tyr Oktober 24, 2015 Die Condor Lebensversicherung bietet ab 1. November wieder ein Riester Fondsprodukt "Congenial Riester garant" an: http://www.asscompact.de/nachrichten/condor-bringt-neuauflage-ihrer-fondsgebundenen-riester-rente Es soll einen zu Vertragsabschluss garantierten Rentenfaktor geben, mit der Möglichkeit auf einen höheren Rentenfaktor, wenn Neuverträge zu Renteneintritt mehr erhalten. Wählbare Fonds bei Condor: http://www.condor-versicherungen.de/produkte/fonds/fondsangebot/ Mit den iShares ETFs daraus kann man sich ein Weltdepot bauen, z. B. 2er Depot aus MSCI World + Emerging Markets. Wenn man den risikoarmen Anteil erhöhen will kann man den iShares eb.rexx Government Germany ETF dazu nehmen. Vielleicht hat polydeikes oder Matthew Pryor Lust, den Tarif zu analysieren? Die 2014er Variante hatte ja sehr konkurrenzfähige Bedingungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Oktober 24, 2015 Den Tarif C70 kann man für eine Immobilienfinanzierung beleihen: https://online.ruv.de/condor/content/portal/makler/plus/condor/produkte/rente/riester-rente/congenial-riester-garant/index.jsp?menuitem=7.3.2.1 Wenn der Zins inklusive Zinsabschlag im Einzelfall attraktiv ist liest sich das für mich interessanter als Wohn-Riester mit dem Wohnförderkonto, wo man dann im Alter Steuern zahlt statt eine Rente zu erhalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Oktober 27, 2015 Vermutlich fließen jedoch wieder nur Überschüsse in die Fonds, so dass ddr Aktienanteil lange Zeit sehr klein bleiben wird? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tellob Oktober 27, 2015 So wirklich viele Details stehen hier ja noch nicht. Vermutlich werden die dann wohl am 01.11 erst veröffentlicht?! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 4, 2015 · bearbeitet November 4, 2015 von polydeikes Ein paar Änderungen gegenüber der alten Variante fallen sofort auf. Inzwischen gibt es nur noch 3 Tariflinien: Regulärer Courtagetarif, Minderberatungsaufwand und Netto Tarif. Der Minderberatungsaufwandstarif Compact führt zu Bedingungsänderungen ggü. dem regulären Tarif. Das früher durchaus interessante Modell mit 0,3 % laufender Bestandspflegevergütung statt einmaligem Honorar wird nicht mehr angeboten. Ich fasse mich nachfolgend so kurz wie möglich ... Ausführungen beziehen sich auf die Nettovariante --- Das bisher so attraktive Manöver fondsunabhängiger Überschussbeteiligungen, was zu einer zusätzlichen Vergütung für ETF Sparer führte, gibt es nicht mehr. ETF Sparer werden nicht mehr belohnt, Anleger in aktiven Fonds nicht mehr bestraft. --- Die Kostengestaltung hat sich deutlich geändert. Die Verwaltungskosten pro eingehendem Beitrag liegen im Maximalbeispiel 1946 bei 3 %. Special: Zulagen werden NICHT mit Verwaltungskosten belastet. Zudem beträgt die jährliche Pauschale "nur" 0,216 %. --- Dadurch drängt sich eine Vermutung auf: Die Condor könnte die erste Riester FoPo sein, die sich bei kleinen Beiträgen oder auf Zulagen fixierten Verträgen rechnen könnte. Also: Querprüfung auf Mindesbeiträge p.a. ... Und tatsächlich: Ich kann nun auch mit 60 Euro Sockelbeitrag eine Fopo besparen. Der Clou besteht darin, dass keine fixen Kostenkomponenten bestehen und auch bei 60 Euro p.a. die Verwaltungskosten nur bei 3 % der Beiträge bleibt (1,8 Euro). Die Zulagen hingegen nicht mit Verwaltungskosten belastet werden. Zahle ich also bspw. 60 Sockel ein und erhalte für 2 Kinder + Grund = 754 Zulage, bleibt die Kostenbelastung bei 1,8 Euro! Das macht eine Kostenbelastung von einmalig 0,22 % auf die eingehenden Beiträge. Kurzum: Erster Riester Fopo, die für bspw. Frauen rein kostenseitig hervorragend geeignet sein könnte. Bisher galt, dass Riester Fopos bei kleinen Beiträgen eher kostenseitig ungeeignet waren. --- Sonderzahlungsmanöver bringen keinen Vorteil, auch die werden mit 3 % VWK belastet. --- Hinsichtlich der Verrentungsgrundlagen hat sich am 3-Wege-System nichts geändert, ABER, die Hässlichkeit mit "gilt nur für 2100 x Jahre der Laufzeit" ist nun endlich raus. Die Condor bietet somit hinsichtlich der Verrentungsgrundlagen eine überdurchschnittliche Regelung, die aber theoretische Schwachstellen gem. 163 VVG und 169 VVG (für die förderschädliche Kündigung / Rückkauf) aufweist, kein eingeschränkter Verzicht. --- Nachteile: Für die ETF Konstellation ist das Condorangebot kostenseitig interessant, aber nicht perfekt. Statt der früheren Möglichkeit kostengünstiger ETFs zu besparen als bei Direkterwerb über einen Onlinebroker, rückt nun die eingeschränkte Kickbackregelung in den Fokus. Und die ist mit vagen 0-80 % der Kickbacks zumindest für das Szenario = Börsenentwicklung reißt mehrfach nachhaltig die Sicherungsschwelle nicht mehr optimal. Oder anders formuliert: Lande ich auf Basis der Börsenentwicklung zu großen Teilen im Wertsicherungsfonds, verpufft die zunächst optisch sehr günstige Pauschale ggü. Mitbewerbern. --- Für den Fall mit kleinen Bruttoeigenbeiträgen und hohen Zulagen bietet die Condor nun ein attraktives Nischenangebot, dass es so in der Form am Markt bisher nicht gab. Für den Riester Sparer mit Zielsetzung maximaler Bruttoeigenbeiträge und durch Steuererstattung stark reduzierter Nettoeigenbeiträge ist die neue C70 nicht mehr so attraktiv wie das frühere Produkt, aber noch immer ein sehr interessantes Angebot. condor 60.pdf condor 1946.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Humunculus November 6, 2015 Danke für die Analyse! Ist von den Kosten her echt in Ordnung und eine interessante Alternative. Nur die Aufteilung zwischen den drei Töpfen ist für mich noch eine Black Box. Da es wenige Leute hier im Forum mit Fopos gibt, kann ich schwer einschätzen, wie sich die Aufteilung aktuell und in anderen Börsenphasen verhält. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr November 7, 2015 Das Anlagekonzept ist beschrieben in den Paragraphen 12 und 25. In § 14 ist die Überschussbeteiligung vor Rentenbeginn beschrieben. §12: § 12 Können Sie die von Ihnen gewählte Anlage wechseln?1. Sie können jederzeit vor Rentenbeginn in Textform mit einem Änderungsauftrag - den Wechsel der Anlage in Freien Fonds (Shiften bzw. Switchen) und - den Wechsel des Wertsicherungsfonds verlangen. 2. Voraussetzungen für den Wechsel der Anlage sind, dass - Sie unter den Fonds wählen, die wir Ihnen für den Vertrag anbieten, - die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Anteile der von Ihnen gewählten Fonds zurücknimmt und - der Vertrag nach einem Wechsel maximal 20 freie Fonds enthält und Sie genau einen Wertsicherungsfonds für Ihren Vertrag festgelegt haben. Wir haben das Recht, die Fondsauswahl zu verändern und Fonds anzubieten, die im Neugeschäft bei vergleichbaren Produkten angeboten werden. Eine Übersicht zur aktuellen Fondsauswahl Ihres Vertrags können Sie jederzeit kostenlos bei uns anfordern. 3. In jedem Kalenderjahr dürfen Sie an 12 Terminen die Anlage ändern. Für die Änderungen erheben wir keine Kosten. Wechsel der Anlage in Freien Fonds 4. Beim Shiften der freien Fonds werden diese in dem von Ihnen bestimmten Verhältnis der Anteile der von Ihnen gewählten freien Fonds umgewandelt. Stichtag für die Umwandlung und Bewertung der Anteile der freien Fonds ist der zweite Börsentag nach Eingang Ihres Auftrags. Die zukünftig zur Anlage gelangenden Beträge zu den freien Fonds werden entsprechend umgewandelt. 5. Beim Switchen der freien Fonds legen Sie für zukünftige Zuführungen in die freien Fonds die Anlage neu fest. Wechsel des Wertsicherungsfonds 6. Beim Wechsel des Wertsicherungsfonds verwenden wir zum nächsten Monatsersten nach Eingang des Änderungsauftrags im Wertsicherungsverfahren den neuen Wertsicherungsfonds. Ablaufmanagement 7. Wir informieren Sie bis zum vereinbarten Rentenbeginn jährlich über Ihren Policenwert. Unter den Fonds, die wir Ihnen für den Vertrag anbieten, können Sie durch Änderungen der Fondsanlage der freien Fonds eine auf Ihren Rentenbeginn und Ihre Risikoneigung ausgerichtete Anlage auswählen (aktives Ablaufmanagement). Ab dem 55. Lebensjahr, frühestens 5 Jahre vor Rentenbeginn, können Sie alternativ ein kostenloses Ablaufmanagement wählen (passives Ablaufmanagement). Sie erhalten dann von uns ein schriftliches Angebot und können entsprechend Ihren persönlichen Vorstellungen eine auf Ihren Rentenbeginn ausgerichtete Anlagestrategie festlegen. Dadurch können die Risiken einer Wertminderung aufgrund von Kursrückgängen reduziert werden. Mit fristgerechter Annahme unseres Angebots beginnt das Ablaufmanagement zu dem im Angebot genannten Termin. Während des Ablaufmanagements sind Vertragsänderungen nicht möglich. Sie können das Ablaufmanagement mit einer Frist von einem Monat zum nächsten Monatsersten in Textform beenden. Eine erneute Wahl des Ablaufmanagements ist möglich. § 25: § 25 Wann können wir einen von Ihnen gewählten Fonds ersetzen?1. Bei der Zusammenstellung unseres aktuellen Fondsangebots folgen wir den Empfehlungen eines unabhängigen Experten für die Bewertung von Anlagemärkten und Anlageprodukten. Ändert sich die Empfehlung des Experten hinsichtlich eines der von Ihnen gewählten Fonds, so werden wir Sie einmal im Jahr hierüber informieren und Ihnen den vom Experten empfohlenen Ersatzfonds nennen. Ein Shift innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Erhalt unserer Information ist für Sie kostenfrei. 2. Wir sind berechtigt die Auswahl eines anderen Fonds (Ersatzfonds) für die zukünftigen Beiträge (Switchen) zu verlangen, wenn - der Fonds für die Anlage zukünftiger Beiträge geschlossen wird, - der öffentliche Vertrieb des Fonds in Deutschland eingestellt wird, oder - die mit uns bestehende Vertriebsvereinbarung mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft beendet wird. Wir sind berechtigt die Auswahl eines anderen Fonds (Ersatzfonds) für den gesamten Policenwert und die zukünftigen Beiträge (Shiften und Switchen) zu verlangen, wenn - bei einem Fonds die Kosten die im Produktinformationsblatt genannten maximalen Kosten übersteigen, - eine tägliche, uneingeschränkte Ausgabe oder Rückgabe von Fondsanteilen nicht mehr möglich ist, - der Fonds mit einem anderen Fonds zusammengelegt wird, - der Fonds aufgelöst wird, - die Kapitalverwaltungsgesellschaft Performance Fees einführt, oder - die Kapitalverwaltungsgesellschaft von uns zu tragende Kosten für die Ausgabe oder Rücknahme von Fondsanteilen erhöht oder einführt. 3. Über einen aus den genannten Gründen erforderlichen Wechsel der Anlage und das aktuelle Fondsangebot werden wir Sie rechtzeitig, in der Regel mindestens 6 Wochen vorher, in Textform informieren. Sie können innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos die Anlage wechseln und den Ersatzfonds selbst auswählen. 4. Liegt uns kein Antrag in Textform auf Wechsel der Anlage und Wahl eines Ersatzfonds vor, sind wir nach Ablauf der Frist, spätestens jedoch zum Ereignis, das einen Fondswechsel aus den oben genannten Gründen erforderlich macht, berechtigt, einen Ersatzfonds auszuwählen, der nach unserer Einschätzung dem betroffenen Fonds am ehesten entspricht. 5. Die Wahl des Ersatzfonds und ein aus den genannten Gründen zwingend erforderlicher Wechsel der Anlage sind für Sie kostenlos. 6. Ist eine rechtzeitige Information nicht möglich, investieren wir die für den betroffenen Fonds bestimmten Beträge in einen Geldmarktfonds als Ersatzfonds. Wenn - der Fonds aufgelöst wird, - die Kapitalverwaltungsgesellschaft von uns zu tragende Kosten für die Ausgabe oder Rücknahme von Fondsanteilen erhöht oder einführt oder - die Kapitalverwaltungsgesellschaft Performance Fees einführt, werden die Anteile dieses Fonds auf einen Geldmarktfonds übertragen. Zurzeit ist dies der db x-trackers II EONIA TOTAL RETURN INDEX ETF 1C (ISIN: LU0290358497). Ein Wertsicherungsfonds kann nur durch einen Wertsicherungsfonds ersetzt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Humunculus November 8, 2015 Danke, Tyr, das hatte ich gelesen. Das hilft mir null weiter. Es geht eher um ein paar Erfahrungswerte. Wenn ich jetzt einsteige und die Börse sich weiter seitwärts bewegt, kann ich da mit 20, 40 oder 60% Prozent Aktienanteil rechnen, so ganz grob? Und wenn ich im Juni eingestiegen wäre, was wäre mit der FoPo Ende August passiert? Ich geh mal davon aus, dass die Garantieleistung nicht einfach mit 1,25% abdiskontiert wird, aber wie viel zur freien Anlage zur Verfügung steht, K.A. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 8, 2015 · bearbeitet November 8, 2015 von polydeikes Beim Dreitopfhybriden (ohne zusätzliches Garantiegelumps ala Nürnberger) fließt das Geld nicht ins klassische Anlagevermögen des Versicherers, so lange nicht zusätzlich eingelockt wird oder die Barriere des Wertsicherungsfonds dauerhaft gerissen wird. Es ändert sich primär die Relation Wertsicherungsfonds zu individueller Auswahl. Und je nach Funktionsweise und Aufbau des Wertsicherungsfonds sieht das je nach Börsenphase unterschiedlich aus. Bei einem Seitwärtsverlauf spricht absolut nichts dagegen 100 % in Aktien zu sein, nur heißt das eben nicht, dass ich 100 % in der individuellen Fondsauswahl bin. Letzteres wird quasi nie passieren, es sei denn one way nach oben, viele Jahre, bzw. immer 20 % im Plus und mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Humunculus November 15, 2015 Danke für die Erklärung. Da werde ich mal einen genaueren Blick auf den Wertsicherungsfonds und dessen Zusammensetzung werfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 15, 2015 Die Condor erklärt das aber eigentlich auch leidlich umfassend in den Unterlagen ... Wertsicherungsverfahren 7. Mit dem Wertsicherungsverfahren erfolgt jeweils zum Monatsersten die Aufteilung des Policenwerts auf das Sicherungsguthaben, den Wertsicherungsfonds und die freien Fonds. Stichtag für die Bewertung der Anteile des Wertsicherungsfonds ist der letzte Börsentag des Vormonats. Stichtag für die Bewertung der Anteile der freien Fonds ist der jeweilige Monatserste. 8. Die Absicherung der garantierten Leistungen erfolgt nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen durch eine Anlage des erforderlichen Teils des Policenwerts im Wertsicherungsfonds und/oder im Sicherungsguthaben. Der nicht für die Absicherung der garantierten Leistungen erforderliche Teil des Policenwerts wird entsprechend der mit Ihnen vereinbarten Anlage in Anteile der freien Fonds umgewandelt. 9. Ist die Absicherung der garantierten Leistungen ausschließlich durch eine Anlage des gesamtem Policenwerts im Sicherungsguthaben möglich, - wird der Policenwert im Sicherungsguthaben angelegt - erfolgt keine Anlage in den Wertsicherungsfonds - erfolgt keine Anlage in freie Fonds. 10. Ist die Absicherung der garantierten Leistungen durch Anlage eines Teils des Policenwerts im Wertsicherungsfonds und im Sicherungsguthaben möglich, - wird der, unter Absicherung der garantierten Leistungen, größtmögliche Teil des Policenwerts in Anteile des Wertsicherungsfonds umgewandelt. - wird der verbleibende Teil des Policenwerts in das Sicherungsguthaben angelegt. - erfolgt keine Anlage in freie Fonds. 11. Ist die vollständige Absicherung der garantierten Leistungen durch Anlage eines Teils des Policenwerts im Wertsicherungsfonds möglich, - wird dieser in Anteile des Wertsicherungsfonds umgewandelt - wird der verbleibende Teil des Policenwerts, entsprechend der mit Ihnen vereinbarten Anlage in Anteile der freien Fonds umgewandelt - erfolgt keine Anlage in das Sicherungsguthaben. 12. Ist zur Absicherung der garantierten Leistungen weder eine Anlage im Wertsicherungsfonds noch im Sicherungsguthaben erforderlich, - wird der gesamte Policenwert entsprechend der mit Ihnen vereinbarten Anlage in Anteile der freien Fonds umgewandelt. - erfolgt keine Anlage in das Sicherungsguthaben. - erfolgt keine Anlage in den Wertsicherungsfonds 13. Erhöhungen der freien Fonds im Rahmen des Wertsicherungsverfahrens wandeln wir entsprechend der mit Ihnen vereinbarten Anlage in Anteile um. Entnahmen aus den freien Fonds im Rahmen des Wertsicherungsverfahrens erfolgen in dem Verhältnis, das die einzelnen Fonds zum Entnahmezeitpunkt zum gesamten Guthaben der freien Fonds haben. Deckungskapital in der Rentenbezugszeit 14. Bei Rentenbeginn wird der Policenwert in ein Deckungskapital für die Rente überführt. Das Deckungskapital am Rentenbeginn ist gleich dem Policenwert bei Rentenbeginn. Das Deckungskapital ist in unserem konventionellen Sicherungsvermögen angelegt (gebundenes Vermögen nach §§ 54 und 66 Versicherungsaufsichtsgesetz). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Humunculus November 15, 2015 Ja, da hast du recht. Das hatte ich auch gelesen, aber mit deiner Erklärung lese ich es jetzt ganz anders. Mir hatte einfach ein Gefühl gefehlt, wie schnell etwas im Sicherungsguthaben angelegt wird, was auch daran liegt, dass ich kein Gefühl für die Wertsicherungsfonds habe. Studiere die jetzt mal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Freezer86 März 13, 2017 · bearbeitet März 13, 2017 von Freezer86 Am 4.11.2015 um 12:34 schrieb polydeikes: Das bisher so attraktive Manöver fondsunabhängiger Überschussbeteiligungen, was zu einer zusätzlichen Vergütung für ETF Sparer führte, gibt es nicht mehr. ETF Sparer werden nicht mehr belohnt, Anleger in aktiven Fonds nicht mehr bestraft. --- Nachteile: Für die ETF Konstellation ist das Condorangebot kostenseitig interessant, aber nicht perfekt. Statt der früheren Möglichkeit kostengünstiger ETFs zu besparen als bei Direkterwerb über einen Onlinebroker, rückt nun die eingeschränkte Kickbackregelung in den Fokus. Und die ist mit vagen 0-80 % der Kickbacks zumindest für das Szenario = Börsenentwicklung reißt mehrfach nachhaltig die Sicherungsschwelle nicht mehr optimal. Oder anders formuliert: Lande ich auf Basis der Börsenentwicklung zu großen Teilen im Wertsicherungsfonds, verpufft die zunächst optisch sehr günstige Pauschale ggü. Mitbewerbern. Wo kann man denn die Details zu den Kickbacks nachlesen? Gibt es auch eine Kickback-Ersattung auf die (recht teuren) Wertsicherungsfonds? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 13, 2017 Siehe Datum, siehe erster Satz des Zitats, das ursprüngliche Produkt gibt es schon seit März 2015 nicht mehr in der damaligen Form. Die heutigen Regelungen stehen da wo sie hingehören, im Produktinformationsblatt / den Angebotsunterlagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Freezer86 März 14, 2017 Habe mich missverständlich ausgedrückt Dass es das ursprüngliche Produkt nicht mehr gibt ist mir schon bewusst. Das hier diskutierte Produkt gibt es aber schon noch, oder? Zu den Kickbacks hattest du folgendes geschrieben, polydeikes: Am 4.11.2015 um 12:34 schrieb polydeikes: [...] rückt nun die eingeschränkte Kickbackregelung in den Fokus. Und die ist mit vagen 0-80 % der Kickbacks zumindest für das Szenario = Börsenentwicklung reißt mehrfach nachhaltig die Sicherungsschwelle nicht mehr optimal. Oder anders formuliert: Lande ich auf Basis der Börsenentwicklung zu großen Teilen im Wertsicherungsfonds, verpufft die zunächst optisch sehr günstige Pauschale ggü. Mitbewerbern. Gibt es dazu Details? In den Angebotsunterlagen konnte ich dazu nichts finden, vielleicht habe ich aber auch nach den falschen Begriffen gesucht Meine Ursprüngliche Frage bleibt deshalb bestehen: Gibt es (auch) eine Kickback-Ersattung auf die (recht teuren) Wertsicherungsfonds? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 14, 2017 In den VOLLSTÄNDIGEN Angebotsunterlagen ist die Angabe nach wie vor enthalten. In einer Kurzübersicht hingegen nicht. Die Frage, die a) keine ist und b) schon recht oft beantwortet wurde, sollte der Vermittler spielend beantworten können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Freezer86 März 16, 2017 · bearbeitet März 16, 2017 von Freezer86 Ich habe anbei mal die vollständigen Angebotsunterlagen auf Basis deiner obigen Musterrechnungen hochgeladen. Angebot Condor 1946.pdf Angebot Condor 60.pdf Seit diesem Jahr ist das standardisierte Produktinformationsblatt in den Angebotsunterlagen enthalten. Dieses ist leider nicht sehr detailliert was die Kosten angeht. Unter Verwaltungskosten werden folgende Kosten ausgewiesen: monatlicher Prozentsatz des gebildeten Kapitals max. 0,23 % Aktuelle Kostenbelastung 0,07 % Prozentsatz Ihrer eingezahlten Beiträge 2,10 % Prozentsatz der Zulagen 0,00 % Die einmaligen VWK auf die Einzahlungen wurden demnach von 3% auf 2,1% reduziert. Die VWK als Prozentsatz des gebildeten Kapitals sind mit der Angabe max. 0,23% pro Monat Leider nicht sehr transparent Kennt jemand die Details, wie sich die Kosten als Prozentsatz des gebildeten Kapitals zusammensetzten, je nach Aufteilung auf die 3 Töpfe? Im alten Produktinformationsblatt war dies ja detailliert aufgeschlüsselt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Freezer86 März 20, 2017 Nachdem sich ja einige die Musterangebote angeschaut haben: Haltet ihr das Produkt (noch) für empfehlenswert? Die Conder scheint die einzige Netto-Fondspolice anzubieten, welche (noch) einen recht hohen garantierten Rentenfaktor von knapp 30 bietet. Bei mir vorliegenden Vergleichsangeboten lag dieser meist 20% niedriger... Die Förderkonstellation gemäß Sticky ist als positiv anzunehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr März 20, 2017 vor 2 Stunden schrieb Freezer86: Nachdem sich ja einige die Musterangebote angeschaut haben: Haltet ihr das Produkt (noch) für empfehlenswert? Da die Niedrigzinsphase weiterhin hartnäckig an hält: warum keine klassische Riester-Rentenversicherung? Hier sind einige Tarife aufgelistet: http://www.franke-bornberg.de/ratings/ -> Riester Rente -> klassisch. Fondsanlage dann außerhalb des Riestervertrags ohne hemmende Beitragsgarantie. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Freezer86 April 24, 2018 Condor bietet seit diesem Jahr als Wertsicherungsfonds auch den "günstigen" DWS Garant 80 ETF-Portfolio-EUR (ISIN: LU1217268405, TER: 0,7%) an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Freezer86 Juni 3, 2018 · bearbeitet Juni 3, 2018 von Freezer86 Da immer mal wieder die Frage nach der Verteilung des Kapitals gestellt wurde habe ich mal um Auskunft dazu gebeten: Garantiertes Kapital (Höhe der Einzahlungen und Zulagen, hauptsächlich durch Übertragung von vorherigem Anbieter im Q3/2017): 12.067,88€ Restlaufzeit: knapp 35 Jahre Derzeitiger Wert der Anteile: 12.260 € Verteilung: Wertsicherungsfonds: 8942 € Freie Fonds: 3318 € Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nase Januar 8, 2020 Am 3.6.2018 um 16:45 von Freezer86: Da immer mal wieder die Frage nach der Verteilung des Kapitals gestellt wurde habe ich mal um Auskunft dazu gebeten: Garantiertes Kapital (Höhe der Einzahlungen und Zulagen, hauptsächlich durch Übertragung von vorherigem Anbieter im Q3/2017): 12.067,88€ Restlaufzeit: knapp 35 Jahre Derzeitiger Wert der Anteile: 12.260 € Verteilung: Wertsicherungsfonds: 8942 € Freie Fonds: 3318 € Hallo Freezer, wenn ich es richtig verstehe liegen etwa 3/4 deines Kapitals in einem Wertsicherungsfonds. Was genau bedeutet Wertsicherung? Kapitalerhalt? Kapitalerhalt+Inflationskompensierung? (siehe: https://www.dws.de/garantiefonds/lu1217268405-dws-garant-80-etf-portfolio/) Demnach ist nur 1/4 deines Kapitals wirklich am ETF-Aktienmarkt investiert und kann die durchschnittlichen 7-8 % (abzüglich Vertragskosten) erwirtschaften? Wie ist das Verhältnis zur Zeit in deinem "Depot"? LG Nase Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Santana März 27, 2020 Was bedeuten eigentlich die verschiedenen Vertragsnamen bei der Condor? Komme da etwas durcheinander mit: E E1 D und so weiter... gibt es dort eine Übersicht ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Framal März 27, 2020 · bearbeitet März 27, 2020 von Framal @Santana, das sind die Abschluss- und Betreuungskostenunterschiede. Die Tarifvarianten unterscheiden sich bezüglich Abschluss- und Betreuungsprovision. Mit D ist der der Honorartarif gemeint. Dieser Tarif ist für den Vermittler courtagefrei. LG Framal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Santana März 27, 2020 Und wieso kann man den D Tarif beispielsweise nicht auf der Homepage der Condor ansehen? Weiterhin kann ich beispielsweise das Produktinformationsblatt des E1 Tarifs nicht nachschauen? Gibt es da ne Begründung zu? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag