Ingo_I November 13, 2020 · bearbeitet November 13, 2020 von Ingo_I Steuerstundung. Alle Gewinne oberhalb des Sparer-Pauschbetrags 2020 gegen Verluste oder Sparer-Pauschbeträge der kommenden Jahre verrechnen. Dieses Jahr ist da einiges aufgelaufen, ich konnte aber nicht ausreichend Verluste zur Verrechnung generieren und die Kap.E.Steuern möchte ich erst weit in der Zukunft bezahlen. Wenn nun eine Änderung der Besteuerung für Zinserträge (pers. Steuersatz) kommt, wird eine Verlustverrechnung mit Verlusten aus z.B. Fonds nicht mehr möglich sein - ansonsten könnte man ja eine höhere Besteuerung der Zinsen umgehen. Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andyzwei November 21, 2020 Am 12.11.2020 um 18:14 von Ingo_I: Hallo, Wendet dieses Jahr jemand den Stückzinstrick an, um Kap. Erträge nach 2021 zu verschieben? Gruß Ingo Ich würde gern einige Stückzinsen in den Januar 2021 verschieben, finde aber irgendwie keine Anleihen / Aktienanleihen mit sehr hohen Kupons. Hatte das schon mal vor etlichen Jahren getan, damals gabs von der Commerzbank schöne, genau zu diesem Zweck aufgelegte Produkte mit wenn ich recht erinnere bis zu 50% igen Kupons.... Hat jemand evtl. geeignete Produkte im Visir, bzw. eine Empfehlung für die Suche ? Gruß Andreas Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 21, 2020 Hallo, sehr viele Aktienanleihen gibt es auf TUI (etwa: LINK), wenn dir das - Sicherheitspuffer über 50%, aber Corona-Betroffener Nr. 1 - nicht zu heiß ist verschiebst du damit 15% und streichst auch noch 10% Gewinn ein (alle Werte ca.). Höhere (Stück)Zinsen gibt es auch noch, dann aber mit weniger oder ganz ohne Puffer. Alternativ kannst du als Basiswert auch solide Standardaktien nehmen (etwa Allianz, LINK, oder Dt. Telekom, LINK). Das ist dann aber praktisch ein Aktieninvestment mit allen Chancen und Risiken, und zwar sogar mit leicht negativer Rendite im Vergleich zum Direktkauf - dafür aber über 30% Stückzinsen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ingo_I November 23, 2020 Am 21.11.2020 um 14:42 von Andyzwei: Ich würde gern einige Stückzinsen in den Januar 2021 verschieben, finde aber irgendwie keine Anleihen / Aktienanleihen mit sehr hohen Kupons. ... Hallo, und keine Angst davor, dass nächstes Jahr die Abgeltungssteuer für Zinserträge vielleicht wegfällt? Das treibt mich gerade um. Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andyzwei November 23, 2020 vor 6 Stunden von Ingo_I: Hallo, und keine Angst davor, dass nächstes Jahr die Abgeltungssteuer für Zinserträge vielleicht wegfällt? Das treibt mich gerade um. Gruß mir wurscht, da Privatier ohne Einkommen, da brauch ich dann keine Günstigerprüfung mehr.... aber mach das mal dem Finanzminister und der Regierung klar... Gruß Andreas Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien November 24, 2020 vor 19 Stunden von Ingo_I: und keine Angst davor, dass nächstes Jahr die Abgeltungssteuer für Zinserträge vielleicht wegfällt? Das treibt mich gerade um. Jetzt gibt es die querdenkenden Verschwörungstheoretiker schon im WPF. Klar, Scholz und Merkel beschließen dann zu Weihnachten im Handstreich die Abschaffung der Abgeltungssteuer und die Rückkehr zur Besteuerung der Kaperträge mit dem persönlichen ESt-Satz. Ist alles schon lange so vorbereitet und mit Bill Gates abgesprochen, um die Weltherrschaft zu erreichen und die Corona-Ausgaben gegenzufinanzieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ingo_I November 24, 2020 vor 2 Stunden von Belgien: Jetzt gibt es die querdenkenden Verschwörungstheoretiker schon im WPF. Klar, Scholz und Merkel beschließen dann zu Weihnachten im Handstreich die Abschaffung der Abgeltungssteuer und die Rückkehr zur Besteuerung der Kaperträge mit dem persönlichen ESt-Satz. Ist alles schon lange so vorbereitet und mit Bill Gates abgesprochen, um die Weltherrschaft zu erreichen und die Corona-Ausgaben gegenzufinanzieren. Mir erschließt sich nicht ganz was ein konkreter Inhalt im Koalitionsvertrags mit Verschwörungstheorie zu tun hat. Dieser Begriff wird aus meiner Sicht zu inflationär benutzt. Zitat aus dem aktuellen Koalitionsvertrag: "Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft; Umgehungstatbestände werden wir verhindern." Liest sich doch eigentlich ziemlich konkret oder? Da die Legislaturperiode nicht zu Weihnachten dieses Jahres endet, hat die Regierung auch noch Zeit. Das Problem bei Anwendung des Stückzinstricks entsteht auch nicht in diesem, sondern im nächsten Jahr. Bei Anwendung entstehen in diesem Jahr Zinsverluste und im nächsten Jahr die Zinsgewinne. Man kann natürlich auch die Kopf-in-Sand Methode anwenden, allerdings hat unsere Exekutive aus dem Koalitionsvertrag einiges geliefert (siehe Anhebung der Einkommensgrenze bei Elternunterhalt auf 1oo.ooo€). Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee November 24, 2020 vor 7 Minuten von Ingo_I: Da die Legislaturperiode nicht zu Weihnachten dieses Jahres endet, hat die Regierung auch noch Zeit. Man ist sich ja nicht mal einig, ob Dividenden auch nicht mehr unter die Abgeltungssteuer fallen sollen. Und angesichts niedrigster Zinsen stellt sich die Frage, was der zukünftige zuätzliche Aufwand für den Staat bringen wird. Da die SPD in der Koalition in der Minderheit ist, glaube ich nicht, dass die CDU im Wahljahr die Aktion noch mitmacht. Dann eher 2022 (und umgesetzt dann 2023) zusammen mit den Grünen. Selbst wenn es 2021 zu einem entsprechenden Entschluß kommt: die Umsetzung braucht ihre Zeit und wird erst 2022 kommen. Alles meine Meinung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien November 24, 2020 · bearbeitet November 24, 2020 von Belgien Die Formulierungen des vor drei Jahren geschlossenen Koalitionsvertrages sind mir durchaus bekannt. Sie haben jedoch - wie in manch anderen Bereichen auch - bislang zu keinerlei gesetzgeberischem Aktivitäten der konkreten Umsetzung geführt. Auch in den bereits existierenden Gesetzesvorlagen für die zum 01.01.2021 kommenden Änderungen der Besteuerung im Bereich der Kapitalerträge findet sich davon kein einziges Wort. Daher gehören Spekulationen über die bevorstehende Abschaffung der Abgeltungssteuer für 2021 m.E. in den Bereich der Verschwörungstheorien, die derzeit sehr en vogue sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
thorsten.neumann November 24, 2020 vor 3 Stunden von odensee: Dann eher 2022 (und umgesetzt dann 2023) zusammen mit den Grünen. 2023 ist eine gute Prognose. Das korreliert mit einer anderen aktuellen Gesetzesänderung, die ab 2023 gelten soll: https://www.faz.net/aktuell/finanzen/kapitalertraege-die-abgeltungsteuer-steht-auf-der-kippe-17060561.html?premium=0x47ca287f76ce5607c0489331636cd527 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
houruian April 24, 2021 Hallo zusammen, vielen Dank für eure Ausführungen. Ich habe hier ein konkretes Beispiel, und über ein paar Tipps würde ich mich freuen. Alleinverdiener + Hausfrau (verheiratet) Depot über 800k€ als Gemeinschaftskonto Dieses Jahr wurde ein ETF aufgelöst und ETFs wurden umgeschichtet. Einen Monat zu spät ist dann aufgefallen, dass dadurch der Freibetrag für die Familien-KV von +1 gesprengt wurde. Freibetrag 12x 470 + Freibetrag 801EUR = 6441 EUR, demgegenüber steht ein KapErtrag von 10665 EUR Es gibt jetzt die Möglichkeiten 1) 2.000 EUR Lehrgeld zahlen und der KV melden 2) den Stückzinstrick ausprobieren und dabei etwas lernen Ich möchte gerne die Variante 2 ausprobieren. Wir haben ja grundsätzlich bis Jahresende Zeit, daher gibt es erstmal einen Testlauf. Wichtig: Die finale Auswahl fällt in den nächsten Wochen, ich muss mich noch deutlich mehr einlesen. Mein Kandidat bisher: https://www.sg-zertifikate.de/product-detail?productId=1236101 Der Plan ist +1 beschafft x Stück, überträgt das auf mein Depot und ich verkauf es dann wieder. Damit hat +1 Stand heute (24.04.) x mal 20,86% Stückzins vorzustrecken, und somit xmal -208,60€ negativen KapErtrag. Nach dem Depotübertrag dieses Derivats auf mich, erhalte ich beim Verkauf ein paar Tage später dann den KapErtrag auf meine Kappe. Alternativ bietet sich die Aktion zu Jahresende an, also Verschiebung des Kapitalertrag ohne Schenkung. Der Nachteil ist, dass wir dann nur einen Versuch haben. Ich übe lieber einmal mehr, alsdass das komplett schief geht. Meine Fragen dazu: 1) Ich kann Kapitalerträge verrechnen und nur die gelten bei der Feststellung der Versicherungspflicht. Habe ich das grundsätzlich richtig verstanden? 2) Sind diese Derivate liquide genug, sodass ich JEDERZEIT ein- und aussteigen kann? Oder sollte man für diesen Zweck einfach kurz vor dem Fälligkeitstag einsteigen? 3) Brokerempfehlungen für diesen Zweck? Insbesondere schneller Übertrag und saubere Verlustbescheinigungen werden hier benötigt. 4) gerne Vorschläge für das Werkzeug, Vielen Dank houruian Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 April 24, 2021 Irgendwie geht das noch nicht zusammen: vor einer Stunde von houruian: Depot über 800k€ als Gemeinschaftskonto Der "zu hohe" Kapitalertrag ist im Gemeinschaftsdepot angefallen, wird also zur Hälfte der +1 zugerechnet. vor einer Stunde von houruian: Der Plan ist +1 beschafft x Stück, überträgt das auf mein Depot dazu benötigt +1 aber ein eigenes, auf ihren Namen lautendes Depot. Im Gemeinschaftsdepot werden die generierten Verluste ihr ja nur zur Hälfte angerechnet. Auch du brauchst ein eigenes, auf deinen Namen lautendes Depot, damit die "Gewinne" eindeutig dir zugeordnet werden können (und somit bei der Berechnung der Freigrenze der Fam.Vers. nicht berücksichtigt werden). vor einer Stunde von houruian: Ich kann Kapitalerträge verrechnen und nur die gelten bei der Feststellung der Versicherungspflicht Nicht du, sondern +1 muß die Zitat nach §32d Abs.1 und nach §43 Abs.5 EStG zu besteuernden Beträge zum relevanten Gesamteinkommen hinzurechnen. Quelle IMHO heißt das, dass eine Verlustbescheinigung berücksichtigt wird, da lt EStG ein bescheinigter Verlust mit Erträgen bei anderen Banken verrechnet wird, und nur der Rest versteuert wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
houruian April 24, 2021 vor 2 Minuten von beamter97: Irgendwie geht das noch nicht zusammen: Hier gerne weitere Details vor 2 Minuten von beamter97: Der "zu hohe" Kapitalertrag ist im Gemeinschaftsdepot angefallen, wird also zur Hälfte der +1 zugerechnet. Richtig, der KapErtrag war in Summe doppelt so hoch. vor 3 Minuten von beamter97: dazu benötigt +1 aber ein eigenes, auf ihren Namen lautendes Depot. Im Gemeinschaftsdepot werden die generierten Verluste ihr ja nur zur Hälfte angerechnet. Auch du brauchst ein eigenes, auf deinen Namen lautendes Depot, damit die "Gewinne" eindeutig dir zugeordnet werden können (und somit bei der Berechnung der Freigrenze der Fam.Vers. nicht berücksichtigt werden). Richtig, wir haben seit gestern 3 Depots, ein Gemeinschafts- und je ein Einzeldepot. vor 4 Minuten von beamter97: Nicht du, sondern +1 muß die zum relevanten Gesamteinkommen hinzurechnen. Quelle IMHO heißt das, dass eine Verlustbescheinigung berücksichtigt wird, da lt EStG ein bescheinigter Verlust mit Erträgen bei anderen Banken verrechnet wird, und nur der Rest versteuert wird. Ja, da hast du Recht, das habe ich falsch formuliert, da ich durch Zusammenveranlagung die Steuererklärung für beide erstelle. Die Verluste müssen in die Anlage KAP von +1. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 April 24, 2021 vor 2 Stunden von houruian: 2) Sind diese Derivate liquide genug, sodass ich JEDERZEIT ein- und aussteigen kann? Oder sollte man für diesen Zweck einfach kurz vor dem Fälligkeitstag einsteigen? 3) Brokerempfehlungen für diesen Zweck? Insbesondere schneller Übertrag und saubere Verlustbescheinigungen werden hier benötigt. zu 2): Das mußt du selber entscheiden, Fälligkeitstag würde ich nicht abwarten, wenns schief geht, bekommst du die Aktien ins Depot gebucht zu 3) ich würde Consors nehmen, da die bei Überträgen innerhalb des eigenen Hauses papierlos und somit schnell (über Nacht) agieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
houruian Mai 13, 2021 Hallo zusammen, ist meine Annahme richtig, dass eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung das ganze Konstrukt kaputt macht? Konkret gefragt: A kauft Aktienanleihe mit 100 EUR Stückzins zu 1000 EUR A überträgt das Papier an B B verkauft Aktienanleihe mit 100 EUR Stückzins zu 999 EUR A hat im Verlustverrechnungstopf nun 100 EUR B hat 99 EUR Gewinn minus Abgeltungssteuer und Soli Durch die ehegattenübergreifende Verlustverrechnung würde man die gezahlte Abgeltungssteuer und Soli zurückbekommen. Aber was steht dann im Steuerbescheid? Steht da 1. A+B Verlust von 1 EUR oder 2. A hat 100 EUR Verlust und B hat 99 EUR Gewinn? Kann mir jemand mal (natürlich anonymisiert) so einen Bescheid zeigen? Vielen Dank houruian Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 Mai 13, 2021 vor 27 Minuten von houruian: ehegattenübergreifende Verlustverrechnung gibt es a) auf Ebene eines Brokers b) auf Ebene des Finanzamts. bei a) ist dazu ein gemeinsamer Freistellungsauftrag nötig. Kein FSA, keine Verlustverrechnung bei b) ist dazu eine Verlustbescheinigung eines Brokers notwendig. Wenn die nicht beantragt wird, der Verlust also beim Broker ins nächste Jahr vorgetragen wird, kann das FA nichts verrechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
houruian Mai 13, 2021 · bearbeitet Mai 13, 2021 von houruian vor 17 Minuten von beamter97: bei a) ist dazu ein gemeinsamer Freistellungsauftrag nötig. Kein FSA, keine Verlustverrechnung Ist vorhanden und verbraucht. Laut Consors ist ein verbrauchter FSA nicht löschbar. vor 17 Minuten von beamter97: bei b) ist dazu eine Verlustbescheinigung eines Brokers notwendig. Wenn die nicht beantragt wird, der Verlust also beim Broker ins nächste Jahr vorgetragen wird, kann das FA nichts verrechnen. Das ist meine Frage. Kann ich überhaupt eine Verlustbescheinigung erhalten, in der Situation von oben? Der Broker will ja erst die Verlustverrechnung machen, bevor er mir die Bescheinigung ausstellt. Die Verlustverrechnung muss, wg. dem gemeinsamen FSA, ehegattenübergreifend sein. Und durch den Stückzinstrick ist die Verlustverrechnung (nahezu) ein Nullsummenspiel. Notlösung: Depotübertrag mit Übertrag der Verlustverrechnungstöpfe an anderen Broker ohne gemeinsamen FSA. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 Mai 13, 2021 · bearbeitet Mai 13, 2021 von beamter97 vor 5 Stunden von houruian: Aber was steht dann im Steuerbescheid? Sicher meinst Du die Steuerbescheinigung des Brokers. Sofern keine anderen Kap-Erträge angefallen sind, erhält A eine Bescheinigung mit 0€ Ertrag. Auch B erhält eine Bescheinigung mit 0€ Ertrag, da durch die ehegattenübergreifende Verlustverrechnung sein Gewinn von 99€ mit dem Verlust von A verrechnet wurde. Falls A bis zum 15.12. eine Verlustbescheinigung beim Broker beantragt, enthält diese den restlichen Verlust von 1€, den er dann im Rahmen der ESt-Erklärung in Anlage KAP eintragen muß, um ihn im gleichen Jahr oder später mit anderen Kap-Erträgen verrechnen zu lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 Mai 13, 2021 Am 24.4.2021 um 12:31 von houruian: Es gibt jetzt die Möglichkeiten ... 2) den Stückzinstrick ausprobieren und dabei etwas lernen Jetzt hast du also gelernt, dass es nicht unbedingt von Vorteil ist, den Brokern FSA zu erteilen. Dem unterjährigen Liquiditätsvorteil von ca 422€ stehen die Nachteile gegenüber, die Möglichkeiten, die der Gesetzgeber mit den diversen Besteuerungsebenen bei (mehreren) Brokern und dem FA und den jeweiligen Verlusttöpfen bietet, nicht ausnutzen zu können. Und die Steuern auf den Sparerpauschbetrag bekommt man dann spätestens in der Veranlagung zurück, entsprechende Kap-Erträge vorausgesetzt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
houruian Mai 22, 2021 Am 13.5.2021 um 22:26 von beamter97: Jetzt hast du also gelernt, dass es nicht unbedingt von Vorteil ist, den Brokern FSA zu erteilen. Dem unterjährigen Liquiditätsvorteil von ca 422€ stehen die Nachteile gegenüber, die Möglichkeiten, die der Gesetzgeber mit den diversen Besteuerungsebenen bei (mehreren) Brokern und dem FA und den jeweiligen Verlusttöpfen bietet, nicht ausnutzen zu können. Und die Steuern auf den Sparerpauschbetrag bekommt man dann spätestens in der Veranlagung zurück, entsprechende Kap-Erträge vorausgesetzt. Das war wirklich sehr lehrreich. Vielen Dank für deine Kommentare. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 Mai 22, 2021 Also, zweiter Versuch: Neuer Broker, zwei Einzeldepots, kein FSA. +1 erzeugt Verluste durch gezahlte Stückzinsen, Depotübertrag, Du machst Erträge durch erhaltene Stückzinsen. +1 beantragt bis 15.12. eine Verlustbescheinigung und senkt so ihre Kap-Erträge. Das Jahr ist ja noch lang... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Undercover November 16, 2021 Am 24.4.2021 um 12:31 von houruian: 2) den Stückzinstrick ausprobieren und dabei etwas lernen Ich möchte im Dezember auch noch ein paar Verluste generieren. Aber noch habe ich keine Idee welche Anleihe man dafür am besten nimmt. Also hohe Stückzinsen, möglichst wenig Kursrisiko. Empfehlungen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
houruian November 18, 2021 Also ich werde den TT4YSX nehmen. Bin aber auch offen für andere Kandidaten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 18, 2021 Hallo, Zitat Also ich werde den TT4YSX nehmen. Warum sowas unsicheres wie TUI? Mein bester Wert in diese Richtung dürfte GC8JMD sein (Allianz, Stückzinsquote ca. 15%) - notiert allerdings unter Cap, wird also vielleicht geliefert oder man muss Anfang 2022 wieder verkaufen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ingo_I November 23, 2021 Moin, TT4YTE (Varta). Auch etwas zappeliger Basiswert aber noch genügend Abstand zum Strike, was sich natürlich im Anleihenpreis >100% niederschlägt. Gruß Ingo Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag