StefanieKPunkt September 23, 2015 Puh, das sind wirklich viele Informationen. Ich werd das dann mal mit meinem Mann besprechen, was er dazu sagt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein September 23, 2015 · bearbeitet September 23, 2015 von Anleger Klein Im Prinzip läuft es auf - halte das Geld für den Eigentümer jederzeit verfügbar - gehe kein Risiko damit ein und lass' dir nicht von einem Bankverkäufer etwas aufschwatzen - sichere dich rechtlich ab damit du nicht unwissentlich einen Fehler machst hinaus. Übernimmst du auch die Bankgeschäfte für deinen Vater? Dann wäre auch eine Einzahlung auf sein Girokonto und evtl. ein Tagesgeldkonto auf seinen Namen mit Vollmacht für dich möglich. Immer raus mit den Fragen, dazu ist das Forum da. Auch wenn wir allesamt dazu neigen, zu viele Informationen zu geben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
StefanieKPunkt September 23, 2015 Ja ich übernehme auch die Bankgeschäfte. Es sind eigentlich gar nicht ZU viele Info´s. Aber ich hab wirklich überhaupt keine Ahnung von solchen Dingen und bin eigentlich momentan schon mit der Situation meines Vaters "überfordert". Es dauert halt seine Zeit sich da rein zu finden. Ich habe jetzt mal nach den ganzen Begriffen gegoogelt die ich hier gelesen habe. Ist dieses EFT sowas hier? http://www.lp-vermoegensverwaltung.de/regelbasierte-anlagekonzepte/spezielle-anlageformen/garantie-investment-rente.html Da gehts doch aber um Vorsorge oder? Lebenslangen Einkommen usw. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder September 23, 2015 Ist dieses EFT sowas hier? http://www.lp-vermoe...ment-rente.html Da gehts doch aber um Vorsorge oder? Lebenslangen Einkommen usw. Das sind genau die kreativen Investmentideen, für die du als rechtliche Betreuerin dann später mit deinem eigenen Vermögen haften darfst, nachdem der Schaden entstanden ist. Vergiß den Quatsch bitte sofort! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman September 23, 2015 · bearbeitet September 23, 2015 von Akaman Ich fasse es nicht. Gugel doch lieber mal "Tagesgeldvergleich" (sorry für die Wiederholung). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee September 23, 2015 · bearbeitet September 23, 2015 von odensee Das was du da verlinkt hast, ist eine Rentenversicherung. Eigentlich hast du alles notwendige in der ersten drei Antworten bekommen: Tagesgeld, Tagesgeld, Tagesgeld.... In meiner Signatur findest du einen Link, der dich zu diversen Tagesgeld-Vergleichsportalen führt. Wenn dir das in der aktuellen persönlichen Situation alles zuviel ist: dann lass das geld lieber für ein paar Tage/Wochen auf dem Girokonto liegen. Auf keinen Fall irgendwelche merkwürdigen Rentenversicherungen oder sonstige Verträge abschließen (außer Tagesgeld bei einer seriösen Bank :-) Und, wenn du, (es ist ja anonym...) mit einer Andeutung der Summe herausrückst (5-stellig? 6-Stellig) könnte man was zur Sinnhaftigkeit einer Festgeldanlage sagen. edit: ich beantworte hier nur noch Fragen zum Tagesgeld... maximal noch zu Festgeld (falls sinnvoll, hängt von der Summe ab) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xfklu September 23, 2015 Hat schon jemand Tagesgeld vorgeschlagen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Wumbata September 23, 2015 @StefanieKPunkt Ehe Du Dir Gedanken über eine lukrative Geldanlage machst, solltest Du zunächst vorsorglich überprüfen, ob Du überhaupt hinsichtlich einer Geldanlage tätig werden darfst. Wie schon zutreffend geschrieben wurde, kannst Du kein Vormund sein, weil es Vormundschaften über Volljährige schon lange nicht mehr gibt. Du kannst allenfalls durch das zuständige Amtsgericht (Betreuungsabteilung) als rechtliche Betreuerin eingesetzt worden sein. Das besagt aber immer noch nicht, dass Du Geldangelegenheiten Deines Vaters wahrnehmen darfst. Die Betreuung kann für verschiedene Wirkungskreise eingerichtet werden (Aufenthaltsbestimmung, Heilfürsorge usw.). Wenn Du Geldangelegenheiten regeln willst, musst Du für den Wirkungskreis Vermögenssorge als Betreuerin eingesetzt worden sein. Ggf. kann das Betreuungsgericht die Betreuung nachträglich noch auf diesen Wirkungskreis erweitern. Wenn feststeht, dass Du für Deinen Vater tätig werden darfst, solltest Du Rücksprache mit dem zuständigen Rechtspfleger des Betreuungsgerichts nehmen. Dieser wird sicher gern erklären, welche (mündelsicheren) Anlagen im Rahmen einer Betreuung zulässig sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
4R3S September 23, 2015 Ihr mit eurem Tagesgeld. Sie soll erstmal zum Anwalt und prüfen lassen, wie die Rechtslage überhaupt aussieht. Tagesgeld sollte für Jedermann die letzte Alternative sein. Auch, wenn man stark risikoavers investieren möchte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
saibottina September 23, 2015 · bearbeitet September 23, 2015 von saibottina Ihr mit eurem Tagesgeld. Sie soll erstmal zum Anwalt und prüfen lassen, wie die Rechtslage überhaupt aussieht. Tagesgeld sollte für Jedermann die letzte Alternative sein. Auch, wenn man stark risikoavers investieren möchte. Ganz genau, Tagesgeld sollte noch hinter ner LKW-Ladung Pfefferspray kommen, das ist jetzt neu in Mode... Wie kommen die Leute nur immer darauf, die liquide und mündelsichere Option Tagesgeld zu empfehlen, wenn man doch auch Optionsscheine nehmen kann. Pfft. Man lebt schließlich nur einmal. Ach so, geht ja um Geld anderer Leute. Na dann: Andere leben auch nur einmal, also was solls... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee September 23, 2015 · bearbeitet September 23, 2015 von odensee Ihr mit eurem Tagesgeld. Sie soll erstmal zum Anwalt und prüfen lassen, wie die Rechtslage überhaupt aussieht. Tagesgeld sollte für Jedermann die letzte Alternative sein. Auch, wenn man stark risikoavers investieren möchte. Das Thema Anwalt geht sie ja gerade an. Und Tagesgeld sollte die erste (und nicht die letzte) Alternative sein. Von der rechtlichen Seite mal ganz abgesehen. 1) Wir wissen nicht, um welche Summen es geht. 2) wir wissen nicht, wieviel von dem Geld in den nächsten Monaten für Pflegekosten benötigt wird 3) StefanieKPunkt hat nach eigener Aussage keine Ahnung von Geldanlage (was kein Makel ist! zumal sie ja lernbereit ist) 4) Selbst wenn es sich um "richtiges Geld" (nach Definition Ramstein wohl > 100000) handelt und wenn es rechtlich ok ist, damit in einen ETF zu gehen, besteht keine Notwendigkeit, da irgendwas zu überstürzen. Für ein Jahr kann das Geld dann immer noch auf Tagesgeld liegen. Und was macht eigentlich dein Studium (sollte jetzt wohl 3. Semester sein)? Hast du jetzt Zeit über die Sachen nachzudenken, die man hier lernt Dann mach das und rate hier nicht einer in Finanzdingen ziemlich unbedarften Frau, die sich gerade um die Pflege ihres Vaters kümmert, zu irgendwelchen DAX-ETFs. Das ist verantwortungslos. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hellerhof September 23, 2015 · bearbeitet September 23, 2015 von Hellerhof Ihr mit eurem Tagesgeld. Sie soll erstmal zum Anwalt und prüfen lassen, wie die Rechtslage überhaupt aussieht. Tagesgeld sollte für Jedermann die letzte Alternative sein. Auch, wenn man stark risikoavers investieren möchte. Beherzigt man den Unterschied zwischen Nominalzins und Realzins, wählt ein Tagesgeldkonto mit guter Verzinsung... schwups, man verbrennt kein Geld mehr! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
4R3S September 23, 2015 Dann mach das und rate hier nicht einer in Finanzdingen ziemlich unbedarften Frau, die sich gerade um die Pflege ihres Vaters kümmert, zu irgendwelchen DAX-ETFs. Das ist verantwortungslos. Verantwortungslos ist dies nicht. Wie soll sie denn ihren Vater pflegen, wenn sie effektiv (und da kommen wir zu Hellerhof) 0,5 % p.a. hat. Wie sie das wiederum rechtlich abklärt ist eine Frage des Anwalts. Wenn die Quote entsprechend ist, dann kann sie ja auch zum Honorarberater, diese sind wiederum nicht so gierig auf ihr Geld. Ich bin aus diesem Topic aber definitiv raus. Tschüss Stefanie und viel Erfolg mit deinem Papa ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee September 23, 2015 Dann mach das und rate hier nicht einer in Finanzdingen ziemlich unbedarften Frau, die sich gerade um die Pflege ihres Vaters kümmert, zu irgendwelchen DAX-ETFs. Das ist verantwortungslos. Verantwortungslos ist dies nicht. Wie soll sie denn ihren Vater pflegen, wenn sie effektiv (und da kommen wir zu Hellerhof) 0,5 % p.a. hat. Für (gutes) Tagesgeld bekommt man aktuell ca. 1% Dein DAX-ETF wird morgen womöglich 5% weniger wert sein und Weihnachten vielleicht 20%. Wer weiß es... Ich bleibe dabei: Aktien-ETFs vorschlagen halte ich für verantwortungslos in dieser Situation. Wenn die Quote entsprechend ist, dann kann sie ja auch zum Honorarberater, diese sind wiederum nicht so gierig auf ihr Geld. Noch ein Vorschlag, den ich nicht unterstützen würde. Hängt sehr von der Summe ab, um die es geht. Bei 5-stellig würde ich keinen Honorarberater nehmen. Ich bin aus diesem Topic aber definitiv raus. Gute Idee :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hellerhof September 23, 2015 Dann mach das und rate hier nicht einer in Finanzdingen ziemlich unbedarften Frau, die sich gerade um die Pflege ihres Vaters kümmert, zu irgendwelchen DAX-ETFs. Das ist verantwortungslos. Verantwortungslos ist dies nicht. Wie soll sie denn ihren Vater pflegen, wenn sie effektiv (und da kommen wir zu Hellerhof) 0,5 % p.a. hat. Du weißt doch gar nicht um welchen Betrag es hier geht. Evtl kann man von den 0,5% ein Bett kaufen oder aber auch 20% würden dafür nicht reichen. Das können wir doch gar nicht abschätzen. Vor allem gibt es keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Fähigkeit zu pflegen und der Höhe der Kapitalerträge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman September 23, 2015 Verantwortungslos ist dies nicht. Wie soll sie denn ihren Vater pflegen, wenn sie effektiv (und da kommen wir zu Hellerhof) 0,5 % p.a. hat. Woraus schliesst du, dass ihre Möglichkeiten, den Vater zu pflegen, von der erzielten Rendite abhängen? Ich bin aus diesem Topic aber definitiv raus. Tschüss Stefanie und viel Erfolg mit deinem Papa ! Ersteres ist eine gute Idee und das zweite vielleicht nur eine Geschmacklosigkeit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag