Stubentieger4511 September 12, 2015 · bearbeitet September 12, 2015 von Stubentieger4511 Hallo meine Frau und ich sind ca. 30 jahre alt und haben eine kleine Tochter 3 Monate alt. Wir haben aktuell ein Eigenkapital von ca. 300K (Bausparen, Riester, Depot, Tagesgeld usw) Bruttoeinkommen Mann ca. 60.000€ Bruttoeinkommen Frau 2014 ca. 40.000€ (Jetzt Mutterschutz nach einem Jahr vorraussichtlich Teilzeitarbeit....Brutto dann...?) Da ich allein Erbe bin erhalte ich irgendwann ein kleines altes Häuschen. Wir möchten jetzt eine Risikolebensversicherung abschließen. Versicherungssumme dachten wir an 200k. (ist das ok?) Laufzeit 20 Jahre...? Der Versicherungsmakler hat uns eine Über-Kreuz-Versicherung angeboten, bei der meine Frau 130 Euro und ich 145 Euro im Jahr bezahlen würden. Beides bei Eagle Star Zürich Life. Da wir aber schon ein kleines Eigenkapital haben dachte ich, dass eine Verbunde Lebensversicherung wohl ausreichen sollte oder sehe ich das falsch? Danke im Voraus :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 12, 2015 Um das Risiko einschätzen zu können, wären das Alter des Kindes und die ungefähren Bruttos Frau / Mann von Vorteil. Mir fällt kein Grund ein, warum es ausgerechnet die Zurich werden müsste. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stubentieger4511 September 12, 2015 · bearbeitet September 12, 2015 von Stubentieger4511 Um das Risiko einschätzen zu können, wären das Alter des Kindes und die ungefähren Bruttos Frau / Mann von Vorteil. Mir fällt kein Grund ein, warum es ausgerechnet die Zurich werden müsste. Hallo Polydeikes, habe die Angaben oben nachgetragen: Bruttoeinkommen Mann ca. 60.000€. Bruttoeinkommen Frau 2014 ca. 40.000€. (Jetzt ist sie noch in Mutterschutz nach einem Jahr voraussichtlich Teilzeitarbeit, da aber noch nicht feststeht wieviele Stunden kann ich hierüber leider noch keine genauen Angaben treffen....) Die Zürich hatte uns ebenfalls der Makler empfohlen. Er meinte: 1. Preis / Leistung würde stimmen 2. Der Beitragssatz wäre festgelegt, dadurch also keine mögliche Steigerung (Überschussbeteilugung....) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 12, 2015 Mhm. Die Schilderungen sind zwar knapp, aber etwas Grundlegendes und intuitiv meine Meinung, angefangen mit dem Grundlegenden: Kinderabsicherung würde ich grundsätzlich zeitlich befristet und mit linear fallender Versicherungssumme machen. Die untere Grenzr sind dabei mMn 200.000 und 18 Jahre. Der Versicherungsumfang fällt dann Jahr für Jahr ab und steht am Ende der Laufzeit auf 0. Somit wäre die Versorgung des Kindes im Umfang x über den Zeitraum z sichergestellt, bis das Kind eigenes Geld verdienen könnte. Gleichzeitig sind die Prämien wesentlich niedriger als bei deiner Variante. Ein ähnliches Prinzip findet bei Restschuldversicherungen oder Immobilienfinanzierungen Anwendung. --- Meinung: Das finanzielle Risiko gem. deiner Schilderung besteht aktuell im Ausfall des Hauptverdieners, Mann. Dieses sollte abgesichert werden und die mind. 200k linear auf 18-20 Jahre. Dafür sind keinerlei spezielle Konstruktionen notwendig. --- Über die Qualität der Bedingungen kann man streiten. Wer Flexibilität benötigt, muss tiefer in die Tasche greifen, für euch reicht bspw. eine Europa völlig hin. Das gute an einer RLV: Die Leistungswahrscheinlichkeit wird durch die Bedingungen wenig beeinflußt, Tod ist halt tot ... Das macht dieses Versicherungsprodukt zwar nicht automatisch "einfach", aber durchaus auch ohne Vermittler handelbar im Falle einer sauberen Gesundheitshistorie. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 13, 2015 Da wir aber schon ein kleines Eigenkapital haben dachte ich, dass eine Verbunde Lebensversicherung wohl ausreichen sollte oder sehe ich das falsch? Der Ansatz an sich ist nicht verkehrt,ich gebe aber folgendes zu bedenken:Naturgemäß erlischt ein Verbundvertrag nach Eintritt des Versicherungsfalles.Nun kann es denkbar sein,dass der verbliebene Partner dennoch Versicherungsschutz haben möchte.Ist das aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr möglich→ungünstig.Bezieht das in eure Überlegungen mit ein,es gibt Tarife,die in diesem Fall eine (zeitlich begrenzte) Anschlussoption ohne Gesundheitsprüfung vorsehen,bspw. bei der Dialog oder Zurich,wenn auch in verschiedenen Ausprägungen. Für die Konstruktion (Versicherungssumme,Dauer,linear/fallend,Verbund oder Einzelverträge) gilt es,eine Reihe von Fragen zu erörtern,bspw.: Fallen zusätzliche Kosten (Haushaltshilfe/Tagesmutter) an Soll evtl. ein Studium des Kindes mitfinanziert werden können Gibt es aktuell Verbindlichkeiten,die berücksichtigt werden müssen Welche Fixkosten fallen an In welcher Höhe sind weitere Einnahmen zu erwarten (z.b: durch Ansprüche aus Witwen- oder Waisenrenten) Das ist nicht abschließend,erfordert ein bisschen Denkarbeit,kann aber helfen,eine ausreichende Versicherungssumme zu wählen. Ob nun ein Verbundvertrag oder aber Einzelverträge gewählt werden,ist schwer zu beurteilen.Verbundverträge sind naturgemäß günstiger,Einzelverträge bieten dagegen ein höheres Maß an Flexibilität und bieten auch den Vorteil,dass bei einem Ableben beider Partner durch ein Ereignis auch die jeweilige Versicherungssumme zur Auszahlung kommt.Um es mal drastisch zu formulieren:Ist bspw. eine Immobilienfinanzierung auf die höhere Versicherungssumme ausgerichtet und es verstirbt zuerst der Partner mit der niedrigeren Versicherungssumme,kann das problematisch werden.Diese Konstellation kann mit 2 Verträgen umgangen werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aragorn September 14, 2015 Der Ansatz von Matthew Pryor ist hier schon richtig. Ich würde immer vom Worst Case ausgehen, nämlich Studium der Kinder, hier reicht m.E. eine Dauer bis zum 18. LJ des Kindes nicht unbedingt aus, ich würde eher auf das. 25. LJ des Kindes abstellen. Studium kann schon teuer werden, Wohnung in fremder Stadt finanzieren etc. Eine linear fallende Versicherungssumme mag aus ökonomischen Gründen schon Sinn ergeben, ich würde aber trotzdem eine gleich bleibende Summe bevorzugen bzw. eventuell 2 Verträge machen (z.B. 100.000 EUR Dauer 25 Jahre und 100.000 EUR Dauer 15 Jahre). Hab mal bei der Europa gerechnet, für einen 30-Jährigen 200.000 TS 25 Jahre LZ macht einen Beitrag im Standard-Tarif von 9,71 EUR, mit linear fallender Summe 5,30 EUR. Der psychologische Effekt für den überlebenden Ehepartner ist bei Ableben im 24. Jahr schon ein anderer, ob ich nun 200.000 EUR ausgezahlt bekomme oder nur 16.000 EUR. Die Beitragssumme für die konstante Summe beträgt zu diesem Zeitpunkt 2.800 EUR zu 1.500 EUR bei linear fallender Summe. Der Tod des geliebten Ehepartners ist schon schwer genug zu ertragen, ein ausreichendes finanzielles Polster kann dann zumindest etwas Abhilfe schaffen. Die 200.000 EUR waren jetzt nur mal so angenommen, wie Matthew beschrieben kann die Summe auch wesentlich höher ausfallen. Überkreuz-Versicherung ist in den allermeisten Fällen auch nicht unbedingt nötig, da die Freibeträge für Ehepartner erst einmal erreicht werden müssen. Ich denke dass bei 80 % - 90 % der Bevölkerung diese nicht erreicht werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 14, 2015 So. Nun haben wir ganz viel über den geliebten Ehepartner gelesen. Emotion außen vor, rational nachgefragt: 1) Welches finanzielle Risiko stellt der finanzielle Ausfall der Frau aktuell dar? (EG -> TZ) 2) Welches finanzielle Risiko ensteht für das Kind bei Rücklagen von ca. 300k + Rücklagenbildung über 20 Jahre + Erbe für die verbleibenden bspw. 5 Jahre? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 14, 2015 Nun,wenn der TO schon sicher weiß,dass er die nächsten 20 Jahre wird Rücklagen bilden können,verbietet sich im Prinzip der Abschluss einer Risikoversicherung.Ist das aber unklar,kann er auch nicht die potentiell bildbaren Rücklagen einkalkulieren,im Gegensatz zu den bereits gebildeten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 14, 2015 · bearbeitet September 14, 2015 von polydeikes Da versteh ich dich nun grad gar nicht, sorry. Ich hab doch ein vorliegendes Risiko. Das besteht daraus, dass der TO aktuell mit Abstand der Ernährer der Familie ist und die Frau perspektivisch wenig zum laufenden Einkommen der Familie beiträgt. Daraus leitet sich ab, das Leben des Ernährers (finanzielle Sicht) muss finanziell abgesichert werden. Das ist völlig unabhängig von Rücklagen und zu erwartender Rücklagenbildung so. Ich kann eben nicht hingehen und Rücklagen 4x verplanen ... für bspw. ... Privatier sein, Sachversicherungsrisiken tragen, Altersvorsorge betreiben und noch Todesfallrisiken zu tragen -> wie ja so oft so gern hier im Forum praktiziert. Nun sind aber Rücklagen da, ignorieren kann man sie auch nicht. Es sind 300k +-x. Tritt also der Fall ein, dass bspw. 20 Jahre nichts passiert, muss man zunächst davon ausgehen, dass die Rücklagen dann immernoch da sind und / oder gewachsen sind. Alternative Gedankenspiele (Verzehr von Rücklagen für Konsum) sind ja theoretisch legitim, gibt aber der TO mit seinen Angaben gar nicht her. Daraus leitet sich nun wieder ab, dass das finanzielle Risiko vor allem in einem frühen Ausfall des Hauptverdieners besteht, erhöht dadurch, dass die Frau zu einem frühen Zeitpunkt per vom TO angegebener Planung kaum etwas zum Einkommen der Familie beitragen kann. Also entsteht sowohl das höchste Risiko als auch der größte Nutzen einer Versicherungsleistung in frühen Jahren. Das finanzielle Risiko für bspw. 3-4-5 Restjahre bis gewünschtes Alter (die 18-20 habe ich klar als MIN. formuliert) ist einfach nicht da. Dementsprechend sollte ich dieses Risiko mit dem maximalen Nutzen so absichern, wie ich es mir prämientechnisch leisten kann. Und bis 400k heißt das, ich kann den Versorger einzeln absichern, die Gründe dafür hast du selbst noch ausführlich dargestellt. --- Die Schlussfolgerung kann also nicht sein (mal kein Wort zur Wertlosigkeit von Listenpreis Prämienzahlungen ohne angegebenen Modelfall von Aragorn) ich komme mit bspw. 5,30 mtl. aus ... Die Schlussfolgerung muss dahin gehen, dass ich als Referenz 145 p.a. im vorgeschlagenen Modell (Eingangspost) habe und nun überlegen kann, was ich mit dem Geld (oder eben auch weniger) im alternativen Modell umsetzen kann. Und da komme ich mit bspw. anfänglich 400k sowohl bedarfsgerechter im Sinne der geschilderten Risiken, als auch billiger bei der mir vorgeschlagenen Variante hin. Ob man das will ... soll doch der TO entscheiden. Wir können ihm nur Denkansätze liefern und das haben wir beide in #5 und #4 getan. Die Schlußfolgerung, dass sich eine RLV verbieten würde, erklärt sich mir nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 14, 2015 Die Schlussfolgerung ist doch simpel,wenn auch überspitzt.Ich kann eben keine seriöse Prognose darüber treffen,ob und wann der Versicherungsfall eintritt.Daher kann zur sinnvollen Bedarfsberechnung auch nur das herangezogen werden,was bereits da ist.Alles andere geht in den Bereich der Zukunftsprojektion,wie eben auch die Frage nach den zu bildenden Rücklagen innerhalb der nächsten x Jahre. Ich sage nur:Das gehört aus meiner Sicht nicht in eine Planung für die Konstruktion einer Todesfallabsicherung,im Sinne von: 2) Welches finanzielle Risiko ensteht für das Kind bei Rücklagen von ca. 300k + Rücklagenbildung über 20 Jahre + Erbe für die verbleibenden bspw. 5 Jahre? Sicher kann man das über eine fallende Versicherungssumme oder gestaffelte Verträge einigermaßen adäquat abbilden (Bedarf ist anfangs höher,das steht außer Frage),das betrifft aber wieder die Konstruktion an sich (fallend/konstant....). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 14, 2015 Dann streich die "+ Rücklagenbildung über 20 Jahre" von mir aus raus, das ändert am Sachverhalt hier genau 0. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kuju September 14, 2015 Es stellt sich eigentlich nur die Frage, wie das momentane EK in den nächsten Jahren (Erziehungszeit des Kindes) verwendet wird. Wird es in eine Immo gesteckt, will man den dann vorhandenen status quo absichern. Das Vermögen wäre dann illiquide und kann schlecht zur Absicherung verwendet werden (oder will man nicht- im Sinne von Haus nach Tod verkaufen und in Mietswohnung ziehen). Dann sollte halt eine RLV her. Falls die Rücklagen z.B. nicht verkonsumiert werden sollen die nächsten 25 Jahre, so kann mir keiner erzählen, dass hier noch ein existenzielles Risiko vorliegen würde. Ein Elternteil mit Einkommen und ein Kind mit 300k Rücklagen kommen doch locker aus. Oder lebe ich in einer anderen Welt.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi September 14, 2015 Ich würde erstmal grob den Bedarf berechnen. Bei einem Einkommen von 60.000,- EUR wirst Du ungefähr 3.300,- EUR netto verdienen (gesetzlich krankenversichert, Steuerklasse 3). Bei Deinem Tod erhält Deine Frau eine "große" Witwenrente. Wie "groß" die ist, kannst Du Deiner Renteninformation entnehmen (Pi mal Daumen 55% der Rente bei voller Erwerbsminderung). Hinzu kommt noch eine Halbwaisenrente, deren Höhe man leider nicht so einfach herleiten kann. Bei Deinem Einkommen schätze ich so ca. 150 - 200,- pro Monat EUR. Tipp: Man kann sich bei der Deutsch Rentenversicherung die jeweiligen Renten für den eigenen fiktiven Tod (z.B. 31.12.2014) berechnen lassen. Dann hast Du sogar einen für Deinen Fall fiktiven Musterbescheid für Fau und Kind in der Hand (habe ich vor ein paar Jahren mal für die Halbwaisenrente machen lassen, da ich wissen wollte, wie viel die Kinder bekommen würden. Daraus ergibt sich dann der Absicherungsbedarf 3.300,- minus (Witwenrente z.B.) 1.000 EUR minus 150,- EUR (Halbwaisenrente) = 2150,- EUR Lücke. Willst Du diese Lücke bis zum 25. Geburtstag Deiner Tochter voll schließen, wäre die zu versichernde Summe also mit den von mir genannten Beispielzahlen fast 650.000,- TEUR. Jetzt kann man natürlich Abschläge vornhemen (Frau mit kind braucht weniger Geld, sie arbeit ja ggf. mehr als gar nicht/Teilzeit), aber tendenziell würde ich mehr als 200.000,- TEUR absichern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kuju September 14, 2015 Vergiss nicht die 300k. Sollte eine Absicherung so konstruiert sein, dass man abgesichert ist oder dass bei Tod eines Elternteils der Partner + Kind 25 Jahre nicht mehr arbeiten zu brauchen (Übersicherung). Auch für den Partner geht das Leben irgendwann weiter--->mit einem neuen Partner z.B. der auch wieder hoffentlich Einkommen hat Aber das ist alles hätte, wenn und könnte. Der TO muss sich über seine persönliche Einstellung zum Thema Absicherung klar werden. Möchte ich das Existentielle absichern oder ist mir eine (eventuell übersicherte) Variante lieber und das Geld wert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 14, 2015 Es stellt sich eigentlich nur die Frage, wie das momentane EK in den nächsten Jahren (Erziehungszeit des Kindes) verwendet wird. Wird es in eine Immo gesteckt, will man den dann vorhandenen status quo absichern. Das Vermögen wäre dann illiquide und kann schlecht zur Absicherung verwendet werden (oder will man nicht- im Sinne von Haus nach Tod verkaufen und in Mietswohnung ziehen). Dann sollte halt eine RLV her. Falls die Rücklagen z.B. nicht verkonsumiert werden sollen die nächsten 25 Jahre, so kann mir keiner erzählen, dass hier noch ein existenzielles Risiko vorliegen würde. Ein Elternteil mit Einkommen und ein Kind mit 300k Rücklagen kommen doch locker aus. Oder lebe ich in einer anderen Welt.... Auch die Ansicht teile ich nicht. Das ist genau die kritisierte, mehrfache Verplanung des gleichen Topfes. Für eine absolut überschaubare Prämie kaufe ich gänzliche Flexibilität hinsichtlich der Verwendung der Rücklagen ein. Allein die Zinsopportunitätskosten das nicht zu tun, wären deutlich höher. --- Das ist keine Überversicherung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 14, 2015 Ich würde erstmal grob den Bedarf berechnen. Bei einem Einkommen von 60.000,- EUR wirst Du ungefähr 3.300,- EUR netto verdienen (gesetzlich krankenversichert, Steuerklasse 3). Bei Deinem Tod erhält Deine Frau eine "große" Witwenrente. Wie "groß" die ist, kannst Du Deiner Renteninformation entnehmen (Pi mal Daumen 55% der Rente bei voller Erwerbsminderung). Hinzu kommt noch eine Halbwaisenrente, deren Höhe man leider nicht so einfach herleiten kann. Bei Deinem Einkommen schätze ich so ca. 150 - 200,- pro Monat EUR. Tipp: Man kann sich bei der Deutsch Rentenversicherung die jeweiligen Renten für den eigenen fiktiven Tod (z.B. 31.12.2014) berechnen lassen. Dann hast Du sogar einen für Deinen Fall fiktiven Musterbescheid für Fau und Kind in der Hand (habe ich vor ein paar Jahren mal für die Halbwaisenrente machen lassen, da ich wissen wollte, wie viel die Kinder bekommen würden. Daraus ergibt sich dann der Absicherungsbedarf 3.300,- minus (Witwenrente z.B.) 1.000 EUR minus 150,- EUR (Halbwaisenrente) = 2150,- EUR Lücke. Willst Du diese Lücke bis zum 25. Geburtstag Deiner Tochter voll schließen, wäre die zu versichernde Summe also mit den von mir genannten Beispielzahlen fast 650.000,- TEUR. Jetzt kann man natürlich Abschläge vornhemen (Frau mit kind braucht weniger Geld, sie arbeit ja ggf. mehr als gar nicht/Teilzeit), aber tendenziell würde ich mehr als 200.000,- TEUR absichern. Ich persönlich tendiere eher dazu die Lebenshaltungskosten als erste Referenz zu nehmen. Wobei ich nicht davon ausgehe, dass bspw. eine bestehende 120qm2 Wohnung ja mal direkt gegen eine 70m2 Wohnung getauscht werden "könnte". Oder anders formuliert: Die bisherigen Lebenshaltungskosten sollten ausfinanziert sein im Sinne der Kapitalleistung. Zudem stellt die RLV eine Summenleistung und keine Rentenleistung dar. Insofern ist mit dem Rentenwert der Leistung durch Zinsannahme X zu rechnen (sinngemäß Entnahmeplan), du rechnest aber mit dem Rentenwert einer Rentenleistung. Das führt zu deutlichen Summenabweichungen bei deiner Herangehensweise. Zum Rest hab ich nichts zu meckern ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kuju September 14, 2015 Gut ich kann dein Argument verstehen, dass man das gleiche Geld nicht für x gedankliche Töpfe verwenden sollte. Aber eine gewisse Verrechnung kann sinnvoll sein, z.B.: Der Altersvorsorgebetrag des Toten braucht dieser nicht mehr. Mit den Zinsopportunitätskosten haste natürlich recht. Man kann sich bei diesen Beträgen einfach die Absicherung gönnen. Aber existenziell ist und bleibt es nicht. Und diesen Punkt muss jeder selber entscheiden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi September 14, 2015 · bearbeitet September 14, 2015 von andjessi Vergiss nicht die 300k. Sollte eine Absicherung so konstruiert sein, dass man abgesichert ist oder dass bei Tod eines Elternteils der Partner + Kind 25 Jahre nicht mehr arbeiten zu brauchen (Übersicherung). Auch für den Partner geht das Leben irgendwann weiter--->mit einem neuen Partner z.B. der auch wieder hoffentlich Einkommen hat Aber das ist alles hätte, wenn und könnte. Der TO muss sich über seine persönliche Einstellung zum Thema Absicherung klar werden. Möchte ich das Existentielle absichern oder ist mir eine (eventuell übersicherte) Variante lieber und das Geld wert. Jetzt geht das Einkommen der Ehefrau laut TE ja erstmal deutlich runter. Die "klassische" Familie halt mit einem Hauptverdiener und einer Frau in Teilzeit. Ob man jetzt z.B als Witwe mit Anfang 40 zum Zeitpunkt eines möglichen Todesfall, dann mit vielleicht zwei (immer noch relativ kleinen) Kindern ohne Arbeit eine "gute Partie" auf Arbeits- und Heiratsmarkt ist? Die Frage ist außerdem, ob die Frau später einfach mal so ihre Teilzeitarbeit in Vollzeit wechseln kann und ihr Gehalt auch steigt. Eine Lehrerin wird das vielleicht flexibel können, aber eine Verkäuferin im Einzelhandel wird das jedenfalls nicht so können (zumindestens stößt sie nicht in in die Einkommensdimensionen des Mannes vor). Die Existenz ist natürlich auch schon mit Witwenrente + 300 TEUR auf der hohen Kante recht gut abgesichert. Die "nackte" Existenz (also kein Sozialfall werden) auch nur mit der gesetzlichen Witwenrente + Kindergeld + Halbwaisenrente. Kommt halt auf die Ansprüche an. Wenn ich krebskrank im Sterbebett läge, würde ich mich jedenfalls besser fühlen, wenn es wenigstens finanziell für die Familie 1:1 weitergeht. Kostet ja vergleichsweise wirklich nicht so viel. Mein Bauchgefühl sagt ~ 300 - 400 TEUR absichern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 14, 2015 · bearbeitet September 14, 2015 von polydeikes edit: @kuju Jetzt schon eher bei dir. Dehnen wir das Modell doch mal aus und unterstellen eben keinen Kapitalverzehr der eigentlichen Rücklagen ... einfach mal überschlagen ... Zinsertrag bei ... auf 300.000 ... oberhalb des Kaufkraftverlusts und nach Steuern ... 4 % 12.000 p.a. 3 % 9.000 p.a. 2 % 6.000 p.a. Mit 4 % schaffe ich grad so die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen, vermutlich aber nicht den Lebensunterhalt auf der Basisannahme Frau = Einkommen nahe 0. Berücksichtige ich die von andjessi richtig dargestellte, aktuelle gesetzliche Versorgungssituation, schaffe ich es ggf. den Bedarf auszufinanzieren. Somit wäre ich ggf. formal bei "nicht"-existenziell. Nur wie sinnvoll ist diese Schlußfolgerung in dem Fall? Auch wenn sie formal korrekt ist? Wenn ich bspw. 30.000 Euro vorhalten muss, um die entsprechende Liquidität bei Annahme y für bspw. 1 Jahr sicherzustellen, liege ich bei einem Zinsverlust von 1 % schon etwa bei den dreifachen Zinsopportunitätskosten der Versicherungsprämie. Das kannst du mir einfach nicht als sinnvoll verkaufen. Und ich komm nicht um diesen Ansatz herum, denn bei Ereignis "Tod des Versorgers" laufen die Fixkosten ohne Gnade weiter. --- Sinngemäß den gleichen Überschlag kann ich wieder bei der technischen Gestaltung der Absicherung wählen. Wenn ich von 400k Versicherungssumme im Jahr 0 ausgehe und die mit Annahme "z" verzinse, ergibt sich Rentenwert "a". Mach ich das mit 200k, ergibt sich Rentenwert "b". RLV ist immer Summenleistung, keine Rentenleistung (bspw. BU). Wenn man jetzt hingeht und einen beliebigen Anbieter *** mit dessen Prämien für gleichbleibend und linear fallend gegenüberstellt, wird sich zwangsweise für etwa die erste Hälfte der Laufzeit ein klarer Vorteil für den aus "linear fallend" resultierenden Rentenwert ergeben - bei gleicher Prämie. Allein das macht diese technische Gestaltung der Absicherung für mich zur pauschal fast immer geeigneteren Variante. --- edit: *** Natürlich sieht linear fallend von Anbieter zu Anbieter ganz anders aus, bspw. bei der üblichen Rauchervariante (InterRisk) ist der verbleibende Versicherungsumfang immer höher als bei der oben genannten Europa ... spiegelt sich aber auch in den Prämien wieder ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 14, 2015 Für die Versorgungssituation müsste erst einmal geklärt sein,ob überhaupt schon ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht.Das wird hier bislang unterstellt,ohne dass sich der TO dazu geäußert hätte. Ansonsten bleibt festzustellen,dass man sich un einmal mit einer Prämie eine Risikolösung einkauft.Nicht jeder möchte das vorhandene Vermögen als Puffer für den Todesfall verwenden,bis Kinder auf eigenen Beinen stehen oder der überlebende Partner einen Zeitraum x überbrücken kann,sondern es als Erbe gesichert wissen. Grundsätzlich das gleiche Prinzip wie auch bspw. bei einer Hausratversicherung.Natürlich kann der ein oder andere im Schadenfall mitunter Tausende von € aus der Sparschatulle zahlen,die Frage ist doch,ob das so gewollt ist.Falls nicht→Kollektivlösung Versicherung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi September 14, 2015 · bearbeitet September 14, 2015 von andjessi Das stimmt MP. Habe ich tatsächlich einfach mal so unterstellt, aber bei einem Anfang 30-jährigen ist dies ja nicht unbedingt sicher. Wäre die Allgemeine Wartezeit von 5 Jahre (hier zählen nur Beitragszeiten!) nicht erfüllt, wäre der Absicherungsbedarf derzeit erheblich höher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stubentieger4511 September 14, 2015 · bearbeitet September 14, 2015 von Stubentieger4511 Hallo und erstmal vielen Dank für die vielen Beiträge :-) Witwenrentenberechtigt ist man soweit ich weiß, wenn mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt wurden. Da meine Frau und ich ab dem 16. lebensjahr (Ausbildung) arbeiten wird das zumindest erfüllt. Eine linear fallende Versicherungssumme mag aus ökonomischen Gründen schon Sinn ergeben, ich würde aber trotzdem eine gleich bleibende Summe bevorzugen bzw. eventuell 2 Verträge machen (z.B. 100.000 EUR Dauer 25 Jahre und 100.000 EUR Dauer 15 Jahre). @ Eragon meinst du damit einmal für den Mann und eine für die Frau oder wie? @ andjessi danke für den Tipp,das werde ich machen. Ich gehe auch nach wie vor davon aus, dass wir auch mit Kind bzw. Teilzeit Geld weiterhin ansparen, wenn auch nicht in der Höhe der letzten Jahre....Da ich aber noch nicht weiß wie viele Stunden meine Frau arbeiten geht und was dabei rauskommt, ebenfalls weiß ich ja auch noch nicht ob noch weitere Kinder hinzukommen. Überversichern will ich natürlich nicht, die Beiträge der Versicherung pro Monat sieht immer so putzig aus aber hoch gerechnet kommt da was zusammen: Beispiel Zürich Vericherung, beide haben eine separate Versicherung (Überkreuzversichert) Laufzeit 20 Jahre Beitrag Mann 145 € Beitrag Frau 130 € Summe Jährlich 275 € Summe in 20 Jahren 5.500 € Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi September 14, 2015 · bearbeitet September 14, 2015 von andjessi Kostet was, aber die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung zahlen muss, ist auch nicht gering. Die Chance für einen 32-jährigen Mann das 52. Lebensjahr zu ereichen beträgt im Durchschnitt 96,4%, Das 57. Lebensjahr erreicht er zu 93,4%. Also ist das Todesfallrisiko nicht gerade klein, doppelt so hoch wie 3 Richtige im Lotto mit einer Reihe zu haben ;-) Allerdings muss man sagen, dass das durchschnittliche Sterberisiko eines 32-jährigen, der versicherbar ist, im Durchschnitt sicherlich deutlich niedriger liegt, bis zum 52. Lebensjahr zu sterben. Die schlechten Risiken werden per Gesundheitsfragen aussortiert. Quelle: https://www.destatis...publicationFile Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium September 14, 2015 Allerdings muss man sagen, dass das durchschnittliche Sterberisiko eines 32-jährigen, der versicherbar ist, im Durchschnitt sicherlich deutlich niedriger liegt, bis zum 52. Lebensjahr zu sterben. Die schlechten Risiken werden per Gesundheitsfragen aussortiert. Quelle: https://www.destatis...publicationFile Und genau deswegen verwenden Versicherungen keine Bevölkerungssterbetafeln. Nach der Tafel DAV 2008T, 2. Ordnung (also recht realistisch ohne explizite Sicherheitszuschläge) erlebt ein heute 30-jähriger Mann mit einer Wahrscheinlichkeit von 97,6 % seinen 50. Geburtstag. Bei den Frauen ist's sogar noch ein wenig mehr, nämlich 98,5 %. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 16, 2015 Eine linear fallende Versicherungssumme mag aus ökonomischen Gründen schon Sinn ergeben, ich würde aber trotzdem eine gleich bleibende Summe bevorzugen bzw. eventuell 2 Verträge machen (z.B. 100.000 EUR Dauer 25 Jahre und 100.000 EUR Dauer 15 Jahre). @ Eragon meinst du damit einmal für den Mann und eine für die Frau oder wie? Nein,das ist damit nicht gemeint.Es geht vielmehr darum,Laufzeiten zu splitten.Für den Fall,dass sich der Bedarf ändert,weil das Kind bspw. nicht mit x Jahren eine Ausbildung beginnt,sondern durch ein Studium oder andere Gründe erst später in das Berufsleben eintritt und als zu versorgende Person wegfällt.Das macht sich dann wiederum beim zu zahlenden Beitrag bemerkbar.2 Verträge in der Konstellation wie von Aragorn beschrieben,wären in diesem Fall günstiger als ein Vertrag mit 200k Versicherungssumme und 25 Jahren Laufzeit. Dafür wäre die Versicherungssumme mit Ablauf des kürzer laufenden Vertrages geringer,beispielhaft nur noch 100k statt 200. Optional böte sich auch ein Tarif an,der eine Vertragsverlängerung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorsieht.Dann könnte bspw. der über 15 Jahre laufende Ursprungsvertrag um weitere 10 Jahre verlängert werden,naturgemäß zu dem Tarifbeitrag,der bei Wahl der Verlängerungsoption und entsprechendem Eintrittsalter zu zahlen wäre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag