Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
mopsos

Wie faul darf man bei der Anlage KAP sein?

Empfohlene Beiträge

mopsos

Das Abgeben einer Anlage KAP in der Steuererklärung möchte ich mir nach Möglichkeit ersparen. Aus diesem Grund beschränke ich mich bei Fondsanlagen auf steuereinfache ETFs. Dummerweise ist mir hierbei kürzlich ein Irrtum unterlaufen: der Fonds A1JKS0 / IE00B6YX5D40 entpuppte sich als Vollthesaurierer mit Zwischenausschüttungen - dieses Problem ist insbesondere auch von ishares bekannt, sofern das Domizil nicht Deutschland ist (was auch trotz DE-ISIN der Fall sein kann). Nachdem ich mit Unterstützung dieses Forums darauf kam, dass dieser ETF steuerhäßlich ist, habe ich ihn mit einem kleinen Gewinn gleich wieder verkauft. DIe Bank führte dabei natürlich Abgeltungssteuer auf die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis ab, zuzüglich Soli und Kirchensteuer. Obwohl An- und Verkauf beide in 2015 lagen, bescheinigte die Bank außerdem ausschüttungsgleiche Erträge. Ist es wirklich erforderlich, diese in der Steuererklärung für 2015 anzugeben? Denn zur Vermeidung von Doppelbesteuerung würden die ausschüttungsgleichen Erträge wiederum die Grundlage der gezahlten Abgeltungssteuer mindern (was die Bank nicht getan hat), so dass sich ein Nullsummenspiel ergibt. Die Steuerbescheinigung der Depot-führenden Bank würde also letztendlich an der bereits gezahlten Abgeltungssteuer nichts ändern. Es ergäbe sich nur zusätzliche, meiner Meinung nach unnötige Arbeit, und das mögen doch auch die Finanzbeamten nicht?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Walter White

Zu deiner Frage: Finanzbeamten ist das egal, es ist ihr täglich Brot.

Zu deinem restlichem Statement würde der Tenor des Forums erwidern, Hausaufgaben schlecht gemacht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch

Es heißt Abgeltungsteuer, weil damit alles abgegolten ist. Und die Erhebnung hat der Staat den Banken anvertraut.

Entsprechend tippt der Finanzbeamte die Steuerbescheinigung der Bank ab bzw. kontrolliert, dass Du richtig abgetippt hast. Mehr nicht.

 

Wenn Du die Doppelbesteuerung ertragen kannst, brauchst Du also nichts mehr tun. Vielleicht hast Du auch das Glück, dass die agE auf der Steuerbescheinigung explizit als wieder abzuziehender Betrag auftauchen. Manche Banken/Broker machen das, andere nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...