Cobalt März 21, 2006 Hallo. Habe nach langem nicht so erfolgreichem Suchen (auch hier im Forum) mich dazu entschlossen mal hier zu fragen. Also bitte nicht gleich schlagen. :-" Ich habe 5000 auf meinem Depot. Ich weiß, dass der Gewinn durch Aktienerlöse versteuert wird. Meine Frage ist aber, kommt noch ne andere Steuer zum Zuge. Ich meine eine Steuer allein auf die 5000 , die auf dem Depot sind. So ne art Vermögenssteuer. Und wie hoch ist der Freibetrag für Ehepaare? Und bezieht sich der Freibetrag auf den Gewinn, oder auf (in diesem Fall) die 5000 ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
et3rn1ty März 21, 2006 Nein also von einer Vermögenssteuer habe ich noch nichts gehört. Wäre ja auch zu schön. Bei Ehepaaren ist es wichtig, dass dein Depot als Gemeinschaftsdepot geführt wird, also auf beide Eheleute eingetragen ist. Dadurch erhöht sich der Freibetrag auf jeweils 512 je Person. Grüße, et3rn1ty. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geparda März 21, 2006 Nein also von einer Vermögenssteuer habe ich noch nichts gehört. Wäre ja auch zu schön. Bei Ehepaaren ist es wichtig, dass dein Depot als Gemeinschaftsdepot geführt wird, also auf beide Eheleute eingetragen ist. Dadurch erhöht sich der Freibetrag auf jeweils 512 je Person. Grüße, et3rn1ty. Das ist aber sehr ungenau formuliert. 1. Die 512 Euro sind kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze, bei deren Überschreiten der gesamte Betrag versteuert werden muss. Gelten tut die Freigrenze für Gewinne aus Spekulationsgeschäften, wenn die Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist (1 Jahr) realisiert werden. 2. Der (Sparer)freibetrag liegt bei 1370 Euro plus 51 Euro Werbungskostenpauschale. Er gilt für alle Zins-, Dividenden- und ähnliche Gutschriften. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cobalt März 21, 2006 · bearbeitet März 21, 2006 von Cobalt Danke für die Antwort. Nein also von einer Vermögenssteuer habe ich noch nichts gehört. Wäre ja auch zu schön. Na dann bin ich ja beruhigt. Edit 1: Absatz gelöscht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Laser12 März 21, 2006 1. Die 512 Euro sind kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze, bei deren Überschreiten der gesamte Betrag versteuert werden muss. Gelten tut die Freigrenze für Gewinne aus Spekulationsgeschäften, wenn die Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist (1 Jahr) realisiert werden. Für die Centfuchser: die Freigrenze muss unterschritten sein: 511,99 . Ab 512,00 ist der gesamte Betrag zu versteuern, also nicht erst ab Überschreitung der Grenze (512,01). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mruniversum März 23, 2006 hi, was ist mit verlusten? kann man die dann irgendwie gegenrechnen? (telekom lässt grüßen :'( ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mr.horeb März 23, 2006 · bearbeitet März 23, 2006 von mr.horeb hi, was ist mit verlusten?kann man die dann irgendwie gegenrechnen? (telekom lässt grüßen :'( ) kurzgesagt: ja. müssen aber im selben jahr angefallen sein oder als verlustvortrag beim FA gemeldet sein. § 23 Abs. 3 EStG:"....Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden; sie dürfen nicht nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 erzielt hat oder erzielt." wer-weiss-was.de du kannst auch ALLE kosten, die zur erzielung des gewinns angefallen sind, vom gewinn abziehen wie z.B. kosten für daten-abos etc. du kannst mit verlusten jedoch nicht deine steuern auf "ehrliche arbeit" *gg* mindern. horeb Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag