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triton133

Private oder Gesetzliche Krankenversicherung

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satgar
vor 26 Minuten von Peter Wolnitza:

Welche Interessen der PKV wurden denn in den letzten 20 Jahren "durchgesetzt"? Da will mir nicht wirklich viel Gesetzgebung einfallen, von der die PKV profitiert hat... das Einzige was mir spontan durch den Kopf geht, war die Abschaffung der unseligen drei Jahres Frist bzgl. Kündigung GKV. Alles andere war aus Sicht der PKV eher Schadensbegrenzung. Vom Durchsetzen eigener Vorstellungen kann man hier seit (gefühlt) Jahrzehnten schon nicht mehr reden. (Übrigens völlig egal, welche politische Partei das Gesundheistministerium inne hatte- andererseits: Selbst K.L. ist z.B. privat versichert)

Jetzt könnte man einwenden, dass allein der Verzicht auf eine allgemeine Bürgerversicherung schon genau das ist, was im Interesse der PKV und deren Überleben als PKV-Voll schon allein DAS Thema für "pro-PKV-Gesetzgebung"....bzw. nicht-Gesetzgebung wäre.

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Sapine
vor 45 Minuten von satgar:

Jetzt könnte man einwenden, dass allein der Verzicht auf eine allgemeine Bürgerversicherung schon genau das ist, was im Interesse der PKV und deren Überleben als PKV-Voll schon allein DAS Thema für "pro-PKV-Gesetzgebung"....bzw. nicht-Gesetzgebung wäre.

+1

Andere Länder haben da andere Lösungen gefunden. 

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Spoxxx
Am 6.11.2024 um 15:39 von stagflation:

@Spoxxx: hier noch einmal der gesamte Abschnitt:

 

 

Es geht also um einen 60-jährigen, der nicht mehr arbeitet und von seinen Ersparnissen lebt. Der hat (im Extremfall) kein steuerpflichtiges Einkommen und kann deshalb auch keine Beiträge von der Steuer absetzen.

Das hatte ich bisher nie so auf dem Schirm. "Man" wirbt ja auch gerne mit der Absetzbarkeit der KV Beiträge. Aber selbst bei einer sehr guten Rente, bleibt nicht viel wovon man die PKV Beiträge absetzen kann (sofern man nicht auf üppige Betriebsrenten gesetzt hat, sondern auf Kapitalerträge die mit der Abgeltungssteuer abgefrühstückt werden?!

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 39 Minuten von Spoxxx:

Das hatte ich bisher nie so auf dem Schirm. "Man" wirbt ja auch gerne mit der Absetzbarkeit der KV Beiträge. Aber selbst bei einer sehr guten Rente, bleibt nicht viel wovon man die PKV Beiträge absetzen kann (sofern man nicht auf üppige Betriebsrenten gesetzt hat, sondern auf Kapitalerträge die mit der Abgeltungssteuer abgefrühstückt werden?!

 

Ja, die PKV ist in der Hinsicht blöd weil oft verkehrt herum; in jungen Jahren während man gut verdient und mit hohem Grenzsteuersatz viel absetzen könnte, hat man auf Basis der geringen Beiträge wenig abzusetzen und im Alter, wenn die Beiträge der PKV hoch sind, fehlt es oft am lohnsteuerpflichtigen Einkommen, um wirklich viel absetzen zu können ...

 

Wie du ja aber schon selber schreibst, liegt es ja so ein bisschen in der eigenen Macht, auf welche Vehikel man gesetzt hat. Und hier gibt es ja eigentlich genug Möglichkeiten (vvGmbH, bAV, Rürup, GRV, etc.) mit nachgelagerter Besteuerung, die es einem ermöglichen würden, die Steuerlast gleichmäßiger über den kompletten Zyklus von Anspar- und Rentenphase zu verteilen. Ist also im Endeffekt alles eine Gestaltungsfrage.

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satgar
vor 9 Minuten von s1lv3r:

 

Ja, die PKV ist in der Hinsicht blöd weil oft verkehrt herum; in jungen Jahren während man gut verdient und mit hohem Grenzsteuersatz viel absetzen könnte, hat man auf Basis der geringen Beiträge wenig abzusetzen und im Alter, wenn die Beiträge der PKV hoch sind, fehlt es oft am lohnsteuerpflichtigen Einkommen, um wirklich viel absetzen zu können ...

 

Wie du ja aber schon selber schreibst, liegt es ja so ein bisschen in der eigenen Macht, auf welche Vehikel man gesetzt hat. Und hier gibt es ja eigentlich genug Möglichkeiten (vvGmbH, bAV, Rürup, GRV, etc.) mit nachgelagerter Besteuerung, die es einem ermöglichen würden, die Steuerlast gleichmäßiger über den kompletten Zyklus von Anspar- und Rentenphase zu verteilen. Ist also im Endeffekt alles eine Gestaltungsfrage.

Da haben wir ja schon Mal drüber diskutiert, und muss man eben aktiv angreifen. Man muss also jetzt mehr steuer-absetzbar ansparen, um später seine PKV-Beiträge zu senken.


Entweder über Entlastungstarif in der PKV den Beitrag "künstlich" anheben, oder z.B. über Rürup. Mit beidem kommt man deiner "Idealvorstellung" näher, dass man jetzt höhere "Beiträge" steuerwirksam entrichtet, um im Alter weniger PKV-Beitragsbelastung zu haben.

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s1lv3r
vor 9 Minuten von satgar:

Da haben wir ja schon Mal drüber diskutiert, [...]

 

Das stimmt, irgendwie wiederholen sich die Diskussionen irgendwann alle. :lol: Ich kann aber natürlich auch die Fraktion verstehen, denen es Unbehagen bereitet, ihr Vermögen einzig zu diesem Zweck irgendwo langfristig und unflexibel binden zu müssen. (Wobei für die natürlich die vvGmbH auch noch ein super Vehikel wäre, um super flexibel Kapitalerträge in lohnsteuerpflichtiges Einkommen zu wandeln ...)

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Okabe
vor 2 Stunden von satgar:

Jetzt könnte man einwenden, dass allein der Verzicht auf eine allgemeine Bürgerversicherung schon genau das ist, was im Interesse der PKV und deren Überleben als PKV-Voll schon allein DAS Thema für "pro-PKV-Gesetzgebung"....bzw. nicht-Gesetzgebung wäre.

Genau das meinte ich auch, danke.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
Am 29.9.2024 um 14:11 von Ramstein:

Schon oft gepostet, aber noch einmal: Kostenentwicklung meiner PKV seit 45 Jahren:

 

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Früh in die richtige Versicherung eintreten lohnt sich. 2013 Tarif von Super-Luxus auf Normal PKV gewechselt.

 

Ich bin übrigens sehr gespannt auf Deine Beitragserhöhung in diesem und im nächsten Jahr. Wenn ich es richtig verstehe, sind Deine Beiträge zurzeit recht niedrig, weil Du von hohen Rückstellungen profitierst. D.h. Du zahlst weniger als ein gleichaltriger Versicherter (nennen wir ihn A), der seit 1979 in Deinem Tarif ist. Wenn ich das Rechenmodell richtig verstanden habe, wird die absolute Beitragserhöhung zur Kompensation der Ausgabensteigerung im Gesundheitswesen seit 2020 bei Dir und bei A gleich hoch sein. Relativ gesehen wird die Erhöhung für Dich aber höher sein. Wenn es bei A ungefähr 20-30% sein werden, werden es bei Dir vielleicht 30%-40%?

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Spoxxx
vor 16 Stunden von s1lv3r:

Wie du ja aber schon selber schreibst, liegt es ja so ein bisschen in der eigenen Macht, auf welche Vehikel man gesetzt hat. Und hier gibt es ja eigentlich genug Möglichkeiten (vvGmbH, bAV, Rürup, GRV, etc.) mit nachgelagerter Besteuerung, die es einem ermöglichen würden, die Steuerlast gleichmäßiger über den kompletten Zyklus von Anspar- und Rentenphase zu verteilen. Ist also im Endeffekt alles eine Gestaltungsfrage.

Würdest Du die Optionen mal genauer erläutern. 

Vor allem welche die auch in einer Phase funktionieren würden, in der man Privatier ist (z.B. 60-67). 

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
Am 12.11.2024 um 06:59 von Spoxxx:

Würdest Du die Optionen mal genauer erläutern. 

Vor allem welche die auch in einer Phase funktionieren würden, in der man Privatier ist (z.B. 60-67). 

 

Nur eine kurze Rückmeldung hierzu, da langsam ja wirklich sehr Offtopic ... o:)

 

Im Prinzip gehen ja alle Vehikel mit nachgelagerter Besteuerung (bAV, GRV, Rürup, Riester ...) nach jetzigem Stand der Gesetzgebung ab 62. Für die zwei Jahre in deinem Beispiel, würde ich dann wohl nicht noch etwas zusätzliches unternehmen. Die kann man ja auch mit der Günstigerprüfung steuerlich halbwegs geschickt ausnutzen und muss das Thema mit der Absetzbarkeit dann halt ignorieren ...

 

Wenn man einen längeren Zeitraum als Privatier zu überbrücken hat (z.B. 50 bis 62) würde ich mir wohl ernsthaft Gedanken über die vvGmbH machen. Die ist m.E.n. in vielerlei Hinsicht der Königsweg der Flexibilität, mit dem sich ein ganzer Korb voll Gestaltungsmöglichkeiten auftut ... da kann man sich (im Rahmen gewisser Grenzen bzgl. Fremdüblichkeit etc.) gewünschte Cashflows generieren, wie es gerade steuerlich am besten passt (Gehalt beziehen, Kapitalerträge generieren, Darlehen vergeben/beziehen ...) und profitiert zusätzlich auch noch von einer vorteilhaften Besteuerung von Aktienanlagen (1,54% auf Kursgewinne von Aktien und 12,165% auf Erträge aus Aktienfonds) im Vergleich mit der Kapitalertragssteuer.

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Peter Wolnitza
Am 11.11.2024 um 12:11 von satgar:

Jetzt könnte man einwenden, dass allein der Verzicht auf eine allgemeine Bürgerversicherung schon genau das ist, was im Interesse der PKV und deren Überleben als PKV-Voll schon allein DAS Thema für "pro-PKV-Gesetzgebung"....bzw. nicht-Gesetzgebung wäre.

Ist leider eine absolute Fehleinschätzung.

 

Ihr tut alle so, als lägen für eine "Bürgerversicherung" schon 1000 Konzepte in der Schublade, die nur auf Umsetzung warten würden und von der bösen PKV aus Eigeninteresse ausgebremst werden.

Fakt ist dagegen, dass KEIN einziger Politiker überhaupt einen halbwegs konkreten Plan hat, wie so ein Umwandlung ablaufen müsste/sollte/könnte - es gibt auch bisher keinerlei Konzepte, Ideen in diese Richtung.

Alles, was da bisher irgendwann mal angedacht wurde, waren nur Veränderungen in der Einnahmenstruktur - das hat mit "Bürgerversicherung" grade mal gar nicht szu tun - der ganze Verwaltungs und Behördenmoloch im Hintergrund

wehrt sich mit Händen und Füssen gegen jede Änderung.

 

Die größten Gegener einer Bürgerversicherung (wie immer die aussehen soll) kommen aus den Kreisen der GKV!

Da gibts Dutzende von Verbänden, Vereinigungen, Gremien, Kammern, (Landes) Verbänden, die alle ihren Anteil an dem 300 Milliarden Kuchen mit Klauen und Zähnen für sich und Ihre Klientel verteidigen. Da spielt PKV grade mal gar keine Rolle.

 

 

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Caveman8
· bearbeitet von Caveman8

Der ARAG MedExtra mb0 meiner Frau steigt 2025 von 590€ auf 630€ inklusive Pflege und Krankentagegeld. Schwer zu vergleichen aber habe hatte aufgrund der bisherigen Horrormeldungen mit mehr gerechnet. 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Heute kam meine Beitragserhöhung im Debeka Tarif PN/PNE, jetziges Alter: Mitte 50

  • Beitragserhöhung für 2025: 17%
  • Beitragserhöhung letztes Jahr: 10%
     

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Seit 2016 haben sich die Beiträge verdoppelt. Durchschnittliche Beitragserhöhung seit 2000: 5,4% p.a.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 22 Minuten von stagflation:

Heute kam meine Beitragserhöhung im Debeka Tarif PN/PNE, jetziges Alter: Mitte 50

  • Beitragserhöhung für 2025: 17%
  • Beitragserhöhung letztes Jahr: 10%
     

image.png.c7e7b24fe5949fddbf2b9f4ba6cc396e.png

Seit 2016 haben sich die Beiträge verdoppelt. Durchschnittliche Beitragserhöhung seit 2000: 5,4% p.a.

Mich würde mal zweierlei interessieren bei dir:

- welches Alter hast du?

- welche Tarifbausteine hast du?

- ist der gesetzliche 10% Zuschlag enthalten?

 

Du hast oben jetzt schon Mitte 50 und PN/PNE ergänzt. Da kommt sicher noch PVN für Pflegepflicht dazu. Noch was? KT oder so? Entlastung nach PNM oder so?

 

Ergänzung: du machst wahrscheinlich nur eine Gesamtbetrachtung und nicht so eine Grafik gemäß jedes einzelnen Bausteins, oder? Gerade im Hinblick von PVN Anpassungen aufgrund gesetzlicher Erweiterungen der Pflegeversicherung wäre so eine Grafik, die nicht nur den Gesamtbeitrag ausweist sondern jeden einzelnen Tarifbaustein, natürlich auch super interessant.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Alter: Mitte 50

 

Bausteine: PN, PNM65/85, PNE, PVN, gesetzlicher Beitragszuschlag

 

Meines Erachtens spielen aber weder der Versicherer, noch die Bausteine eine Rolle. Die Beitragssteigerung wird bei vielen PKV-Versicherten Mitte 50 ähnlich sein. Weil die Beitragssteigerungen nicht dadurch entstehen, dass die Debeka besonders schlecht gewirtschaftet hätte oder ich einen schlechten Tarif habe. Die Beitragssteigerungen kommen stattdessen aus dem Rechenmodell der PKV und aus den Änderungen der Rahmenbedingungen in den letzten Jahren (Zinsniveau, Ausgabensteigerungen im Gesundheitssystem, usw.).

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Lumpi1
· bearbeitet von Lumpi1
3 hours ago, stagflation said:

Meines Erachtens spielen aber weder der Versicherer, noch die Bausteine eine Rolle. Die Beitragssteigerung wird bei vielen PKV-Versicherten Mitte 50 ähnlich sein. Weil die Beitragssteigerungen nicht dadurch entstehen, dass die Debeka besonders schlecht gewirtschaftet hätte oder ich einen schlechten Tarif habe.

Das behauptest du gern, aber gibt es dafür auch Belege? 

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DancingWombat

Am 19.11.2024 um 15:58 von stagflation:

Alter: Mitte 50

 

Bausteine: PN, PNM65/85, PNE, PVN, gesetzlicher Beitragszuschlag

 

Meines Erachtens spielen aber weder der Versicherer, noch die Bausteine eine Rolle. Die Beitragssteigerung wird bei vielen PKV-Versicherten Mitte 50 ähnlich sein. Weil die Beitragssteigerungen nicht dadurch entstehen, dass die Debeka besonders schlecht gewirtschaftet hätte oder ich einen schlechten Tarif habe. Die Beitragssteigerungen kommen stattdessen aus dem Rechenmodell der PKV und aus den Änderungen der Rahmenbedingungen in den letzten Jahren (Zinsniveau, Ausgabensteigerungen im Gesundheitssystem, usw.).

Das würde bedeuten das die Magie der Makler bzgl. Tarifauswahl Quatsch ist. 

Ich denke nicht das das stimmt. Sei es nur weil ein Tarif Merkmale hat die Kosten steigern oder dämpfen oder die Risikoauswahl Schwächen hat. 

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Allesverwerter
· bearbeitet von Allesverwerter
Am 19.11.2023 um 09:02 von Allesverwerter:

 

Für 2024 möchte die Allianz für Krankenversicherung und Pflegeversicherung 10% mehr haben.

 

Für 2025 möchte die Allianz in Summe für KV und PV 4,1% mehr haben. Hätte ich nicht gedacht, dass ich mich darüber nochmal freue ;-)

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ZfT
Am 22.11.2022 um 09:35 von ZfT:
Am 6.12.2017 um 11:50 von ZfT:

 

Bin gerade wieder über diesen Thread gestolpert:

 

2017: +0% (Pflegepflichtversicherung: +20,44%)

2018: +19,78%

2019: 0% (Pflegepflichtversicherung: +38,86%)

2020: 1,6% (Pflegepflichtversicherung: +31,75%)

2021: 14,96%

2022: 0%

2023: 13,91% (Pflegepflichtversicherung: +58,27%)

 

Mir war ja klar, dass die PKV durchaus teurer wird mit den Jahren, aber fast 30% in drei Jahren.... :rolleyes: (von der PV ganz zu schweigen...)

Und es geht munter weiter:

 

2024: +0,29% (KTG wurde etwas teurer)

2025: +12,82% (und zusätzlich steigt der Selbstbehalt um 10%, wusste gar nicht, dass der einseitig angepasst werden darf.)

 

 

 

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chirlu
vor 59 Minuten von ZfT:

zusätzlich steigt der Selbstbehalt um 10%, wusste gar nicht, dass der einseitig angepasst werden darf.

 

Einseitig nicht; genau wie beim Beitrag muss der Treuhänder zustimmen.

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ZfT

ich meinte damit ohne Zustimmung des Kunden.

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chirlu
vor 49 Minuten von ZfT:

ich meinte damit ohne Zustimmung des Kunden.

 

Wie gesagt, genau wie beim Beitrag. § 203 Abs. 2 und 3 VVG (meine Hervorhebung):

Zitat

(2) Ist bei einer Krankenversicherung das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers gesetzlich oder vertraglich ausgeschlossen, ist der Versicherer bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung einer für die Prämienkalkulation maßgeblichen Rechnungsgrundlage berechtigt, die Prämie entsprechend den berichtigten Rechnungsgrundlagen auch für bestehende Versicherungsverhältnisse neu festzusetzen, sofern ein unabhängiger Treuhänder die technischen Berechnungsgrundlagen überprüft und der Prämienanpassung zugestimmt hat. Dabei dürfen auch ein betragsmäßig festgelegter Selbstbehalt angepasst und ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden, soweit dies vereinbart ist. Maßgebliche Rechnungsgrundlagen im Sinn der Sätze 1 und 2 sind die Versicherungsleistungen und die Sterbewahrscheinlichkeiten. Für die Änderung der Prämien, Prämienzuschläge und Selbstbehalte sowie ihre Überprüfung und Zustimmung durch den Treuhänder gilt § 155 in Verbindung mit einer auf Grund des § 160 des Versicherungsaufsichtsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung.
(3) Ist bei einer Krankenversicherung im Sinn des Absatzes 1 Satz 1 das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers gesetzlich oder vertraglich ausgeschlossen, ist der Versicherer bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens berechtigt, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarifbestimmungen den veränderten Verhältnissen anzupassen, wenn die Änderungen zur hinreichenden Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer erforderlich erscheinen und ein unabhängiger Treuhänder die Voraussetzungen für die Änderungen überprüft und ihre Angemessenheit bestätigt hat.

 

Das ist auch gut so, weil der Selbstbehalt ja eine Wirkung auch auf deine Mitversicherten hat, die sich durch die Inflation schleichend verringert.

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Zauberstab
Am 13.11.2024 um 16:50 von s1lv3r:

 

... und profitiert zusätzlich auch noch von einer vorteilhaften Besteuerung von Aktienanlagen (1,54% auf Kursgewinne von Aktien und 12,165% auf Erträge aus Aktienfonds) im Vergleich mit der Kapitalertragssteuer.

 

Das sind aber nur die Steuern auf GmbH-Ebene. Du willst das Geld ja irgendwann ausgeben, und dafür musst du es ausschütten - und dafür gilt die gleiche Kapitalertragsteuer von 25% + Soli, die dir auch als Privatmensch verloren gehen. Also zahlst du unter dem Strich sogar mehr Steuern.

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Galla
· bearbeitet von Galla
Am 30.10.2024 um 11:26 von TheBride:

Jemand aus dem ärztlichen Umfeld der diese Info bestätigen / widerlegen kann bzw. kommentieren mag?

 

https://x.com/e_boeminghaus/status/1851352221209821472?s=46

Ich bin selbst niedergelassener Hausarzt und erlaube mir daher ein Statement.

Eine abschließende Erklärung würde hier den Rahmen sprengen, das ist unglaublich komplex. Die Kurzversion ist: Ja, das stimmt und es ist mit ein Grund warum so viele alte Praxisinhaber keine Nachfolger mehr finden oder Ärzte ihre Sprechzeiten reduzieren.

 

Grundsätzliches:

- Die Krankenkassen bezahlen den Kassenärztlichen Vereinigungen mit befreidender Wirkung (d.h. ohne Nachschusspflicht) eine Geldsumme X pro Quartal für die Behandlung von Patienten, wenn die aufgebraucht ist, ist sie weg.

- Es gibt große regionale Unterschiede der Budgetierung bzw. der Auszahlungsquoten aufgrund der föderalen Strukturen und der s.g. Morbiditätsunterschiede (Wo sind viele Kranke und Alte) (D.h. z.B. Hausärzte in Hamburg stehen besonders beschissen, da, die bekommen teils nur 70% der abgerechneten Leistungen bezahlt, da würde ich nie arbeiten).

- Fachärzte (Orthopädie, Kardiologie etv.) leiden eher unter der Budgetierung als die Hausärzte, d.h. inbesondere Fachärzte bekommen sobald ihr Budget, präziser gesagt das s.g. Regelleistungsvolumen ausgeschöpft ist ihre Leistungen nur noch teilweise, in manchen Fällen auch gar nicht mehr bezahlt. Vor allem kleinere Hausarztpraxen erreichen aber ihr Budget mitunter gar nicht (diesen kleinen Praxen würde im Übrigen eine Entbugetierung tatsächlich gar nichts bringen).

- Kinderärzte sind bereits entbudgetiert, d.h. die bekommen praktisch alles ausbezahlt, was sie abrechen, das hat in Hessen zu Umsatz (nicht Gewinn)steigerungen von grob 10% geführt.

 

Beispiel: Bis letztes Jahr haben praktische alle Hausärzte in BW und Bayern alle abgerechneten Leistungen bezahlt bekommen, wiel das Geld gereicht hat und die KVen vor Ort geschickt damit umgegangen sind. Dieses Jahr hat das Geld nicht mehr gereicht und es wurde dort auch gekürzt. Das blöde ist: Man weiß als Arzt nie wie es kommt, d.h. ich weiß bis zu Auszahltag der Schlusszahlung für das vorletzte Quartal nicht genau, wie viel ich denn von der KV bekomme bzw. ob das Geld das die Krankenkassen der KV zur Verfügung stellen für die abgerechneten Leistungen der Ärzte in meiner Gruppe (Hausärzte) ausreicht. Da geht es selbst in einer Einzelpraxis mitunter um fünfstellige Summen hin oder her, d.h. das ist nicht unerheblich. In großen Gemeinschaftspraxen kann so eine kurzfristige Zahlungsreduktion dazu führen, dass Inhaber zur Bank rennenund Zwischenfinanzieren müssen, obwohl im Zweifel sogar mehr gearbeitet wurde. In Hessen wo ich arbeite reichen die Kassenzahlungen zur vollständigen Bezahlung aller Leistungen meistens nicht.

 

Eine Entbugetierung für Hausärzte würde mir wohl ca 10% mehr Kassenumsatz bringen, den Kollegen in Hamburg vermutlich 30-40%.

Als Facharzt würde ich sehr konsequent "Budgetferien" machen. Als Hausarzt ist das deutlich schwieriger (Primärer Bezugsarzt), aber auch wir schauen ,dass wir am Quartalsende möglichst wenig gesetzlich versicherte Patienten einbestellen, die im aktuellen Quartal schon da waren, weil wir für die eben regelmässig kein Geld mehr bekommen.

 

Eine Entbudgetierung ist sinnvoll, löst aber lange nicht alle Probleme und hat nicht ansatzweise die entlastende Wirkung die gerne von Lauterbauch kolportiert wird. Es ist im Prinzip eine längst überfällige Sache, wenn man in Zukunft noch ambulant tätige Ärzte haben möchte. Es ist eigentlich es absurd, dass in einer Situation in der die Nachfrage nach ärztlichen Leistungen so groß ist und immer mehr werden wird, Ärzte für ihre Arbeit nicht bezahlt werden. Im Prinzip ein schönes Beispiel, warum im Gesundheitssystem überhaupt keine freier Markt besteht (Festes Budget, floatende Preise die durch Punktwertsysteme fast beliebig gedrückt werden können, d.h. je mehr gearbeitet wird desto schlechter wird die einzelne Leistung bezahlt).

Im Übrigen machen die Ausgabe für niedergelassenen Ärzte nur etwa 16% der Gesamtausgabe der GKV  aus, und das obwohl 9 von 10 s.g. Behandlungsfällen (Arzt-Patientenkontakt sprich " Arztbehandlungen") in ambulanten Praxen stattfinden. (zum Vergleich: Krankenhausbehandlungen über 30%, Medikamente 17%, d.h. alleine die Medikamentenkosten sind höher als alle Behandlungskosten aller ambulant tätigen Ärzte). (https://www.vdek.com/presse/daten/d_versorgung_leistungsausgaben.html)

 

Eine Entbugetierung im Hausärztlichen Bereich kostet vermutlich einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag. Das klingt viel und vor allem die Bildzeitung oder die TAZ wissen immer wie man das möglichst reiserisch aufbereitet, diese Millionen sind aber angesichts der GKV Gesamtausgaben (knapp 300 Milliarden pro Jahr) eher Peanuts.

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satgar
vor 4 Minuten von Galla:

Medikamente 17%

Und obwohl das so ist, und vor Jahren ja diese „Rabattpflicht“ für die pharmakonzerne eingeführt wurde, stehen wir jetzt vor dem Dilemma, das in Deutschland nichts mehr produziert wird und wir von ausländischen Produzenten abhängig sind. Sollten Indien oder China das Thema „Medikamente“ mal als Waffe wie „Rohstoffe“ benutzen, sehen wir schlecht aus. Will sagen: eigentlich müssten auch diese 17% höher sein, um damit auch deutsche oder zumindest europäische Pharmaproduktion wieder bezahlbar und rentabel zu machen. 

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