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triton133

Private oder Gesetzliche Krankenversicherung

Empfohlene Beiträge

Cando
Am 20.12.2024 um 20:49 von stagflation:

Die Entwicklung des durchschnittlichen Beitrag je Versichertem sagt also nicht viel über die individuelle Steigerung der Beiträge eines Versicherten. Trotzdem wird dieses Diagramm gerne gezeigt, wenn jemand von seinen individuellen Beitragssteigerungen berichtet: ist doch gar nicht so schlimm, die Steigerung des durchschnittlichen Beitrags ist doch gar nicht so hoch, es muss ein "bedauerlicher Einzelfall" sein, usw.

 

Diese Statistik finde ich auch nicht besonders hilfreich. Interessanter finde ich dagegen individuelle Beitragsverläufe, wie sie Ramstein und Du bereits an anderer Stelle gepostet haben.

 

Ich bin seit 2018 als Angestellter vollversichert in der PKV (Debeka Tarif N, NC, NM67, KT, PVN, gesetzlicher Zuschlag). Ohne Pflegeversicherung (PVN) komme ich für diesen Zeitraum auf eine individuelle durchschnittliche Beitragssteigerung von 5,36 % p.a. Die Erhöhung für 2025 um 10,68% ist bereits berücksichtigt. Auch wenn der Betrachtungszeitraum recht kurz ist, liegt das zumindest nicht sehr weit von Deiner Annahme weg, dass man vor dem 60. Lebensjahr mit rund 5% Beitragssteigerung in der PKV rechnen sollte.

 

Sehr viel besser sieht es in der GKV allerdings nicht aus. Bei meiner letzten GKV, der TK, komme ich im gleichen Zeitraum auch auf eine Erhöhung von 5,29 % p.a. Das ist nicht ganz vergleichbar, weil sich das nur auf den Gesamtbeitrag bezieht und sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer seit 2019 den Zusatzbeitrag teilen. Die Erhöhung für 2025 fällt hier mit rund 15% durch die gestiegene Beitragsbemessungsgrenze und die Erhöhung des Zusatzbeitrags ebenfalls drastisch aus.

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satgar
vor 57 Minuten von Cando:

 

Diese Statistik finde ich auch nicht besonders hilfreich. Interessanter finde ich dagegen individuelle Beitragsverläufe, wie sie Ramstein und Du bereits an anderer Stelle gepostet haben.

 

Ich bin seit 2018 als Angestellter vollversichert in der PKV (Debeka Tarif N, NC, NM67, KT, PVN, gesetzlicher Zuschlag). Ohne Pflegeversicherung (PVN) komme ich für diesen Zeitraum auf eine individuelle durchschnittliche Beitragssteigerung von 5,36 % p.a. Die Erhöhung für 2025 um 10,68% ist bereits berücksichtigt. Auch wenn der Betrachtungszeitraum recht kurz ist, liegt das zumindest nicht sehr weit von Deiner Annahme weg, dass man vor dem 60. Lebensjahr mit rund 5% Beitragssteigerung in der PKV rechnen sollte.

 

Sehr viel besser sieht es in der GKV allerdings nicht aus. Bei meiner letzten GKV, der TK, komme ich im gleichen Zeitraum auch auf eine Erhöhung von 5,29 % p.a. Das ist nicht ganz vergleichbar, weil sich das nur auf den Gesamtbeitrag bezieht und sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer seit 2019 den Zusatzbeitrag teilen. Die Erhöhung für 2025 fällt hier mit rund 15% durch die gestiegene Beitragsbemessungsgrenze und die Erhöhung des Zusatzbeitrags ebenfalls drastisch aus.

Mir stellen sich zwei Fragen zu deiner Betrachtung: du lässt pflegepflicht raus, wieso?

 

Du hast auch einen Entlastungstarif drin, der die Betrachtung verzerrt.

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Cando
vor 1 Stunde von satgar:

Mir stellen sich zwei Fragen zu deiner Betrachtung: du lässt pflegepflicht raus, wieso?

 

Du hast auch einen Entlastungstarif drin, der die Betrachtung verzerrt.

Mir erschien die Pflegeversicherung als ein verzerrender Faktor, da sie in dem Betrachtungszeitraum besonders stark und unregelmäßig gestiegen ist. Rechne ich sie rein, schneidet die GKV schlechter ab. Auch begrifflich erschien mir die Pflegeversicherung nicht unter GKV/PKV im engeren Sinn zu fallen. Aber ich weiß nicht, ob das WIP sie in seiner Grafik berücksichtigt.

 

Die Frage zum Entlastungstarif ist berechtigt. Das hatte ich nicht bedacht. Ohne den Baustein fällt das Ergebnis aber nicht sehr viel anders aus. Der absolute Abstand von GKV/PKV wächst aber natürlich dadurch.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor einer Stunde von Cando:

Mir erschien die Pflegeversicherung als ein verzerrender Faktor, da sie in dem Betrachtungszeitraum besonders stark und unregelmäßig gestiegen ist. Rechne ich sie rein, schneidet die GKV schlechter ab. Auch begrifflich erschien mir die Pflegeversicherung nicht unter GKV/PKV im engeren Sinn zu fallen. Aber ich weiß nicht, ob das WIP sie in seiner Grafik berücksichtigt.

 

Die Frage zum Entlastungstarif ist berechtigt. Das hatte ich nicht bedacht. Ohne den Baustein fällt das Ergebnis aber nicht sehr viel anders aus. Der absolute Abstand von GKV/PKV wächst aber natürlich dadurch.

ME gehört die Pflege in jedem Fall mit rein. Insbesondere ist deren Leistungsumfang in GKV und PKV ja sogar identisch. Und als Pflichtversicherung immer vonnöten. Es macht da mE keinen Sinn, sie heraus zu lassen, wenn ich mich immer auch für derlei Absicherung entscheiden muss. Und weil diese zumeist im System der PKV günstiger ist als im umlagesystem der GKV, verschiebt man das Ergebnis bewusst oder unbewusst Richtung GKV, wenn man sie aus der Betrachtung ausschließt. 
 

Gerad beim Entlastungstarif hab ich immer schiss, dass die Leute Beitragserhöhungen benennen, die letztlich aber auf einer Dynamik des Entlastungsbetrags im alter zurück zu führen sind. Und das wären dann gar keine Beitragsanpassungen im eigentlichen Sinne. Aber es hatte hier schon mal jemand geschrieben: jeder rechnet sich das anders aus: mit Entlastungstarif oder ohne, mit Pflegepflicht oder ohne, nur Haupttarif oder auch mit ergänzungstarifen wie Krankentagegeld, etc. Sofern nicht jeder den gleichen Maßstab wählt, was er vergleichen will, wird das Ergebnis immer hinken.

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chirlu
vor 4 Minuten von satgar:

als Pflichtversicherung immer vonnöten.

 

Aber zu bedenken: Man kann privat krankenversichert sein und zugleich in der sozialen Pflegeversicherung. Umgekehrt allerdings nicht.

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DancingWombat
vor 6 Stunden von chirlu:

 

Aber zu bedenken: Man kann privat krankenversichert sein und zugleich in der sozialen Pflegeversicherung. Umgekehrt allerdings nicht.

Geht, zumindest theoretisch auch umgekehrt. Wie sinnvoll das ist steht auf einem anderen Blatt Papier. 

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chirlu

Stimmt, es ist beides unter bestimmten Umständen möglich.

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Peter Wolnitza
vor 2 Stunden von chirlu:

Stimmt, es ist beides unter bestimmten Umständen möglich.

Um sich das freiwillig an zutun, muss man aber schwäbische und schottische Eltern gleichzeitig haben .. :o

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