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testie

Servus,

 

eine guter Kumpel hat mir letztens berichtet das er schon 1,5 Jahre Arbeitslos ist aber wegen seinem hohen Vermögen (wohl ein Erbe ~100k) keine Unterstützungen durch den Staat bekommt. Er meinte er hätte einiges in Fonds, Aktien und Anleihen angelegt, die wohl ganz gut gelaufen sind.

Jetzt ist mir eingefallen das ich mal etwas über die Günstigerprüfung gelesen habe welche man wohl in der Steuererklärung ankreuzen kann. In seiner Situation hat er doch kein richtiges Einkommen/Ausgaben (wohnt auch noch bei Eltern). Mein Gedanke wäre nun, ob es für ihn nicht praktisch wäre seine gut laufenden Positionen dieses Jahr zu realisieren um keine/wenig Abgeletungssteuer daruf zu bezahlen und sofort wieder anzulegen? Laut seinen Aussagen ist er im moment ohne Dividenden das Jahr 10k im plus (Depotwert).

Was meint ihr, Ist das eine Überlegung Wert oder Schwachsinn?

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Kolle

Keine Überlegung wert. Dividenden und Zinsen kann er sich zurückholen sofern über Pauschbetrag durch Ausfüllen des KAP-Formulars, bei ~100k ist das aber nicht anzunehmen.

Spekulationsgewinne können nur vorgetragen und später mit Spekulationsverlusten verrechnet werden, es sei denn er hat noch einen Verlustvortrag. Arbeitslosengeld erhält er trotzdem nicht wenn er wahrheitsgemäß handelt.

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odensee

In seiner Situation hat er doch kein richtiges Einkommen/Ausgaben (wohnt auch noch bei Eltern).

 

Auch Kapitaleinkünfte sind "richtiges" Einkommen.

 

Mein Gedanke wäre nun, ob es für ihn nicht praktisch wäre seine gut laufenden Positionen dieses Jahr zu realisieren um keine/wenig Abgeletungssteuer daruf zu bezahlen und sofort wieder anzulegen? Laut seinen Aussagen ist er im moment ohne Dividenden das Jahr 10k im plus (Depotwert).

Was meint ihr, Ist das eine Überlegung Wert oder Schwachsinn?

 

Ist denn abzusehen, dass es nächstes Jahr einen Job hat? Bekommt er ALG 1? Wahrscheinlich nicht nach 1,5 Jahren Arbeitslosigkeit. (Thema: Progressionsvorbehalt)

 

Dank Grundfreibetrag + Sparerfreibetrag wird er auf die 10k kaum Steuern zahlen, wenn er sonst keine Einkünfte hat. Wenn also sonst nichts anderes vorliegt, würde ich den Weg des verkaufen und neu kaufen gehen. Das machen andere für den Sparerfreibetrag.

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odensee
· bearbeitet von odensee

Keine Überlegung wert. Dividenden und Zinsen kann er sich zurückholen sofern über Pauschbetrag durch Ausfüllen des KAP-Formulars, bei ~100k ist das aber nicht anzunehmen. Spekulationsgewinne können nur vorgetragen und später mit Spekulationsverlusten verrechnet werden, es sei denn er hat noch einen Verlustvortrag. Arbeitslosengeld erhält er trotzdem nicht wenn er wahrheitsgemäß handelt.

 

Wieso nicht? Er verkauft alles, streicht 10k Gewinn abzüglich Steuern ein (die zieht die Bank direkt ab). Dann macht er eine Steuererklärung, hat als einzige Einnahme die 10k (+ noch was an Dividende). Grundfreibetrag wird abgezogen, Sparerfreibetrag wird abgezogen (sonst noch was?) und auf den Rest zahlt der dann den Eingangssteuersatz (edit: genauer gesagt, darauf berechnet das FA die Steuer und durch die Günstigerprüfung erhält er das meiste der Abgeltungssteuer zurück). Oder: er verkauft soviel, dass er gerade eben keine Steuern zahlt.

 

Arbeitslosengeld (ALG 1) vermögensunabhängig.

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Kolle

Wieso nicht? Er verkauft alles, streicht 10k Gewinn abzüglich Steuern ein (die zieht die Bank direkt ab). Dann macht er eine Steuererklärung, hat als einzige Einnahme die 10k (+ noch was an Dividende). Grundfreibetrag wird abgezogen, Sparerfreibetrag wird abgezogen (sonst noch was?) und auf den Rest zahlt der dann den Eingangssteuersatz (edit: genauer gesagt, darauf berechnet das FA die Steuer und durch die Günstigerprüfung erhält er das meiste der Abgeltungssteuer zurück). Oder: er verkauft soviel, dass er gerade eben keine Steuern zahlt.

 

Arbeitslosengeld (ALG 1) vermögensunabhängig.

 

Ich ging von Hartz IV aus, da er in jungen Jahren schon über ein Jahr arbeitslos war. Für Dividenden und Zinsen erhält er die Abgeltungssteuer zurück, ich vermutete aber eher Kursgewinne sonst müsste er nichts verkaufen.

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odensee

Ich ging von Hartz IV aus, da er in jungen Jahren schon über ein Jahr arbeitslos war. Für Dividenden und Zinsen erhält er die Abgeltungssteuer zurück, ich vermutete aber eher Kursgewinne sonst müsste er nichts verkaufen.

 

Nochmal, ich verstehe deine Argumentation nicht, mag sein dass du recht hast.... die Abgeltungssteuer gilt doch auch für (realisierte) Kursgewinne. Und wenn er 10k Kursgewinne hat, die jetzt realisiert, zahlt er darauf praktisch keine Steuern. Die verkauften Wertpapiere kauft er dann einen Tag später neu (und ist damit wieder auf gleichem Stand wie vorher (naja, fast), hat aber die Kursgewinne steuerfrei kassiert.

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Manticore
· bearbeitet von Manticore
Spekulationsgewinne können nur vorgetragen und später mit Spekulationsverlusten verrechnet werden, es sei denn er hat noch einen Verlustvortrag.

 

Was du meinst sind Verluste aus Aktienveräußerungen, hier geht es aber um Gewinne. Deswegen hat der Threaderöffner schon Recht, man muss nur ein paar Sachen bedenken:

 

Durch die Günstigerprüfung wird geprüft ob der persönliche Steuersatz günstiger ist als der Abgeltungssteuersatz.

 

Sollte er keine anderen Einkünfte haben, so würden seine Einkünfte 10.000€ betragen, abzüglich von evtl. Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen (Bei Harz 4 jedoch eher nicht viel zu erwarten. Der zu zahlende Steuersatz wäre sicher niedriger als die guten 26,375% Abgeltungsteuer.

 

Aber wie bereits erwähnt musst du beachten, dass die Hartz IV Zahlungen zwar nicht versteuert werden müssen, aber bei der Berechnung des Steuersatzes herangezogen werden. Angenommen er hat 5000 € Hartz 4 bekommen:

Dann ermittelt sich der Steuersatz aus 10.000Gewinn+5000Hartz 4-Sonderausgaben etc. - Grundfreibetrag = so zwischen 7-10 % Steuersatz

 

Zahlen muss er aber aber nur die7- 10% von den 10.000 Gewinn, also schlechtensfalls 1000 anstatt 2.637

 

Dagegen muss man aber ggf. Odergebühren oder Ausgabeaufschläge gegenrechnen.

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odensee

Sollte er keine anderen Einkünfte haben, so würden seine Einkünfte 10.000€ betragen, abzüglich von evtl. Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen (Bei Harz 4 jedoch eher nicht viel zu erwarten. Der zu zahlende Steuersatz wäre sicher niedriger als die guten 26,375% Abgeltungsteuer.

 

Meiner Meinung nach, aber ich bin kein Steuerexperte, werden von seinen Einkünften sowohl der Grundfreibetrag (ca. 8400) als auch der Sparerfreibetrag (801) abgezogen, er kann also die 10.000 fast komplett steuerfrei bekommen.

 

Aber wie bereits erwähnt musst du beachten, dass die Hartz IV Zahlungen zwar nicht versteuert werden müssen, aber bei der Berechnung des Steuersatzes herangezogen werden. Angenommen er hat 5000 € Hartz 4 bekommen:

Dann ermittelt sich der Steuersatz aus 10.000Gewinn+5000Hartz 4-Sonderausgaben etc. - Grundfreibetrag = so zwischen 7-10 % Steuersatz

 

Bei 100 k auf der hohen Kante wird er kein H4 bekommen, steht so auch im Ausgangsbeitrag.

 

Dagegen muss man aber ggf. Odergebühren oder Ausgabeaufschläge gegenrechnen.

 

Stimmt, aber wenn er nicht allzuviele Positionen hat und sich Ausgabeaufschläge bei der Neuanlage erspart (durch ETF oder geeigneten Discounter) sollte sich das sehr im Rahmen halten.

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multivitamin
· bearbeitet von multivitamin

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Kobil-Caan

Servus,

 

eine guter Kumpel hat mir letztens berichtet das er schon 1,5 Jahre Arbeitslos ist aber wegen seinem hohen Vermögen (wohl ein Erbe ~100k) keine Unterstützungen durch den Staat bekommt. Er meinte er hätte einiges in Fonds, Aktien und Anleihen angelegt, die wohl ganz gut gelaufen sind.

Jetzt ist mir eingefallen das ich mal etwas über die Günstigerprüfung gelesen habe welche man wohl in der Steuererklärung ankreuzen kann. In seiner Situation hat er doch kein richtiges Einkommen/Ausgaben (wohnt auch noch bei Eltern). Mein Gedanke wäre nun, ob es für ihn nicht praktisch wäre seine gut laufenden Positionen dieses Jahr zu realisieren um keine/wenig Abgeletungssteuer daruf zu bezahlen und sofort wieder anzulegen? Laut seinen Aussagen ist er im moment ohne Dividenden das Jahr 10k im plus (Depotwert).

Was meint ihr, Ist das eine Überlegung Wert oder Schwachsinn?

 

Moin,

 

wenn ihn die Spesen pro Posten nicht auffressen, warum nicht. Nicht zu vergessen Wertschwankung und Geld/Brief Abstand. Und dann noch aufpassen mit unserem spinnerten Staat siehe z.B. hier. Wobei wenn er in Aktien, Anleihen und Fonds investiert hat ist ja sicher auch der ein oder andere Ertrag dabei. Also schon genau hinschauen und nachrechnen. Schwachsinn würde ich nicht sagen nur ob der Aufwand lohnt, nuja musste halt nachrechnen.

 

Ohne direkten Bezug auf die Frage, aber wenn er Erträge aus seinen Investionen hat z.B. Dividenden und bisher keine Steuererklärung abgegeben hat. Dann macht ein entsprechendes Dokument mit Günstigerprüfung auf jeden Fall sinn. Soweit ich micht recht entsinne kann bei einer freiwilligen Steuererklärung sogar bis zu 4 Jahre zurück abgegeben werden.

 

Grüße Kobil-Caan

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testie
· bearbeitet von testie

Danke für die zahlreichen Antworten bisher. Da ich selbst immer versuche einen großen Bogen ums Finanzamt zu machen war ich mir hier ziemlich unsicher.

Ich habe auf einer anderen Webseite folgende Information gefunden:

 

Der Grundfreibetrag ist ein Begriff aus der Einkommensteuer. Das Einkommen wird bis zum Grundfreibetrag nicht in die Berechnung der Einkommensteuer mit einbezogen. Der Grundfreibetrag gilt für alle steuerpflichtigen Paare und Singles in Deutschland.

Die Steuerfreigrenze in der Einkommensteuer dient der Sicherung des Existenzminimums. Niedrige Einkommen werden somit nicht zusätzlich von der Einkommensteuer belastet. Im Jahr 2015 wird der Freibetrag bei 8.472,- Euro ( 2014: 8.354,- Euro) liegen. Da der Freibetrag laufend an die Lebenshaltungskosten angepasst wird, steigt der Betrag tendenziell immer weiter an. Auch für 2016 ist eine weitere Anhebung auf 8.652,- Euro vorgesehen.

Die Beträge der Steuerfreigrenze sind als Jahresbetrag zu sehen. Das heißt, jährlich steht ein Freibetrag zur Verfügung, der allerdings monatlich veranschlagt wird. Quelle

 

Daraus schließe ich, das wenn er Gewinne bis zu einem Betrag von 8.472€ realisiert (fürs gesamte Jahr 2015), er auf diesen Betrag keine Steuern zahlen müsste. Er hat wie ich sein Depot bei Flatex, allerdings weiß ich nicht genau auf wieviel Positionen sich das bezieht und wie die Transaktionskosten für das hin und her dann wären. Das müsste man dann im komkreten Fall nachsehen und durchrechnen. Mal sehen wie sich seine Erwerbssituation das Jahr noch entwickelt, ich werde ihm mal von der Möglichkeit berichten.

 

edit.: Lustig ist auch das ich mit ihm vor einigen Wochen darüber geredet habe Verluste zu realisieren und so die Steuer auf Dividenden/Kupons von über 801€ abzufangen. Gut das noch bisher noch nichts passiert ist ;)

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Kolle
Spekulationsgewinne können nur vorgetragen und später mit Spekulationsverlusten verrechnet werden, es sei denn er hat noch einen Verlustvortrag.

 

Was du meinst sind Verluste aus Aktienveräußerungen, hier geht es aber um Gewinne. .

 

Du hast recht ! :thumbsup: Bei mir war es damals andersherum, ich konnte meine realisierten Aktienverluste aus 2008 nur vortragen, Gewinne wären direkt besteuert worden.

Sorry an den TE :blushing:

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Kontron

Wenn der Fall wie beschrieben zutrifft könnte er im Vorfeld beim FA eine Nichtveranlagung beantragen,durch die würde geprüft werden ob er keine zuwendungen erhalten hat,wenn es so

sein sollte kann er vor den Verkauf dies bei seiner Bank abgeben und es wird nix Versteuert.

Wenn es schon Versteuert sein sollte kann er bei der nähsten Steuererklärung alle bezahlte Steuer vom FM zurück holen.

Wenn er seine Frau als Außergewöhnliche Belastung beim FA geltend machen will geht das natürlich nicht.

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testie
· bearbeitet von testie

Super Hinweis noch. Werde es ausrichten. Um eine Steuererklärung wird er aber nicht umhin kommen da er schon weit über die 801€ Freistellungsauftrag hinaus ist. Aber ist natürlich besser die ~2,5k die er für die Veräußerungsgewinne abdrücken müsste gleich zu behalten statt sie sich später wiederholen zu müssen.

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