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triton133

Private oder Gesetzliche Krankenversicherung

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Caveman8
vor 5 Stunden von PKW:

Wenn ein Privatier das macht (700€ Job), dann ist er kein Privatier mehr, sondern ein geringfügig Beschäftigter.

Teilzeit ;). GfB endet bei 556€. Als GfB hätte er ja das GKV Thema nicht gelöst. 
 

Aber nein, das wird wird wohl eine verschwindend geringe Anzahl so nutzen. 

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dev
vor 17 Stunden von Rider:

Als freiwillig Versicherter zahlt man schon jetzt GKV auf Kapitaleinkünfte. Und damit keiner davon kommt, werden auch die Kapitaleinkünfte des Ehepartners mit herangezogen. 

Man wird halt als Eins betrachtet, das hat Vor- und Nachteile. Die Nachteile sind immer ärgerlicher.

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 4 Stunden von Caveman8:

Aber nein, das wird wird wohl eine verschwindend geringe Anzahl so nutzen. 

 

Von dem generellen Vorschlag, über den wir hier diskutieren, würden meinem Verständnis nach dann wohl nur Personen mit 1.) Einkünften unterhalb BBG KV 2.) gesetzlich Versichterte und 3.) Kapitalerträgen über Sparerpauschbetrag betroffen sein.

 

Das ist m.E.n. schon sehr spezifisch. Die Regelung würde also denke ich die Beitragsbasis der KV nicht wesentlich ausdehnen. Ist also eher Stückwerk statt richtiger Reformvorschlag. Man schließt höchstens die Gerechtigkeitslücke, die von 5 oder 6 Möchtegern-Privatiers derzeit ausgenutzt wird (allerdings auf Kosten einer höheren Belastung derjenigen in der "unteren Mittelschicht", die auf dem Kapitalmarkt Altersvorsorge beitreiben).

 

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Monachus
· bearbeitet von Monachus

@s1lv3r: das ging mir auch durch den Kopf, zumal ja die Grünen danach konkretisiert hatten, dass es nicht den normalen Sparer treffen soll, sondern die üblichen "Reichen". Woher sollen da also nennenswerte Mehreinnahmen kommen? Vielleicht ist das Ganze zusammen mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze geplant.

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dev
vor 6 Minuten von Monachus:

@s1lv3r: das ging mir auch durch den Kopf, zumal ja die Grünen danach konkretisiert hatten, dass es nicht den normalen Sparer treffen soll, sondern die üblichen "Reichen". Woher sollen da also nennenswerte Mehreinnahmen kommen? Vielleicht ist das Ganze zusammen mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze geplant.

Mich würde mal die Definition von "normalen Sparer", "Reichen" und wieviel Prozent beim Rest verortet sind interessieren.

 

Zu dem Rest gehören schon mal einige, welche nicht in die GRV einzahlen, aber privat vorsorgen. Diese "Sparer" haben zwar Vermögen, aber das ist halt ihre Altersvorsorge und wenn diese lange ausreichen soll, kommt da einiges zusammen.

 

Das ist wieder mal reiner Stimmenfang und wir werden diese Idee an der Wahlurne wieder begraben. :pro:

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Sapine

 

vor 39 Minuten von s1lv3r:

Von dem generellen Vorschlag, über den wir hier diskutieren, würden meinem Verständnis nach dann wohl nur Personen mit 1.) Einkünften unterhalb BBG KV 2.) gesetzlich Versichterte und 3.) Kapitalerträgen über Sparerpauschbetrag betroffen sein.

Da fallen mir als erstes alle Berufstätige ein, die weniger als 66150 Euro verdienen pro Jahr und zugleich Kapitalerträge oberhalb des Pauschbetrags haben. Nachdem das durchschnittliche Bruttogehalt 2024 bei 45.358 Euro lag, dürften das nicht wenige sein selbst wenn man Arbeitnehmer mit Einkommen unter 40.000 Euro ausblendet, weil die meisten eher wenig auf der hohen Kante haben dürften. 

 

Hinzu kommen alle Privatiers, die über Familienversicherung, Witwenrente, Erwerbsminderungsrente, Midijobs etc. gesetzlich versichert sind und ebenfalls Kapitalerträge oberhalb des Pauschbetrags haben. Darunter dürften dann auch Kinderdepots fallen. Wie viele das wären dürfte schwerer abzuschätzen sein. 

 

Eine andere Frage ist, wie viel an Zusatzeinnahmen die Versicherungen dadurch generieren könnten. Wenn beispielsweise jemand bereits 55k über seinen Job versichert hat, ist die Lücke bis zur BBMG nicht mehr groß. Bei einem Rentner mit 2000 Euro Rente aber dickem Bankkonto wäre da sicher mehr zu holen bezogen auf den Einzelfall. Wo in Summe am meisten reinkommt ist eine andere Frage. Fakt ist, dass eine solche Sozialabgabe den für die Rentenlücke erforderlichen Vermögensaufbau stark behindern würde. Seit 2009 hat man es da ohnehin schon deutlich schwerer als frühere Generationen und das wäre jetzt eine weitere Hürde, bei der Steuern und Abgaben die Mehrheit der Sparer auf Erträge unterhalb der Inflationsrate drücken dürften. 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Wieso Beitragsbemessungsgrenze? Die Idee wäre, ähnlich zum Soli, ein Zusatz zur Abgeltungsteuer. Den würden dann alle bezahlen. Unabhängig davon, ob sie gesetzlich versichert sind. Also auch PKV-Versicherte. Und weil es keine Obergrenze gibt, würden Millionäre einen deutlich höheren Beitrag leisten als Kleinsparer. Für Kleinsparer wird der Sparerfreibetrag etwas angehoben, vielleicht auf 1.500 €.

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Sapine

Das hatte ich anders verstanden aber es sind ja ohnehin völlig ungelegte Eier, da kann alles noch ganz anders kommen wenn überhaupt. 

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satgar
vor 48 Minuten von dev:

Das ist wieder mal reiner Stimmenfang und wir werden diese Idee an der Wahlurne wieder begraben

Ich werds mit der Erststimme belohnen ;).. und masochistisch wie ich bin, FDP in der Zweitstimme nutzen. Was eine Kombi ^^

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 11 Minuten von Sapine:

Das hatte ich anders verstanden aber es sind ja ohnehin völlig ungelegte Eier, da kann alles noch ganz anders kommen wenn überhaupt. 

 

Es ist zwar Wahlkampf - aber das heißt nicht, dass im Hintergrund nicht eifrig und fraktionsübergreifend Konzepte entwickelt werden. Habeck bezieht sich ausdrücklich auf den CDA - und dort konnte man bereits in 2023 lesen:

Zitat

Gleichzeitig sieht das Konzept vor, höhere Einkünfte künftig vollständig an der Finanzierung der Sozialversicherung zu beteiligen. Derzeit liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung bei 7.300 Euro und in der Krankenversicherung bei 4.987,50 Euro brutto. Wer mehr verdient, zahlt auf dieses Einkommen keine Sozialbeiträge. Das Konzept sieht eine Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze vor.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 21 Minuten von stagflation:

 

Es ist zwar Wahlkampf - aber das heißt nicht, dass im Hintergrund nicht eifrig und fraktionsübergreifend Konzepte entwickelt werden. Habeck bezieht sich ausdrücklich auf den CDA - und dort konnte man bereits in 2023 lesen:

Das Gesamtkonzept aus Heranziehung von Kapitalvemögen, Wegfall von BBGs und Einführung einer Bürgerversicherung ist auch gar nicht mal so neu und schlummert bei der politischen Linke schon ewig in der Schublade. Mal offensiver vertreten, und mal weniger. Aber wirklich neu ist das alles nicht. Der Sozialverband VdK unterstützt viele (alle?!) dieser Forderungen auch schon seit jeher als Lobbyverband.

 

Letztlich steht darüber ja ein Gesamtziel: alle Personen zahlen ein, mit jedem Einkommen das diese haben, mit quasi keiner Begrenzung auf deren Leistungsfähigkeit. Nach dem Grundprinzip: sehr schwache Schultern tragen nichts, sehr starke Schultern (deutlich) mehr als heute.

 

Oder noch kürzer: mehr Umverteilung von oben nach unten.

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oktavian

Leute mit Geld können ihr ganzes Vermögen in eine (ausländische)Stiftung einlegen und haben dann kein Einkommen mehr. Gibt sicher viel mehr Möglichkeiten. Benachteiligt sind eher kleine Vermögen unter 2 Millionen, die sich das wegen der Fixkosten nicht leisten können.

Mich wundert die Absenkung der Mindestbeiträge zur KV - wieso da nicht einfach die Bemessung wieder so auf 2.000 pro Monat.hoch drehen?

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Rider

Für mittlere Einkommen ist die GKV ein größeres Problem als die Steuern. Bei Steuern gibt es alle möglichen Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten. Die Krankenkasse schlägt brutal mit 20+% auf das brutto drauf. 

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Nachdenklich
· bearbeitet von Nachdenklich

Ich finde die ganze Diskussion über die Heranziehung von Kapitalerträgen schräg und Folge von jahrzehntelanger Verdrehung der Tatsachen. Als ob ich als Bezieher von Kapitaleinkünften nicht in die Sozialkassen einzahlen würde!

 

Meine Einkünfte aus Kapitalvermögen stammen im Prinzip alle aus Unternehmensgewinnen.

Arbeitnehmer zahlen 50% (grob) der Sozialversicherungsbeiträge in unserem Land. Die anderen 50% zahlen die Unternehmen. Das bedeutet, daß "meine" Unternehmen schon den Beitrag zu den Sozialkassen geleistet haben. Wieso sollen dann auf die ausgezahlten Erträge nochmal Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden?

 

Gut, nun könnte man argumentieren, daß ein Teil meiner Kapitalerträge aus koreanischen, thailändischen oder US-amerikanischen Firmen stammt, die in Deutschland keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Stimmt. Dafür befinden sich aber der Großteil der Aktien zumindest der DAX-Werte in ausländischer Hand. Da zahlen Kapitalbesitzer (über den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsabgaben) dann in die deutschen Sozialkassen ein - ohne jemals etwas daraus zu erhalten. Ich glaube, daß sich das ausgleicht.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 25 Minuten von Rider:

Für mittlere Einkommen ist die GKV ein größeres Problem als die Steuern. Bei Steuern gibt es alle möglichen Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten. Die Krankenkasse schlägt brutal mit 20+% auf das brutto drauf. 

Total. Deswegen wiederhole ich ja immer wieder auch meine Forderung mit der Midi-Job Grenze, in der die Sozialabgaben nicht voll abgezogen werden. Die gilt derzeit bis 2.000€ Monatsbrutto. Entlastet man diese Leute bei der Steuer, bringt denen das super wenig. Aber wenn man die midi Job Grenze anhebt, viel mehr. Wenn man gleichzeitig noch den Grundfreibetrag hochsetzt, hätten geringverdiener und mindestlöhner viel weniger Abzüge. 2050€ ist übrigens ca Mindestlohn vollzeit im Jahr 2025. dabei hat man in Steuerklasse 1 rund 105€ Lohnsteuer pro Monat. Ich finde: wer Mindestlohn verdient, sollte zumindest auch in Steuerklasse 1 und 4 gar keine Steuer bezahlen müssen. Entlastet man sie dann bei den Sozialabgaben um die Hälfte oder zumindest 1/3, dann wird nen Schuh draus. Wer Mindestlohn von 2050€ brutto hat, sollte keine 550€ mtl Abzüge haben. Aber die Einnahmenverluste müsste man eben „oben“ in der Gesellschaft kompensieren. Mindestlohn und Steuerabzug, evtl. Noch Aufstockung übers Amt, wie schräg ist das denn… , die Leute dann aufs Amt zu schicken, weil man ihnen vorher zu viel abgenommen hat. Linke Tasche , rechte Tasche, linke Tasche, rechte Tasche, usw. usf.

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PrivateBanker
vor 3 Stunden von stagflation:

Wieso Beitragsbemessungsgrenze? Die Idee wäre, ähnlich zum Soli, ein Zusatz zur Abgeltungsteuer. Den würden dann alle bezahlen. Unabhängig davon, ob sie gesetzlich versichert sind. Also auch PKV-Versicherte. Und weil es keine Obergrenze gibt, würden Millionäre einen deutlich höheren Beitrag leisten als Kleinsparer. Für Kleinsparer wird der Sparerfreibetrag etwas angehoben, vielleicht auf 1.500 €.

Sehe ich genau so, würde noch ein Stück weiter gehen:

- eine für alle verpflichtende Basis-Bürgerversicherung mit vorgegebenen Leistungen und Preis

-diese auch Basis in der PKV

- bessere/weitere Leistungen können alle privat absichern

- zusätzlich KV- Soli über alle Einkunftsarten hinweg

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chirlu
vor 3 Stunden von satgar:
vor 3 Stunden von stagflation:

Habeck bezieht sich ausdrücklich auf den CDA - und dort konnte man bereits in 2023 lesen

Das Gesamtkonzept aus Heranziehung von Kapitalvemögen, Wegfall von BBGs und Einführung einer Bürgerversicherung ist auch gar nicht mal so neu und schlummert bei der politischen Linke schon ewig in der Schublade.

 

Die CDA ist übrigens – die ersten beiden Buchstaben deuten es an – eine Gliederung der CDU. Auch wenn sie innerhalb der CDU eher links steht, würde sie die Bezeichnung als „politische Linke“ vermutlich als Beleidigung empfinden. ^_^

 

vor 3 Stunden von satgar:

Ich werds mit der Erststimme belohnen ;).. und masochistisch wie ich bin, FDP in der Zweitstimme nutzen. Was eine Kombi ^^

 

Durch das neue Wahlrecht hat die Erststimme überhaupt keinen Einfluss auf die Sitzverteilung im Bundestag mehr. Nur innerhalb einer Partei kann sie unter Umständen bewirken, dass Kandidat A statt Kandidat B in den Bundestag einzieht.

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oktavian
vor 1 Stunde von satgar:

Aber wenn man die midi Job Grenze anhebt, viel mehr. Wenn

Geringverdiener zahlen doch nur auf ihren Lohn KV und Pflege, was nicht kostendeckend ist. Midi Grenze anheben würde dazu führen, dass die aus der Pflichtkv rausfallen und bei freiwilliger KV mehr zahlen müssten da Mindestbemessungsgrenze >1.000€.

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satgar
vor 1 Minute von chirlu:

Durch das neue Wahlrecht hat die Erststimme überhaupt keinen Einfluss auf die Sitzverteilung im Bundestag mehr. Nur innerhalb einer Partei kann sie unter Umständen bewirken, dass Kandidat A statt Kandidat B in den Bundestag einzieht.

Ja, das neue Wahlrecht muss ich mir nochmal zu Gemüte führen, was das genau geändert hat. Früher war das mit den Überhangmandaten usw. klar für mich. Jetzt muss ich mir das nochmal ansehen.

vor 1 Minute von oktavian:

Geringverdiener zahlen doch nur auf ihren Lohn KV und Pflege, was nicht kostendeckend ist. Midi Grenze anheben würde dazu führen, dass die aus der Pflichtkv rausfallen und bei freiwilliger KV mehr zahlen müssten da Mindestbemessungsgrenze >1.000€.

Midi nicht mit Mini-Job verwechseln. Kommt mir so vor, als ob du das tust.

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oktavian
vor 9 Minuten von satgar:
vor 10 Minuten von oktavian:

Geringverdiener zahlen doch nur auf ihren Lohn KV und Pflege, was nicht kostendeckend ist. Midi Grenze anheben würde dazu führen, dass die aus der Pflichtkv rausfallen und bei freiwilliger KV mehr zahlen müssten da Mindestbemessungsgrenze >1.000€.

Midi nicht mit Mini-Job verwechseln. Kommt mir so vor, als ob du das tust.

Wenn man die Midi-Grenze anhebt, bleibt man länger = mit höherem Einkommen im Minijob. Minijob hat keine KV dabei.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 11 Minuten von oktavian:

Wenn man die Midi-Grenze anhebt, bleibt man länger = mit höherem Einkommen im Minijob. Minijob hat keine KV dabei.

Hä? Das sind doch zwei völlig verschiedene Sachen.

 

Minijob is bis 556 EUR

Midijob von 556,01 EUR-2000 EUR

 

Ich kann dir nicht folgen....

 

Ich hätte gerne:

 

Minijob is bis 556 EUR

Midijob von 556,01 EUR-3000 EUR

 

Damit entlastet man die Personen mit Mindestlohn und etwas darüber hinaus bei den SV Abzügen. Zzgl Grundsteuerfreibetrag rauf, um noch eine Entlastung bei der Steuer zu bewirken.

 

Ergebnis sollte sein, dass man mit Mindestlohn, also 2050 EUR Brutto, keine Lohnsteuer zahlt. Die SV Beiträge von derzeit 440 EUR mtl. sollten auf 200 oder 300 EUR sinken. Dann haben diese Personen 2-300 EUR mehr Netto in der Tasche. DAS hilft dann wirklich. Derzeit hat man mit 2.050 EUR brutto 1.500 EUR netto. Das ist halt einfach zu viel Abzug, wenn man bedenkt, dass das der niedrigste Lohn ist, der außerhalb von Tarifverträgen (die das unterschreiten dürfen...auch so ein Unding) gezahlt werden muss/darf. Und dann noch 1/4 an den Staat davon? Neeeee, Reform ist nötig. Aber es wird was kosten, was irgendjemand ausgleichen muss. 

 

Um wieder aufs Thema zurück zu kommen: das könnten eben die Einnahmen aus Kapitalertrag sein und deren SV Belastung. Wäre es da nicht fair (und im WPF unpopulär), dem 100.000 EUR Dividenden-Vereinnahmenden p.a was wegzunehmen, um dem Geringverdiener weniger SV abzuziehen zu können?

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chirlu
Gerade eben von satgar:

Ich kann dir nicht folgen....

 

Er scheint zu denken, dass du die Minijobgrenze (die, die jetzt bei 556 Euro liegt) anheben willst.

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oktavian
vor 25 Minuten von chirlu:
vor 27 Minuten von satgar:

Ich kann dir nicht folgen....

 

Er scheint zu denken, dass du die Minijobgrenze (die, die jetzt bei 556 Euro liegt) anheben willst.

Ja, das ist die Grenze zum Midijob (vom.Minijob aus) und die obere Grenze die Grenze zur vollen Sozialversicherung.

 

Jetzt verstehe ich es. Du willst den Übergangsbereich anheben.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 13 Minuten von oktavian:

Jetzt verstehe ich es. Du willst den Übergangsbereich anheben.

Ja genau, der Übergangsbereich soll weiter (aus-)gedehnt werden.

 

Beispiele sind derzeit bei den SV Abgaben:

 

1000 EUR Brutto - Vorteil durch Midi Job Regelung: 80 EUR mehr Netto

1500 EUR Brutto - Vorteil durch Midi Job Regelung: 40 EUR mehr Netto

2000 EUR Brutto- Vorteil durch Midi Job Regelung: kein Vorteil, da hier die Grenze endet

 

Meine wirklich sehr grob skizzierte Idee wäre vielleicht

 

1000 EUR Brutto - Vorteil durch Midi Job Regelung: 320 EUR mehr Netto

1500 EUR Brutto - Vorteil durch Midi Job Regelung: 160 EUR mehr Netto

2000 EUR Brutto - Vorteil durch Midi Job Regelung: 80 EUR mehr Netto

2500 EUR Brutto - Vorteil durch Midi Job Regelung: 40 EUR mehr Netto

3000 EUR Brutto - Vorteil durch Midi Job Regelung: kein Vorteil, da hier die Grenze endet

 

Nur mal so total ins blaue. Kann das nicht nachrechnen, hab ich auch nicht. Hab es einfach nur mal immer wieder verdoppelt^^

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Sapine
vor 1 Stunde von satgar:

Wäre es da nicht fair (und im WPF unpopulär), dem 100.000 EUR Dividenden-Vereinnahmenden p.a was wegzunehmen, um dem Geringverdiener weniger SV abzuziehen zu können?

Ich bin weit weg von 100k Dividendeneinnahmen  pro Jahr. Denke das wird auf die allermeisten hier ebenfalls gelten. 

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