wertomat September 21, 2015 EDIT: Oh, Mist, Überschrift Falsch. Vielleicht kann ein Mod "dieser Text vom Finanzamt" oder so draus machen. Danke. Hallo, als Selbständiger mache ich eh eine Einkommensteuer, und da ich einige unterschiedliche Fonds besitze, und es hier oft empfohlen wurde, habe ich die Anlage KAP in den letzten Kahren mit ausgefüllt. Das FA hatte die Belege nachgefordert, und mir mit dem Steuerbescheid eine Antwort geschickt. Kann mir jemand erklären, was das bedeutet, und ob ich irgendwas falsch gemacht habe? Hier der Text: Ausländische Steuer auf Einkünfte aus Kapitalerträgen konnte nicht angerechnet werden, weil diese Einkünfte nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags und ggfs . der Verrechnung von Verlusten 0 betragen. Bei der Steuerfestsetzung wurde nachträglich der Teil des St.Pauschbetr. berücksichtigt, den Sie bei den kontoführenden Institut nicht in Anspruch genommen haben. Sie können das Besteuerungsverfahren vereinfachen, indem Sie ihre..Pauschbetrag künftig auf die kontoführenden Institute aufteilen.... Die Prüfung hat ergeben, dass die Besteuerung nach dem allgemeinen Tarif nicht günstiger ist.... Soweit ich das verstehe, habe ich alles richtig gemacht (Pauschbetrag ändern wäre gut aber nicht nötig, Anlage Kap ausfüllen ist trotzdem sinnvoll) - bin mir aber etwas unsicher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor September 21, 2015 Hier der Text: Ausländische Steuer auf Einkünfte aus Kapitalerträgen konnte nicht angerechnet werden, weil diese Einkünfte nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags und ggfs . der Verrechnung von Verlusten 0 betragen. Bei der Steuerfestsetzung wurde nachträglich der Teil des St.Pauschbetr. berücksichtigt, den Sie bei den kontoführenden Institut nicht in Anspruch genommen haben. Sie können das Besteuerungsverfahren vereinfachen, indem Sie ihre..Pauschbetrag künftig auf die kontoführenden Institute aufteilen.... Die Prüfung hat ergeben, dass die Besteuerung nach dem allgemeinen Tarif nicht günstiger ist.... Soweit ich das verstehe, habe ich alles richtig gemacht (Pauschbetrag ändern wäre gut aber nicht nötig, Anlage Kap ausfüllen ist trotzdem sinnvoll) - bin mir aber etwas unsicher. Liegen Deine Kapitalerträge INSGESAMT (unabhängig ob erklärt oder nicht) über EUR 801 bzw. EUR 1.602 pro Jahr? Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wertomat September 21, 2015 Liegen Deine Kapitalerträge INSGESAMT (unabhängig ob erklärt oder nicht) über EUR 801 bzw. EUR 1.602 pro Jahr? Gruß Taxadvisor Nein, das tun sie nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor September 21, 2015 Nein, das tun sie nicht. Dann ist alles richtig, die QuSt der Fonds kann - mangels steuerpflichtiger Einkünfte - nicht angerechnet werden und verfällt. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag