Bauchgefühl März 21, 2006 Hi ich habe mir bisher folgendes Basiswissen angeeignet. Wenn ich Aktien über ein Jahr halte => Gewinn steuerfrei, also wenn ich z.B. 1000 aus der Verkauf bekomme gehen die voll auf mein Konto. Wenn ich unter einen Jahr verkaufe fallen wohl steuern an wenn mein Gewinn ( also differenz von Kauf zu Verkauf abzügl. Spesen? ) größer als 520 ist ? Taxman nennt mir ja meinen aktuellen Steuersatz anhand der letzten Lohnabrechnung. Ist dies genau der Steuersatz der darauf verwendet wird? Ich meine Soli etc fallen da nicht nochmal an oder? Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus März 21, 2006 Also folgendes ist richtig. Versteuern musst du wenn. a) zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt B) die Summe aller Spekulationsgewinne - Sepkulationsverluste > 512 EUR (bei alleinstehenden) ist Es gilt bei Spekulationsgewinnen das Halbeinkünfteverfahren. Dass heisst Gewinne aus Aktien werden nur zu Hälfte auf diese Freigrenze angerechnet und müssen solltest du sie versteuern müssen auch nur zur Hälfte versteuert werden. 512 EUR ist eine Freigrenze, dass heisst wenn du 512,01 EUR hast musst du alles versteuern Die Versteuerung erfolgt mit deinem persönlichen Steuersatz. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bauchgefühl März 21, 2006 Werden dir Ordergebühren denn bei der Speku Gewinn berechnung abgezogen? (also eingerechnet?) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mr.horeb März 21, 2006 Werden dir Ordergebühren denn bei der Speku Gewinn berechnung abgezogen? (also eingerechnet?) ja. auch depotgebühren oder ausgaben für aktienbücher etc, die in dem jahr angefallen sind, kannst du abziehen. gruß horeb Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag