DivNewbie September 23, 2015 Hallo liebes Forum, folgende Frage beschäftig mich gerade: - Wird die Anrechenbare Quellensteuer ausländischer Aktien (z.B. USA) automatisch auf die in Deutschland abzuführende Quellensteuer angerechnet, oder muss dazu ein Formular ausgefüllt werden? - Ist die Vorgehensweise Banken-Abhängig? Und falls man keine Unternehmens-Aktie hat, sondern z.B. einen ETF, mit Domizil in Irland/Luxemburg/Frankreich etc.: - Ist dann die Quellensteuer in Irland/Luxemburg/Frankreich ausschlaggebend, oder die, der in dem ETF enthaltenen Ländern? Falls die Qst der in dem ETF enthaltenden Länder: - Wie wird die Anrechnung der Quellensteuer hier verwirklicht? (Muss der Anleger allem hinterherlaufen oder klärt das die KAG?) Danke schonmal für die Hilfe . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy September 23, 2015 Meiner Erfahrung nach: Quellensteuer wird bis zu 15% fast immer automatisch verrechnet. Es gibt aber Ausnahmen (bspw. Norwegen). Da muss man die volle Quellensteuer selbst zurückholen. Was über den 15% liegt muss man aus dem jeweiligen Land zurückholen, was sich aber nicht in allen Fällen lohnt, weil Gebühren anfallen (zum Beispiel Frankreich). Bei ETF wird die Quellensteuer meist automatisch rückgeholt und der nicht rückgeholte Teil zur Anrechnung ausgewiesen (Bank rechnet sie dann normalerweise bis zu den 15% automatisch an). Ob das immer und im vollen Umfang erfolgt weiß ich nicht, habe aber so meine Zweifel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 23, 2015 · bearbeitet April 26, 2017 von reckoner Hallo, für US-Dividenden muss man bei seiner Bank als Inländer* identifiziert sein. Normalerweise ist man das schon durch die Kontoeröffnung (persönlich, oder PostIdent), aber kurz die Bank fragen ist sicher nicht verkehrt. Bei mir war beispielsweise die Kontoeröffnung schon so lange her, dass die Identifizierung nicht mehr OK war (damals war das PostIdent-Verfahren noch etwas anders, unterschreiben musste man beim Briefträger). Außerdem darf man direkt nichts mit den USA zu tun haben, das heißt keine US-Staatsbürgerschaft, keinen (ehemaligen) Wohnsitz, keine Arbeitserlaubnis, keine Green-Card - gilt alles auch für den Ehepartner. *Inländer=ganz normaler Deutscher mit deutschen Papieren Für alle anderen Personen gibt es die W-8- und W-9-Formulare. Hier mal das W-8-BEN der comdirect: LINK Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag