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gordon_gekko

Grundlagen zur Besteuerung der verschiedenen Fondsarten - habe ich das richtig verstanden?

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gordon_gekko

Hi,

 

erstmal ein großes Lob an dieses Forum! ich bin gerade dabei Ordnung in meine Finanzen zu bringen und mein Geld vernünftig anzulegen und möchte mir demnächst ein ETF-Depot aufbauen. Ich bin gerade noch dabei die steuerlichen Unterschiede der Fondsarten zu verstehen, um für mich die geeigneten Fonds rauszusuchen.

 

Ich würde gerne wissen ob ich die Besteuerung jetzt richtig verstanden habe:

 

Es gibt im Prinzip 4 Arten von ETFs, wenn man sie nach der Besteuerung einteilt (habe die Erklärungen teilweise aus dem WPF übernommen):

 

 

  • Inländisch ausschüttend: immer Steuereinfach
     
    Quellensteuerverfahren. Ausgezahlte Dividenden werden mit 25% sofort vor Auszahlung versteuert, sodass nur 75% der Ausschüttung aufs Konto gutgeschrieben werden (Soweit kein/kein ausreichender Freistellungsauftrag an die Depotführende Bank erteilt wurde. In diesem Fall wird nichts abgezogen und 100% ausgezahlt.). Bei Verkauf wieder 25% Steuern auf Wertsteigerung (entfallen wieder bei Freistellungsauftrag oder bei zu verrechnenden Verlusten)
  • Inländisch Thesaurierend: immer Steuereinfach Bei inländischem Thesaurieren bezahlt nicht die Bank die abzuführenden Steuern sondern die KAG, diese gezahlten Steuern mindern den Anteilswert. Wenn es hier zu Ausschüttungen kommt, handelt es sich um Steuererstattungen. Zu Steuererstattungen kann es kommen, sofern keine Kirchensteuer zu entrichten ist, oder ein Freibetrag vorliegt, oder Verluste zu berücksichtigen sind.
  • Ausländisch ausschüttend: Steuereinfach wenn keine Thesaurierung stattfindet bzw. Die Thesaurierung erfolgt ggf. mit ausschüttungsgleichen Erträgen, die aber aus steuerlich zeitgleichen Ausschüttungen neutralisiert werden können. Dann werden die Kapitalertragssteuer (KESt) - Abzüge abschließend durch eine deutsche Depotbank vorgenommen. Dies gilt für teilthesaurierende ETFs, sofern im Bundesanzeiger bei der Thesaurierung zum Geschäftsjahresende die Ausschüttung mindestens 40% der ausschüttungsleichen Erträge umfasst.
     
    Ausschüttungen sind unproblematisch. Der Broker führt die Steuern ab oder berücksichtigt das beim Pauschbetrag entsprechend. Wie ist das ggf. mit ausländischen Quellensteuern? Fallen die immer an oder wie genau funktioniert das?
  • Ausländisch Thesaurierend: meist steuerhässlich
    Entscheidend ist, ob die Ausschüttung zum Geschäftsjahresende hoch genug ist, um die Steuern für Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge abzuführen. Ansonsten bleibt ein unversteuerter (teil-)thesaurierter Ertrag im Fonds. Dieser muss jedes Jahr bei der Steuererklärung angegeben werden und bei Verkauf des Fonds muss die jährliche versteuerte thesaurierung nachgewiesen werden, um einer Doppelbesteuerung zu entgehen.
  • Swapbasierte thesaurierer: durch die Swapkonstruktion gelingt es dem Emittenten evtl. ausschüttungsgleiche Beträge mit 0 auszuweisen, sodass hier keine Thesaurierung zu versteuern ist. Irgendwie muss dann doch die Thesaurierung trotzdem erfasst/besteuert werden oder nicht? Wie genau passiert das denn?

 

 

Ist das erstmal soweit richitig?

 

 

 

 

 

Die Schlüsse die ich jetzt daraus ziehen würde sind folgende:

 

 

  1. möchte ich meinen Aufwand bei der Steuererklärung gering halten bzw. sie ganz vermeiden, dann nehme ich steuereinfache Fonds, die hoffentlich auch weiterhin steuereinfach sind.
  2. Habe ich den Pauschbetrag falsch aufgeteilt, sodass ich bei der einen Bank Abgeltungssteuer zahlen musste, während bei einem anderen Depot noch was vom Pauschbetrag ungenutzt war, muss ich eine Steuererklärung machen, um mir die zu viel gezahlten Steuern zurück zu holen.
  3. Muss ich eine Steuerklärung sowieso machen oder bin bereit diesen Aufwand auf mich zu nehmen, dann kann ich auch ausländische thesaurierer nehmen.
  4. Ist mein Sparerfreibetrag noch nicht ausgenutzt macht es Sinn, ausschüttende ETFs (egal ob dt. oder ausländisches Domizil) zu nehmen und den Freibetrag nicht verfallen zu lassen.
  5. Gibt es sonst noch irgendwelche weiteren Vor- oder Nachteile die sich aus der Besteuerung ergeben und die man aufjedenfall beachten sollte?

 

 

Ich freue mich auf eure Antworten und entschuldige mich schonmal von vornherein wenn die ein oder andere Frage bereits schonmal beantwortet wurde (ich habe versucht so viel wie möglich selbst rauszufinden, bin aber leider noch nicht wirklich sicher im Finanzbereich und habe bestimmt auch nicht alle Sachen richtig verstanden)

 

 

 

 

LG gordon_gekko

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch

Inklusive dem folgenden Punkt alles richtig.

 

  • Ausländisch ausschüttend: Steuereinfach wenn keine Thesaurierung stattfindet bzw. Die Thesaurierung erfolgt ggf. mit ausschüttungsgleichen Erträgen, die aber aus steuerlich zeitgleichen Ausschüttungen neutralisiert werden können. Dann werden die Kapitalertragssteuer (KESt) - Abzüge abschließend durch eine deutsche Depotbank vorgenommen. Dies gilt für teilthesaurierende ETFs, sofern im Bundesanzeiger bei der Thesaurierung zum Geschäftsjahresende die Ausschüttung mindestens 40% der ausschüttungsleichen Erträge umfasst.
     
    Ausschüttungen sind unproblematisch. Der Broker führt die Steuern ab oder berücksichtigt das beim Pauschbetrag entsprechend. Wie ist das ggf. mit ausländischen Quellensteuern? Fallen die immer an oder wie genau funktioniert das?

Die Quellensteuer wird Dir bescheinigt, falls sie anfällt. So weit ich weiß kann der Fonds die Steuern aber auch anders verbuchen. So weist z.B. der Carmignac Patrimoine jährlich recht hohe ausschüttungsgleiche Erträge (agE) aus, jedoch nie Quellensteuer, obwohl er als weltwweit anlegender Fonds garantiert welche zahlt.

 

 

  • Ausländisch Thesaurierend: meist steuerhässlich
    Entscheidend ist, ob die Ausschüttung zum Geschäftsjahresende hoch genug ist, um die Steuern für Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge abzuführen. Ansonsten bleibt ein unversteuerter (teil-)thesaurierter Ertrag im Fonds. Dieser muss jedes Jahr bei der Steuererklärung angegeben werden und bei Verkauf des Fonds muss die jährliche versteuerte thesaurierung nachgewiesen werden, um einer Doppelbesteuerung zu entgehen.

Hier kommst Du offenbar durcheinander. Ein thesaurierender Fonds schüttet per Definition nicht aus - von daher macht Dein erster Satz keinen Sinn. Stattdessen gilt immer Dein zweiter Satz.

Ansonsten richtig, allerdings mit der Anmerkung, dass manche Broker mittlerweile den doppelt besteuerten Betrag in der Steuerbescheinigung selber errechnen und als wieder abzuziehende Position ausweisen. Leider ist dieses Vorgehen noch nicht flächendeckend und auch nicht zuverlässig.

 

  • Swapbasierte thesaurierer: durch die Swapkonstruktion gelingt es dem Emittenten evtl. ausschüttungsgleiche Beträge mit 0 auszuweisen, sodass hier keine Thesaurierung zu versteuern ist. Irgendwie muss dann doch die Thesaurierung trotzdem erfasst/besteuert werden oder nicht? Wie genau passiert das denn?

Die thesaurierten Beträge sind Erträge im Sinne von Zinsen und Dividenden. Durch die Swap-Konstruktion fallen diese beim Kontrahenten des Fonds an. Der Fonds selber macht nur Kursgewinne/verluste, die auf der Fondsebene nicht versteuert werden. Daher gibt es bei diesen Fonds keine zu thesaurierenden Erträge.

 

Ist mein Sparerfreibetrag noch nicht ausgenutzt macht es Sinn, ausschüttende ETFs (egal ob dt. oder ausländisches Domizil) zu nehmen und den Freibetrag nicht verfallen zu lassen.

Du kannst den Freibetrag auch für thesaurierte agE verwenden. Wenn die Höhe der Thesaurierung bereits früh genug bekannt ist (Geschäftsjahresende sollte nicht später als Ende Juli sein), kannst Du Deine Steuern genauso gut planen wie mit Ausschüttungen.

Außerdem kannst Du auch Papiere im Gewinn verkaufen, um entsprechende Erträge zu erzielen.

Schließlich gibt es noch den Stückzinstrick, mit dem man Erträge zwischen den Jahren verschieben kann.

 

Gibt es sonst noch irgendwelche weiteren Vor- oder Nachteile die sich aus der Besteuerung ergeben und die man aufjedenfall beachten sollte?

ETF-spezifisch fällt mir dazu nichts weiteres ein. Ansonsten ist die Steuerplanung natürlich ein weites Feld.

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gordon_gekko

@ xfklu:

ja, allerdings nicht komplett bzw. nicht komplett verstanden. das hole ich grade nach und muss dir zustimmen, dass das hier einige sachen erklärt werden, nach denen ich gefragt hatte.

 

@kleinerfisch:

danke besonders für deine antwort :thumbsup:

ja bei den thesaurierenden bin ich etwas durcheinander gekommmen.

deine antworten haben mir auf jedenfall weitergeholfen.

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