Zum Inhalt springen
triton133

Private oder Gesetzliche Krankenversicherung

Empfohlene Beiträge

Caveman8
vor 5 Stunden von PKW:

Wenn ein Privatier das macht (700€ Job), dann ist er kein Privatier mehr, sondern ein geringfügig Beschäftigter.

Teilzeit ;). GfB endet bei 556€. Als GfB hätte er ja das GKV Thema nicht gelöst. 
 

Aber nein, das wird wird wohl eine verschwindend geringe Anzahl so nutzen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
dev
vor 17 Stunden von Rider:

Als freiwillig Versicherter zahlt man schon jetzt GKV auf Kapitaleinkünfte. Und damit keiner davon kommt, werden auch die Kapitaleinkünfte des Ehepartners mit herangezogen. 

Man wird halt als Eins betrachtet, das hat Vor- und Nachteile. Die Nachteile sind immer ärgerlicher.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 4 Stunden von Caveman8:

Aber nein, das wird wird wohl eine verschwindend geringe Anzahl so nutzen. 

 

Von dem generellen Vorschlag, über den wir hier diskutieren, würden meinem Verständnis nach dann wohl nur Personen mit 1.) Einkünften unterhalb BBG KV 2.) gesetzlich Versichterte und 3.) Kapitalerträgen über Sparerpauschbetrag betroffen sein.

 

Das ist m.E.n. schon sehr spezifisch. Die Regelung würde also denke ich die Beitragsbasis der KV nicht wesentlich ausdehnen. Ist also eher Stückwerk statt richtiger Reformvorschlag. Man schließt höchstens die Gerechtigkeitslücke, die von 5 oder 6 Möchtegern-Privatiers derzeit ausgenutzt wird (allerdings auf Kosten einer höheren Belastung derjenigen in der "unteren Mittelschicht", die auf dem Kapitalmarkt Altersvorsorge beitreiben).

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Monachus
· bearbeitet von Monachus

@s1lv3r: das ging mir auch durch den Kopf, zumal ja die Grünen danach konkretisiert hatten, dass es nicht den normalen Sparer treffen soll, sondern die üblichen "Reichen". Woher sollen da also nennenswerte Mehreinnahmen kommen? Vielleicht ist das Ganze zusammen mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze geplant.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
dev
vor 6 Minuten von Monachus:

@s1lv3r: das ging mir auch durch den Kopf, zumal ja die Grünen danach konkretisiert hatten, dass es nicht den normalen Sparer treffen soll, sondern die üblichen "Reichen". Woher sollen da also nennenswerte Mehreinnahmen kommen? Vielleicht ist das Ganze zusammen mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze geplant.

Mich würde mal die Definition von "normalen Sparer", "Reichen" und wieviel Prozent beim Rest verortet sind interessieren.

 

Zu dem Rest gehören schon mal einige, welche nicht in die GRV einzahlen, aber privat vorsorgen. Diese "Sparer" haben zwar Vermögen, aber das ist halt ihre Altersvorsorge und wenn diese lange ausreichen soll, kommt da einiges zusammen.

 

Das ist wieder mal reiner Stimmenfang und wir werden diese Idee an der Wahlurne wieder begraben. :pro:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

 

vor 39 Minuten von s1lv3r:

Von dem generellen Vorschlag, über den wir hier diskutieren, würden meinem Verständnis nach dann wohl nur Personen mit 1.) Einkünften unterhalb BBG KV 2.) gesetzlich Versichterte und 3.) Kapitalerträgen über Sparerpauschbetrag betroffen sein.

Da fallen mir als erstes alle Berufstätige ein, die weniger als 66150 Euro verdienen pro Jahr und zugleich Kapitalerträge oberhalb des Pauschbetrags haben. Nachdem das durchschnittliche Bruttogehalt 2024 bei 45.358 Euro lag, dürften das nicht wenige sein selbst wenn man Arbeitnehmer mit Einkommen unter 40.000 Euro ausblendet, weil die meisten eher wenig auf der hohen Kante haben dürften. 

 

Hinzu kommen alle Privatiers, die über Familienversicherung, Witwenrente, Erwerbsminderungsrente, Midijobs etc. gesetzlich versichert sind und ebenfalls Kapitalerträge oberhalb des Pauschbetrags haben. Darunter dürften dann auch Kinderdepots fallen. Wie viele das wären dürfte schwerer abzuschätzen sein. 

 

Eine andere Frage ist, wie viel an Zusatzeinnahmen die Versicherungen dadurch generieren könnten. Wenn beispielsweise jemand bereits 55k über seinen Job versichert hat, ist die Lücke bis zur BBMG nicht mehr groß. Bei einem Rentner mit 2000 Euro Rente aber dickem Bankkonto wäre da sicher mehr zu holen bezogen auf den Einzelfall. Wo in Summe am meisten reinkommt ist eine andere Frage. Fakt ist, dass eine solche Sozialabgabe den für die Rentenlücke erforderlichen Vermögensaufbau stark behindern würde. Seit 2009 hat man es da ohnehin schon deutlich schwerer als frühere Generationen und das wäre jetzt eine weitere Hürde, bei der Steuern und Abgaben die Mehrheit der Sparer auf Erträge unterhalb der Inflationsrate drücken dürften. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
· bearbeitet von stagflation

Wieso Beitragsbemessungsgrenze? Die Idee wäre, ähnlich zum Soli, ein Zusatz zur Abgeltungsteuer. Den würden dann alle bezahlen. Unabhängig davon, ob sie gesetzlich versichert sind. Also auch PKV-Versicherte. Und weil es keine Obergrenze gibt, würden Millionäre einen deutlich höheren Beitrag leisten als Kleinsparer. Für Kleinsparer wird der Sparerfreibetrag etwas angehoben, vielleicht auf 1.500 €.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Das hatte ich anders verstanden aber es sind ja ohnehin völlig ungelegte Eier, da kann alles noch ganz anders kommen wenn überhaupt. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
vor 48 Minuten von dev:

Das ist wieder mal reiner Stimmenfang und wir werden diese Idee an der Wahlurne wieder begraben

Ich werds mit der Erststimme belohnen ;).. und masochistisch wie ich bin, FDP in der Zweitstimme nutzen. Was eine Kombi ^^

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 11 Minuten von Sapine:

Das hatte ich anders verstanden aber es sind ja ohnehin völlig ungelegte Eier, da kann alles noch ganz anders kommen wenn überhaupt. 

 

Es ist zwar Wahlkampf - aber das heißt nicht, dass im Hintergrund nicht eifrig und fraktionsübergreifend Konzepte entwickelt werden. Habeck bezieht sich ausdrücklich auf den CDA - und dort konnte man bereits in 2023 lesen:

Zitat

Gleichzeitig sieht das Konzept vor, höhere Einkünfte künftig vollständig an der Finanzierung der Sozialversicherung zu beteiligen. Derzeit liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung bei 7.300 Euro und in der Krankenversicherung bei 4.987,50 Euro brutto. Wer mehr verdient, zahlt auf dieses Einkommen keine Sozialbeiträge. Das Konzept sieht eine Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze vor.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
· bearbeitet von satgar
vor 21 Minuten von stagflation:

 

Es ist zwar Wahlkampf - aber das heißt nicht, dass im Hintergrund nicht eifrig und fraktionsübergreifend Konzepte entwickelt werden. Habeck bezieht sich ausdrücklich auf den CDA - und dort konnte man bereits in 2023 lesen:

Das Gesamtkonzept aus Heranziehung von Kapitalvemögen, Wegfall von BBGs und Einführung einer Bürgerversicherung ist auch gar nicht mal so neu und schlummert bei der politischen Linke schon ewig in der Schublade. Mal offensiver vertreten, und mal weniger. Aber wirklich neu ist das alles nicht. Der Sozialverband VdK unterstützt viele (alle?!) dieser Forderungen auch schon seit jeher als Lobbyverband.

 

Letztlich steht darüber ja ein Gesamtziel: alle Personen zahlen ein, mit jedem Einkommen das diese haben, mit quasi keiner Begrenzung auf deren Leistungsfähigkeit. Nach dem Grundprinzip: sehr schwache Schultern tragen nichts, sehr starke Schultern (deutlich) mehr als heute.

 

Oder noch kürzer: mehr Umverteilung von oben nach unten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
oktavian

Leute mit Geld können ihr ganzes Vermögen in eine (ausländische)Stiftung einlegen und haben dann kein Einkommen mehr. Gibt sicher viel mehr Möglichkeiten. Benachteiligt sind eher kleine Vermögen unter 2 Millionen, die sich das wegen der Fixkosten nicht leisten können.

Mich wundert die Absenkung der Mindestbeiträge zur KV - wieso da nicht einfach die Bemessung wieder so auf 2.000 pro Monat.hoch drehen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Rider

Für mittlere Einkommen ist die GKV ein größeres Problem als die Steuern. Bei Steuern gibt es alle möglichen Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten. Die Krankenkasse schlägt brutal mit 20+% auf das brutto drauf. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nachdenklich
· bearbeitet von Nachdenklich

Ich finde die ganze Diskussion über die Heranziehung von Kapitalerträgen schräg und Folge von jahrzehntelanger Verdrehung der Tatsachen. Als ob ich als Bezieher von Kapitaleinkünften nicht in die Sozialkassen einzahlen würde!

 

Meine Einkünfte aus Kapitalvermögen stammen im Prinzip alle aus Unternehmensgewinnen.

Arbeitnehmer zahlen 50% (grob) der Sozialversicherungsbeiträge in unserem Land. Die anderen 50% zahlen die Unternehmen. Das bedeutet, daß "meine" Unternehmen schon den Beitrag zu den Sozialkassen geleistet haben. Wieso sollen dann auf die ausgezahlten Erträge nochmal Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden?

 

Gut, nun könnte man argumentieren, daß ein Teil meiner Kapitalerträge aus koreanischen, thailändischen oder US-amerikanischen Firmen stammt, die in Deutschland keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Stimmt. Dafür befinden sich aber der Großteil der Aktien zumindest der DAX-Werte in ausländischer Hand. Da zahlen Kapitalbesitzer (über den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsabgaben) dann in die deutschen Sozialkassen ein - ohne jemals etwas daraus zu erhalten. Ich glaube, daß sich das ausgleicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
· bearbeitet von satgar
vor 25 Minuten von Rider:

Für mittlere Einkommen ist die GKV ein größeres Problem als die Steuern. Bei Steuern gibt es alle möglichen Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten. Die Krankenkasse schlägt brutal mit 20+% auf das brutto drauf. 

Total. Deswegen wiederhole ich ja immer wieder auch meine Forderung mit der Midi-Job Grenze, in der die Sozialabgaben nicht voll abgezogen werden. Die gilt derzeit bis 2.000€ Monatsbrutto. Entlastet man diese Leute bei der Steuer, bringt denen das super wenig. Aber wenn man die midi Job Grenze anhebt, viel mehr. Wenn man gleichzeitig noch den Grundfreibetrag hochsetzt, hätten geringverdiener und mindestlöhner viel weniger Abzüge. 2050€ ist übrigens ca Mindestlohn vollzeit im Jahr 2025. dabei hat man in Steuerklasse 1 rund 105€ Lohnsteuer pro Monat. Ich finde: wer Mindestlohn verdient, sollte zumindest auch in Steuerklasse 1 und 4 gar keine Steuer bezahlen müssen. Entlastet man sie dann bei den Sozialabgaben um die Hälfte oder zumindest 1/3, dann wird nen Schuh draus. Wer Mindestlohn von 2050€ brutto hat, sollte keine 550€ mtl Abzüge haben. Aber die Einnahmenverluste müsste man eben „oben“ in der Gesellschaft kompensieren. Mindestlohn und Steuerabzug, evtl. Noch Aufstockung übers Amt, wie schräg ist das denn… , die Leute dann aufs Amt zu schicken, weil man ihnen vorher zu viel abgenommen hat. Linke Tasche , rechte Tasche, linke Tasche, rechte Tasche, usw. usf.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...