Philipp_ Oktober 23, 2015 · bearbeitet Oktober 23, 2015 von Philipp_ Hallo, ich kenne mich noch nicht so gut mit der Versteuerung von Wertpapiererträgen aus, daher meine Frage: Consors zeigt mir im Aktien-Verlustverrechnungstopf 2015 nicht verrechnete Verluste von etwa 2000€ an. Im allgemeinen Verlustverrechnungstopf 2015 habe ich 1200€ Gewinn. So viel ich weiß, werden die Töpfe nicht in der Steuererklärung verrechnet. Mein Freistellungsauftrag ist für dieses Jahr völlig ausgeschöpft. Bedeutet das, daß ich noch bis Jahresende 2000€ Gewinne aus Aktien steuerfrei realisieren kann, wenn ich dagegen bis 2016 damit warte, wird erst der 2016er Freistellungsauftrag aufgebraucht und dann erst der Verlustvortrag aus 2015? Auch wenn ich noch 2015 verkaufe, würde ich 2016 genug Dividenden kriegen, um den 2016er Freistellungsauftrag auszunutzen. Danke, Philipp Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cktest Oktober 23, 2015 Consors zeigt mir im Aktien-Verlustverrechnungstopf 2015 nicht verrechnete Verluste von etwa 2000€ an. Im allgemeinen Verlustverrechnungstopf 2015 habe ich 1200€ Gewinn. So viel ich weiß, werden die Töpfe nicht in der Steuererklärung verrechnet. Richtig. Mein Freistellungsauftrag ist für dieses Jahr völlig ausgeschöpft. Bedeutet das, daß ich noch bis Jahresende 2000€ Gewinne aus Aktien steuerfrei realisieren kann, Ja. wenn ich dagegen bis 2016 damit warte, wird erst der 2016er Freistellungsauftrag aufgebraucht und dann erst der Verlustvortrag aus 2015? Nicht unbedingt bzw. Du kannst Dir die gezahlten Steuern bei der Steuererklärung wieder zurückholen. Ich weiß nicht, wie es bei consors ist, aber die comdirect verrechnet Freistellungsaufträge und Verluste so miteinander, dass es für den Kunden am günstigsten ist. Allerdings dürfte Deine Bank 2016 von dem aus 2015 vorgetragenen Verlust nichts wissen und erstmal Kapitalertragsteuer abführen, die Du Dir dann mittels einer Steuererklärung vom Finanzamt wiederholen müsstest. Wenn Du das vermeiden willst und Deine Aktienpositionen behalten möchtest, gibt es den Trick, eine Position zu verkaufen und sie gleich wieder neu zu kaufen. Dadurch wird der bisher aufgelaufene Gewinn mit Deinen Verlusten verrechnet (so dass sie weitgehend verschwinden). Bei einem zukünftigen Verkauf fällt der Gewinn dementsprechend kleiner aus (bzw. wenn Du Pech hast der Verlust größer ). Disclaimer: ich bin kein Steuerberater, sondern nur Anleger. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Oktober 23, 2015 Nicht unbedingt bzw. Du kannst Dir die gezahlten Steuern bei der Steuererklärung wieder zurückholen. Ich weiß nicht, wie es bei consors ist, aber die comdirect verrechnet Freistellungsaufträge und Verluste so miteinander, dass es für den Kunden am günstigsten ist. Allerdings dürfte Deine Bank 2016 von dem aus 2015 vorgetragenen Verlust nichts wissen und erstmal Kapitalertragsteuer abführen, die Du Dir dann mittels einer Steuererklärung vom Finanzamt wiederholen müsstest. Wenn Du das vermeiden willst und Deine Aktienpositionen behalten möchtest, gibt es den Trick, eine Position zu verkaufen und sie gleich wieder neu zu kaufen. Dadurch wird der bisher aufgelaufene Gewinn mit Deinen Verlusten verrechnet (so dass sie weitgehend verschwinden). Bei einem zukünftigen Verkauf fällt der Gewinn dementsprechend kleiner aus (bzw. wenn Du Pech hast der Verlust größer ). Disclaimer: ich bin kein Steuerberater, sondern nur Anleger. Geschwurbel... Alt. 1: Bis 15.12.2015 Verlustbescheinigung beantragen, dann über die Steuererklärung mit Aktiengewinnen bei einer anderen Bank verrechnen. Macht natürlich nur Sinn, wenn es eine 2. Bank gibt und dort Aktiengewinne in der Steuerbescheinigung ausgewiesen werden. Alt. 2: Nix tun, Bank trägt Aktienverlust vor auf 2016 und verrechnet dann mit Aktiengewinnen vorangig vor dem Freistellungsauftrag. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Philipp_ Oktober 23, 2015 Vielen Dank für die Antwort! Alt. 2: Nix tun, Bank trägt Aktienverlust vor auf 2016 und verrechnet dann mit Aktiengewinnen vorangig vor dem Freistellungsauftrag. Sicher, dass das die Verrechnung in der Reihenfolge stattfindet? Hier hat jemand geschrieben, Gewinne würden erst gegen den Freisteller und dann gegen den entsprechenden Topf gerechnet. Ist aber zugegeben keine belastbare Quelle. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Humunculus Oktober 24, 2015 Kannst du Taxadvisor glauben. Der ist Profi. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Philipp_ Oktober 24, 2015 Kannst du Taxadvisor glauben. Der ist Profi. Okay, danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stephan_h Dezember 29, 2015 · bearbeitet Dezember 29, 2015 von stephan_h Nicht unbedingt bzw. Du kannst Dir die gezahlten Steuern bei der Steuererklärung wieder zurückholen. Ich weiß nicht, wie es bei consors ist, aber die comdirect verrechnet Freistellungsaufträge und Verluste so miteinander, dass es für den Kunden am günstigsten ist. Allerdings dürfte Deine Bank 2016 von dem aus 2015 vorgetragenen Verlust nichts wissen und erstmal Kapitalertragsteuer abführen, die Du Dir dann mittels einer Steuererklärung vom Finanzamt wiederholen müsstest. Wenn Du das vermeiden willst und Deine Aktienpositionen behalten möchtest, gibt es den Trick, eine Position zu verkaufen und sie gleich wieder neu zu kaufen. Dadurch wird der bisher aufgelaufene Gewinn mit Deinen Verlusten verrechnet (so dass sie weitgehend verschwinden). Bei einem zukünftigen Verkauf fällt der Gewinn dementsprechend kleiner aus (bzw. wenn Du Pech hast der Verlust größer ). Disclaimer: ich bin kein Steuerberater, sondern nur Anleger. Geschwurbel... Alt. 1: Bis 15.12.2015 Verlustbescheinigung beantragen, dann über die Steuererklärung mit Aktiengewinnen bei einer anderen Bank verrechnen. Macht natürlich nur Sinn, wenn es eine 2. Bank gibt und dort Aktiengewinne in der Steuerbescheinigung ausgewiesen werden. Alt. 2: Nix tun, Bank trägt Aktienverlust vor auf 2016 und verrechnet dann mit Aktiengewinnen vorangig vor dem Freistellungsauftrag. Gruß Taxadvisor Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Wie verhält es sich, wenn noch nicht verrechnete Verluste aus 2014 vorliegen und auch der Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft ist? Konkret: - nicht verrechnete Verluste aus 2014: 1000€ - offener Freistellungsauftag: 700€ - Aktien, die 1200€ im Plus sind Wie kann ich den Freistellungsauftrag maximal ausnutzen? Beste Grüße Stephan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
UweRammelt Januar 7, 2016 · bearbeitet Januar 7, 2016 von UweRammelt Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Wie verhält es sich, wenn noch nicht verrechnete Verluste aus 2014 vorliegen und auch der Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft ist? Konkret: - nicht verrechnete Verluste aus 2014: 1000€ - offener Freistellungsauftag: 700€ - Aktien, die 1200€ im Plus sind Wie kann ich den Freistellungsauftrag maximal ausnutzen? Ein Teil des Freibetrags geht in diesem Fall wohl verloren. Wenn man auf einem hohen Verlusttopf sitzt (so wie ich ), kann man den jährlichen Freibetrag nur mit einem Zwei-Konten-Modell "retten". Man nehme ein leeres Konto/Depot (Verlusttopf leer und voller Freibetrag), kauft ein Wertpapier in der Hoffnung auf Gewinne. Erreicht man den Freibetrag, wird verkauft und der Freibetrag ist ausgeschöpft --> gerettet ;-) Geht das Papier ins Minus, wird das gesamte Depot inklusiv Verlusttopf auf das Haupt-Depot (das mit dem großen Verlusttopf) übertragen, und man startet erneut mit dem dann wieder leeren Verlusttopf. So kann man dann den jährlichen Freibetrage retten. Der Verlusttopf geht ja nicht verloren zum Jahreswechsel, der Freibetrag dagegen schon. Schöne Grüße, UR Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag