Dandy März 10, 2017 · bearbeitet März 10, 2017 von Dandy Auch wenn die Frage vielleicht etwas sehr speziell für das WPF ist, versuche ich es dennoch. Vielleicht kann jemand Licht ins Dunkel bringen: Bei der Vorgängerversicherung lief der Wagen meiner Frau als Zweitwagen, wofür sie gleich zu Beginn (ihr Erstwagen) in SF3 eingestuft wurde. Nun hatte sie gleich im ersten Jahr einen kleinen Unfall und wurde daraufhin im folgenden Jahr hochgestuft, womit quasi der Rabatt verflogen ist. Nun wurde beim Wechsel zu der anderen Versicherung, etliche Jahre später, dieser Rabatt wieder von ihrer letzten Schadenfreiheitsklasse abgezogen, mit dem Argument, dass man das immer so mache. Ich frage mich nun, ob das so rechtens sein kann, denn die Einstufung meiner Frau wäre ohne den eingangs gewährten Rabatt für sie günstiger als mit diesem, eben aufgrund der Schadenshistorie. Muss die Versicherung nicht den Schadensverlauf ohne den eingangs gewährten Rabatt nachvollziehen und diese SF-Klasse der neuen Versicherung mitteilen statt einfach nur den eingangs gewährten Rabatt plump abzuziehen? Vielleicht hat auch jemand seriöse Quellen zu dem Thema, die ich der Versicherung vorlegen könnte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aragorn März 12, 2017 Hallo Dandy, ja das ist so korrekt.Deine Frau hatte durch die Zweitwagenregelung eine Sondereinstufung. Die Sondereinstufung wird beim Versichererwechsel in der Regel nicht übertragen.Beispiel:Deine Frau bekommt im Jahr 2000 ihr erstes Auto und erhält beim Versicherer vom Ehemann eine SF3 Zweitwagenregelung, Im Jahr 2010 hat Frauchen einen Unfall und wird im Jahr 2011 dann von SF14 auf SF6 hochgestuft, 2017 erfolgt dann der Versichererwechsel.Es stünden SF12 bereit.Versicherer B fragt jetzt beim Vorversicherer den SFR an und bekommt als Antwort: Rabattgrundjahr 2000 mit einem Schaden, macht dann SF8 beim Versicherer B.Die Sondereinstufung interessiert Versicherer B nicht.Du könntest höchstens versuchen, Versicherer B die Rechnung von A mit der SF12 zu zeigen mit der Bitte die Sondereinstufung zu übernehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Xeronas März 12, 2017 Soweit korrekt, wobei es in der Praxis nur noch sehr wenige VR gibt, welche eine Sondereinstufung übernehmen. Mir sind fünf Versicherer bekannt, diese übernehmen die Sondereinstufung jedoch nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit dem Vermittler. Eine pauschale Aussage gibt es nicht, daher würde ich darin keine große Hoffnungen setzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX März 12, 2017 Ich kenne zwei(VHV & KRAVAG) und da gibt es keine sondervereinbarung mit dem vermittler. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mites März 12, 2017 Also ich Rate in so fällen immer zu anständigen Profis aus diesem Bereich und gerade bei KFZ kann das auch noch einiges besser ausfallen als selber zu forschen. Das ist ja meist auch kostenlos. Also am besten bei einem Versicherungsmakler. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy März 13, 2017 Hallo und Danke so weit. Die eigentliche Frage ist aber, ob ein Rabatt einfach so abgezogen werden darf, wenn er aufgrund des Schadensverlaufes wirkungslos geworden ist. Ist ja nicht logisch, dass man mit Rabatt eine schlechtere Einstufung beim Wechsel erhält als man es ohne Rabatt gehabt hätte. Kann mir ehrlich nicht vorstellen, dass das rechtens ist. Scheint mir eher Schema F bei der Berechnung zu sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aragorn März 13, 2017 Hallo Dandy, hast Du meinen Beitrag weiter oben gelesen und auch verstanden? Deine Frau hat durch den Wechsel die Sondereinstufung verloren, das ist so korrekt. Wie heißen denn die beiden Versicherer? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Xeronas März 13, 2017 · bearbeitet März 13, 2017 von Xeronas Ob der bessere Rabatt durch den Schadensverlauf wirkungslos geworden ist, tut nichts zur Sache. Ohne die damalige Sondereinstufung wäre seinerzeit die Rückstufung in eine noch niedrigere SF-Klasse erfolgt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 13, 2017 Kaufst du SF in 2x von nem Verstorbenen bei ebay und wäscht sie via Aktion ala Xeronas. Kost zwar vierstellig, armortisiert sich aber fix. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FloTom März 15, 2017 Am 13.3.2017 um 10:48 schrieb polydeikes: Kaufst du SF in 2x von nem Verstorbenen bei ebay und wäscht sie via Aktion ala Xeronas. Kost zwar vierstellig, armortisiert sich aber fix. Schaust du mal fix hier rein --> https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 15, 2017 · bearbeitet März 15, 2017 von polydeikes Schwachsinn. Es ist kein Betrug. Der Versicherer hat lediglich das Recht die Herkunft einer SF zu prüfen und wird das idR auch tun. Die Versicherer gem. Xeronas verzichten in Ihrer Aktion (und derartige Aktionen gibt es dauernd / immer wieder) explizit und wohlwissentlich auf dieses Recht. Dafür gibt es ein simples Formular für die Bestätigung der reinen SF, es wird nur nicht nach der Herkunft gefragt. Es handelt sich ebenfalls nicht um widerrechtlich erzeugte, sondern um legal erworbene SF, die selbst HUK und Co. für Enkel etc. lächelnd verwerten würden [punkt] Es gibt sogar Maklerunternehmen die explizit gewerbsmäßig SF ankaufen und wieder verkaufen, samt einem zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verlauf und selbst das war absolut grün (sowohl zivil- als auch strafrechtlich). Wenn ich dann so einen gequirlten Schwachsinn von wegen Betrug lese ... aber gut, ist ja WPF, das Forum rund um Dummschwätzen, HUK24, persönliche Meinungen und vehemment verteidigtes Halbwissen ... war nicht anders zu erwarten. --- Mal abgesehen davon besteht die Praxis KFZ tatsächlich überwiegend aus "subjektiv empfundenen" Betrug auf "moralischer Ebene". Seien es fiktiv generierte SF-Klassen polnischer Versicherer, die nicht digital sondern per Formblatt übermitteln, oder eines von tausenden anderen Gestaltungsmanövern der täglichen Praxis. Und selbst diese Dinge, die bei auf KFZ spezialisierten Vermittlern einen Großteil der Praxis ausmachen, sind kein Betrug iS des StGB. Ich weiss schon, warum ich selbst kein Bock auf KFZ-Geschäft habe (wobei das andere Gründe hat), die Augen vor der Realität zu verschließen ist aber nur eine Möglichkeit und nicht zwangsläufig die Zielführendste. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy März 15, 2017 Danke für die Anregung, würde aber gerne dennoch auf meine ursprüngliche Frage zurückkommen: Wo ist geregelt, welche SF-Klasse eine Versicherung übermitteln muss und welche die neue Versicherung übernehmen muss? Wo ist geregelt, wie mit solchen, zu Beginn der ursprünglichen Versicherung gewährten, Rabatten bei der Übermittlung der SF-Klasse bei Versicherungswechsel verfahren werden muss. Anders gefragt: Mit welcher Begründung erfolgt das Herausrechnen des Rabatts vereinfacht über den Abzug der zuletzt vorliegenden SF-Klasse anstelle des Zurückrechnens des konkreten Schadensverlaufs ohne Berücksichtigung des Rabatts? Apropos: Wie ich an der Stelle erfahren habe, verwenden die KFZ-Versicherungen unterschiedliche Rückstufungstabellen. Auch das kann sich zu einem verdeckten Kostenfaktor entwickeln, in Abhängigkeit der eintretenden Schäden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 15, 2017 Das mit den unterschiedlichen Rückstufungen haben MP und ich hier aber schon gefühlte 100mal geschrieben ... --- Normal ist das so. Der abgebende Versicherer meldet deine reale SF an den übernehmenden Versicherer. Davon kriegst du nix mit. Ist halt Usus, dass nur die reale SF übermittelt wird. Nu kannst aber halt auch hingehen und sinngem. die SF selber an den Neuversicherer melden. Da gibt es Formblätter, bspw. bei der oben von Taurus erwähnten Kravag. Es gelten die Erfordernisse / Spielregeln des neuen Versicherers. --- Dann gibt es noch die Sonderkonstellationen. Bspw. VHV unterschiedliche Spielregeln .... VHV über Vema war bspw. letztes Jahr Übernahme des Beitrags (für 1 Jahr) und Waschen der SB in echte SB. Das ist so sinngem., hier ist meine letzte Rechnung, übernehmt wie et is ... Wenn nun VHV im zweiten Jahr bspw. erhöhen würde, könnteste wieder weg wechseln und VHV würde die SF an den neuen Versicherer melden, welche die "blindlings" übernommen haben. Das meint "waschen" der SF ... Diese Beispielaktion war aber auf Vema begrenzt, also einen einzelnen Vertriebspartner (und die zugehörigen Makler). Oder platter formuliert, allein schon bei der VHV gibt es deutlich mehr als einen Weg zum Ziel. --- Kfz ist halt nen Kackthema, Konditionen vom Neugeschäftsbedarf der Versicherer und dem Volumen und der Schadensquote des Vermittlers abhängig. Und was mich bei Kfz am meisten ankotzt: Du kannst dein Risiko selbst nicht wirklich versichern. Wie sehr du am Ar**** bist, hängt ja leider regelmäßig von der Police des Unfallgegners ab ... Und bei "Generation 10 Euro im Jahr sparen, Huk24 is geil", biste halt regelmäßig auch dann am Ar****, wenn du die geilste KFZ ever selbst hättest ... siehe bspw. http://www.captain-huk.de/ ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline März 15, 2017 vor 4 Stunden schrieb Dandy: Danke für die Anregung, würde aber gerne dennoch auf meine ursprüngliche Frage zurückkommen: Wo ist geregelt, welche SF-Klasse eine Versicherung übermitteln muss und welche die neue Versicherung übernehmen muss? Wo ist geregelt, wie mit solchen, zu Beginn der ursprünglichen Versicherung gewährten, Rabatten bei der Übermittlung der SF-Klasse bei Versicherungswechsel verfahren werden muss. Anders gefragt: Mit welcher Begründung erfolgt das Herausrechnen des Rabatts vereinfacht über den Abzug der zuletzt vorliegenden SF-Klasse anstelle des Zurückrechnens des konkreten Schadensverlaufs ohne Berücksichtigung des Rabatts? Apropos: Wie ich an der Stelle erfahren habe, verwenden die KFZ-Versicherungen unterschiedliche Rückstufungstabellen. Auch das kann sich zu einem verdeckten Kostenfaktor entwickeln, in Abhängigkeit der eintretenden Schäden. Dandy, Du hast halt beim Wechsel nicht richtig aufgepasst und musst jetzt Lehrgeld zahlen... Sondereinstufungen werden nicht übertragen... So und jetzt bitte nicht weiter nerven ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy März 15, 2017 vor 2 Stunden schrieb highline: Dandy, Du hast halt beim Wechsel nicht richtig aufgepasst und musst jetzt Lehrgeld zahlen... Sondereinstufungen werden nicht übertragen... So und jetzt bitte nicht weiter nerven ;-) Du hast leicht reden. Wenn es um mich ginge - geschenkt. Es geht aber um meine Frau und um möglicherweise eine Handtasche mehr, die sie sich deshalb nicht kaufen kann. Ich bin geliefert. Es geht hier viel mehr als um mich, nämlich um meinen Haussegen ;-) Zitat Normal ist das so. Der abgebende Versicherer meldet deine reale SF an den übernehmenden Versicherer. Davon kriegst du nix mit. Ist halt Usus, dass nur die reale SF übermittelt wird. Das ist aber genau das Problem. Der Vorversicherer kann doch nicht einfach selbst entscheiden, wie er den Rabatt abzieht. Den eingangs gewährten Rabatt einfach von der zuletzt vorliegenden SF abzuziehen ist nunmal nicht richtig, wenn der Rabatt aufgrund von Rückstufungen zunichte gemacht wurde. Stattdessen würde ich erwarten, dass der Vorversicherer in diesem Fall den gleichen Schadensverlauf rückrechnen muss, ohne dass eingangs ein Rabatt gewährt worden wäre und diese SF dem Folgeversicherer angibt. Es kann auch nicht alleine Sache des Vorversicherers sein, wie er das berechnet, sonst würden die bei Versicherungswechsel ja einfach immer eine möglichst schlechte SF angeben, damit bloß keiner wechselt. Da muss es doch Regeln geben, wie diese zu übermittelnde SF zu berechnen ist und wie mit Rabatten konkret zu verfahren ist. Ich erwarte ja nur, dass die SF ohne gewährten Rabatt mit dem gleichen Schadensverlauf berechnet wird und diese SF der neuen Versicherung mitgeteilt wird. Noch besser wäre es natürlich gewesen, meine Frau würde beim Rückwärtsfahren aufpassen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 15, 2017 Zitat ... sonst würden die bei Versicherungswechsel ja einfach immer eine möglichst schlechte SF angeben, damit bloß keiner wechselt. So isset. Normal fällt mir da nur Betteln beim Altversicherer ein, um die alte SF dort wieder zu bekommen und anschließend korrekt zu wechseln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter März 16, 2017 · bearbeitet März 16, 2017 von harryguenter vor 10 Stunden schrieb Dandy: Das ist aber genau das Problem. Der Vorversicherer kann doch nicht einfach selbst entscheiden, wie er den Rabatt abzieht. Den eingangs gewährten Rabatt einfach von der zuletzt vorliegenden SF abzuziehen ist nunmal nicht richtig, wenn der Rabatt aufgrund von Rückstufungen zunichte gemacht wurde. Stattdessen würde ich erwarten, dass der Vorversicherer in diesem Fall den gleichen Schadensverlauf rückrechnen muss, ohne dass eingangs ein Rabatt gewährt worden wäre und diese SF dem Folgeversicherer angibt. Es kann auch nicht alleine Sache des Vorversicherers sein, wie er das berechnet, sonst würden die bei Versicherungswechsel ja einfach immer eine möglichst schlechte SF angeben, damit bloß keiner wechselt. Da muss es doch Regeln geben, wie diese zu übermittelnde SF zu berechnen ist und wie mit Rabatten konkret zu verfahren ist. Ich erwarte ja nur, dass die SF ohne gewährten Rabatt mit dem gleichen Schadensverlauf berechnet wird und diese SF der neuen Versicherung mitgeteilt wird. Bin ich eigentlich der einzige der hier rumrätselt was hier wirklich genau Phase ist? Wenn jemand vom abziehen von Rabatten redet frage ich mich immer ob er gerade eine Nachlasse weggefallen ist oder angerecht wurde? Das hat was vom altbayrischen: "Das würd' i' ja nir net..." Wie auch immer, folgende Sachverhalte sind mir nach wie vor nicht klar: 1) wer hat denn wann und auf wen eine Versicherung mit welcher Anfangs SF und ggfs. Sonderregelung (Zweitwagen) abgeschlossen? 2) wohin hat die alte Versicherung wann nach dem Schaden zurückgestuft? (Rückstufungen sind nicht gesetzlich geregelt - Augen auf bei Vertragsabschluß). Genauer: wieviel Schadensfreie Jahre hat sie abgezogen? 3) wann wurde die Versicherung gewechselt? 4) wurde dabei ein Versicherungsnehmerwechsel durchgeführt? 5) und welche SF wurde abschließend zwischen den Versicherern übermittelt? Ansonsten ist es meist zielführend sich von dem Gedanken der erzielten SK-"Klasse" zu lösen, sondern der tatsächlichen Bedeutung folgend die schadensfreien Jahre zu zählen - ausgehend vom Führerscheinerwerb des (neuen) Versicherungsnehmers. Eine Bessereinstufung geht jedesmal verloren wenn ein Zweitwagen durch Versicherugsnehmerwechsel zu einem Erstwagen wird. SF Klassen können auch nie besser ausfallen als die theoretisch erreichbaren Jahre seit Führerscheinerwerb. Man kann als junger Kerl keinen SF30 Vertrag kaufen - Ein Fahranfänger wird immer bei SF0 anfangen weil dass der maximlaen Anzahl Jahr entspricht die er unfallfrei gefahren sein kann. Wer einen neuen Zweitwagenvertrag abschließt um ihn nach einigen Jahren auf seine Kinder zu übertragen wird immer eine Verschlechterung der SF Klassen hinnehmen müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy März 16, 2017 vor 19 Minuten schrieb harryguenter: Wie auch immer, folgende Sachverhalte sind mir nach wie vor nicht klar: 1) wer hat denn wann und auf wen eine Versicherung mit welcher Anfangs SF und ggfs. Sonderregelung (Zweitwagen) abgeschlossen? 2) wohin hat die alte Versicherung wann nach dem Schaden zurückgestuft? (Rückstufungen sind nicht gesetzlich geregelt - Augen auf bei Vertragsabschluß). Genauer: wieviel Schadensfreie Jahre hat sie abgezogen? 3) wann wurde die Versicherung gewechselt? 4) wurde dabei ein Versicherungsnehmerwechsel durchgeführt? 5) und welche SF wurde abschließend zwischen den Versicherern übermittelt? Ich versuche jetzt nicht, die Fragen einzeln zu beantworten sondern konkret anhand des mir (am Telefon) genannten Vorgehens zu erläutern: Zweitwagen über mich bei Erstversicherung für meine Frau angemeldet. Dort von Beginn an einen Rabatt bekommen, SF3 statt SF1. Blechschaden im ersten Jahr, Rückstufung auf SF1. Damit war der Rabatt quasi wirkungslos. Nach ein paar Jahren gab es nochmal einen kleineren Schaden (*stöhn*) und letztenendes stand meine Frau vor Versicherungswechsel auf SF3. Beim Wechsel der Versicherung wurde der neuen Versicherung SF1 angegeben, weil bei Abschluss der Erstversicherung zwei Stufen niedriger abgeschlossen wurde (Rabatt für Zweitwagenregelung) und der Wagen bei der neuen Versicherung nicht als Zweitwagen läuft. Damit kommt SF1 raus. Nun habe ich den Sachbearbeiter gebeten, den exakt gleichen Versicherungsverlauf mit den beiden Schäden ohne Zweitwagen-Rabatt auszurechnen, also beginnend mit SF1 statt SF3. Dabei kam dann für den Wechselzeitpunkt SF3 heraus und nicht SF1, in die meine Frau eingestuft wurde. Das kann doch nicht rechtens sein, einfach den ursprünglich gegebenen Rabatt abzuziehen statt den Schadensverlauf mit zu Beginn nicht gegebenem Rabatt nochmals nachzurechnen. Auch kann es nicht sein, dass die Erstversicherung hier rechnen kann, wie sie will. Das muss doch irgendwo geregelt sein ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter März 16, 2017 · bearbeitet März 16, 2017 von harryguenter vor einer Stunde schrieb Dandy: Ich versuche jetzt nicht, die Fragen einzeln zu beantworten sondern konkret anhand des mir (am Telefon) genannten Vorgehens zu erläutern: Konkret wäre jetzt gewesen die Daten einmal chronologisch richtig rauszusuchen - so bleibt's ein heiteres Raten. Ich entnehme aber mal: Versicherungsnehmerwechsel hat stattgefunden und aus einem Zweitwagenvertrag wurde ein Erstwagenvertrag. Offenbar hast Du eine derart ungünstige Konstellation aus schadensfreier und schadenbehafteter Jahre erwischt, dass Du meinst mit einem ursprünglichen Erstwagenvertrag jetzt eine bessere SF Klasse fahren zu können (weil ein fallen unter SF M im Erstwagenvertrag ja nicht geht, welche Du im Zweitwagenvertrag auch erreicht haben müsstest) Ob und wie eine Rückstufung für eine Erstwagenversicherung durchgeführt worden wären, kannst sowieso nur Du und anhand Deines Vertrages herausbekommen. Dort steht dann welche SF klassen die Versicherung verwendet und wie die Rückstufungen erfolgen. Meine Einschätzung: Um jetzt eine günstiger Stellung bei der SF Übertragung für einen rückwirkenden Erstwagenvertrag zu erzielen, hättest Du vermutlich auch seinerzeit einen Erstwagenvertrag abschließen müssen. Dich hat ja niemand gezwungen die Zweitwagenregelung anzuwenden (und jetzt fallen zu lassen) und dabei all die Jahre die Beiträge zu sparen. http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html https://de.wikipedia.org/wiki/Schadenfreiheitsrabatt Und was die jetzt beitragsmäßig entfallene Handtasche Deiner Frau angeht - für die Unfälle ist sie ja womöglich Schuld (nicht als Argument verwenden falls Du der Unfalldepp warst). Damit sie den Vertrag übernehmen kann muß Sie den Wagen ja regelmäßig gefahren haben. Ich weiß, heute mag niemand die Wahrheit hören und die Konsequenzen seines Mists tragen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag