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Philipp_

Steuervorteile Cosmos Flexibe-Vorsorge-Produkte; Todesfallschutz

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Philipp_

Hallo,

die steuerlichen Vorteile der Cosmos Flexiblen-Vorsorge-Invest- Produkte wurden schon ein paarmal thematisiert: Nach 12 Jahren Laufzeit und nach Vollendung des 62. Lebensjahres müssen die Erträge nur noch mit dem halben EkSt.-Satz versteuert werden. Hier wird davor gewarnt, das Produkt verrenten zu lassen. Es entstand die Idee, ab 62 Teilentnahmen zu tätigen.

 

Bei Finanztip steht, daß die Versteuerung mit dem halben EkSt-Satz an zusätzliche Bedingugen geknüpft ist:

 

Ausnahmsweise nur die Hälfte der Erträge Ihrer Kapitallebensversicherung müssen Sie versteuern, wenn,

 

  • die Ablaufleistung in einem Betrag ausgezahlt wird,
  • der Vertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren hat,
  • die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahrs erfolgt (für Neuverträge seit dem Jahr 2012 dem vollendeten 62. Lebensjahr) und
  • der Todesfallschutz mindestens 50 Prozent der Beitragssumme umfasst (für Verträge, die nach dem 31. März 2009 abgeschlossen wurden).

 

Da ist zusätzlich die Rede davon, dass die Versicherung in einem Betrag ausgezahlt werden muss und von einem Todesfallschutz, den Cosmos, so viel ich weiß, nicht vorsieht.

Der Artikel von Finanztip bezieht sich aber auf eine "Kapitallebensversicherung". Sind die Cosmos-Versicherungen keine Kapitallebensversicherungen? In den Bedingungen bezeichnen sich die Cosmos-Policen als Rentenversicherung. Gelten deswegen die zusätzlichen Bedingungen nicht?

 

Danke, Philipp

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Ich frag mich ehrlich, warum man sowas wie Finanztip dann auch noch immer gratis verlinken muss. Nicht persönlich gemeint, aber ich verstehe es einfach nicht.

 

In einem Betrag ergibt sich auch bei einer Teilkapitalabfindung. Das ist auch ein Betrag und keine Verrentung. Abgesehen davon steht das "in einem Betrag" nicht so im relevanten BMF Schreiben, sondern nur auf Tenhagens Affiliatewerbeseite. Das BMF ist nicht ganz so kreativ wie diese Werbelinkseite, es kennt nur Verrentung oder Kapitalabfindung (welche auch in mehreren Schritten erfolgen kann).

 

Der Todesfallschutz beträgt bei dieser RV 100 % des vorhandenen Deckungskapitals, erfüllt also die Voraussetzungen.

 

Bei einer aufgeschobenen fondsgebundenen Rentenversicherung ohne Anteile im Anlagevermögen des Versicherers (bspw. Darstellung von Garantien) ist der Unterschiedsbetrag zwischen Ein- und Auszahlung seitens Versicherer zunächst mit 25 % Kapitalertragssteuer zzgl. Soli bei Auszuahlung zu versteuern. Im Rahmen deiner Einkommenssteuererklärung kannst du bei Erfüllung der Voraussetzung dann die hälftige Ertragsanteilsbesteuerung zur Anwendung bringen, was häufig günstiger sein sollte. Das "kann" meint aber, dass es so oder so verpflichtend in der Einkommenssteuererklärung anzugeben ist, diese Vorabbesteuerung im Gegensatz zur Abgeltungssteuer (bspw. Fondssparplan) also keine abgeltende Wirkung hat.

 

Zu entnehmen ist das auch alles dem Merkblatt LA 1213 A (01.15) ... (Ziffer je nach Abschlusszeitpunkt abweichen) in deinen Unterlagen. Alternativer Treppenwitz: Lass dich ausführlich von Cosmos beraten.

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Shoshin

Bei einer aufgeschobenen fondsgebundenen Rentenversicherung ohne Anteile im Anlagevermögen des Versicherers (bspw. Darstellung von Garantien) ist der Unterschiedsbetrag zwischen Ein- und Auszahlung seitens Versicherer zunächst mit 25 % Kapitalertragssteuer zzgl. Soli bei Auszuahlung zu versteuern. Im Rahmen deiner Einkommenssteuererklärung kannst du bei Erfüllung der Voraussetzung dann die hälftige Ertragsanteilsbesteuerung zur Anwendung bringen, was häufig günstiger sein sollte. Das "kann" meint aber, dass es so oder so verpflichtend in der Einkommenssteuererklärung anzugeben ist, diese Vorabbesteuerung im Gegensatz zur Abgeltungssteuer (bspw. Fondssparplan) also keine abgeltende Wirkung hat.

 

Bin gerade dabei den VorsorgePlan Invest abzuschließen - nur als Check dass ich es richtig verstanden habe: Wenn die hälftige Versteuerung dann günstiger ist als die Vorabbesteuerung (was zumindest im Moment immer der Fall sein sollte), bekomme ich das zuviel abgezogene zurück?

"Angerechnet" (siehe unten §3.2 aus "Informationen zur steuerlichen Behandlung") könnte für mich nämlich zwei Dinge bedeuten (angenommen: Abgeltungssteuer = X, Steuer hälftig nach persönlichem Satz = Y)

Fall A) zu zahlen/zu erhalten: Y - X

Fall B) zu zahlen: Y - minimum(X,Y)

Ich nehme an es ist Fall A.

 

§3.2 “Auf den Unterschiedsbetrag sind 25 Prozent Abgeltungsteuer sowie der Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. [...] Der Steuerpflichtige hat den hälftigen Unterschiedsbetrag im Rahmen seiner persönlichen Einkommensteuerveranlagung anzugeben und mit seinem individuellen Steuersatz zu versteuern. Die abgeführte Kapital- ertragsteuer wird bei der Steuerfestsetzung angerechnet.”

 

Etwas verwirrt mich dann aber noch diese Passage in den Kundeninformationen:

 

"Rentenzahlungen unterliegen nur mit dem Ertragsanteil der Einkomenssteuer [...] Dagegen sind die in der Kapitalabfindung enthaltenen Erträge voll steuerpflichtig und unterliegen der Abgeltungssteuer."

 

Dies trifft doch nur zu, wenn die anderen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, oder?

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polydeikes

Die CD Kiste ist simpel, da Fondspolice ohne Ösen. Wird immer nur der Unterschiedsbetrag hälftig zum persönlichen Steuersatz besteuert bei Kapitalabfindungen. Lässt du das Ding allerdings verrenten, werden die Ertragsanteile besteuert. Die Höhe dieser Ertragsanteile ergeben sich bei privaten Rentenversicherungen aus dem Renteneintrittsalter. Beginnst du die Rentenzahlung mit 65, sind bspw. 18 % der Rentenleistung zu versteuern.

 

Beispiel:

 

10.000 Rente p.a. -> 18 % -> 1800 steuerpflichtig

 

---

 

Nur Verrentung würde ich bei dem Produkt eher nicht als sinnvoll erachten, am Ende eine Frage diverser Eventualitäten, die in den Vertragsbedingungen weder kundenfreundlich noch transparent geregelt sind.

 

Die aktuell zu bevorzugende Variante ist das Aufschieben des Rentenbeginns und dann mehrere Teilkapitalentnahmen (läuft normal wie jede andere Kapitalabfindung auch). Bei der Story muss man nur aufpassen, dass man den Rentenbeginn nicht zu arg aufschiebt, besagte BMF Problematik aus dem Produktthread, dort und im IR thread von mir erläutert.

 

---

 

Das mit der Abgeltungssteuer ist so nicht richtig. Der Versicherer führt zwar Kapitalertragssteuer ab, du musst die Einkünfte aber in der Steuererklärung deklarieren. Hat also keine abgeltende Wirkung ...

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Shoshin

Die CD Kiste ist simpel, da Fondspolice ohne Ösen. Wird immer nur der Unterschiedsbetrag hälftig zum persönlichen Steuersatz besteuert bei Kapitalabfindungen. Lässt du das Ding allerdings verrenten, werden die Ertragsanteile besteuert. Die Höhe dieser Ertragsanteile ergeben sich bei privaten Rentenversicherungen aus dem Renteneintrittsalter. Beginnst du die Rentenzahlung mit 65, sind bspw. 18 % der Rentenleistung zu versteuern.

 

Beispiel:

 

10.000 Rente p.a. -> 18 % -> 1800 steuerpflichtig

 

---

 

Nur Verrentung würde ich bei dem Produkt eher nicht als sinnvoll erachten, am Ende eine Frage diverser Eventualitäten, die in den Vertragsbedingungen weder kundenfreundlich noch transparent geregelt sind.

 

Die aktuell zu bevorzugende Variante ist das Aufschieben des Rentenbeginns und dann mehrere Teilkapitalentnahmen (läuft normal wie jede andere Kapitalabfindung auch). Bei der Story muss man nur aufpassen, dass man den Rentenbeginn nicht zu arg aufschiebt, besagte BMF Problematik aus dem Produktthread, dort und im IR thread von mir erläutert.

 

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Das mit der Abgeltungssteuer ist so nicht richtig. Der Versicherer führt zwar Kapitalertragssteuer ab, du musst die Einkünfte aber in der Steuererklärung deklarieren. Hat also keine abgeltende Wirkung ...

 

Danke! Habe auch nicht vor zu verrenten, sondern einen Teil meines ETF Sparplans (Comstage MSCI World) darüber laufen zu lassen (und dann in vielen Jahren durch Einmalzahlungen zu entnehmen).

Die Idee ist, mir Gestaltungsmöglichkeiten zu schaffen falls sich Abgeltungssteuertechnisch in der Zukunft was ändern sollte.

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polydeikes

Das sollte, zumindest Stand heutiger gesetzlicher Regelungen, soweit alles passen.

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