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triton133

Private oder Gesetzliche Krankenversicherung

Empfohlene Beiträge

Cando
Am 20.12.2024 um 20:49 von stagflation:

Die Entwicklung des durchschnittlichen Beitrag je Versichertem sagt also nicht viel über die individuelle Steigerung der Beiträge eines Versicherten. Trotzdem wird dieses Diagramm gerne gezeigt, wenn jemand von seinen individuellen Beitragssteigerungen berichtet: ist doch gar nicht so schlimm, die Steigerung des durchschnittlichen Beitrags ist doch gar nicht so hoch, es muss ein "bedauerlicher Einzelfall" sein, usw.

 

Diese Statistik finde ich auch nicht besonders hilfreich. Interessanter finde ich dagegen individuelle Beitragsverläufe, wie sie Ramstein und Du bereits an anderer Stelle gepostet haben.

 

Ich bin seit 2018 als Angestellter vollversichert in der PKV (Debeka Tarif N, NC, NM67, KT, PVN, gesetzlicher Zuschlag). Ohne Pflegeversicherung (PVN) komme ich für diesen Zeitraum auf eine individuelle durchschnittliche Beitragssteigerung von 5,36 % p.a. Die Erhöhung für 2025 um 10,68% ist bereits berücksichtigt. Auch wenn der Betrachtungszeitraum recht kurz ist, liegt das zumindest nicht sehr weit von Deiner Annahme weg, dass man vor dem 60. Lebensjahr mit rund 5% Beitragssteigerung in der PKV rechnen sollte.

 

Sehr viel besser sieht es in der GKV allerdings nicht aus. Bei meiner letzten GKV, der TK, komme ich im gleichen Zeitraum auch auf eine Erhöhung von 5,29 % p.a. Das ist nicht ganz vergleichbar, weil sich das nur auf den Gesamtbeitrag bezieht und sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer seit 2019 den Zusatzbeitrag teilen. Die Erhöhung für 2025 fällt hier mit rund 15% durch die gestiegene Beitragsbemessungsgrenze und die Erhöhung des Zusatzbeitrags ebenfalls drastisch aus.

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satgar
vor 57 Minuten von Cando:

 

Diese Statistik finde ich auch nicht besonders hilfreich. Interessanter finde ich dagegen individuelle Beitragsverläufe, wie sie Ramstein und Du bereits an anderer Stelle gepostet haben.

 

Ich bin seit 2018 als Angestellter vollversichert in der PKV (Debeka Tarif N, NC, NM67, KT, PVN, gesetzlicher Zuschlag). Ohne Pflegeversicherung (PVN) komme ich für diesen Zeitraum auf eine individuelle durchschnittliche Beitragssteigerung von 5,36 % p.a. Die Erhöhung für 2025 um 10,68% ist bereits berücksichtigt. Auch wenn der Betrachtungszeitraum recht kurz ist, liegt das zumindest nicht sehr weit von Deiner Annahme weg, dass man vor dem 60. Lebensjahr mit rund 5% Beitragssteigerung in der PKV rechnen sollte.

 

Sehr viel besser sieht es in der GKV allerdings nicht aus. Bei meiner letzten GKV, der TK, komme ich im gleichen Zeitraum auch auf eine Erhöhung von 5,29 % p.a. Das ist nicht ganz vergleichbar, weil sich das nur auf den Gesamtbeitrag bezieht und sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer seit 2019 den Zusatzbeitrag teilen. Die Erhöhung für 2025 fällt hier mit rund 15% durch die gestiegene Beitragsbemessungsgrenze und die Erhöhung des Zusatzbeitrags ebenfalls drastisch aus.

Mir stellen sich zwei Fragen zu deiner Betrachtung: du lässt pflegepflicht raus, wieso?

 

Du hast auch einen Entlastungstarif drin, der die Betrachtung verzerrt.

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Cando
vor 1 Stunde von satgar:

Mir stellen sich zwei Fragen zu deiner Betrachtung: du lässt pflegepflicht raus, wieso?

 

Du hast auch einen Entlastungstarif drin, der die Betrachtung verzerrt.

Mir erschien die Pflegeversicherung als ein verzerrender Faktor, da sie in dem Betrachtungszeitraum besonders stark und unregelmäßig gestiegen ist. Rechne ich sie rein, schneidet die GKV schlechter ab. Auch begrifflich erschien mir die Pflegeversicherung nicht unter GKV/PKV im engeren Sinn zu fallen. Aber ich weiß nicht, ob das WIP sie in seiner Grafik berücksichtigt.

 

Die Frage zum Entlastungstarif ist berechtigt. Das hatte ich nicht bedacht. Ohne den Baustein fällt das Ergebnis aber nicht sehr viel anders aus. Der absolute Abstand von GKV/PKV wächst aber natürlich dadurch.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor einer Stunde von Cando:

Mir erschien die Pflegeversicherung als ein verzerrender Faktor, da sie in dem Betrachtungszeitraum besonders stark und unregelmäßig gestiegen ist. Rechne ich sie rein, schneidet die GKV schlechter ab. Auch begrifflich erschien mir die Pflegeversicherung nicht unter GKV/PKV im engeren Sinn zu fallen. Aber ich weiß nicht, ob das WIP sie in seiner Grafik berücksichtigt.

 

Die Frage zum Entlastungstarif ist berechtigt. Das hatte ich nicht bedacht. Ohne den Baustein fällt das Ergebnis aber nicht sehr viel anders aus. Der absolute Abstand von GKV/PKV wächst aber natürlich dadurch.

ME gehört die Pflege in jedem Fall mit rein. Insbesondere ist deren Leistungsumfang in GKV und PKV ja sogar identisch. Und als Pflichtversicherung immer vonnöten. Es macht da mE keinen Sinn, sie heraus zu lassen, wenn ich mich immer auch für derlei Absicherung entscheiden muss. Und weil diese zumeist im System der PKV günstiger ist als im umlagesystem der GKV, verschiebt man das Ergebnis bewusst oder unbewusst Richtung GKV, wenn man sie aus der Betrachtung ausschließt. 
 

Gerad beim Entlastungstarif hab ich immer schiss, dass die Leute Beitragserhöhungen benennen, die letztlich aber auf einer Dynamik des Entlastungsbetrags im alter zurück zu führen sind. Und das wären dann gar keine Beitragsanpassungen im eigentlichen Sinne. Aber es hatte hier schon mal jemand geschrieben: jeder rechnet sich das anders aus: mit Entlastungstarif oder ohne, mit Pflegepflicht oder ohne, nur Haupttarif oder auch mit ergänzungstarifen wie Krankentagegeld, etc. Sofern nicht jeder den gleichen Maßstab wählt, was er vergleichen will, wird das Ergebnis immer hinken.

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chirlu
vor 4 Minuten von satgar:

als Pflichtversicherung immer vonnöten.

 

Aber zu bedenken: Man kann privat krankenversichert sein und zugleich in der sozialen Pflegeversicherung. Umgekehrt allerdings nicht.

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DancingWombat
vor 6 Stunden von chirlu:

 

Aber zu bedenken: Man kann privat krankenversichert sein und zugleich in der sozialen Pflegeversicherung. Umgekehrt allerdings nicht.

Geht, zumindest theoretisch auch umgekehrt. Wie sinnvoll das ist steht auf einem anderen Blatt Papier. 

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chirlu

Stimmt, es ist beides unter bestimmten Umständen möglich.

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Peter Wolnitza
vor 2 Stunden von chirlu:

Stimmt, es ist beides unter bestimmten Umständen möglich.

Um sich das freiwillig an zutun, muss man aber schwäbische und schottische Eltern gleichzeitig haben .. :o

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missionE
· bearbeitet von missionE

...könnte nicht mehr allzu lange dauern und auf Kapitalerträge. Das gibt dann eine Abgabenquote von rund 43% + X (evtl. auch Pflegeversicherung) + Inflation. 

Für viele bleibt dann kaum mehr Ertrag übrig. So fordert es Habeck nun im Bericht aus Berlin für gesetzlich Versicherte:

https://x.com/ulfposh/status/1878518977514664174

 

 

 

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Gast250114
vor 2 Minuten von missionE:

Abgabenquote von rund 45% + X

...da sind wir jetzt schon (immer die Versteuerung auf Unternehmensebene mit betrachten)

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Rider
vor 5 Stunden von missionE:

...könnte nicht mehr allzu lange dauern und auf Kapitalerträge. Das gibt dann eine Abgabenquote von rund 43% + X (evtl. auch Pflegeversicherung) + Inflation. 

Für viele bleibt dann kaum mehr Ertrag übrig. So fordert es Habeck nun im Bericht aus Berlin für gesetzlich Versicherte:

https://x.com/ulfposh/status/1878518977514664174

 

 

 

Die freiwillig Versicherten zahlen das jetzt schon. Offenbar sollen jetzt auch alle anderen blechen müssen. Dumm, wer selbst für seine Altersvorsorge spart. Der wird gnadenlos abgezogen. 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 6 Stunden von Rider:

Die freiwillig Versicherten zahlen das jetzt schon. Offenbar sollen jetzt auch alle anderen blechen müssen. Dumm, wer selbst für seine Altersvorsorge spart. Der wird gnadenlos abgezogen. 

Um ehrlich zu sein, fand ich es schon immer unfair, dass Kapitalertraege nicht angerechnet wird und jemand mit 20 abbezahlten Wohnungen in Muenchen oder 3 Millionen im MSCI World sich nur (in Teilzeit) <JAEG anstellen lassen muss um sich guenstig in der GKV zu versichern und real der GKV sogar Kosten zu verursachen. Von daher finde ich die Regelung fair, warum sollen nur die Arbeitnehmer geschroepft werden? Dann aber bitte auch für Rentner in der KvdR und nicht wieder nur von jung nach alt umverteilen.


Nur leider werden die zusaetzlichen Einnahmen im Wasserkopf der Buerokratie versickern, immerhin müssen dann alle aktuell Pflichtversicherten jährlich ihre KAP-Nachweise und den Steuerbescheid einschicken.

Dann sollen sie die GKV lieber gleich komplett aus Steuern finanzieren und dafür die Behandlung "kostenlos" machen. 

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Monachus
vor 1 Stunde von slowandsteady:

immerhin müssen dann alle aktuell Pflichtversicherten jährlich ihre KAP-Nachweise und den Steuerbescheid einschicken.

Es reicht doch, wenn das Finanzamt diese Info an die Krankenkassen weiterleitet.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 14 Minuten von Monachus:

Es reicht doch, wenn das Finanzamt diese Info an die Krankenkassen weiterleitet.

Warst du schonmal freiwillig versichert mit Beitrag <Höchstbetrag? So funktioniert das in Deutschland leider nicht, sonst gäbe es solche Formulare nicht: zB Einkommensfragebogen AOK Nordost Das ist quasi eine zweite Steuererklärung light und nicht schön digital wie bei ELSTER sondern alles per Post. Mein 1.5 Jahre alter Sohn hat übrigens schon 2 solche Formulare abgegeben ;) 

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Monachus

Wenn aber plötzlich diese Angaben von allen gesetzlich Versicherten benötigt werden, würde man es wohl automatisieren. Die jetzige Methode wäre in der Tat nicht praktikabel.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 2 Stunden von slowandsteady:

Um ehrlich zu sein, fand ich es schon immer unfair, dass Kapitalertraege nicht angerechnet wird und jemand mit 20 abbezahlten Wohnungen in Muenchen oder 3 Millionen im MSCI World sich nur (in Teilzeit) <JAEG anstellen lassen muss um sich guenstig in der GKV zu versichern und real der GKV sogar Kosten zu verursachen. Von daher finde ich die Regelung fair, warum sollen nur die Arbeitnehmer geschroepft werden? Dann aber bitte auch für Rentner in der KvdR und nicht wieder nur von jung nach alt umverteilen

Absolut, ganz deiner Meinung. Alle Einnahmen in einen Topf und dann Sozialabgaben runter. Jeder nach seiner Leistungsfähigkeit. Und nicht mal die Einnahme so, die andere wieder so. 
 

Gerne dann MIDI-Job Grenze auf 3000€ rauf mtl und Grundfreibetrag auf 24k im Jahr. So stellte ich mir eine Reform und wirkliche Entlastung „von unten“ vor.

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Monterosso

Nur ein TKK-Scherz am Rande:

 

Meine Frau ist leider in der TKK freiwillig versichert.

Bis zur Rente nur Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Haben die dieses Jahr die TKK online angeschrieben, dass Einkommen 2024 - ausnahmsweise - über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und deshalb Höchstbeitrag gezahlt werden muss. Bitte Monatsbeitrag entsprechend anzupassen.

Darauf nach 3 Stunden prompte Rückantwort, dass das so nicht geht sondern eine Steuererklärung eingereicht werden muss. Dass da dann auf Günstigerprüfung verzichtet wird und die Einkünfte bei 0 stehen, ist denen absolut nicht bewusst.

 

Ab Mitte März kommt von der TKK üblicherweise alle paar Wochen die Nachfrage, wo die Steuererklärung denn bleibt.
Dass diese i.d.R. bei Kapitalerträgen erst im Juli eingereicht werden kann, weil z.B. Flatex erst im Juni Jahressteuerbescheinigungen verschickt, scheint denen unbekannt zu sein.

 

Vergangenes Jahr ergab sich nach Einreichung der Steuererklärung eine leichte Verringerung der Beiträge.

Nachfrage bzgl. Anpassung er bis dahin gezahlten Beiträge/Rückzahlung. Schnelle falsche Antwort: Sowas gibst nicht - auch nicht bei Erhöhung.

Nach 2 Wochen kam dann die Rückzahlung.

 

Offenbar ist die TKK mit sowas völlig überfordert.

Vermutlich haben alle anderen Versicherten in dieser Situation einen kleinen Fake-Job und drücken sich so um die Beiträge.

 

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domkapitular
vor 1 Stunde von Monterosso:

Nachfrage bzgl. Anpassung er bis dahin gezahlten Beiträge/Rückzahlung. Schnelle falsche Antwort: Sowas gibst nicht - auch nicht bei Erhöhung.

Nach 2 Wochen kam dann die Rückzahlung.

 

Eine nachträgliche Korrektur gibt es nur bei Einkünften aus V+V oder Gewerbe.

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fgk
· bearbeitet von fgk

Freiwillige Beiträge werden immer zunächst vorläufig festgesetzt, weil zunächst die entgültige Einkommenshöhe noch nicht feststeht, (SGB 5, §240, 4a) und dann, logischerweise, entgültig. Das kann dann zu einer Nachzahlung oder Erstattung führen.

 

 

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kublai
vor 1 Stunde von Monterosso:

Nur ein TKK-Scherz am Rande:

 

Meine Frau ist leider in der TKK freiwillig versichert.

Bis zur Rente nur Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Haben die dieses Jahr die TKK online angeschrieben, dass Einkommen 2024 - ausnahmsweise - über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und deshalb Höchstbeitrag gezahlt werden muss. Bitte Monatsbeitrag entsprechend anzupassen.

Darauf nach 3 Stunden prompte Rückantwort, dass das so nicht geht sondern eine Steuererklärung eingereicht werden muss. Dass da dann auf Günstigerprüfung verzichtet wird und die Einkünfte bei 0 stehen, ist denen absolut nicht bewusst.

 

Ab Mitte März kommt von der TKK üblicherweise alle paar Wochen die Nachfrage, wo die Steuererklärung denn bleibt.
Dass diese i.d.R. bei Kapitalerträgen erst im Juli eingereicht werden kann, weil z.B. Flatex erst im Juni Jahressteuerbescheinigungen verschickt, scheint denen unbekannt zu sein.

 

Vergangenes Jahr ergab sich nach Einreichung der Steuererklärung eine leichte Verringerung der Beiträge.

Nachfrage bzgl. Anpassung er bis dahin gezahlten Beiträge/Rückzahlung. Schnelle falsche Antwort: Sowas gibst nicht - auch nicht bei Erhöhung.

Nach 2 Wochen kam dann die Rückzahlung.

 

Offenbar ist die TKK mit sowas völlig überfordert.

Vermutlich haben alle anderen Versicherten in dieser Situation einen kleinen Fake-Job und drücken sich so um die Beiträge.

 

Interessant. Ich bin auch TKK freiwillig versichert und habe eine chronische Krankheit, die sicher nicht weggehen wird.

Außerdem GDB von 90%, mein Problem ist erstmal die Zuzahlungs-Befreiung der GKV.

Das gestaltet sich schwierig, da ich noch keinen Steuerbescheid für die letzten 2-3 Jahre habe.

Ich bin aber von meiner Steúerberaterin überzeugt und mag auch die TK.

Hoffe das geht gut aus, für alle Beteiligten.

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domkapitular
vor 48 Minuten von fgk:

Freiwillige Beiträge werden immer zunächst vorläufig festgesetzt, weil zunächst die entgültige Einkommenshöhe noch nicht feststeht, (SGB 5, §240, 4a) und dann, logischerweise, entgültig. Das kann dann zu einer Nachzahlung oder Erstattung führen.

 

 

Der Paragraph bezieht sich auf Arbeitseinkünfte. Hier ging es um Kapitalerträge.

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Rubberduck
vor 5 Stunden von slowandsteady:

Um ehrlich zu sein, fand ich es schon immer unfair, dass Kapitalertraege nicht angerechnet wird und jemand mit 20 abbezahlten Wohnungen in Muenchen oder 3 Millionen im MSCI World ...

 

Man würde die 20 abbezahlten Wohnungen natürlich verkaufen, und neue auf Pump kaufen. 

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slowandsteady
vor einer Stunde von Rubberduck:

Man würde die 20 abbezahlten Wohnungen natürlich verkaufen, und neue auf Pump kaufen. 

Aus steuerlicher Sicht vermutlich ja. Aber darum geht es mir gar nicht.
Aus Krankenkassensicht kannst du heute zB 700 brutto/Monat als Angestellter verdienen und bist dann quasi zum Mindestbeitrag pflichtversichert, dann kannst du 50.000/Monat Mieteinnahmen oder Kapitalertraege ohne Sozialbeitraege haben. Wirklich fair ist das also IMHO nicht gegenueber dem Berufseinsteiger, der etwas Geld auf dem Girokonto hat und fast Hoechstbeitrag zahlt.

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migieger
· bearbeitet von migieger
vor 22 Stunden von missionE:

...könnte nicht mehr allzu lange dauern und auf Kapitalerträge. Das gibt dann eine Abgabenquote von rund 43% + X (evtl. auch Pflegeversicherung) + Inflation. 

Für viele bleibt dann kaum mehr Ertrag übrig. So fordert es Habeck nun im Bericht aus Berlin für gesetzlich Versicherte:

https://x.com/ulfposh/status/1878518977514664174

 

 

 

Das wird spannend: Ausschütter zahlen dann KV/PV, Thesaurierer nix (bzw. bei Verkauf für max. 10 Jahre)...
Oder man erfindet in Anlehnung an den Basiszins einen Basis-KV/PV-Beitrag?
 

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DancingWombat
· bearbeitet von DancingWombat

Das sowas früher oder später kommt war ja schon länger zu erwarten. 

Allerdings ist es aktuell ja nicht mehr als eine Idee von einer Partei die vermutlich einstellige Prozente holen wird. Wann es wirklich kommt und in welcher Form sollten wir mal abwarten. 

Im Zweifel muss man sein Portfolio etwas umorganisieren um laufen nur geringe Kapitalerträge zu haben. 

 

Das eigentliche Problem wird damit aber auch nicht gelöst. Will man ein System was wirklich auf die Leistungsfähigkeit abzielt sollte das gänzlich aus Steuermitteln finanziert werden. Dann braucht man nur noch eine Institution die das ganze abwickelt. Dann aber für alle und nur für Basisleistungen. Wer mehr will muss entweder privat Zusatzversicherungen nutzen oder selbst zahlen. 

Will man ein eher System was die erwarteten Risiken halbwegs adäquat abbildet, wäre eine Kopfpauschale eine Alternative. Auch hier dann aber ohne Ausnahme für jeden Versicherten mit steuerlicher Subvention für soziale Härtefälle. 

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