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hagbard

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung korrigieren?

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hagbard

Hallo liebes Forum,

 

habe mal eine Frage zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Hab mich da glaub ich ganz schön doof verhalten beim Abschluss meiner BU (2012, reine BU, 1000 € Summe).

 

Der Versicherungsvertreter (nicht Makler!) sagte damals, ich müsse nur "bestehende" Krankheiten nennen und vergangenene Arztbesuche seien irrelevant. Daher habe ich lediglich eine chronische Allergie genannt, die auch zum Ausschluss geführt hat. Auf meine weitere Nachfrage, ich sei im vergangenen Jahr 2x wegen einer HWS-Verspannung beim Hausarzt gewesen, sagte der Vertreter ausdrücklich, das müsse man nicht angeben, denn sonst müsste ja "jeder Husten" eingetragen werden.

 

In der Zwischenzeit habe ich einiges über die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung gelesen und bin ziemlich sicher, dass mein BU-Vertrag relativ wertlos ist .Die Aussagen des Vertreters habe ich ja nirgendwo schriftlich.

 

Kann ich die Versicherung irgendwie nachträglich "legalisieren"? Wie läuft das normalerweise ab? Muss ich die Gesellschaft anschreiben und alle Anzeigepflichtverletzungen nennen?

 

Nachträglich zu nennen wären zB erwähnte HWS-Blockade (2x), Gastritis, Gastroenteritis, Muttermal, kardiologische Untersuchung (ohne Befund)... Alle genannten Erkrankungen sind ausgeheilt und wurden seitdem nicht mehr ärztlich untersucht.

 

Alternativ könnte ich einfach bis 2017 warten und ne neue BU-Versicherung abschließen...

 

Danke Euch und Grüße

 

Hagbard

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polydeikes

Kann ich die Versicherung irgendwie nachträglich "legalisieren"?

 

Nein.

 

Wie läuft das normalerweise ab?

 

Das gar nicht. Man kann zwar Informationen nachreichen, löst aber ggf. die gleichen Konsequenzen wie eine VVA bei anstehendem Leistungsfall aus. Sowas funktioniert nur in der Praxis, wenn es minimale Details sind, die man besser erwähnt hätte, um dem Versicherer Interpretationsspielraum zu nehmen.

 

Je nach Beschwerdebild zu den genannten Stories *** , sehe ich kein wirkliches Problem in einer Arglistanfechtung, die Beschwerdebilder dürften den Alltag hinreichend beeinträchtigt haben und ggf. die Konsequenzen mehr als deutlich gewesen sein, weil es ja schon zu einem teilweisen LA kam (Ausgangsbasis immer durchschnittlich verständiger Versicherungsnehmer). Kann sich in der Praxis moderater verhalten und nur auf Vorsatz hinauslaufen, kann ich dem Post nicht entnehmen.

 

***

Nachträglich zu nennen wären zB erwähnte HWS-Blockade (2x), Gastritis, Gastroenteritis, Muttermal, kardiologische Untersuchung (ohne Befund)...

 

Man müsste sich zwar konkret anschauen, welche Beschwerden in welchem Umfang tatsächlich bestanden haben. Aber grds. tippe ich auf Basis der genannten Zeilen auf wahlweise Arglistanfechtung oder Vorsatz und Kündigung.

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Peter Wolnitza

Hallo liebes Forum,

 

habe mal eine Frage zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Hab mich da glaub ich ganz schön doof verhalten beim Abschluss meiner BU (2012, reine BU, 1000 € Summe).

 

Der Versicherungsvertreter (nicht Makler!) sagte damals, ich müsse nur "bestehende" Krankheiten nennen und vergangenene Arztbesuche seien irrelevant. Daher habe ich lediglich eine chronische Allergie genannt, die auch zum Ausschluss geführt hat. Auf meine weitere Nachfrage, ich sei im vergangenen Jahr 2x wegen einer HWS-Verspannung beim Hausarzt gewesen, sagte der Vertreter ausdrücklich, das müsse man nicht angeben, denn sonst müsste ja "jeder Husten" eingetragen werden.

 

In der Zwischenzeit habe ich einiges über die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung gelesen und bin ziemlich sicher, dass mein BU-Vertrag relativ wertlos ist .Die Aussagen des Vertreters habe ich ja nirgendwo schriftlich.

 

Kann ich die Versicherung irgendwie nachträglich "legalisieren"? Wie läuft das normalerweise ab? Muss ich die Gesellschaft anschreiben und alle Anzeigepflichtverletzungen nennen?

 

Nachträglich zu nennen wären zB erwähnte HWS-Blockade (2x), Gastritis, Gastroenteritis, Muttermal, kardiologische Untersuchung (ohne Befund)... Alle genannten Erkrankungen sind ausgeheilt und wurden seitdem nicht mehr ärztlich untersucht.

 

Alternativ könnte ich einfach bis 2017 warten und ne neue BU-Versicherung abschließen...

 

Danke Euch und Grüße

 

Hagbard

 

Moin,

 

Wie @Polydeikes schon sagte: Heilung in dem Sinne geht nicht. Thema kann nur noch sein: Schadensbegrenzung, bevor schlimmeres eintritt.

 

Um die Optionen zu klären, die offen stehen, sollte in einem allerersten Schritt einmal über Risikovoranfragen die aktuellen Versicherungsmöglichkeiten geklärt werden.

Vorher hilft alles Wenn und Aber, Falls und evtl. nicht weiter.

 

Von dem Ergebnis hängt dann ab, wie das weitere Vorgehen aussehen kann/soll.

 

Good Luck!

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hagbard

Das heißt, ich sollte zunächst mit den bestehenden Gesundheitsdaten anonyme Risikovoranfragen bei anderen Gesellschaften stellen?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Ähm nee.

 

Zunächst mal würde ich versuchen mir von jemandem mit Ahnung aufbereiten zu lassen, was tatsächlich wie angabepflichtig gewesen wäre bei Antragsstellung. Durch die VVA Problematik kommt insbesondere zwei weiteren Faktoren eine größere Bedeutung bei:

 

1) In welchem Umfang haben dich damals angabepflichtige Beschwerden im Alltag beeinträchtigt

2) Wie genau lief das mit der Antragsstellung und dem LA ab

 

2 ist besonders für den Verschuldensgrad von Bedeutung, den der Versicherer anwenden kann. Arglist funktioniert stark vereinfacht nur auf Indizienbasis. Sind die nicht gegeben, ist man bei der Eingangsvermutung Vorsatz. Und dafür ist wiederum die Frage relevant, welche Beschwerden vorlagen und wie der Versicherer die beurteillt hätte.

 

Nur so lässt sich das Ausmaß des Problems mit dem Ursprungsvertrag einschätzen. edit: ... und nein ... das brauchst du jetzt gar nicht probieren im Forum selektiv aufzuarbeiten, das ist sinnlos ... sorry, nicht böse gemeint ...

 

---

 

Du solltest schon mal gar keine Rivos stellen, ich behaupte mal pauschal, du weisst nicht, wie das geht.

 

Was dir Peter sagen wollte: Bevor du ggf. riskierst den Vertrag bei einer Nachmeldung angefochten oder gekündigt zu bekommen, solltest du lieber (über jemanden der sich damit auskennt) vorab ausloten, welche aktuellen Möglichkeiten hinsichtlich Versicherbarkeit bestehen. Es wäre auf Basis der angegebenen Beschwerden und deren Fülle ratsamer den Vertrag zu wechseln als nachzumelden.

 

Dieser Hinweis ist insbesondere dann relevant, wenn der eigene bisherige Versicherer auch noch am HIS Datenverkehr teilnimmt.

 

Ungeachtet dessen, wirst du wohl keine BU mehr bekommen, wenn eine Arglistanfechtung oder eine Kündigung wegen vorsätzlicher VVA seitens des Vorversicherers bei einem Neuantrag angabepflichtig wäre.

 

Deswegen rät dir Peter, völlig zu Recht, statt blind nachzumelden lieber auf Alternativen hin zu prüfen, um besagtes Risiko nicht einzugehen.

 

---

 

Nicht zu verwechseln ist das mit Kleinigkeiten. Hättest du bspw. nur 2 mal leichte Rückenschmerzen gehabt (keine Massagen, keine Physiotherapie, keine Medikamente, keine degenerative Veränderung des Bewegungsapparats), könntest du das locker dem Versicherer nachmelden und würdest ein mehr als überschaubares Risiko eingehen. In deinem Fall ... zumindest gem. deinem Posting ... hingegen ein reichlich dämlicher Ansatz pauschal nachzumelden.

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hagbard

Ähm nee.

 

Zunächst mal würde ich versuchen mir von jemandem mit Ahnung aufbereiten zu lassen, was tatsächlich wie angabepflichtig gewesen wäre bei Antragsstellung. Durch die VVA Problematik kommt insbesondere zwei weiteren Faktoren eine größere Bedeutung bei:

 

Wer ist denn so jemand? Rechtsanwalt? Versicherungsmakler?

 

Nicht zu verwechseln ist das mit Kleinigkeiten. Hättest du bspw. nur 2 mal leichte Rückenschmerzen gehabt (keine Massagen, keine Physiotherapie, keine Medikamente, keine degenerative Veränderung des Bewegungsapparats), könntest du das locker dem Versicherer nachmelden und würdest ein mehr als überschaubares Risiko eingehen. In deinem Fall ... zumindest gem. deinem Posting ... hingegen ein reichlich dämlicher Ansatz pauschal nachzumelden.

 

Ich war wegen keiner der genannten Erkrankungen außer Gastritis AU geschrieben (und das nur 1 Tag)... Aber ich kann ja auch nicht einschätzen ob das nun versicherungsrechtlich Kleinigkeiten sind oder nicht.

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polydeikes

1) Versicherungsmakler oder Versicherungsberater sollten das Mittel der Wahl bei einer BU sein, je nach Kontext.

 

2) Das ist äußerst positiv zu bewerten, da es eine arglistige Täuschung unwahrscheinlicher werden lässt. Nur ohne sich genau damit auseinanderzusetzen, ist das alles Kaffesatzleserei. Das funzt nicht selektiv und scheibchenweise im Forum.

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