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triton133

Private oder Gesetzliche Krankenversicherung

Empfohlene Beiträge

Okabe
vor 3 Stunden von Hotzenplotz2:

Aber hier selbstüberzeugt zu behaupten es gäbe gar keine Probleme mit den Grundrechten da der Art 3 ja gar nicht für privates Handeln gilt ist falsch und nicht nur von mir hinreichend begründet worden.

Stimmt, ich habe mich getäuscht und mir war die "mittelbare Drittwirkung" bis dato nicht bekannt.

 

Allerdings gilt dasselbe genauso für dich - und du hast gar nichts begründet. Die relevanten und interessanten Informationen wurden von anderen beigetragen.

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Cando
· bearbeitet von Cando

Warum einigen wir uns nicht auf Folgendes:

 

  • Die mittelbare Drittwirkung gibt es, aber im Anwendungsbereich des AGG ist das ein eher theoretisches Thema.
  • Wenn die PKV einen Gentest für die Aufnahme in einen bestimmten Tarif verlangen sollte, würden sich einige komplexe Rechtsfragen stellen, die übrigens nicht nur im Bereich Diskriminierung liegen würden. Möglicherweise kann man aber zumindest das Diskriminierungsproblem bewältigen, indem man nur auf Marker abstellt, die nicht auf eine bestimmte Herkunft hindeuten.
  • Klugen Köpfen in der Versicherungswirtschaft fällt da sicher etwas ein. Bei der KFZ-Versicherung haben sich ja auch schon erste Gesellschaften an den Telematiktarif herangewagt (bei dem sich auch einige Rechtsfragen stellen).

 

Aus beruflicher Erfahrung kann ich sonst noch berichten: Wenn man Streit vermeidet/beilegt, gewinnen beide Seiten! :prost:

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chirlu
vor einer Stunde von Cando:

Wenn die PKV einen Gentest für die Aufnahme in einen bestimmten Tarif verlangen sollte, würden sich einige komplexe Rechtsfragen stellen

 

Also, eigentlich nicht, da es ziemlich eindeutig verboten ist (§ 18 Abs. 1 GenDG):

Zitat

 

Der Versicherer darf von Versicherten weder vor noch nach Abschluss des Versicherungsvertrages

  1. die Vornahme genetischer Untersuchungen oder Analysen verlangen oder
  2. die Mitteilung von Ergebnissen oder Daten aus bereits vorgenommenen genetischen Untersuchungen oder Analysen verlangen oder solche Ergebnisse oder Daten entgegennehmen oder verwenden.

Für die Lebensversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Erwerbsunfähigkeitsversicherung und die Pflegerentenversicherung gilt Satz 1 Nr. 2 nicht, wenn eine Leistung von mehr als 300 000 Euro oder mehr als 30 000 Euro Jahresrente vereinbart wird.

 

(Absatz 2 stellt dann klar, dass Erkrankungen mitgeteilt werden müssen. Das Verbot gilt also im Ergebnis nur für Gentests, die eine Noch-nicht-Erkrankung feststellen.) Eine andere und komplexe Frage ist natürlich, ob es denn ohne dieses einfachgesetzliche Verbot zulässig wäre.

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Cando

Da hast Du natürlich recht, das GenDG hatte ich hier nicht gesehen. 

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Hab jetzt nicht alle Posts gelesen  ..  -_-  evtl. hat das also schon jemand geschrieben:

Zitat

 

Der Versicherer darf von Versicherten weder vor noch nach Abschluss des Versicherungsvertrages

..

die Mitteilung von Ergebnissen oder Daten aus bereits vorgenommenen genetischen Untersuchungen oder Analysen verlangen oder solche Ergebnisse oder Daten entgegennehmen oder verwenden.

..

 

 

Ganz soo eindeutig ist es nicht. Leider.

Diagnostische Gentests sind anzeigepflichtig (wenn im abgefragten Zeitraum).  Prädiktive Gebtests nicht.

 

Beispiel Faktor V (Leiden Syndrom, u.U. erhöhte Thrombose Gefahr)

Prädiktiv: Du erfährst, dass Deine Mutter diesen Gen Defekt hat - lässt das abklären per Gentest, um zu wissen, ob du das auch hast --> Keine Anzeigepflicht

Diagnostisch: Du hast auf dem 12 Stunden Flug nach Singapur Schmerzen im Bein, Verdacht auf Throbose - Untersuchung, während dieser wird auch ein Getest gemacht --> Anzeigepflichtig!

 

Also:
Vorsicht mit der Folgerung "muss nicht angezeigt werden" - das hängt - leider wie so oft - von den genauen Umständen ab. Sollte man ggfls. vorher genau mit dem jeweiligen Versicherer abklären (lassen)!

 

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Okabe

Ja, die Diskussion ist etwas lang gewesen. Eigentlich ging es darum, ob man überhaupt die Grundrechte ändern müsste oder nur einfache Gesetze, damit ein Versicherer unterschiedliche Tarife (nach Geschlecht) anbieten dürfte. Unabhängig davon, dass die EU natürlich dazwischengrätschen würde.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Karl Lauterbachs Krankenhausreform war heute Thema in der Heute-Show.

 

Die Transformation soll 50 Mrd. Euro kosten. Laut heute-show müssten sich Länder und Bund die Kosten hälftig teilen. Der Bund soll seinen Anteil aber gleich auf die GKV-Versicherten abgewälzt haben.

 

Nun kam die Frage auf, ob sich nicht auch die PKV-Versicherten beteiligen sollten? Karl Lauterbach möchte offenbar, dass die privaten Krankenversicherer sich freiwillig (!) an den Kosten beteiligen. Den Stand der Verhandlungen zeigt die heute-show in folgender Grafik:

 

image.png.e99093e2a811b940f7d75249df9cdf9b.png

(Quelle: heute-show vom 25.10.2024)

 

Karl Lauterbach soll angekündigt haben, in einem Jahr eine gesetzliche Regelung treffen zu wollen, wenn die PKV nicht "freiwillig" mitmacht. Zwischenzeitlich werden Bundestagswahlen sein. Ob Karl Lauterbach in einem Jahr noch Gesundheitsminister sein wird?

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B2BFighter
vor 10 Stunden von stagflation:

Karl Lauterbachs Krankenhausreform war heute Thema in der Heute-Show.

 

Die Transformation soll 50 Mrd. Euro kosten. Laut heute-show müssten sich Länder und Bund die Kosten hälftig teilen. Der Bund soll seinen Anteil aber gleich auf die GKV-Versicherten abgewälzt haben.

 

Nun kam die Frage auf, ob sich nicht auch die PKV-Versicherten beteiligen sollten? Karl Lauterbach möchte offenbar, dass die privaten Krankenversicherer sich freiwillig (!) an den Kosten beteiligen. Den Stand der Verhandlungen zeigt die heute-show in folgender Grafik:

 

image.png.e99093e2a811b940f7d75249df9cdf9b.png

(Quelle: heute-show vom 25.10.2024)

 

Karl Lauterbach soll angekündigt haben, in einem Jahr eine gesetzliche Regelung treffen zu wollen, wenn die PKV nicht "freiwillig" mitmacht. Zwischenzeitlich werden Bundestagswahlen sein. Ob Karl Lauterbach in einem Jahr noch Gesundheitsminister sein wird?

 

...

Zumindest ein Kritikpunkt der GKV scheint lösbar – der der Einbeziehung der Privaten Krankenversicherung (PKV) in die Finanzierung des Fonds. Jüngste Verlautbarungen des BMG geben Grund zu Annahme, dass die PKV bereit ist, sich an den Kosten – anteilig am Prozentsatz ihrer Versicherten – zu beteiligen.

Lauterbachs Parteikollegin Heike Baehrens gab vergangene Woche auf einer Pressekonferenz in Berlin bekannt, dass die PKV Bereitschaft signalisiert habe, ihren Anteil zu leisten und ließ in Richtung PKV verlautbaren: „Wir möchten die PKV verbindlich einladen, sich an diesen Kosten zu beteiligen.“ Gegen eine gesetzliche Verpflichtung zur Einbindung der PKV stünden verfassungsrechtliche Bedenken, gab Baehrens auf Nachfrage zu.

Quelle:

https://www.kma-online.de/aktuelles/politik/detail/transformationsfonds-finanzierung-ungewiss-klage-moeglich-52738

 

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stagflation
vor 46 Minuten von B2BFighter:

anteilig am Prozentsatz ihrer Versicherten

 

... dabei wird es wohl kaum bleiben ... :'(

 

Ich tippe, dass etwas wie "anteilig an den Beitragseinnahmen" dabei herauskommen wird.

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B2BFighter
vor 15 Minuten von stagflation:

 

... dabei wird es wohl kaum bleiben ... :'(

 

Ich tippe, dass etwas wie "anteilig an den Beitragseinnahmen" dabei herauskommen wird.

Das glaube ich weniger. Aktuell beruft sich die PKV darauf, dass die Finanzierung des Transformationsfonds aus Beitragsgeldern der Versicherten verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen ist, sowohl für GKV und PKV. Der richtige Weg sei eine gerechte Finanzierung aus Steuermitteln.

 

Deshalb meine Vermutung, da bisher bereits die allgemeinen Krankenhaus-Leistungen, die für PKV und GKV nach den gleichen Kosten abgerechnet werden...

 

Es werden für GKV und PKV Aufschläge auf die Klinik-Abrechnungen erfolgen. Das ist technisch am einfachsten zu realisieren und wurde bereits in anderen Bereichen genutzt. Und je öfter eine Kasse das KH nutzt, desto höher die Beteiligung. Vorteil GKV, hier würde es durch den Morbi-RSA teilweise ausgeglichen werden. Bei den PKVen profitieren die Kassen, welche weniger stationäre Fälle hätten.

 

Es bleibt spannend...

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DancingWombat
vor 13 Minuten von TheBride:

Jemand aus dem ärztlichen Umfeld der diese Info bestätigen / widerlegen kann bzw. kommentieren mag?

 

https://x.com/e_boeminghaus/status/1851352221209821472?s=46

Ist das nicht ein schon lange bestehendes Problem der Budgetierung in der GKV? 

 

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Holgerli
vor 6 Minuten von DancingWombat:

Ist das nicht ein schon lange bestehendes Problem der Budgetierung in der GKV? 

Der Hausarzt meines Vaters macht schon seit Jahren gerne mal Urlaube am Ende der Quartale. Meist so zwei bis drei Wochen.

Auch reguläre Sommer und Herbstferien werden von vielen Ärzten ans das Ende des Quartals gelegt.

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PEOPLES
vor 42 Minuten von DancingWombat:

Ist das nicht ein schon lange bestehendes Problem der Budgetierung in der GKV? 

 

Wäre die Frage, wie das budgetiert wird. Kann es sein, dass die Ärzte so "effizient" sind, dass sie halt die Arbeit (=Patientenzahl) durchschleusen obwohl mehr Zeit notwendig wäre (lt. Berechnung GKV). 

 

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B2BFighter

Die Entbudgetierung des hausärztlichen Honorars kommt ja nun mit dem Versorgungsstärkungsgesetz 1 . 

Es ist eine Ursache dafür, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2025 von 1,7% auf 2,8% steigen wird.

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odensee
vor 18 Stunden von DancingWombat:

Ist das nicht ein schon lange bestehendes Problem der Budgetierung in der GKV? 

 

Klar.

Siehe Ärzteblatt im Jahr 2018  (Gesundheitsminister: Jens Spahn, vorher Hermann Gröhe, beide CDU)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/87482/Budgetbegrenzung-sorgt-fuer-weniger-Arzttermine-am-Quartalsende

Zitat

Budgetbegrenzung sorgt für weniger Arzttermine am Quartalsende

 

Siehe Ärzteblatt im Jahr 2011 (Gesundheitsminister: erst Phillip Rösler, dann Daniel Bahr, beide FDP)
https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Praxis-am-Quartalsende-aus-Frust-mach-Lust--259691.html

Zitat

Praxis am Quartalsende - aus Frust mach' Lust !

So mancher Arzt geht am Quartalsende gerne in die Budgetferien, weil die Umsätze ohnehin zurückgehen.

 

 

Aber es geht ja gar nicht um Fakten. Es geht um #schmeißtkarlraus und wenn man liest, was der Boeminghaus sonst so schreibt (das Märchen vom geplanten Haustierverbot durch die Grünen oder Migration und Entwicklungshilfe sind schuld daran, dass Bayern jahrzehntelang den Hochwasserschutz vernachlässigt hat) ist ja klar um was es wirklich geht.

 

Die beiden Links habe ich per Googlesuche in wenigen Minuten gefunden. Hätte @TheBride auch gekonnt.

 

(Moderation: ja ich weiß, politischen Themen sollen nicht diskutiert werden. Aber wenn ihr meinen Beitrag löscht, dann auch die Links auf den rechten Hetzer. Danke)

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intInvest
vor 30 Minuten von odensee:

Moderation: ja ich weiß, politischen Themen sollen nicht diskutiert werden. Aber wenn ihr meinen Beitrag löscht, dann auch die Links auf den rechten Hetzer. Danke)

Danke!

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McScrooge
vor 2 Stunden von odensee:

rechten Hetzer

Geht es noch etwas dramatischer..?

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HalloAktie
vor 54 Minuten von McScrooge:

Geht es noch etwas dramatischer..?

Der ist schon ganz schön abgedriftet von der Normalität. Erste Sichtung 5 Minuten reicht mir jetzt schon. 

 

Um noch was zum Thema zu schreiben: In der Schweiz steigen die Krankenvorsorgekosten auch um ca. 6 Prozent gerade. 

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chirlu
vor 4 Stunden von intInvest:

Danke!

 

+1

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shadice
· bearbeitet von shadice

Ich interessiere mich für den "erweiterte Kostenerstattung"-Tarif von Securvita. Ehrlich gesagt verfolge ich den Tarif schon seit über 10 Jahren, und schon damals hieß es, der Tarif sei nicht tragfähig und werde bald abgeschafft... Aber seit die Allgemeinmediziner hier einen Hausarztvertrag verlangen, um überhaupt behandelt zu werden, muss ich etwas tun, denn ich habe keine Lust auf diese Gängelung.

 

Ich habe eine Rückfrage zu dieser Aussage @oldo29:

On 1/11/2023 at 12:22 PM, oldo29 said:

- Auch reine Privatärzte sind möglich, was bei den meisten* ambulaten Zusatzversicherungen meines Wissens nach ausgeschlossen ist oder nur sehr begrenzt erstattet wird

Auszug aus der Securvita BKK Satzung (Stand Juni 2024):

Quote

Erstattet werden dem Versicherten entstandene und nachgewiesene Kosten für ambulante ärztliche Leistungen, sofern es sich um in der vertragsärztlichen Versorgung anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden handelt und der Versicherte für diese Leistungen nicht bereits Sach- oder Dienstleistung im Rahmen der Regelversorgung in Anspruch genommen hat. Besteht kein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder ruht dieser Anspruch, ist eine Erstattung im Rahmen des Tarifs ausgeschlossen. Zur Erstattung sind die spezifizierten Originalrechnungen vorzulegen. Die Höhe der Erstattung beträgt 92,5 vom Hundert des Rechnungsbetrages für die erstattungsfähigen ärztlichen Leistungen. Die in Rechnung gestellten ärztlichen Leistungen werden bis zum maximal 3,5fachen des einfachen Gebührensatzes der GOÄ in der jeweils gültigen Fassung bei der Ermittlung des Erstattungsbetrages berücksichtigt.

 

Folgende Fragen hätte ich zu der Satzung:

 

Zu ambulante ärztliche Leistungen:

Fallen hier eigentlich auch medizinisch-technische Leistungen (Höchstsatz 2,5-fache GOÄ) und Leistungen gemäß Abschnitt M (Laborleistungen, Höchstsatz 1,3-fache GOÄ) darunter; oder bleibt man auf diesen Kosten sitzen?

 

Zu vertragsärztlichen Versorgung anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Ich verstehe das so, dass nur Kassenleistungen erstattet werden. Als Beispiel nehme ich die Stoßwellentherapie, die hier im Forum schon einmal erwähnt wurde. Diese wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss als Kassenleistung ausgeschlossen. Solche Leistungen wären also nicht erstattungsfähig?

 

Zu Besteht kein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung [...] ist eine Erstattung im Rahmen des Tarifs ausgeschlossen:

Hier möchte ich nun auf die obige Aussage zu den Privatärzten eingehen. Als Kassenpatient habe ich ja keinen Anspruch auf einen Arzt ohne Kassenzulassung, also wäre eine Rechnung eines Privatarztes auch nicht erstattungsfähig. Ist das so (ähnlich einer Rechnung ohne GKV-Vorleistung) oder verstehe ich das falsch?

 

Hat hier jemand konkrete Erfahrungen mit dem Securvita-Tarif und kann etwas zu den Erstattungen sagen?

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Allesverwerter

Der Brief von der Debeka-PKV ist da...:

 

Ein Vertrag (KV) steigt um 29,3%

 

Der Kindervertrag (KV) (2,5 Jahre alt) steigt um 25%

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chirlu
vor 1 Stunde von Allesverwerter:

Der Kindervertrag (KV) (2,5 Jahre alt) steigt um 25%

 

Das ist interessant, weil bei Kindern keine Alterungsrückstellungen gebildet werden.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 12 Minuten von chirlu:

Das ist interessant, weil bei Kindern keine Alterungsrückstellungen gebildet werden.

 

Hm, na ja. Die Ausgaben im Gesundheitssektor dürften seit 2020 um ca. 20% gestiegen sein. Warum sollten also Kindertarife nicht in dieser Größenordnung steigen? Es ist eher interessant, dass das "auf einen Schlag" passiert - und nicht über mehrere Jahre verteilt wird.

 

Erwachsenentarife werden stärker steigen (25% - 30%), weil fehlende Rückstellungen nachgezahlt werden müssen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Erhöhung bei vielen Versicherten auf mehrere Jahre verteilt wird.

 

vor 1 Stunde von Allesverwerter:

Ein Vertrag (KV) steigt um 29,3%

 

Das ist heftig! Mein Beileid! Du bist aber bestimmt nicht der Einzige, dem das passieren wird.

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tfk

Ad Beitragssteigerung: Die Debeka hat unseren Beitrag (2 Erwachsene und ein Kind) für den Tarif N (Tarif NC blieb unverändert) zum 01.01. im Schnitt um 11,55% angehoben. Erhöht wurde auch die Selbstbeteiligung von EUR 400 auf 500. Das ist schon ganz ordentlich. Aus meiner Sicht kann man sich daher nur wünschen, dass die Beitragsbemessungsgrenze signifikant angehoben wird, sodass sich der Arbeitgeber entsprechend an der Beitragserhöhung beteiligt. Die GKV-Beiträge werden aber über die Anhebung der Zusatzbeiträge wohl auch steigen.

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