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triton133

Private oder Gesetzliche Krankenversicherung

Empfohlene Beiträge

dev
vor 56 Minuten von Bonny:

Ich bin ganz froh, dass ich vor längerer Zeit von der PKV in die GKV gewechselt bin.

In der Diskussion hier vermisse ich etwas die Betrachtung im Rentenalter. (Oder habe sie überlesen)

Ich werde als Rentner nur ca. den halben Beitrag zahlen und dieser bemisst sich auch nur an der Rentenhöhe.

Was viele nicht wissen oder verdrängen, wenn man den Status KVdR nicht erreicht, muß man auf alle Einkunftsarten freiwillig GKV zahlen!

 

Weil ich nicht mehr den Status KVdR erreichen kann, rechnet sich ein Wechsel nicht, zumal es auch als PKVler den Zuschuß zur KV in Höhe des Rentenanteils beantragen kann.

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Bonny
vor 22 Minuten von dev:

Was viele nicht wissen oder verdrängen, wenn man den Status KVdR nicht erreicht, muß man auf alle Einkunftsarten freiwillig GKV zahlen!

Das Wissen habe ich.

Ich schrieb ja, vor längerer Zeit.

 

 

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Gast240416
vor 1 Stunde von Bonny:

Ich werde als Rentner nur ca. den halben Beitrag zahlen und dieser bemisst sich auch nur an der Rentenhöhe.

Das stimmt imho schon jetzt nicht.

@pillendreher hat das irgendwo mal aufgeschlüsselt, finde die Stelle aber auf die Schnelle nicht.

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dev
vor 15 Minuten von Bonny:

Das Wissen habe ich.

Ich schrieb ja, vor längerer Zeit.

Dann paßt das, ich kenne ja deine Zeitgrenzen nicht.

Ich wundere mich immer nur, das viele PKVler ab 50+ noch schnell wechseln, entweder haben sie das Wissen nicht oder nicht Vorgesorgt.

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Allesverwerter

https://www.welt.de/wirtschaft/article222646394/PKV-BGH-erklaert-Millionen-Beitragserhoehungen-fuer-unwirksam.html

 

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020161.html?nn=10690868

 

"Eine Rückabwicklung birgt durchaus auch Nachteile: Der Versicherte muss den Steuervorteil zurückzahlen oder auch möglicherweise den zu viel erhaltenen Arbeitgeberanteil, zudem verliert er Altersrückstellungen.

Und die Prämie wird nach der Rückabwicklung sofort wieder erhöht – und dann werden möglicherweise weniger Kappungsmittel eingesetzt, sodass sie deutlich drastischer ausfallen könnte. "

 

Was bedeutet das mit dem "weniger Kappungsmittel eingesetzt" ?

 

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chirlu
vor 21 Minuten von Allesverwerter:

Was bedeutet das mit dem "weniger Kappungsmittel eingesetzt" ?

 

Wenn eine Beitragserhöhung um z.B. 20 Euro nötig ist, kann der Versicherer einen Teil davon auch dadurch decken, daß er Mittel aus der RfB entnimmt; also frühere Überschüsse. Dann kommt beim Versicherten nur noch eine Erhöhung um z.B. 10 Euro an.

 

Wie RfB-Mittel genau eingesetzt werden, ist nicht fix. Der Versicherer könnte in dem Beispiel also auch nur auf 15 Euro kappen oder gar nicht, so daß es bei den eigentlichen 20 Euro bliebe.

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chirlu

Warum nicht? Der Kläger ist ja auch im höchsten Maße unsolidarisch. Ich will stark hoffen, daß es sich für ihn nicht auszahlt.

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Allesverwerter

Hm, wenn solche individuellen Beitragsanpassungsabweichungen möglich sind, wie kann man da sicher sein, dass die Beitragserhöhungen für "kränkere" Versicherungsnehmer nicht doch höher ausfallen?

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chirlu
vor 16 Minuten von Allesverwerter:

solche individuellen Beitragsanpassungsabweichungen möglich

 

Er hat sie sich doch eingeklagt.

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Allesverwerter

Auch der Finanztip-Newsletter berichtet nun (erneut?) über das Thema, allerdings ohne die kritischen Untertöne von welt.de

 

1. BGH: Höhere Beiträge der Axa sind unwirksam – auch andere Versicherer betroffen

 

Bist Du privat krankenversichert? Dann kennst Du den Ärger, wenn es regelmäßig teurer wird – Du aber den Anbieter nicht wechseln kannst. Jetzt hast Du die Chance, Dir einen Teil der Beiträge zurückzuholen: durch zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 294/19; IV ZR 314/19).

 

Am Mittwoch haben die Richter entschieden, dass mehrere Erhöhungen der Axa-Krankenversicherung aus den Jahren 2014 bis 2017 unwirksam waren. Grund: Der Versicherer hatte sie nicht so ausreichend begründet, wie es das Gesetz verlangt (§ 203 Abs. 5 VVG). Ein Standardschreiben ohne Angabe, welche Grundlage der Berechnung sich konkret verändert hat, reicht nicht, urteilte der BGH.

 

Die Urteile sind die ersten höchstrichterlichen Entscheidungen für solche Fälle. Sie haben weitreichende Bedeutung für sämtliche Versicherte der Axa, so der hier erfolgreiche Rechtsanwalt Knut Pilz von PWP Rechtsanwälte*. Aber auch andere Versicherer, die in der Vergangenheit eher allgemeine Schreiben verschickt haben, sind betroffen.

 

Wenn auch Deine private Krankenversicherung kaum Gründe für Tariferhöhungen lieferte, dann solltest Du die Chance nutzen: Fordere eine Beitragserstattung.

Wir empfehlen Dir Anwälte, die seit Jahren sehr erfolgreich gegen Krankenversicherer vorgehen. Einige bieten Dir eine kostenlose Ersteinschätzung an. Es kann um mehrere Tausend Euro gehen.

 

*Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*). Geld erhalten wir, wenn Du zum Beispiel diesen Link klickst oder beim Anbieter dann einen Vertrag abschließt.

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42long

Wie läuft das eigentlich mit dem Kinderkrankentagegeld (bzw. des coronabedingten Ausbaus), welches unsere glorreiche Regierung beschlossen hat, deren Finanzierung aber unklar zu sein scheint? Werden wir da nächstes Jahr (ohnehin) die dicke Rechnung bei den GKVs bekommen? Wird sich das auch entsprechend kostensteigend bei den PKVs auswirken? 

 

Servus

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WOVA1
vor 43 Minuten von 42long:

Werden wir da nächstes Jahr (ohnehin) die dicke Rechnung bei den GKVs bekommen?

Natürlich - das ist sowas von versicherungsfremder Leistung.

 

Bisher besagt die Regelung, dass man einen Anspruch auf (vom Arbeitgeber unbezahlte Freistellung) hat und dann auf Antrag Kinderkrankentagegeld von der gesetzlichen KV bekommen kann,

wenn das Kind wirklich krank ist ( ärztliches Attest Voraussetzung ).

Für die zusätzlichen 10 Tage kann das Kind aber gesund sein - nur die Kita oder Schule muss geschlossen sein.

 

Und nein, die PKV hat damit nichts zu tun - Voraussetzung:

Zitat

Der betroffene Elternteil ist gesetzlich krankenversichert mit Krankengeldanspruch bzw. das erkrankte Kind ist selbst- oder familienversichert.

Und parallel gibt es eine Regelung im Infektionsschutzgesetz - die FAZ hat dies hier mal beleuchtet:

 

corona-lockdown-und-schulen-wer-bekommt-das-kinderkrankengeld

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DancingWombat
Am 21.11.2020 um 18:11 von Bonny:

Ich bin ganz froh, dass ich vor längerer Zeit von der PKV in die GKV gewechselt bin.

In der Diskussion hier vermisse ich etwas die Betrachtung im Rentenalter. (Oder habe sie überlesen)

Ich werde als Rentner nur ca. den halben Beitrag zahlen und dieser bemisst sich auch nur an der Rentenhöhe.

 

Nun, diese Entscheidung muss ja jeder für sich treffen. Ich finde das kann auch niemand verurteilen, egal wie man sich entscheidet - das gilt insbesondere dann, wenn man die genauen Umstände und Verhältnisse nicht kennt.
Ich habe mich nun für die PKV entschieden und möchte euch an den Motivationen teilhaben lassen.

 

Der aus meiner Sicht einzige Vorteil der GKV ist die KVdR Pflichtversicherung als Rentner nach jetziger Gesetzeslage. Und genau das ist auch schon der Punkt. Sobald sich hier etwas ändert (ich halte das für sehr wahrscheinlich das sich das früher oder später ändern wird, so dass dann auch alle Einnahmen relevant sind) ist auch dieser Vorteil dahin.

 

Was man aber eigentlich mit der Entscheidung macht ist eine Entscheidung für das eine oder andere System:

1. Die GKV ist ein Solidarsystem. Das heißt, dass es Leute gibt die weniger zahlen als sie statistisch kosten, und andere die eben mehr zahlen als sie statistisch kosten. Der zweite Teil trifft insbesondere auf die Personengruppe zu die überdurchschnittlich verdient. Ob man das gut oder schlecht findet, muss jeder selbst entscheiden.

2. In der GKV gibt es kaum einen Anreiz für kosteneffizientes Verhalten. Zum einen sieht man als Versicherter im Regelfall garnicht was abgerechnet wird, zum anderen handelt es sich hier praktisch um ein all-inkl. System (mit geringen Zuzahlungen). Anreizmechanismen wie Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung gibt es nur in sehr geringem Umfang (in einigen Wahltarifen).

3. Die Punkte 1 und 2 führen zu einer Risikoselektion dahingehend, dass sich tendenziell gutverdienende, gesunde Versicherte ohne Kinder (oder mit wenigen Kindern) privat versichern. Die schlechten Risiken, bleiben in der GKV (Vorerkrankungen, Familien...). Aus meiner Sicht muss das zwangsläufig dazu führen, dass die Kosten in der GKV stärker steigen als in der PKV. Man sieht es ja schon heute an dem Steuerzuschuss der jedes Jahr geleistet wird.

4. Die oben genannten Punkte verschärfen sich umso mehr, wenn sich an der Beitragsbemessungsgrenze etwas ändert. Die GKV wird durch die Hintertür jedes Jahr teurer. Dieses Jahr hat man es erstmalig im großen Stil zusätzlich auch bei den Zusatzbeiträgen gesehen. Das wird sich meiner Meinung nach auch nicht ändern (siehe z.B. auch hier: https://www.spiegel.de/wirtschaft/krankenkassen-chef-der-techniker-rechtet-mit-deutlich-steigenden-beitraegen-a-57f57a59-484c-473e-9633-5c74adb5dfed ).

5. Zusätzlich zu den, zumindest in jungen Jahren, deutlich niedrigeren Beiträgen in der PKV hat man in der GKV ein signifikant schlechteres Leistungsniveau mit zum Teil hohen Zuzahlungen (insbesondere im Zahnbereich, Brillen...). Die Entwicklung des Leistungskatalog zeigt, dass dieses Niveau eher abnehmen wird. In der PKV sind die Leistungsumfänge klar definiert und nicht ohne weiteres anpassbar. Wer sich mit hohem Leistungsumfang versichern will kann das tun. Wer nur sparen möchte kann natürlich auch einen Tarif wählen der weniger starke Leistungen vorsieht.

 

Die Beitragssteigerungen in der Vergangenheit sind, zumindest in Teilen, damit begründbar, dass sich das Zinsniveau stetig reduziert hat. Dieser Effekt ist nun aber bereits in den Beiträgen enthalten, so dass man sich fragen muss ob es nicht in Zukunft eher in die andere Richtung ausschlägt wenn die Zinsen wieder steigen. Ich persönlich sehe hier auch einen gewissen Hedge wenn man seine Altersvorsorge teilweise mit Immobilien gestaltet. Sinkt das Zinsniveau weiter, kann man deutlich günstiger Anschlussfinanzieren, während die PKV Beiträge möglicherweise steigen. Steigen die Zinsen, wird das dämpfend oder gar senkend auf die PKV Beiträge wirken.

 

Der letzte und vielleicht wichtigste Punkt ist die Frage was in der Rentenphase passiert. Erstmal wird nach meiner Wahrnehmung selten beachtet, dass im Alter folgede Dinge passieren:

1. Der gesetzliche Zuschlag von 10% entfällt.

2. Ein Krankentagegeld wird üblicherweise nicht mehr benötigt.

3. Eine mögliche Beitragsentlastungskomponente sorgt dafür, dass sich der Beitrag reduziert.

Allein die Punkte 1 und 2 sorgen für eine sofortige Senkung des Beitrags um ca. 15-20%. Sofern Kinder mitversichert waren, fallen die auch irgendwann raus und die Kosten sinken wieder.

Legt man nun in der Phase wo die Beiträge der PKV niedriger sind die Differenz zur GKV zurück (z.B. in einem ETF Sparplan oder eine RTF Rürup Rente), hat man zusätzliche Mittel um die potenziell höheren Beiträge zu reduzieren. Wie bereits anfangs gesagt ist es auch meiner Sicht aber keineswegs sicher, dass die Beiträge in der GKV zwingend niedriger sein werden (sofern die Politik die Rahmenbedingungen ändert). Die Argumentationsgrundlage wäre jedenfalls hervorragend, da die Renter die es Betrifft das Geld ja ohnehin haben und die armen Rentner ja nicht mehr zahlen müssen.

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Bonny
vor 3 Stunden von DancingWombat:

Der aus meiner Sicht einzige Vorteil der GKV ist die KVdR Pflichtversicherung als Rentner nach jetziger Gesetzeslage.

Das mag aus deiner Sicht so sein.

Aus meiner kommt noch ein Vorteil der GKV hinzu :

Meine Frau ist kostenfrei mitversichert.

 

Ich war einige Jahre in der PKV und habe die exorbitanten Beitragsteigerungen selbst erlebt, was für mich damals ein wesentlicher Grund für den Wechsel war.

Auf ein paar Nachkommastellen hatte ich innerhalb von 6 Jahren eine Steigerung um 80%.

Meine Frau hatte damals einen um 30% höheren Beitrag, als ich, wegen der "höheren Schadenshäufigkeit" von Frauen.

Das ist lang her und hat sich möglicherweise geändert.

 

Ich fühle mich in der GKV genauso gut versorgt und betreut, wie zuvor in der PKV.

Zumindest hier in meinem Wohngebiet gibt es keine nennenswerten Unterschiede z.B. in Terminvergaben.

Das weiß ich, weil ein sehr guter Bekannter in der PKV ist und wir gelegentlich vergleichen.

 

 

 

 

 

 

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Badurad
vor 6 Stunden von DancingWombat:

1. Die GKV ist ein Solidarsystem. Das heißt, dass es Leute gibt die weniger zahlen als sie statistisch kosten, und andere die eben mehr zahlen als sie statistisch kosten. Der zweite Teil trifft insbesondere auf die Personengruppe zu die überdurchschnittlich verdient. Ob man das gut oder schlecht findet, muss jeder selbst entscheiden.

Die PKV ist ebenfalls ein Solidarsystem, das Großschäden wie Krebs- oder Dialysepatienten absichert.

vor 6 Stunden von DancingWombat:

5. Zusätzlich zu den, zumindest in jungen Jahren, deutlich niedrigeren Beiträgen in der PKV hat man in der GKV ein signifikant schlechteres Leistungsniveau mit zum Teil hohen Zuzahlungen (insbesondere im Zahnbereich, Brillen...). Die Entwicklung des Leistungskatalog zeigt, dass dieses Niveau eher abnehmen wird. In der PKV sind die Leistungsumfänge klar definiert und nicht ohne weiteres anpassbar. Wer sich mit hohem Leistungsumfang versichern will kann das tun. Wer nur sparen möchte kann natürlich auch einen Tarif wählen der weniger starke Leistungen vorsieht.

Daß alle PKV-Tarife bei allen Versicherern ein schlechteres Leistungsniveau haben ist reiner PKV-Werbesprech. Schaue Dir mal ein paar Bisex-Tarife hinsichtlich Hilfsmitteln oder Psychotherapie an. Die Versicherten in diesen Tarifen können vom AOK-Niveau nur träumen. Oder die aktuelle Diskussion um das Thema Kind-Krank-Geld.

 

Nene, so simpel schwarz-weiß ist die Welt nicht.

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chirlu
vor 6 Minuten von Badurad:

Die PKV ist ebenfalls ein Solidarsystem, das Großschäden wie Krebs- oder Dialysepatienten absichert.

 

Nein, das ist eine Versicherung, die dasselbe Risiko abdeckt (das sich dann beim einen realisiert, beim anderen nicht).

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Mato
· bearbeitet von Mato
Am 6.12.2015 um 22:02 von Mato:

Beitragssteigerungen in meinem Grundabsicherungstarif (Bisex) bei der HUK seit 2005.

Ohne PV und Krankentagegeld, hier gabs jeweils nur geringe Erhöhungen um insgesamt ein paar Euro.

 

2008:: +3,34%

2010: +19,49%

2011: +19,02%

2015: +27,56%

 

Ich hoffe durch die letzte kräftige Erhöhung wieder ein paar Jahre Ruhe zu haben, aber wer weiß.

 

Am 3.4.2017 um 20:29 von Mato:

 

Die Hoffnung hielt nicht lange:

 

2016: +12,00% (daraufhin habe ich innerhalb des Tarifs die SB erhöht)

2017: +21,96%

 

Und weiter geht es mit kräftigen Beitragserhöhungen der HUK Krankenversicherung, die ich euch nicht vorenthalten möchte:

 

2018: +21,12%

2019: +4,88%

2020: +4,15%

2021: +26,87%

 

Ich bin nun raus, habe eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen und bin daher gesetzlich versichert. Darüber bin ich auch wirklich sehr froh. Diese extremen Beitragserhöhungen in der PKV haben mir mit Blick in die Zukunft schon leichte Kopfschmerzen bereitet.

 

Mein Fazit nach 16 Jahren im Ensteiger-Tarif (E100 bzw. E1000) bei der HUK: Meine in Anspruch genommenen Leistungen waren etwas besser als bei der GKV. Das bezieht sich allerdings nur auf Zahnersatz, alles andere habe ich kaum in Anspruch genommen. Sehhilfen in Form von Kontaktlinsen wurden natürlich auch bis zu einem gewissen Betrag erstattet. Auch Impfungen wurden bezahlt. Ansonsten beläuft sich die Absicherung des Tarifs ungefähr auf GKV-Niveau, allerdings mit Einschränkungen in bestimmten Bereichen.

 

Persönlich nervig fand ich immer das Handling mit den Rechnungen. Man geht in Vorleistung, bezahlt die Ärzte und muss dann am Ende des Jahres überlegen, ob es unter Berücksichtigung des Selbstbehalts und einer möglichen Beitragsrückerstattung Sinn macht, Rechnungen bei der Versicherung einzureichen.

Häufig habe ich aufgrund dieser Berechnung keine Rechnungen eingereicht, was nachvollziehbar sein sollte.

Dennoch machten mir diese Rechnungsprüfungsgeschichten keinen Spaß. Da dachte ich immer, wie schön haben es doch die GKV-Versicherten, die einfach nur ihre Karte vorzeigen müssen und danach nichts mehr mit der Verwaltung zu tun haben.

Unabhängig davon habe ich als Privatpatient natürlich recht schnell Termine bei Fachärzten bekommen, z.B. beim Hautarzt oder Orthopäden und auch ein MRT wurde schnell gemacht. Das war schon ein Vorteil.

 

Insgesamt freue ich mich nun auf eine gesetzliche Krankenversicherung mit vielleicht eher moderateren Beitragssteigerungen und einer sehr einfachen Abwicklung beim Arztbesuch, auch wenn der ein oder andere Termin mal etwas länger auf sich warten lassen sollte.

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DancingWombat
Am 26.2.2021 um 20:55 von Mato:

 

 

Und weiter geht es mit kräftigen Beitragserhöhungen der HUK Krankenversicherung, die ich euch nicht vorenthalten möchte:

 

2018: +21,12%

2019: +4,88%

2020: +4,15%

2021: +26,87%

 

Ich bin nun raus, habe eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen und bin daher gesetzlich versichert. Darüber bin ich auch wirklich sehr froh. Diese extremen Beitragserhöhungen in der PKV haben mir mit Blick in die Zukunft schon leichte Kopfschmerzen bereitet.

 

Mein Fazit nach 16 Jahren im Ensteiger-Tarif (E100 bzw. E1000) bei der HUK: Meine in Anspruch genommenen Leistungen waren etwas besser als bei der GKV. Das bezieht sich allerdings nur auf Zahnersatz, alles andere habe ich kaum in Anspruch genommen. Sehhilfen in Form von Kontaktlinsen wurden natürlich auch bis zu einem gewissen Betrag erstattet. Auch Impfungen wurden bezahlt. Ansonsten beläuft sich die Absicherung des Tarifs ungefähr auf GKV-Niveau, allerdings mit Einschränkungen in bestimmten Bereichen.

 

 

 

Der E-Tarif war ja, wie du schon schreibst, ein Einsteigertarif der nur punktuell mehr Leistungen wie die GKV geboten hat. Du schreibst immer nur von den relativen Beitragssteigerungen. Interessant wären mal die absoluten Beiträge. Ich unterstelle mal, dass du sehr sehr günstig angefangen hast und die absoluten Beiträge deutlich unter dem GKV Niveau gelegen haben. Vielleicht magst du da noch etwas zu sagen. 

 

 

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Mato
Am 28.2.2021 um 10:45 von DancingWombat:

Du schreibst immer nur von den relativen Beitragssteigerungen. Interessant wären mal die absoluten Beiträge. Ich unterstelle mal, dass du sehr sehr günstig angefangen hast und die absoluten Beiträge deutlich unter dem GKV Niveau gelegen haben. Vielleicht magst du da noch etwas zu sagen.

Ich denke, das Entscheidende sind schon die relativen Veränderungen bei einem Beitrag. Aber natürlich hast Du Recht, dass ich damals günstig eingestiegen bin. Da war ich jung und hauptberuflich selbständig. Im Vergleich zum GKV Beitrag war das günstig. Angefangen in 2005 mit rund 110 Euro / Monat für den E100 Tarif hat sich dieser bis 2016 auf 230 Euro erhöht. Ich wechselte dann in den E1000 mit etwas über 100 Euro Monatsbeitrag, der dann bis 2021 auf etwa 210 Euro stieg, was in den 5 Jahren einer jährlichen Steigerung von 16% entspricht. Der E100 würde derzeit rund 295 Euro kosten, was in den letzten 5 Jahren nur einer jährlichen Steigerung von 5% entspricht. Somit zeigt sich auch hier wieder, dass Tarife mit hohem Selbstbehalt deutlich stärker ansteigen. Der Wechsel in den Tarif mit 1000 Euro SB war im Nachhinein also nur bedingt schlau. :) Ich hatte allerdings auch nur wenige Arztbesuche, insofern war der Wechsel auch bei Berücksichtigung der geringeren Steuervergünstigung okay.

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 33 Minuten von Mato:

Der E100 würde derzeit rund 295 Euro kosten [...]

 

Prozentual hört sich deine Beitragshistorie erst einmal echt heftig an. 300€ monatlich finde ich ehrlich gesagt für eine Vollkrankenversicherung mit so geringer SB aber immer noch sehr günstig.

 

Wenn wir schon mit der freiwilligen GKV vergleichen, welchen Beitrag hättest du denn da bezahlt? Wahrscheinlich ja eher 500-700€ monatlich? Damals (zu deinem Einstieg in der PKV) war ja auch noch der Mindestbetrag für die freiwillige GKV sehr hoch.

 

Diese Ersparnis für spätere Beitragssteigerungen zurücklegen (und mit entsprechender Rendite anlegen) und man ist zum Lebensende wieder auf +/- 0 raus im Vergleich zwischen Einsteiger-PKV vs. GKV. (Das ist zumindest meine unverbindliche Vermutung. :P)

 

Im Endeffekt hast du vermutlich aber alles richtig gemacht. 16 Jahre lang doch relativ günstig in der PKV versichert und jetzt rechtzeitig in die GKV gewechselt (hast du denn noch rechtzeitig gewechselt um per 9/10-Regelung in die KVdR zu kommen?). Dafür muss man sich auch nicht schämen finde ich. Es muss ja jeder das Beste für sich rausholen. :thumbsup:

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Mato
· bearbeitet von Mato
vor 16 Stunden von s1lv3r:

Wenn wir schon mit der freiwilligen GKV vergleichen, welchen Beitrag hättest du denn da bezahlt? Wahrscheinlich ja eher 500-700€ monatlich? Damals (zu deinem Einstieg in der PKV) war ja auch noch der Mindestbetrag für die freiwillige GKV sehr hoch.

Am Anfang der Selbständigkeit hätte ich nur den Mindestbeitrag zahlen müssen. Aber da wurde (wenn ich mich recht entsinne) von einem fiktiven Mindesteinkommen von über 2000 Euro ausgegangen, so dass der Mindestbeitrag auch schon irgendwo zwischen 300-400 Euro gelegen hätte. Später dann mit höherem Einkommen entsprechend mehr. Die Ersparnis war mir dann schon Grund genug in eine günstige PKV mit Grundabsicherung zu wechseln.

 

vor 16 Stunden von s1lv3r:

Im Endeffekt hast du vermutlich aber alles richtig gemacht. 16 Jahre lang doch relativ günstig in der PKV versichert und jetzt rechtzeitig in die GKV gewechselt (hast du denn noch rechtzeitig gewechselt um per 9/10-Regelung in die KVdR zu kommen?). Dafür muss man sich auch nicht schämen finde ich. Es muss ja jeder das Beste für sich rausholen. :thumbsup:

KVdR wäre schön, ich weiß aber leider nicht, ob das auf mich zutrifft oder nicht. Mir ist zwar diese Regelung bekannt, dass man 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich krankenversichert sein muss. Aber dazu müsste ich ja wissen, wann mein Erwerbsleben begonnen hat, um eine erste und zweite Hälfte des Erwerbslebens zu bilden. ;)

In meinem Rentenversicherungsverlauf sehe ich erste Pflichtbeiträge schon beim Zivildienst, dann während eines Studentenjobs und dann halt nach dem Uni-Abschluss als Angestellter für ein paar Jahre. Sollte mein Erwerbsleben also schon mit dem Zivildienst begonnen haben, dürfte es schwierig werden. Danach könnte es klappen. Müsste ich mir mal genauer anschauen das Thema.

 

Edit: Habe gerade in einer schnellen Google-Suche ein älteres KVdR-Rundschreiben gefunden, in dem steht, dass Wehr- und Zivildienst nicht als erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zählen. Insofern freue ich mich gerade. :)

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 17 Minuten von Mato:

Aber da wurde (wenn ich mich recht entsinne) von einem fiktiven Mindesteinkommen von über 2000 Euro ausgegangen [...]

 

Das gleiche Leid hatte ich damals auch, sonst wäre ich auch noch in der GKV ... aber mittlerweile hat der Gesetzgeber da ja nachgebessert.

 

Ich glaube die ersten 3 Jahre meiner Existenzgründung habe ich 1400€ brutto verdient. Das hätte einfach nicht gepasst. :lol:

 

vor 17 Minuten von Mato:

Sollte mein Erwerbsleben also schon mit dem Zivildienst begonnen haben, dürfte es schwierig werden.

 

Notfalls noch schnell ein paar Kinder zeugen. Für jedes werden 3 Jahre angerechnet. Tust auch gleich noch was gutes für unsere Gesellschaft. (Nicht ganz ernst gemeint, bevor mir gleich wieder jemand vorwirft unsozial zu sein. :P)

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DancingWombat
vor 21 Stunden von Mato:

Ich denke, das Entscheidende sind schon die relativen Veränderungen bei einem Beitrag. Aber natürlich hast Du Recht, dass ich damals günstig eingestiegen bin. Da war ich jung und hauptberuflich selbständig. Im Vergleich zum GKV Beitrag war das günstig. Angefangen in 2005 mit rund 110 Euro / Monat für den E100 Tarif hat sich dieser bis 2016 auf 230 Euro erhöht. Ich wechselte dann in den E1000 mit etwas über 100 Euro Monatsbeitrag, der dann bis 2021 auf etwa 210 Euro stieg, was in den 5 Jahren einer jährlichen Steigerung von 16% entspricht. Der E100 würde derzeit rund 295 Euro kosten, was in den letzten 5 Jahren nur einer jährlichen Steigerung von 5% entspricht. Somit zeigt sich auch hier wieder, dass Tarife mit hohem Selbstbehalt deutlich stärker ansteigen. Der Wechsel in den Tarif mit 1000 Euro SB war im Nachhinein also nur bedingt schlau. :) Ich hatte allerdings auch nur wenige Arztbesuche, insofern war der Wechsel auch bei Berücksichtigung der geringeren Steuervergünstigung okay.

Das sehe ich anders. Prozentual gesehen sind deine Beitragssteigerungen heftig. Bezahlen muss man aber in € und nicht in Prozent!

Ich kenne jetzt deine persönliche Situation nicht. Selbst wenn du heute in der GKV den niedrigsten Beitrag zahlen müsstest, wärst du schon bei rund 200€. Dann hast du aber auch kaum Einkommen. Da kann ich nicht nachvollziehen warum du gewechselt bist.

Wenn du mal die Vergleichsrechnung machst was dich die GKV in deinem Erwerbsleben gekostet hätte, hättest du dort wahrscheinlich schon jetzt mehr gezahlt wie du in der PKV bis zu deinem Lebensende hättest zahlen müssen.

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Halicho
Am 21.11.2020 um 19:13 von dev:

Was viele nicht wissen oder verdrängen, wenn man den Status KVdR nicht erreicht, muß man auf alle Einkunftsarten freiwillig GKV zahlen!

 

Weil ich nicht mehr den Status KVdR erreichen kann, rechnet sich ein Wechsel nicht, zumal es auch als PKVler den Zuschuß zur KV in Höhe des Rentenanteils beantragen kann.

Daher ist es auch für Selbständige sinnvoll RV- und GKV-Beiträge zu zahlen. Zumindestens bis ein KVdR-Anspruch entsteht.

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