aden September 12, 2015 Hi, keine klassische WPF-Frage, aber vllt hat ja doch jemand eine Antwort für mich. Wenn man selbstständig ist kann man berufliche Handykosten von der Steuer absetzen. Ohne Verbindungsnachweis ist das möglich wenn man einfach zwei Handyverträge hat und dadurch Beruf und Privat trennt. Den Kauf eines Handys oder Smartphones muss man allerdings auf 5Jahre abschreiben, ich kenne allerdings kein Smartphone, welches so lange durchhält^^ Wie ist es nun wenn ein Handy im Vertrag dabei ist? Muss es dann "rausgerechnet" werden oder kann so das Handy ohne 5jährige Abschreibung abgesetzt werden? Das obige hab ich so nachgelesen, fals was falsches dabei ist, bin ich um Korrektur dankbar Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein September 12, 2015 Den Kauf eines Handys oder Smartphones muss man allerdings auf 5Jahre abschreiben, ich kenne allerdings kein Smartphone, welches so lange durchhält Mein iPhone ist vom Dezember 2009. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240416 September 12, 2015 · bearbeitet September 12, 2015 von Cef 2010, ohne jede Beeinträchtigung. iPhone 4. Kann alles was ich brauche. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
aden September 12, 2015 · bearbeitet September 12, 2015 von aden Ok damit habt ihr mich diesbezüglich natürlich widerlegt Meine Erfahrungen sind leider andere, allerdings hatte ich auch noch nie ein iPhone Ob ein 6s das auch noch schafft...?^^ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Baddschkappelui September 12, 2015 Hi, keine klassische WPF-Frage, aber vllt hat ja doch jemand eine Antwort für mich. Wenn man selbstständig ist kann man berufliche Handykosten von der Steuer absetzen. Ohne Verbindungsnachweis ist das möglich wenn man einfach zwei Handyverträge hat und dadurch Beruf und Privat trennt. Den Kauf eines Handys oder Smartphones muss man allerdings auf 5Jahre abschreiben, ich kenne allerdings kein Smartphone, welches so lange durchhält^^ Wie ist es nun wenn ein Handy im Vertrag dabei ist? Muss es dann "rausgerechnet" werden oder kann so das Handy ohne 5jährige Abschreibung abgesetzt werden? Das obige hab ich so nachgelesen, fals was falsches dabei ist, bin ich um Korrektur dankbar Gruß In dem Fall Handy im Vertrag inbegriffen hast du keine Anschaffungskosten. Somit keine Abschreibung. Du kannst also die laufenden Vertragskosten absetzen, soweit das Handy rein für die gewerblichen Einkünfte genutzt wird. War die Frage ernst gemeint? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
aden September 12, 2015 @Baddschkappelui Weiß nicht genau warum ich sie nicht ernst meinen sollte? Ist die Frage so trivial? Klar das ohne Anschaffungskosten keine Abschreibung möglich ist, aber ich wollte eher darauf hinaus ob es irgendwie anderweitig berücksichtigt wird. Die Frage war auch mehr aus Interesse (vllt für die Zukunft relevant) danke auf jeden Fall für für Antwort! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle September 13, 2015 Ein Billigsmartphone bis 410 € ( ohne USt ) kann als geringfügiges Wirtschaftsgut sofort abgeschrieben werden. Ansonsten halt auf 5 Jahre verteilt bzw. bei einem Vertragsgerät einfach die monatlichen Kosten nehmen. Ich selbst nutze mein erstes Smartphone ( Samsung Note, inzwischen 4 Jahre alt, voraussichtlich länger als 5 Jahre. Sooo groß war der Fortschritt in der Zwischenzeit dann doch nicht, dass gleich ein neues Smartphone notwendig wäre. Mein altes AEG-Handy 9082 von 1998 funktioniert auch nach 17 Jahren einwandfrei, die inzwischen schwach gewordenen Akkuzellen habe ich selbst aus- und neue eingelötet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 13, 2015 Der Unterschied besteht doch einfach darin, dass bei Subvention über die Vertragskosten du nach 24 Monaten damit im Prinzip machen kannst, was du willst (im Ggs zu GWG oder Abschreibung), weil du eine Leistung abgesetzt hast und nicht ein Wirtschaftsgut. Und dieses über 5 Jahre abschreiben von Smartphones etc. ist ein reiner Mythos. Die AFA Tabellen sind Richtlinien, keine Rechtsvorschriften. Wenn du es schlüssig begründen kannst, kannst du jede AFA Tabelle umgehen. Man muss nur bei manchen größeren Anschaffungen aufpassen, dass das Finanzamt keinen Ratenkauf draus macht. In dem Kontext sollte sehr wohl auf die Richtlinien geachtet werden, bei Autos bspw. nicht mehr als 90 % der Nutzungsdauer, nicht weniger als 29 Monate ... usw. usf. ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag