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Mister G

BU: Einschränkung auf kaufm Tätigkeiten

Empfohlene Beiträge

Mister G

Hallo,

 

 

Thema BU-Versicherung:

 

Ich habe nach dem Ausfüllen des Risikobogens folgende Rückmeldung einer Versicherung bekommen:

 

 

"BU-Vorsorge: normale Annahme mit folgender Vereinbarung:

 

Folgende Änderung der Versicherungsbedingungen für die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge wird vereinbart:

Zum Berufsbild gehören lediglich Tätigkeiten im kaufmännischen Bereich.

Dies bedeutet, dass Leistungen erbracht werden, wenn die versicherte Person infolge

Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersbedingten Kräfteverfalls außerstande ist die

beschriebenen Tätigkeiten auszuüben."

 

Was genau bedeutet das?

Heißt es einfach nur, dass die BU-Versicherung nur dann zahlt wenn ich keinen kaufmännischen Beruf mehr ausüben kann?

Was passiert wenn ich in 10 Jahren als Lehrer arbeite und dann so berufsunfähig werde, dass ich nicht mehr im kaufm. Bereich arbeiten kann. Bekomme ich dann eine Rente auch wenn ich direkt vor Eintritt der Berufsunfähigkeit gar nicht im kaufm. Bereich tätig war?

Gibt es Stolperfallen in dieser Formulierung, die man als Laie (so wie ich einer bin) schnell übersieht.

 

Zusatzinfo

Ich bin aktuell als Controller tätig. Stand jetzt habe ich nicht vor in den kommenden Jahren den kaufmännischen Bereich zu verlassen. Allerdings ist der kaufm. Bereich extrem groß und man weiß nie was die Zukunft bringt.

 

Vielen Dank für jede Antwort.

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polydeikes

Heißt sehr wahrscheinlich: BU Prüfschema nur für kaufmännische Berufe, sonst EU Prüfschema.

 

Anbieter, Produkt und kurze Beschreibung des Risikos / der Risiken wäre hilfreich.

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Peter Wolnitza

Hallo,

 

 

Thema BU-Versicherung:

 

Ich habe nach dem Ausfüllen des Risikobogens folgende Rückmeldung einer Versicherung bekommen:

 

 

"BU-Vorsorge: normale Annahme mit folgender Vereinbarung:

 

Folgende Änderung der Versicherungsbedingungen für die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge wird vereinbart:

Zum Berufsbild gehören lediglich Tätigkeiten im kaufmännischen Bereich.

Dies bedeutet, dass Leistungen erbracht werden, wenn die versicherte Person infolge

Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersbedingten Kräfteverfalls außerstande ist die

beschriebenen Tätigkeiten auszuüben."

 

Was genau bedeutet das?

Heißt es einfach nur, dass die BU-Versicherung nur dann zahlt wenn ich keinen kaufmännischen Beruf mehr ausüben kann?

Was passiert wenn ich in 10 Jahren als Lehrer arbeite und dann so berufsunfähig werde, dass ich nicht mehr im kaufm. Bereich arbeiten kann. Bekomme ich dann eine Rente auch wenn ich direkt vor Eintritt der Berufsunfähigkeit gar nicht im kaufm. Bereich tätig war?

Gibt es Stolperfallen in dieser Formulierung, die man als Laie (so wie ich einer bin) schnell übersieht.

 

Zusatzinfo

Ich bin aktuell als Controller tätig. Stand jetzt habe ich nicht vor in den kommenden Jahren den kaufmännischen Bereich zu verlassen. Allerdings ist der kaufm. Bereich extrem groß und man weiß nie was die Zukunft bringt.

 

Vielen Dank für jede Antwort.

 

Moin,

 

hier sollte man den Versicherer auffordern aus seiner Sicht den Begriff "Tätigkeit im kaufmännischen Bereich" einmal klar, deutlich und präzise zu beschreiben.

Wird ihm schwer fallen bzw. er wird sich nicht festlegen lassen.

Und damit ist klar, was unter Umständen im Ernstfall auf den Versicherten zukommen kann: Ellenlange Diskussionen

 

Guter Versicherer sagt: Egal, in welchen Beruf Sie wechseln, Sie sind versichert.

Besserer Versicherer sagt noch: Einen Berufswechsel, auch in einen gefahrenträchtigeren Beruf, brauchen Sie uns nicht anzeigen.

 

Sind m.E. absolute Basics und "must have" in einer modernen BU Versicherung. (man betrachte sich nur mal verschiedene Berufskarrieren, was sich da alles ändern kann und wird!)

Wird mit der vorgeschlagenen Klausel elegant ausgehebelt.

 

Aktuelles Beispiel aus meiner Praxis: BWL studiert, 2 Jahre bei Deutscher Bundesbank gearbeitet, Mädel geheiratet, deren Vater einen erfolgreichen Dachdeckerbetrieb hat, den der junge Mann

wahrscheinlich weiter führen wird. Derzeit 8,9 Beschäftigte. - wäre das noch eine kaufmännische Tätigkeit?

Würde der Versicherer im Ernstfall vermutlich anders bewerten als der Versicherte. Viel Spass bei der Diskussion mit dem Versicherer!

 

Sowas würde ich nur unterschreiben, wenn es gar keine Alternative gäbe!

 

BTW: Ohne da jetzt ein Riesenfass aufzumachen: "mehr als altersentsprechend" ist nun auch nicht grade der Brüller.

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Mister G

 

BTW: Ohne da jetzt ein Riesenfass aufzumachen: "mehr als altersentsprechend" ist nun auch nicht grade der Brüller.

 

Was meinst du denn damit?

 

Noch mal ein paar Infos:

Ich habe über einen unabhängigen Versicherungsmakler Angebote für BUs einholen lassen. Dazu hatte dieser den Risikobogen von mir ausfüllen lassen und an 16 Versicherungen geschickt. Zusätzlich habe ich den Zusatzbogen für die Wirbelsäule ausgefüllt und eine Liste mit den Diagnosen meines Orthopäden beigefügt, bei dem ich seit 12/2010 in Behandlung bin (davor wurde nur im Kindesalter Krankengymnastik verschrieben, was ich aber angegeben habe. Den Orthopäden aus Kinderzeiten gibt es nicht mehr).

 

Risikos bei mir (alles angegeben):

1. Wirbelsäulenverkrümmung/Fehlstatik der Wirbelsäule (das Wort Skoliose taucht in der Diagnoseliste meines Orthopäden nicht auf). Bin in den letzten fünf Jahren 6x zum Einrenken beim Orthopäden gewesen. Betroffen war die gesamte WS: HWS, BWS, LWS, jedoch nie alles gleichzeitig. Immer "nur" 1-4 Wirbel eines WS-Bereiches. Letzter Besuch beim Orthopäden deswegen: 10/2014. Krankgeschrieben war ich nie, war immer auf der Arbeit. Die krumme WS ist der Grund für das Ausrenken/die Blockaden.

2. Knorpelschaden im Knie (durch MRT bestätigt)

3. Impingementsyndrom rechte Schulter (durch MRT bestätigt)

4. Sodbrennen wenn ich nicht täglich Medikamente nehme

 

Von den 16 Versicherungen wollten mich 10 überhaupt gar nicht versichern, 5 nur unter Ausschluss von Rücken, Schulter, Knie (z.T. noch mit 25% Aufschlag) und nur die Allianz versichert mich inkl. aller Risikos und ohne Aufschlag. Nur eben mit der o.g. Klausel und grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr ist auch nicht drin.

 

Anbieter: Allianz

Tarif: SBV Vorsorge Plus inkl. 1% garantierter Rentensteigerung

Abstrakte Verweisung ausgeschlossen

Ich muss nur Jobs annehmen bei denen ich max. 20% weniger verdiene als vorher ("Die zumutbare Minderung des Einkommens beträgt jedoch höchstens 20 Prozent des jährlichen Bruotteinkommens des bislang ausgeübten Berufs")

 

Das Angebot ist 4 Wochen gültig, bis Ende kommender Woche muss ich unterschreiben (war zwischendurch zwei Wochen im Urlaub), daher wird die Zeit knapp. Ich will nicht riskieren, dass die Zeit verstreicht und ich erneut den Risikobogen prüfen lassen muss und dann ggf. einen anderen Prüfer habe, der mich ablehnt bzw. den Rücken ausschließt.

 

Das für mich mit Abstand wichtigste ist der Rücken. Wenn der nicht drin ist, schließe ich keine BU ab. Es gibt nur einen Anbieter, der meinen Rücken versichert. Somit habe ich tatsächlich keine Alternativen.

 

Die Erklärung meines Makler zu der o.g. Klausel war: "Es wird dabei eine mögliche BU-Prüfung auf Ihr aktuelles Berufsbild (kaufm. Tätigkeiten) festgeschrieben. Das bedeutet, falls Sie in 5 oder 10 Jahren als Bäcker oder Lehrer o.ä. arbeiten sollten, würde im BU-Fall geprüft werden, ob Sie die kaufm. Tätigkeiten, die Sie heute ausüben, weiterhin machen können und nicht, ob Sie dann als Bäcker oder Lehrer noch Ihren Job machen könnten."

Mein Makler meinte noch, dass ich eine Tätigkeitsbeschreibung meines aktuellen Jobs beifügen sollte und dort auch schreiben könne, dass ich den Vertrag nur akzeptiere wenn ausgeschlossen wird, dass ich auf einfache Jobs aus dem kaufm Bereich (z.B. Assistenz, "einfacher Sachberarbeiter") verwiesen werde. Letzteres sollte allerdings bereits durch Klausel, dass ich max. 20% weniger Gehalt akzeptieren muss, ausgeschlossen sein. Aber was passiert denn wenn ich in einen nicht kaufm. Beruf wechsle und dann BU werde, undzwar so, dass ich auch keine kaufm. Tätigkeiten mehr ausüben kann. Bekomme ich dann meine BU-Rente?

 

Mein Makler ist nett und freundlich, aber letztendlich will er mich auch vermitteln, deswegen fragte ich hier noch mal danach wie man diese Klausel verstehen kann.

 

Eine Rechtschutzversicherung habe ich übrigens nicht.

 

Ändern diese Infos etwas an euren bisherigen Urteilen?

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polydeikes

In Summe sind das zu viele Widersprüche, die man hier im Forum nicht auflösen können wird, da muss ich passen.

 

---

 

Die Erläuterung zum Nachtrag ist so aber auf jeden Fall falsch, sehr leicht mit einem Blick auf 1.4 (1) b der Allianzbedingungen nachzuvollziehen.

 

 

---

 

Die Einschätzung zum Rücken teile ich generell nicht.

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Mister G
· bearbeitet von Mister G

In Summe sind das zu viele Widersprüche, die man hier im Forum nicht auflösen können wird, da muss ich passen.

 

Da müsstest du mir bitte mal auf die Sprünge helfen. Was für Wiedersprüche?

 

Die Erläuterung zum Nachtrag ist so aber auf jeden Fall falsch, sehr leicht mit einem Blick auf 1.4 (1) b der Allianzbedingungen nachzuvollziehen.

 

Der von dir angesprochene Absatz lautet:

"Maßgebend bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit ist

  • der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war;
  • der bei Eintritt des Leides ausgeübte Beruf, falls die versicherte Person als Folge einer fortschreitenden Krankheit oder eines mehr als altersensprechenden Kräfteverfalls ihren Beruf leidensbedingt geändert hat"

Wird durch die in meinem Eröffnungspost genannte Klausel nicht genau dieser Absatz angepasst, undzwar so, dass er sich nur auf kaufm. Tätigkeiten bezieht? Wenn nicht, verstehe ich nicht wie die beiden Klauseln zusammen passen.

 

 

 

Die Einschätzung zum Rücken teile ich generell nicht.

Zielst du darauf ab, dass statistisch (wenn ich richtig informiert bin) die Psyche der häufigste Grund für eine BU ist? Meiner persönlichen Einschätzung nach, ist bei meiner Vorgeschichte ein Rückenleiden mit Abstand am wahrscheinlichsten. Mein Beitrag wird wohl bei 99,76€ je Monat (118,76€ - 19€ Überschussbeteiligung, die aber nicht garantiert werden können) liegen. dafür gibts dann 1.900€ Rente. Laufzeit bis 65 (bin jetzt 31).

Ich zahle also 1.200€/Jahr. Da tue ich mich extrem schwer wenn der Rücken nicht drin ist.

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polydeikes

Das mit der "Psyche" ist ein Mythos. Der Entstehungsgrund ist simpel. Die gesetzliche EWR wird anders erfasst als BU und deren Darstellungsweise undifferenziert wieder 1:1 als Verkaufsrhetorik papageienartig wiederholt. Ich bevorzuge den Fokus auf Erkrankungen zu halten.

 

Erkrankungen des Bewegungsapparats machen zwar einen beträchtlichen Teil der BU Ursachen aus. Nur lässt sich bei einem sauberen LA auch Vieles wie Unfallfolgen oder Tumore wieder einschließen.

 

Bei einem eng formulierten LA nur zur Wirbelsäule bleiben Pie mal Daumen locker 92 % der statistischen BU Ursachen unberücksichtigt.

 

Die Rückenvorbelastung individuell überzugewichten, halte ich zudem für eine quasi "Homebias".

 

---

 

Bzgl. der Klausel: Frag dich mal warum man dir als erhöhtem versicherungstechnischen Risiko eine bessere Regelung anbieten sollte, als sie statistisch gesunden Menschen angeboten wird. So ist es ggf. am einfachsten zu verstehen.

 

---

 

Zu den Widersprüchen kein Kommentar. Es lässt sich nicht aufdröseln wer, wie falsch gewickelt, etwas falsch gesagt oder falsch verstanden hat oder ob die unsaubere Kommunikation im Forum nur zu einer falschen Schlussfolgerung meinerseits führt.

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