schmidtl September 26, 2015 Hi, mich beschäftigt gerade folgende Frage: Wo / wie ist die Gewährleistung geregelt, die versprochene Funktionen umfasst, die via Software realisiert werden. Konkret zwei Beispiele: * ich kaufe mir einen Fernseher, der damit beworben wurde "Skype fähig zu sein". War er auch, Skype funktioniert(e) tadellos. Irgendwann aber hat Skype ein Update (Serverseitig) vorgenommen, ab dem Moment will der TV nicht mehr. Updates (Firmware oder 'Skype App') bietet der Hersteller nicht mehr. Ähnliches passierte mir mit einem Blue Ray Player der Youtube Videos spielen konnte. Eines schönen Tages sagt mir die App des Gerätes, das Youtube Videos nicht länger abgespielt werden können - Updates der Firmware gibt es keine. Hat man bei sowas grundsätzlich das nachsehen? Wäre im Falle das dies während der Gewährleistung auftritt der Händler zum Ersatz verpflichtet? Hat jemand nen Hinweis mit welchen Stichworten man sich in das Thema einlesen kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag