StefanieKPunkt September 22, 2015 Hallo an die Community, mein Name ist Stefanie, ich bin 36 Jahre alt und lebe in München. Ich muss leider etwas ausholen um meine Frage verständlich stellen zu können: Mein Vater ist vor einiger Zeit schwer erkrankt. Er ist nun pflegebedürftig und ich habe die Vormundschaft übernommen. Beim Auflösen seiner Wohnung haben wir, zur Überraschung aller, eine sehr große Summe Bargeld gefunden. Diese wollen wir nun so sicher wie möglich anlegen. Leider sind wir selbst nicht wirklich vermögend und kennen uns daher überhaupt nicht aus. Wohin kann man sich also wenden in so einem Fall? Gibt es öffentliche Stellen die einem bei Finanzanlagen beraten oder soll man sich an eine Vermögensberatung wenden? Fragen über Fragen :-) Vielleicht könnt ihr mir einen Tipp geben! Hoffnungsvolle Grüße Stefanie Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee September 22, 2015 Wie groß ist "groß"? 5-stellig? 6-Stellig? Da zwecks Pflege wahrscheinlich ein erhöhter Finanzbedarf besteht, sehe ich eigentlich vorerst nur die Möglichkeit, ein gutes Tagesgeld-Konto zu nehmen. Je nach Vermögenshöhe auch einen Teil in Festgeld über ein oder zwei Jahre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ghost_69 September 22, 2015 Hallo und Willkommen hier im Forum Stefanie Es tut mir Leid wegen Deines Vaters. Beginne ruhig und besonnen, wenn einer sagt mach das Angebot steht nur wenige Tage lass die Finger weg. Banken, Vermögensverwalter wollen nur Eins, Euer Geld. Es ist nicht einfach, am besten wäre es, wenn Du Dich selber drum kümmerst. Ghost_69 :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio September 22, 2015 Es gibt natürlich Verbraucherzentralen. Wenn man keine Ahnung hat sollte man bei "Beratern" grundsätzlich sehr vorsichtig sein. Selbst bei seriösen Adressen ist die Wahrscheinlichkeit eine ungünstige Anlage verpasst zu bekommen leider recht hoch. Außerdem musst Du ja sicher auch als Vormund bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen. Als erste Maßnahme würde ich das Geld erstmal als Tagesgeld anlegen. Das gibt zwar im Moment keine dollen Zinsen, ist aber relativ sicher und flexibel. Dann solltet ihr euch in aller Ruhe informieren, was es sonst noch so gibt, bevor ihr längerfristige und eventuell kostspielige Entscheidungen trefft. Je nach dem wie viel Geld es ist müsste man auch Themen wie Geldwäschegesetz, Einlagenschutz, Steuern, Meldepflichten von Vermögen, etc. beachten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TheMarl September 22, 2015 Bei der Betreuung von Angehörigen würde ich alles andere außer Tagesgeld sowieso nicht machen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das Gericht (dem muss man ja vmtl. Rechenschaft ablegen, wenn man offiziell Betreuer wird) irgendwelche z.B. Aktiengeschäfte tolerieren würde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
4R3S September 22, 2015 · bearbeitet September 22, 2015 von Alan.K Mein Beileid, such dir einen ETF der den DAX abbildet und lass es so laufen. Der Zinseszins regelt der Rest. Es gibt niemanden auf dem Planeten der irgendwas vorhersagen kann und dir garantiert, dass du 5% Rendite p.a. machst. Lass dich also von irgendwelchen Bankern / Assetmanagern (wenn du dich schon beraten lässt) nicht verarschen. Tagesgeldkonten kommen einem Geldverbrennen recht nah. Mir würde es im Herzen wehtun, wenn du aus diesem Forum hier mit der Überzeugung rausgehst, dass Tagesgeld die optimale Lösung ist. Schlimm ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder September 22, 2015 · bearbeitet September 23, 2015 von bondholder Er ist nun pflegebedürftig und ich habe die Vormundschaft übernommen. Beim Auflösen seiner Wohnung haben wir, zur Überraschung aller, eine sehr große Summe Bargeld gefunden. Diese wollen wir nun so sicher wie möglich anlegen. Die gesuchte Anlageform nennt sich Tagesgeldkonto – gegebenenfalls könnte ein Teil auch als kürzeres Festgeld angelegt werden. Bei einer Vormundschaft ["rechtliche Betreuung"] verbieten sich m. E. irgendwelche riskanteren Anlageformen (Griechenland-Anleihen?!?) und für sichere Anleihen ist die Verzinsung aktuell nahe Null. Wichtig wäre mir eine vertrauenswürdige Einlagensicherung – ich würde das Geld nicht an irgendwelche Banken z.B. in Osteuropa überweisen... Wenn irgendwelche risikoreichen Geldanlagen vorgenommen werden und das schiefgeht, bist du als Betreuerin in keiner angenehmen Lage! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX September 22, 2015 Diese wollen wir nun so sicher wie möglich anlegen. Die gesuchte Anlageform nennt sich Tagesgeldkonto – gegebenenfalls könnte in Teil auch als kürzeres Festgeld angelegt werden. D'accord. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee September 22, 2015 Mein Beileid, such dir einen ETF der den DAX abbildet und lass es so laufen. Der Zinseszins regelt der Rest. Es gibt niemanden auf dem Planeten der irgendwas vorhersagen kann und dir garantiert, dass du 5% Rendite p.a. machst. Lass dich also von irgendwelchen Bankern / Assetmanagern (wenn du dich schon beraten lässt) nicht verarschen. Tagesgeldkonten kommen einem Geldverbrennen recht nah. Mir würde es im Herzen wehtun, wenn du aus diesem Forum hier mit der Überzeugung rausgehst, dass Tagesgeld die optimale Lösung ist. Schlimm ... Bei der beschriebenen Lebenssituation bleibt mir nur, auch auf die Gefahr hin auch in irgend so eine Mod-Vorschau zu kommen: du tickst nicht ganz sauber! Mal abgesehen davon, dass eine sichere Anlage gesucht und wohl auch in der Situation das einzig sinnvolle und womöglich rechtlich das einzig machbare ist: weiß du wie hoch die aktuelle Inflationsrate ist und wie hoch gute Tagesgeldzinsen bei seriösen Banken sind? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Warambuffet September 22, 2015 · bearbeitet September 22, 2015 von Warambuffet Vielleicht könnt ihr mir einen Tipp geben! Edit: Ich würde das Geld erstmal nicht sofort zu einer Bank bringen, sondern erstmal in Ruhe überlegen wer denn idealerweise der Kontoinhaber sein soll. Zur Vermeidung von Erbschafts-/ Schenkungssteuer bieten sich die 10-jährigen Freibeträge für Kinder (je 400.000€) und ggf. Enkelkinder (je 200.000€) an. Schenkungen können allerdings innerhalb von 10 Jahren vom Staat zurückgefordert werden, falls soziale Not beim Schenkenden entsteht. Du bist ja schon Vormund, sorry für den Quatsch! Danke @Ramstein für's Wachrütteln! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein September 22, 2015 Ratschlag zur Unterschlagung. Sehr gut! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio September 22, 2015 · bearbeitet September 22, 2015 von Malvolio Tagesgeldkonten kommen einem Geldverbrennen recht nah. Mir würde es im Herzen wehtun, wenn du aus diesem Forum hier mit der Überzeugung rausgehst, dass Tagesgeld die optimale Lösung ist. Schlimm ... Im Prinzip hast Du ja Recht. Aber für den gegebenen Fall ist das keine seriöse Empfehlung. Du kennst die Hintergründe doch gar nicht. Da kann man anhand der gegebenen Informationen doch nicht ernsthaft blind einen ETF empfehlen. Besonders nicht jemandem, der selbst überhaupt keine Ahung hat. Als Vormund darf sie vermutlich auch gar keine Aktienfonds kaufen ( z.B. §1807 BGB: Art der Anlegung), selbst wenn es vielleicht sogar sinnvoll wäre.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cktest September 22, 2015 · bearbeitet September 22, 2015 von cktest Derzeit bekommt man fürs Tagesgeld ca. 1%, z.B. bei der 1822 direkt. Je nach Höhe der Summe Geld evtl. auf mehrere Banken verteilen, da die deutsche Einlagensicherung nur 100.000 EUR abdeckt. (Und ob die deutsche Einlagensicherung das Papier wert ist, auf dem sie gedruckt ist, muss sich auch erst noch zeigen.) Paranoide Leute würden evtl. noch eine Anlage eines Teiles der Summe in Gold empfehlen. Dafür gilt aber das gleiche wie für den Aktientipp: es ist nicht so sicher wie möglich (kann man sich bei den Aktien ja gerade live anschauen). Sowohl Aktien als auch Gold haben den Vorteil, dass es sich um eine Anlage in Sachwerte handelt, während Tagesgeld keinen Sachwert darstellt. Ansonsten wünsche ich soweit möglich alles Gute. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
4R3S September 22, 2015 · bearbeitet September 22, 2015 von Alan.K Bleiben wir doch alle sachlich und lassen die Beleidigungen. Danke Malvolio. So... Hatte das mit der Vormundschaft gar nicht im Blick. Anscheinend hat sie keine große Auswahl. Zudem muss ich sagen, dass ich kein Anwalt bin. Ich würde empfehlen einen zu fragen. § 1793 Aufgaben des Vormunds, Haftung des Mündels (1) Der Vormund hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen, insbesondere den Mündel zu vertreten. § 1626 Abs. 2 gilt entsprechend. Ist der Mündel auf längere Dauer in den Haushalt des Vormunds aufgenommen, so gelten auch die §§ 1618a, 1619, 1664 entsprechend. (1a) Der Vormund hat mit dem Mündel persönlichen Kontakt zu halten. Er soll den Mündel in der Regel einmal im Monat in dessen üblicher Umgebung aufsuchen, es sei denn, im Einzelfall sind kürzere oder längere Besuchsabstände oder ein anderer Ort geboten. (2) Für Verbindlichkeiten, die im Rahmen der Vertretungsmacht nach Absatz 1 gegenüber dem Mündel begründet werden, haftet der Mündel entsprechend § 1629a. § 1807 Art der Anlegung (1) Die im § 1806 vorgeschriebene Anlegung von Mündelgeld soll nur erfolgen: 1. in Forderungen, für die eine sichere Hypothek an einem inländischen Grundstück besteht, oder in sicheren Grundschulden oder Rentenschulden an inländischen Grundstücken;2. in verbrieften Forderungen gegen den Bund oder ein Land sowie in Forderungen, die in das Bundesschuldbuch oder in das Landesschuldbuch eines Landes eingetragen sind;3. in verbrieften Forderungen, deren Verzinsung vom Bund oder einem Land gewährleistet ist;4. in Wertpapieren, insbesondere Pfandbriefen, sowie in verbrieften Forderungen jeder Art gegen eine inländische kommunale Körperschaft oder die Kreditanstalt einer solchen Körperschaft, sofern die Wertpapiere oder die Forderungen von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt sind;5. bei einer inländischen öffentlichen Sparkasse, wenn sie von der zuständigen Behörde des Landes, in welchem sie ihren Sitz hat, zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt ist, oder bei einem anderen Kreditinstitut, das einer für die Anlage ausreichenden Sicherungseinrichtung angehört.(2) Die Landesgesetze können für die innerhalb ihres Geltungsbereichs belegenen Grundstücke die Grundsätze bestimmen, nach denen die Sicherheit einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld festzustellen ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity September 22, 2015 Hatte das mit der Vormundschaft gar nicht im Blick ... Es handelt sich im geschilderten Fall auch nicht um eine Vormundschaft. Ich darf Wikipedia zitieren: Vormundschaft und Betreuung: Eine Vormundschaft über Volljährige, wie sie früher im Falle einer Entmündigung eintrat, gibt es in Deutschland nicht mehr. An ihre Stelle ist seit dem 1. Januar 1992 das Rechtsinstitut der rechtlichen Betreuung getreten (§§ 1896 – 1908i BGB). Zu den zutreffenden Paragraphen und rechtlichen Auswirkungen gibt troi65 gerne (?) Auskunft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 22, 2015 Ratschlag zur Unterschlagung. Sehr gut! Mhm. Möglicherweise lieber schlimmstenfalls bis zu 3 als ziemlich sicher bis zu 5 Jahre ... wenn du verstehst, was ich vermute. Und der Satz ist NUR an den Adressaten gerichtet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
4R3S September 23, 2015 Unterschlagung oder nicht, Nobel geht die Welt zu Grund. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee September 23, 2015 (1) Die im § 1806 vorgeschriebene Anlegung von Mündelgeld soll nur erfolgen: 1. in Forderungen, für die eine sichere Hypothek an einem inländischen Grundstück besteht, oder in sicheren Grundschulden oder Rentenschulden an inländischen Grundstücken;2. in verbrieften Forderungen gegen den Bund oder ein Land sowie in Forderungen, die in das Bundesschuldbuch oder in das Landesschuldbuch eines Landes eingetragen sind;3. in verbrieften Forderungen, deren Verzinsung vom Bund oder einem Land gewährleistet ist;4. in Wertpapieren, insbesondere Pfandbriefen, sowie in verbrieften Forderungen jeder Art gegen eine inländische kommunale Körperschaft oder die Kreditanstalt einer solchen Körperschaft, sofern die Wertpapiere oder die Forderungen von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt sind;5. bei einer inländischen öffentlichen Sparkasse, wenn sie von der zuständigen Behörde des Landes, in welchem sie ihren Sitz hat, zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt ist, oder bei einem anderen Kreditinstitut, das einer für die Anlage ausreichenden Sicherungseinrichtung angehört.(2) Die Landesgesetze können für die innerhalb ihres Geltungsbereichs belegenen Grundstücke die Grundsätze bestimmen, nach denen die Sicherheit einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld festzustellen ist. Das, was du in rot geschrieben hast, ist meilenweit von einem DAX-ETF entfernt. Und ob die Rendite höher liegt als bei Tagesgeld/Festgeld steht in den Sternen. Solange StefanieKPunkt hier keine weiteren Informationen liefert, ist meiner Meinung nach alles ausser Tagesgeld kein guter Rat. In der Situation, die beschrieben ist, (und angesichts der aktuellen Turbulenzen) einen Aktien-ETF zu empfehlen ist, dabei bleibe ich, völlig daneben. Möglicherweise ist StefanieKPunkt ja schon vergrault... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
StefanieKPunkt September 23, 2015 So, ich hab mir jetzt alles mal durchgelesen :-) Verschreckt habt ihr mich in keinem Fall. Ich fand es sogar sehr interessant, wie viele Sichtweisen und Meinungen es zu meiner "Situation" gibt. Verunsichert bin ich jetzt aber schon ein wenig. Wir werden uns nun mit unserem Anwalt zusammensetzen und uns erstmal rechtlich beraten lassen. Diese Sache mit der "Unterschlagung" war mir nicht bewusst. Und dieses Tagesgeld: Geh ich da einfach zur Bank und eröffne ein Tagesgeldkonto? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman September 23, 2015 · bearbeitet September 23, 2015 von Akaman Und dieses Tagesgeld: Geh ich da einfach zur Bank und eröffne ein Tagesgeldkonto? Vorteilhafter wäre vermutlich ein TG-Konto bei einer Direktbank. Jedenfalls solltest du vorher Kosten und Zinsen vergleichen. Filialbanken, zu denen man einfach gehen kann, schneiden im Durchschnitt nicht so gut ab. Gugeln mit dem Stichwort "Tagesgeldvergleich" hilft erstmal weiter. Wenn du dir da einige mögliche Kandidaten rausgesucht hast, kannst du ja noch mal hier nachfragen, wie die Bonität eingeschätzt wird. Keine Ahnung, wie gross die sehr grosse Summe nun wirklich ist. Es empfiehlt sich in jedem Fall, pro Bank höchstens den Betrag einzuzahlen, der durch die staatlichen Sicherungssysteme abgedeckt ist. Oder, wenn du so paranoid bist wie ich, lieber nur 50% davon. edit: das mit dem Bargeld könnte - je nachdem, wie hoch die Summe ist - evtl. noch ein Problem werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee September 23, 2015 · bearbeitet September 23, 2015 von odensee Und dieses Tagesgeld: Geh ich da einfach zur Bank und eröffne ein Tagesgeldkonto? Kommt darauf an bei welcher bank du bist. Die meisten Präsenzbanken (z.B. Volksbanken, und auch die Sparkassen) haben grottige Tagesgeldkonditionen. Bei Direktbanken bekommst du deutlich bessere Konditionen. Aber du brauchst eine Präsenzbank um das Geld einzuzahlen. Wenn es um einen Betrag geht, bei dem es sich lohnt, sich mehr gedanken zu machen, würde ich mir eine Bank mit guten Tagesgeld-Konditionen (möglichst über eine längere Zeit!) suchen. Vergleichsportale findest du in dem unten verlinkten Forenbeitrag. Ich würde nicht auf osteuropäische Banken setzen! Dann Tagesgeldkonto eröffnen (dazu ist ein Post-Ident notwendig) und wenn das Konto besteht, von der Vor-Ort-Bank dorthin überweisen. Da du dich zu 5-Stellig oder 6-stellig nicht geäussert hast: bei wirklich großen Beträgen auf mehrere Konten verteilen. edit: mein Betrag hat sich mit dem von Akaman überschnitten: exakt das, was erschreibt, meine ich aus..... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder September 23, 2015 Diese Sache mit der "Unterschlagung" war mir nicht bewusst. Der Begriff Unterschlagung bezieht sich auf den kreativen Vorschlag, das Bargeld an irgendwelche anderen Personen zu verschenken... Und dieses Tagesgeld: Geh ich da einfach zur Bank und eröffne ein Tagesgeldkonto? Im Prinzip wäre das möglich – bei einer Filialbank muß man dann allerdings eine Verzinsung von so etwa null Prozent akzeptieren. Inwiefern Direktbanken bereit sind, im Rahmen der rechtlichen Betreuung ein Konto zu eröffnen, weiß ich leider nicht. Beispiel (mit Einlagensicherung des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken): pbbdirekt-Tagesgeldkonto (Zinssatz: 0,8%) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein September 23, 2015 Ein Tagesgeldkonto ist die bessere Alternative zum Sparbuch. Bei Direktbanken höhere Verzinsung, von zu Hause aus verfügbar, keine monatlichen Limits für Abhebungen, keine Strafzinsen wenn man mehr abheben will. Erstaunlicherweise aber bei vielen nach wie vor unbekannt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder September 23, 2015 · bearbeitet September 23, 2015 von bondholder Aber du brauchst eine Präsenzbank um das Geld einzuzahlen. Es wird ja wohl ein deutsches Girokonto mit Einzahlungsmöglichkeit vorhanden sein, oder? Bei Nachfragen nach der Herkunft des Geldes (Geldwäschegesetz) würde ich einfach die Wahrheit sagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee September 23, 2015 Aber du brauchst eine Präsenzbank um das Geld einzuzahlen. Es wird ja wohl ein deutsches Girokonto mit Einzahlungsmöglichkeit vorhanden sein, oder? Davon gehe ich auch aus, und hab genau das eigentlich damit sagen wollen. Direkt das Geld zur Direktbank bringen geht ja nicht. Also kein Widerspruch nur unglücklich formuliert von mir. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag