auftragnehmer kann nicht sagen "Ich habe die vereinbarten 6 Monate gearbeitet und bezahlt bekommen, aber das Programm funktioniert nicht". Jahreszeitliche Arabeske: Schneeräumen im Winter ist übrigens auch Werkvertrag.

 

Natürlich gibt es viele Auswüchse beim Werkvertrag, die (Arbeitgebermeinung) durch Auswüchse des deutschen Arbeitsrechts entstanden sind. I.d.R. ist es wohl so, das gerade niedrig- und unqualifizierte Personen mit Werkverträgen benachteiligt werden. Thomas: Trifft das auf dich zu? Warum und was fragst du konkret?

 

Definition und Abgrenzung zwischen Werk- und Dienstvertrag

 

Grundlage für den Abschluss eines Werkvertrages sind die §§ 631 ff BGB. Davon abzugrenzen ist der Dienst- bzw. Arbeitsvertrag, der in den §§ 611 ff BGB geregelt ist.

 

Der Werkvertrag ist ein entgeltlicher, gegenseitiger Vertrag, durch die/den Auftragnehmer/in zur Herstellung eines individuellen Werkes, die/der Auftraggeber/in zur Zahlung der vereinbarten Vergütung (Werklohn) verpflichtet ist. Die/der Werkvertragsnehmer/in (WVN) schuldet also keine Tätigkeit, sondern ein bestimmtes Arbeitsergebnis. Entscheidend für das Vorliegen eines Werkvertrages ist die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, d.h. dass durch die Arbeitsleistung der Werkvertragsnehmerin/des Werkvertragsnehmers das vereinbarte Werk geschaffen wird. Dies kann ein körperliches Arbeitsprodukt sein, z.B. Herstellung einer Sache aus Materialien des Bestellers oder die Herbeiführung eines unkörperlichen Arbeitsergebnisses, z.B. Erstellung eines Gutachtens.

 

Kennzeichnend für das Vorliegen eines Werkvertrages sind folgende Voraussetzungen

  • es handelt sich um eine einmalige Leistung, keine Daueraufgabe,
  • Umfang des Werkes und Ablieferungszeitpunkt sind bestimmt,
  • Es erfolgt eine Abnahme des vereinbarten Werkes,
  • Die/der Auftragnehmer/in trägt das Risiko und haftet bei Nichterfüllung,
  • Die/der Auftragnehmer/in erbringt keine typischen Arbeitsleistungen der Auftraggeberin/des Auftraggebers,
  • Die Aufgabe wurde in der Vergangenheit nicht im Rahmen eines Dienstvertrages erfüllt,
  • Die Vergütung richtet sich ausschließlich nach dem Ergebnis des erbrachten Werkes (Stücklohn, Pauschalhonorar) und nicht nach Stundensätzen.

Kennzeichnend für das Vorliegen eines Dienstvertrages ist

  • Weisungsrecht der Auftraggeberin/des Auftraggebers und
  • die Eingliederung in die Arbeitsorganisation der Auftraggeberin/des Auftraggebers.

Jemand unterliegt dem Weisungsrecht, wenn sie/er in einer bestimmten Arbeitsorganisation (Hierarchie, Organigramm) eingegliedert ist und einem Direktionsrecht des Vorgesetzten unterliegt. Sie/er darf keine Wahlmöglichkeit in Bezug auf

  • den Ort der Erledigung,
  • den Zeitraum der Erledigung,
  • den Inhalt der Durchführung oder
  • sonstiger Modalitäten haben.

Beispiel: Die/der Mitarbeiter/in muss zu festen Zeiten in einem Büroraum ihre/seine Aufgaben erledigen.

Sofern die Voraussetzungen für den Abschluss eines Dienstvertrages vorliegen, ist der Abschluss eines Werkvertrages unzulässig. Werkverträge dürfen insbesondere nicht geschlossen werden, um tarifliche oder gesetzliche Regelungen, die sich aus dem Dienstverhältnis ergeben, zu umgehen oder um personelle Engpässe zu überbrücken. Hierdurch würde die Gefahr bestehen, dass faktische Arbeitsverhältnisse geschlossen werden.

 

Ein Werkvertrag beinhaltet die Vereinbarung, ein bestimmtes Werk zu einem bestimmten Zeitpunkt für eine festgesetzte Vergütung herzustellen. Der Auftragnehmer schuldet dem Auftraggeber mit dem Abschluss des Vertrages einen Erfolg, der in einem körperlichen Arbeitsprodukt (Herstellung einer Sache, eines „anfassbaren“ Produktes) oder einem unkörperlichen Arbeitsergebnis wie z. B. die Erstattung eines Gutachtens oder Durchführung einer Operation besteht. Kein „Werk“ ist demgegenüber eine auf mehr oder minder lange Zeit angelegte Dienstleistung, wie z.B. die Abhaltung von Lehrveranstaltungen. Eine weitere wesentliche Unterscheidung von Werk- und Dienstleistungsvertragsverhältnis liegt darin begründet, dass der Werkvertragspartner das Werk in der Regel mit seinen Mitteln und Ressourcen herzustellen hat und weder Arbeitsplatz beim Auftraggeber noch das Recht zur Nutzung dessen Labore, Maschinen und Personal erhält.

 

Die vereinbarte Vergütung stellt einen Marktwert des Werkes dar, der dementsprechend zu ermitteln ist, häufig auch durch einen z. B. an tariflichen Vergütungssätzen, Gebührenordnungen u. ä. orientierten Stundensatz beschrieben werden kann.

Quelle

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michaelschmidt
· bearbeitet von michaelschmidt

Hallo Thomas,

 

ich arbeite bei einem Arbeitgeber, bei dem es ebenfalls so ziemlich alles gibt, Werksverträge, in der Produktion, Leiharbeiter im Büro usw.

Ich selbst gehöre seit 15 Jahren zur Stammbelegschaft am Standort und arbeite in der Verwaltung in der IT.

Im Werk arbeiten 15000 Leute und in der Verwaltung ca. 500 hier am Standort.

Bis vor ca. 3 Jahren, war ich noch mit Leiharbeitern in einem Großraumbüro zusammen.

Nachdem das im Zuge der Werksverträge in der Produktion durch die Presse ging, wurde alles auseinandergerissen.

Die Leiharbeiter im Büro mußten zurück zu ihrem Arbeitgeber und es wird seither nur noch über Firmenrepräsentanten kommuniziert.

 

Wo es in Zukunft hin geht ist ebenso schon lange klar.

Keine frei werdende Stelle wird im Büro neu besetzt.

Neueinstellungen gibt es schon seit Jahren nicht mehr im Bürobereich.

Unser Werksleiter ließ uns vor einiger Zeit wissen, daß er sich vorstellen kann, in einigen Jahren das Werk nur noch mit ca. 8 Leuten zu managen.

Wohlgemerkt, derzeit sind noch ca. 500 da.

Es sollen nur noch die Kernkompetenz vor Ort bleiben.

Also die Produktion, die Fließbänder und die dafür erforderlichen Arbeiter.

Industrie 4.0 halt. ;-)

Das läuft folgendermaßen, alles was irgendwie digital erledigt werden kann geht ins Billigausland.

Das Rechnungswesen und Teile des Controlings sind vor einiger Zeit nach Manila ausgelagert worden.

Das Personalwesen hat seit geraumer Zeit nur noch eine Notbesetzung vor Ort, die Abläufe wurden auch in ein Billiglohnland ausgelagert.

So weit erforderlich, ist dort deutsches Personal angestellt.

Viel IT ist inzwischen nach St. Petersburg in Russland gewandert.

Ein großer Teil meiner Arbeit, die ich die letzten 6 Jahre gamacht habe, geht Ende des Jahres nach Banglaore in Indien.

Da es mich betraf, konnte ich auch den Prozess einigermaßen mit verfolgen.

Die Ausschreibungen für die Stellen gab es letztes Jahr.

Da für die Arbeit deutschsprachiges Personal erforderlich ist und viele junge Leute gerne im Konzern arbeiten wollen, war das auch kein Problem Akademiker zu finden.

Sie arbeiten dann halt in Indien, zu den dortigen Konditioen.

Also sie sind natürlich nicht entsendet, sondern in Indien beim Konzern angestellt.

Da stört dann auch keine Gewerkschaft usw., natürlich unglaubliches Einsparpotential.

 

Auf unsere Kinder kommt da einiges zu.

Ich bin froh, daß ich es bald rum habe, arbeite nur noch bis 2018, dann gehe ich mit 55 in den selbstgewählten Ruhestand.

Da mir die Entwicklung in Deutschland nicht mehr gefällt, werde ich mit meiner Frau dann nach Asien ziehen und dort den Ruhestand verbringen.

Haus wird grad gebaut.

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Alaba
· bearbeitet von Alaba
In den USA kennt man WV und ZA ebenso wenig, dort ist eben Hire and Fire angesagt, wer keine Leistung bringt oder zu teuer ist.

 

Ich mache gerade mein 2. Praktikum bei Software-Konzernen in den USA. Außerhalb des Kernpersonals (vorallem Tech und Management) gibt es hier auch sehr, sehr viele Dienstleister. Was man so hört, versuchen Konzerne Hire&Fire aus Angst vor Diskriminierungsklagen auch eher zu vermeiden.

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Sulawesi

In Japan kennt man glaube keine Werkverträge oder Zeitarbeit. Dort sind die Mitarbeiter zu 80% über Befristungen angestellt.

 

In China auch. Aufgrund der sehr strengen Arbeitsgesetze (Kündigungen sind nur betriebsbedingt nach Genehmigung des Arbeitsministeriums möglich) werden quasi nur befristete Vertrage geschlossen. Aber auch da sind bei Nicht-Verlängerung 2 Monatsgehälter Abfindung fällig.

 

In den USA kennt man WV und ZA ebenso wenig, dort ist eben Hire and Fire angesagt, wer keine Leistung bringt oder zu teuer ist.

 

In der Schweiz gibt es trotz Hire & Fire (Kündigungssschutz gibt es nicht) trotzdem recht viel Leiharbeit, wohl um den Rekrutierungsprozess zu vereinfachen.

 

Wie ist eure Meinung und Beobachtung zu dem Thema?

 

Aufgrund des irrwitziges Kündigungsschutzes (mal schnell 100k Abfindung kassieren ist bei Konzernen normal bzw. noch eher wenig) in Deutschland sehe ich da fuer Unternehmen recht wenig Moelgichkeiten.

 

Allerdings befindet sich die Leiharbeit seit 3 Jahren auf dem Rückzug (ich kenne persönlich auch keinen Leiharbeiter, sind ja insgesamt nur sehr wenige) aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung stellen Firmen eher fest ein bzw. bekommen Leiharbeitsfirmen kein Personal mehr.

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michaelschmidt

Aufgrund des irrwitziges Kündigungsschutzes (mal schnell 100k Abfindung kassieren ist bei Konzernen normal bzw. noch eher wenig) in Deutschland sehe ich da fuer Unternehmen recht wenig Moelgichkeiten.

 

NaNaNa, die gesetzlichen Regelungen sehen keine Abfindungen von 100k vor.

Das sind individuell ausgehandelte Abfindungsvereinbarungen, mit denen auch der Arbeitgeber einverstanden ist.

Freiwillige Arbeitsplatzsicherungsvereinbarungen, die mit dem Betriebsrat ausgehandelt sind und dann eine Abfindung vorsehen, bei doppelter Freiwilligkeit.

Das läuft alles auf freiwilliger Basis, kein Arbeitgeber wird in Deutschland gezwungen 100k Abfindung zu zahlen.

 

 

 

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Noob1981

und das gängige arbeitsrecht spricht da auch von ganz anderen summen. 100k bekommst du, wenn du ewig bei dem konzern warst und entsprechend verdienst. faustformel: pro jahr im unternehmen 0,5 monatsgehälter + kündigungsfrist ... jetzt kannst dir selbst ausrechnen, wann man bei 100k ankommt

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ZfT
· bearbeitet von ZfT

Das läuft alles auf freiwilliger Basis, kein Arbeitgeber wird in Deutschland gezwungen 100k Abfindung zu zahlen.

 

"gezwungen" so direkt sicherlich nicht, aber letztendlich tut wohl kaum ein Arfbeitgeber das nur, weil er ein so großes Herz hat ;)

 

pro jahr im unternehmen 0,5 monatsgehälter + kündigungsfrist ...

 

Durchaus nicht ungewöhlich ist aber auch ein Faktor, der nahe an 1 herankommt, dann geht es schon quasi doppelt so schnell.

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michaelschmidt

Das läuft alles auf freiwilliger Basis, kein Arbeitgeber wird in Deutschland gezwungen 100k Abfindung zu zahlen.

"gezwungen" so direkt sicherlich nicht, aber letztendlich tut wohl kaum ein Arfbeitgeber das nur, weil er ein so großes Herz hat ;)

 

Wie ich oben schon geschrieben habe, erübrigt sich das sowieso in Zukunft aufgrund Industrie 4.0, da kommen in Deutschland dann höchstens noch die Fließbandarbeiter in den Genuss.

Auch mein Arbeitgeber zahlt den Kollegen in Indien und sonst wo keine Abfindungen mehr, keinen Cent.

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Sulawesi

NaNaNa, die gesetzlichen Regelungen sehen keine Abfindungen von 100k vor.

Das sind individuell ausgehandelte Abfindungsvereinbarungen, mit denen auch der Arbeitgeber einverstanden ist.

 

Das ist in Deutschland ja das lustige. Du musst nicht nur diese irrwitzigen Abfindungen zahlen, sondern noch einen Sozialplan mit dem BR verhandeln bei dem alle möglichen Dreistigkeiten genannt werden. Die Abfindung allein reicht gar nicht.

 

Auch geht die Entlassung nur Betriebsbedingt, sofern man nicht jemand mit der Hand in der Kasse erwischt. Selbst eine Haftstrafe (bei der der AN selbst verschuldet für lange Zeit dem Betrieb fernbleibt) ist kein Kündigungsgrund. Auch schlechte Arbeitsleistung ist absolut kein Problem.

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Thomas

Ich finde schon den Titel des Fadens äußerst unqualifiziert "Vergleich von Lohndumping (Werkvertrag, Arbeitnehmerüberlassung, ...)", da allgemein insinuiert wird, dass Werkverträge Lohndumping sind.

 

Thomas: Trifft das auf dich zu? Warum und was fragst du konkret?

Jein. Verallgemeinern will ich damit nicht. Wie im Thema auch schon dargelegt worden ist, gibt es auch sehr sehr gute Dienstleister (mit super Konditionen) über normale Werkverträge.

Ich will mit dem Titel nur die ausbeuterische Seite betrachten, welche ein nicht unerheblichen Teil der heutigen Flexibilisierungswelt darstellt.

 

Wie es michaelschmidt darstellt, so ähnlich verhält es sich bei mir. Nur ich hab noch etwas Zeit bis zur Rente und auch so extrem wird es nicht gelebt.

Ich will einfach ein internationales Gefühl dafür bekommen, wie es so abläuft und ablaufen kann.

 

Das Beispiel von michaelschmidt ist natürlich heftig, da ist das Unternehmen ja fast nur ein Mantel, welches die noch verbleibende Marke trägt.

 

Analysen scheint es ja nun nicht zu geben inden Weiten des Internets.

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