Günter Paul September 21, 2015 Hallo zusammen... durch Zufall habe ich eine interessante Diskussion über Versicherungen in diesem Forum gelesen ,..ich wusste gar nicht , dass man so etwas hier einstellen kann ,..insofern würde ich mich freuen , wenn man zu meiner Frage , die mich schon seit längerem beschäftigt antworten könnte. Es handelt sich um die Gebäudeversicherung , die ich 1981 abgeschlossen habe.. Provinzial Gebäudeversicherung gegen Feuer - , Leitungswasser und Sturmschaden ...versichert wurde zum gleitenden Neuwert durch Festlegung der Versicherung....Vers. Summe 1914 24.000,- Jahresbeitrag 1914 13,60 ... Derzeitiger Beitrag pro Jahr 262,26 Euro Die erste Frage ,..warum wird in den Versicherungsbedingungen Hagel nicht erwähnt ?..Hat man so etwas später automatisch angepasst , weil es ja bei neuen Verträgen heute enthalten ist...? Zweite Frage...die Versicherung hat mich in den letzten Jahren mehrfach angeschrieben und Anpassung durch Neuvertrag empfohlen...was mich davon abgehalten hat , war der Hinweis eines Bekannten , der mir erzählte , dass man jetzt die Altverträge umstellen will , weil es für die Versicherungsunternehmen von Vorteil sei , darüber hinaus würde man automatisch den Selbstbehalt einführen , der bei Altverträgen fehlt...deswegen meine Frage ,..würdet ihr die Umstellung empfehlen ?...Mache ich etwas falsch , wenn ich den Altvertrag weiterführe ..? Herzlichen Dank schon jetzt für Antworten..! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 21, 2015 · bearbeitet September 21, 2015 von Matthew Pryor Vorschlag:Du lädst die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen hoch,dann fällt eine Einschätzung naturgemäß leichter Edith...Bezüglich Hagelschäden:Die VGB 62 sehen keine automatische Mitversicherung von Hagelschäden vor,diese waren über eine Klausel gesondert zu vereinbaren.In den neueren Bedingungswerken ist Hagel als versicherte Gefahr dagegen explizit eingeschlossen.Ausnahme für beide Bedingungswerke:Hagel,der durch nicht geschlossene Fenster oder andere Öffnungen eindringt.Ausnahme von der Ausnahme:Der Hagel war ursächlich für die entstandene Öffnung (→Hagel schlägt geschlossenes Fenster ein,durch den dann der Hagel eindringt und Schäden verursacht). In eurem Fall wären Hagelschäden bei fehlender Klausel also generell nicht mitversichert,unabhängig von der Mitwirkung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Günter Paul September 21, 2015 Hallo Matthew.. zunächst danke für deine Antwort ,...ich habe gerade den Versicherungsschein gescannt und als Datei unter Bilder abgelegt , habe anschließend hier durchsucht und auf Datei hochladen geklickt...nur , es tut sich nichts.. Unabhängig davon steht in dem Versicherungsschein auch nichts anderes drin , als ich hier angeführt habe , also Vers. Summe 1914 ,..Jahresbeitrag 1914 und derzeitiger Jahresbeitrag , wie schon oben geschrieben... Ich vermute , du meinst dieses Formular , welches damals ausgehändigt wurde , als ich unterschrieben habe , da wurde als einziger Zusatzbaustein Markisen und Antenne unter Sturmschaden aufgenommen ,sonst nichts kein Glasschaden , nichts und Elementar war damals noch nicht aufgeführt....Antenne habe ich schon einmal regeln müssen ansonsten Gott sei Dank nichts..dieses Schreiben liegt bei der Bank im Schließfach , würde also dauern ehe ich daran käme..sorry..aber so wie es aussieht hat man ja heute eine Unmenge mehr in den Versicherungsbedingungen angeführt und wenn bei mir Hagelschaden nicht nachgetragen wurde , stimmt mich das schon traurig , denn meine Lichtkuppel hatte kleine Platzrisse , die ich mit Tesa-Transparent überklebt habe und letztens , als ich bei geschlossenen Rölläden vor der Urlaubsfahrt nochmal ums Haus gegangen bin , habe ich gesehen , dass an einem Rolladen Löcher vom Hagelschlag waren...also wenn das fehlt , dann wäre mir schon lieb es mit einzuschließen . Wie ist denn die grundsätzliche Einstellung von solch alten Verträgen , die sind vermutlich preiswerter , würdest du denn grundsätzlich einen Neuabschluss empfehlen und wenn ja , mit welchen Bausteinen , oder gibt es da Vorbehalte , will die Versicherung so etwas , weil es für sie von Vorteil ist ?? Spricht aus deiner Sicht etwas gegen die Provinzial ?? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Xeronas September 21, 2015 Eine Neueindeckung kann unter bestimmten Umständen sinnvoll sein. Gerade wenn der Vertrag 1981 abgeschlossen wurde, sind heutige Bedingungen vermutlich deutlich besser - sowohl für den Versicherer als auch für dich als Versicherungsnehmer! ;-) Falls du einen neuen Vertrag abschließen möchtest bzw dies in Überlegung ziehst: Sollen dann nur Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert sein? Oder auch Elementarschäden ? Diese würde ich persönlich immer mitversichern, sofern es die Zürs-Zone erlaubt. Es gibt im Vegleich zur Provincial m. E. nach einige Versicherer, die bessere Bedingungen zu gleichem Preis bieten. Ein Wechsel wäre also durchaus eine Überlegung wert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 22, 2015 ... Hallo Günter, also...um Hagelschäden in den Versicherungsschutz aufzunehmen,wirst du um einen Neuvertrag nicht umhin kommen,meine Einschätzung.Die alten VGB 62,die deinem Vertrag zugrunde liegen dürften,sehen ferner keine Mitversicherung von Gebäudezubehör vor,es sei denn,sie sind gesondert vereinbart (wie in deinem Fall Markise und Antenne).Das wiederum sehen die neuen VGB vor.Daher kann ich keinen Nachteil einer Umstellung erkennen.Unterschreiben würde ich das jedoch nicht,da ich den genauen Vertragsumfang nicht kenne. Mir persönlich bekannt sind die VGB 2012 der Provinzial Nord und die dazugehörigen,beitragspflichtigen Pakete.Daher ist meine Meinung mit Vorsicht zu genießen,da ich nicht weiß,ob die bedingungen seit diesem Zeitpunkt überarbeitet worden sind.Das sollte demnach noch einmal überprüft und verglichen werden. Dazu ist zu sagen: Kosten des vom VN beauftragten Sachverständigen werden erst ab einer Schadenhöhe von 50.000€ von der Provinzial übernommen Auf den Einwand grober Fahrlässigkeit wird nur bis zu einer Höhe von 6.000€ verzichtet Bruchschäden an Rohren außerhalb des Versicherungsgrundstückes können nur bis maximal 3.000€ versichert werden Eine Garantie der Einhaltung der Musterbedingungen des GDV wird nicht ausgesprochen Das wären Punkte,die mich persönlich stören würden.Prinzipiell ließe sich bei der Provinzial auch Glas und Elementar versichern.Ob der Versicherungsumfang bzw. der dafür zu zahlende Preis nun deinen Vorstellungen entspricht,weiß ich nicht.Es scheint aber (unter Vorbehalt,dass der Stand des mir vorliegenden Bedingungswerkes noch aktuell ist),einige Lücken zu geben,da gibt es einige Versicherer,die die von mir angesprochenen Punkte umfangreicher lösen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Günter Paul September 23, 2015 Hallo Matthew.. du hast tatsächlich alles genannt , was ich bei meiner Überprüfung bestätigt sehe...ich habe vor bereits drei Jahren von der Provinzial eine Gegenüberstellung von meinem VGB 62 zu VGV 2004/2008 Klassik bekommen und da steht das alles so , wie du es angeführt hast . Die Unterschiede sind tatsächlich erheblich und ich werde mich jetzt doch noch einmal mit der ganzen Problematik auseinandersetzen . Dir ganz herzlichen Dank für die Fachkompetenten Antworten , wenn du grundsätzlich von einer Umstellung abgeraten hättest , würde ich es wohl nicht machen .. und danke , dass du dir die Zeit für Antworten genommen hast ! @Xeronas ,..ich habe deine mail bekommen und werde gegebenenfalls darauf zurückkommen.. danke . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 24, 2015 Dir ganz herzlichen Dank für die Fachkompetenten Antworten , wenn du grundsätzlich von einer Umstellung abgeraten hättest , würde ich es wohl nicht machen .. und danke , dass du dir die Zeit für Antworten genommen hast Dafür nicht.Aus schierem Eigeninteresse:Hat der Versicherer die Bedingungen im Zuge der VVG-Reform angepasst und dich/euch entsprechend informiert? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Günter Paul September 24, 2015 Dir ganz herzlichen Dank für die Fachkompetenten Antworten , wenn du grundsätzlich von einer Umstellung abgeraten hättest , würde ich es wohl nicht machen .. und danke , dass du dir die Zeit für Antworten genommen hast Dafür nicht.Aus schierem Eigeninteresse:Hat der Versicherer die Bedingungen im Zuge der VVG-Reform angepasst und dich/euch entsprechend informiert? Nein , hat er nicht , man hat mir 2013 diese Gegenüberstellung geschickt , damit ich umstelle ,..was ich bis jetzt noch nicht getan habe..das war eine Verteuerung von 237,- Euro auf 358,- Euro , allerdings hätte man mir wohl eine Zeitlang den alten Beitragssatz gewährt trotz Umstellung gewährt...wann wurden denn die Bedingungen angepasst ,..und was heißt denn VVG ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 26, 2015 und was heißt denn VVG ? Versicherungsvertragsgesetz.Nun muss man Folgendes wissen:Altverträge,die vor der VVG-Reform im Jahr 2008 abgeschlossen wurden,sahen grundsätzlich das "Alles-oder-Nichts-Prinzip" vor,wenn eine vertragliche Obliegenheit vom VN nicht erfüllt wurde.Das neue VVG hat diese Regelung aufgehoben und durch eine Quotenregelung ersetzt.Trifft bspw. den VN eine 50%ige Mitschuld am Versicherungsfall,so wird die Leistung auch nur um 50% gekürzt und nicht eben komplett.Dadurch wird die alte Regelung unwirksam,da sie den Versicherten benachteiligt. In letzter Konsequenz bedeutet das nun,dass sich der Versicherer nicht mehr auf vertragliche Obliegenheiten des VN berufen kann (wohl aber nach wie vor auf grobe Fahrlässigkeit),wenn der Versicherer die Vertragsbedingungen von Altverträgen nicht an das neue VVG angepasst hat.Was wiederum bedeutet,dass man sich in diesem Punkt mit einem Altvertrag prinzipiell besser stellen kann.Daher meine Frage,ob eine Anpassung erfolgt ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag