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xerodan

Verständnisfrage "Mini BUZ"

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xerodan

Hallo zusammen!

 

Erst einmal vielen Dank für das viele Wissen das hier im Forum unentgeltlich vermittelt wird!

 

Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema BU / Absicherung. Ein Modell das u.a. hier im Forum als Alternative zur SBU genannt wird ist die "Mini BUZ".

 

Hauptvorteile:

Bei langer BU besser Altersvorsorge durch beitragsfreie Dynamik der RV

Höhere Dynamik möglich

 

Nachteile:

Rentenzuwachs nur Garantiezins + X

Gebühren auf den Rententeil

 

 

Man nehme mal an der Versicherungsnehmer wird mit X Jahren BU. Jedes Jahr nimmt die Rentenversicherung die Dynamik mit. Nach fünf Jahren berappelt er sich wieder und macht in seinem alten Job weiter. BU-Rente fällt weg. Was ist jetzt mit den Beitragserhöhungen durch die Dynamik ? Ich habe als Beispiel das Vertragswerk der Alten Leipziger gelesen, hier steht:

 

 

d) Beitragsfreie Dynamik

Ist für die Hauptversicherung eine Dynamik eingeschlossen, kann bei

Vertragsabschluss zusätzlich vereinbart werden, dass sich nach Eintritt

der Berufsunfähigkeit die Leistungen der Hauptversicherung und der

in den Erhöhungsvorgang eingeschlossenen Zusatzversicherungen

(ohne die Berufsunfähigkeitsrente) in einem festgelegten Umfang

erhöhen und Sie von der Beitragszahlung für diese Erhöhungen befreit

sind. Einzelheiten zum Maßstab und zum Umfang der Erhöhungen

finden Sie in den Zusatzbedingungen für Versicherungen mit Dynamik.

 

 

 

(3) Ist im Rahmen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)

eine beitragsfreie Dynamik für den Fall einer Berufsunfähigkeit mitversichert,

erhöhen sich während der Dauer der Leistungspflicht aus der Beitragsbefreiung

die Beiträge für die Hauptversicherung und die von der

Dynamik betroffenen Zusatzversicherungen (ohne den Beitragsteil für die

BUZ) um den hierfür vereinbarten Prozentsatz. Maßstab für die beitragsfreie

Dynamik ist der im vorhergehenden Versicherungsjahr geltende

Beitrag ohne den Beitragsteil für die BUZ.

 

 

Für diese Erhöhungen brauchen Sie für die Dauer der Leistungspflicht aus

der Beitragsbefreiung keine Beiträge zu zahlen.

 

(...)

 

 

(2) Ist eine BUZ eingeschlossen, sind Sie bei Eintritt der Berufsunfähigkeit

für die Dauer unserer Leistungspflicht von der Zahlung der zu diesem

Zeitpunkt vereinbarten Beiträge befreit.

 

 

Interpretiere ich das richtig, dass danach die (in dem Fall um 61%) erhöhten Beiträge für die RV selbst zu zahlen sind ? Das würde dann heißen, dass die BUZ bei nicht-unendlichen BUs einen potentiellen Nachteil hat, da sie den VN zwingt mehr Geld zu quasi Festgeldkonditionen anzulegen - oder habe ich hier irgendwo etwas übersehen ?

 

 

Danke schon mal im Vorraus!

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polydeikes

Das hast du richtig verstanden. Genau die Frage hatte ich jüngst auch von einer Kundin. Die dortige Konstellation der MiniBuz waren anfänglich rd. 27 Euro mtl. Beitrag. Heißt: Wäre die Kundin nun 10 Jahre BU UND danach nicht mehr, müsste sie dann einen Sparbeitrag von rd. 70 Euro aus eigener Tasche zzgl. zur BU Prämie bezahlen.

 

Wird schon schwer da existenzielle Probleme draus abzuleiten.

 

Aber, unter anderem auch genau deswegen "wenn BUZ, dann nur AL" und wenn BUZ, dann nur MiniBuz".

 

Die AL hat eine Reihe von Faktoren, warum das eben da Sinn macht. Zunächst mal das Recht Dynamiken beliebig oft zu widersprechen, ohne das diese entfallen. Dann das Recht die Nachversicherung technisch eigenständig als SBU mit abweichendem Endalter (bis 67) abzuschließen, so die Ursprungsbuz bis mind. 60 abgeschlossen wurde. Die Steuerung der BU Rente übernimmt in solchen Fällen dann der technisch eigenständige SBU Teil, die BUZ erhöht man nur dann dynamisch, wenn anders keine bedarfsgerechte Absicherung mehr darstellbar ist.

 

Dazu kommt die relativ schmerzfreie Regelung zur Auskopplung der SBU und die Regelung zu Teilentnahmen, so mind. 50 Euro Rentenanspruch gewahrt bleiben für die älteren Semester.

 

---

 

Ergänzend dazu bin ich kein Freund davon die "E" Tarife zu wählen, ist unnötige Kostenbelastung für den Rentenbaustein. Da sich die Bewertungssumme fast verdoppelt, sollte man genügend Verhandlungsspielraum für einen C-Tarif haben, womit die ganze Geschichte auch kostenseitig interessanter wird. Zudem im Kontext Jungakademikerregelung der Sparbaustein dann zu 20-30 % queralimentiert wird durch BU-Beitragsersparnis.

 

Kann aber natürlich eine sehr komplexe Geschichte sein, so das individuell kein C-Tarif darstellbar wäre. An sowas kann ich mich aber zumindest in den letzten 1-2-3 Jahren nicht erinnern.

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xerodan

Danke für die Antwort!

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