GoGi Dezember 1, 2015 .... Wenigstens ist der deutsche Rechtsstaat diesmal nicht zurückgewichen. Wann ist er denn einmal zurückgewichen? Genau diese Frage wollte ich gerade auch stellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Dezember 1, 2015 · bearbeitet Dezember 1, 2015 von LagarMat .... Wenigstens ist der deutsche Rechtsstaat diesmal nicht zurückgewichen. Wann ist er denn einmal zurückgewichen? Scheuklappen? Die Legal Tribune schreibt dies: Die Verwurzelung des Täters in der deutschen Gesellschaft spielt auch für die gerichtliche Beurteilung des Falles eine entscheidende Rolle. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in seinem Urteil vom 28. Januar 2004 (Az. 2 StR 452/03) ausgeführt, dass Ehrenmorde grundsätzlich als Mord aus niedrigen Beweggründen einzuordnen sind, weil die Tötung eines Menschen zur Wiederherstellung der Ehre sittlich auf tiefster Stufe stehe. Bei ausländischen Tätern, so der BGH in einem anderen Fall, könne aber ausnahmsweise auch eine Verurteilung nur wegen Totschlags in Betracht kommen. Das aber nach Ansicht des 5. Strafsenats nur dann, wenn der Täter zur Tatzeit noch so übermäßig stark in fremden Wertvorstellungen verwurzelt ist, dass ihm die Missachtung seiner Tat im hiesigen Rechtssystem nicht bewusst ist (Urt. v. 20.02.2002, Az. 5 StR 538/01). Dieses Regel-Ausnahme-Prinzip mache es den Gerichten sehr schwer, den Fall zu entscheiden, beurteilt Julia Kasselt. Die Studie hat ergeben, dass nur 36,8 Prozent der verurteilten Täter, die nach den Maßstäben des MPI einen "Ehrenmord" begingen oder begehen wollten, tatsächlich auch wegen Mordes nach § 211 Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt wurden. Zwar relativiert sich dieses Ergebnis ein wenig, da die Opfer nicht in allen Fällen starben und die Täter dann häufig nur wegen Körperverletzung verurteilt wurde. Dennoch fällt auf, dass die Gerichte offensichtlich nicht von der Regel ausgehen, dass das Ehrenmotiv die Tötung zum Mord macht. http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/erstaunliche-zahlen-ehrenmorde-fuer-deutsche-gerichte-nicht-besonders-verwerflich/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GoGi Dezember 1, 2015 · bearbeitet Dezember 1, 2015 von GoGi [...] Das Urteil ist (nach den aktuell gültigen rechtsstaatlichen Prinzipien) in Ordnung. Analogie: Stell dir vor in den Herkunftsländern hätten sie eine viel weiter entwickelte Technologie: Ein paar Verrückte entwickeln ein Gerät, mit dem man gezielt die Neuronen eines menschlichen Gehirns auflösen kann, die für das Verständnis von einfachen moralischen Zusammenhängen zuständig sind. Die so behandelten Menschen kommen dann irgendwie hier her und begehen hier Morde. Selbstverständlich werden sie nicht als Mörder verurteilt, da es ihnen subjektiv nicht möglich war, zum Beispiel zu verstehen, was ein Mord überhaupt ist. Ohne subjektive Tatbestandsmerkmale gibt es aber keine Verurteilung, das ist so korrekt. EDIT: Achja, jedenfalls die Überschrift des Artikels ist völlig irreführend: "Ehrenmorde für deutsche Gerichte nicht besonders verwerflich". Aber im Urteil steht: "Nach der schon früher vertretenen Auffassung des Senats ist jedoch der Maßstab für die objektive Bewertung eines Beweggrunds den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen, in der der Angeklagte lebt und vor deren Gericht er sich zu verantworten hat, und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die sich den sittlichen und rechtlichen Werten dieser Rechtsgemeinschaft nicht in vollem Umfang verbunden fühlt". EDIT1.5: Der Artikel ist noch schlimmer, nicht nur in der Überschrift: "Dennoch fällt auf, dass die Gerichte offensichtlich nicht von der Regel ausgehen, dass das Ehrenmotiv die Tötung zum Mord macht". Dagegen sagt das Urteil das genaue (!) Gegenteil. EDIT2: Im Übrigen, aber das ist nicht so wichtig, hat das Gericht hier das Urteil eines Landgerichts aufgehoben, in dem der Angeklagte noch zu Totschschlag verurteilt worden war, weil das Landgericht gerade Fehler bei der Prüfung der subjektiven Tatbestandsmerkmale gemacht hat, die sich zugunsten (!) des Angeklagten ausgewirkt haben könnten. Es kann also durchaus (muss aber nicht) sein, dass der Angeklagte hier doch noch wegen Mord verurteilt wurde, dazu müssten wir den weiteren Gang des Verfahrens kennen, was ich momentan nicht recherchieren kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance Dezember 1, 2015 · bearbeitet Dezember 1, 2015 von checker-finance [...] Das Urteil ist (nach den aktuell gültigen rechtsstaatlichen Prinzipien) in Ordnung. Analogie: Stell dir vor in den Herkunftsländern hätten sie eine viel weiter entwickelte Technologie: Ein paar Verrückte entwickeln ein Gerät, mit dem man gezielt die Neuronen eines menschlichen Gehirns auflösen kann, die für das Verständnis von einfachen moralischen Zusammenhängen zuständig sind. Die so behandelten Menschen kommen dann irgendwie hier her und begehen hier Morde. Selbstverständlich werden sie nicht als Mörder verurteilt, da es ihnen subjektiv nicht möglich war, zum Beispiel zu verstehen, was ein Mord überhaupt ist. Ohne subjektive Tatbestandsmerkmale gibt es aber keine Verurteilung, das ist so korrekt. EDIT: Achja, jedenfalls die Überschrift des Artikels ist völlig irreführend: "Ehrenmorde für deutsche Gerichte nicht besonders verwerflich". Aber im Urteil steht: "Nach der schon früher vertretenen Auffassung des Senats ist jedoch der Maßstab für die objektive Bewertung eines Beweggrunds den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen, in der der Angeklagte lebt und vor deren Gericht er sich zu verantworten hat, und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die sich den sittlichen und rechtlichen Werten dieser Rechtsgemeinschaft nicht in vollem Umfang verbunden fühlt". EDIT2: Im Übrigen, aber das ist nicht so wichtig, hat das Gericht hier das Urteil eines Landgerichts aufgehoben, in dem der Angeklagte noch zu Totschschlag verurteilt worden war, weil das Landgericht gerade Fehler bei der Prüfung der subjektiven Tatbestandsmerkmale gemacht hat, die sich zugunsten (!) des Angeklagten ausgewirkt haben könnten. Es kann also durchaus (muss aber nicht) sein, dass der Angeklagte hier doch noch wegen Mord verurteilt wurde, dazu müssten wir den weiteren Gang des Verfahrens kennen, was ich momentan nicht recherchieren kann. Na dann ist ja in der Juristenwelt alles in Ordnung! Der tolle Rechtsstaat ist gar nicht zurückgewichen, sondern hat sich nur taktisch umdefiniert. Wenn es denn so ist, dass ein Vater "so übermäßig stark in fremden Wertvorstellungen verwurzelt ist, dass ihm die Missachtung seiner Tat im hiesigen Rechtssystem nicht bewusst ist", dann soll er eben nicht als Mörder bestarft werden. Der Rechtsstaat muß dann aber andere Konsequenzen ziehen, um die Rechtsgemeinschaft und vor allem Töchter solcher Eltern zu schützen. Im übrigen ist nicht jeder Moslem ein Ehrenmörder, aber wie viele Ehrenmörder der letzten zwei bis drei Jahrzehnte waren denn keine Moslems? Da greift dann wieder das bekannte Argumentationsmuster von der Reinheit des Islams, der selbstverständlich an rein gar nichts schuld ist: http://www.deutschlandradiokultur.de/ehrenmord-in-der-darmstaedter-ahmadiyya-gemeinde-spezielle.996.de.html?dram:article_id=338519 Doch damit ist diese Geschichte noch nicht zu Ende erzählt. Religionsgemeinschaften wie die Ahmadiyya-Gemeinschaft müssen reflektieren, ob ihr Geschlechterbild solche Verbrechen wie den Darmstädter Tochtermord begünstigt. Man hört, dass der Fall in der Gemeinschaft tatsächlich eine rege Diskussion ausgelöst hat. Nicht die Religion sei schuld, sondern ultra-patriarchale Traditionen etwa in Pakistan, wo das heute verurteilte Ehepaar einst herkam, lautet ein Argument. Dann sind es eben die "ultra-patriarchalen Traditionen". Das macht es aber nicht besser. Die Ahmadiyya-Gemeinschaft hat - obwohl sie das hauptsächliche soziale Umfeld des Täters war, seltsamerweise nicht bewirkt, dass die Religion der Liebe die ultra-patriarchalen Traditionen nicht modifiziert hat. Aber alles wird gut: Die religiöse Gemeinschaft, in deren Glaskasten jemand – aus welchen Gründen auch immer – sitzt, hat die Pflicht, diesen zivilisatorischen Grundsatz an ihre Mitglieder zu vermitteln. Die Ahmadiyya-Gemeinschaft hat sich das jetzt fest vorgenommen. Erst wenn das konsequent umgesetzt wird, ist diese tot-traurige Geschichte wirklich ganz zu Ende erzählt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Dezember 2, 2015 · bearbeitet Dezember 2, 2015 von LagarMat Dieses "Umdefinieren" ist genau das, was ich mit Zurückweichen meine. @GoGi: "Selbstverständlich werden sie nicht als Mörder verurteilt, da es ihnen subjektiv nicht möglich war, zum Beispiel zu verstehen, was ein Mord überhaupt ist." Unwissen schützt vor Strafe? Ein Mord ist, wenn ich jemanden gegen dessen Willen absichtlich töte. (Unser Mordparagraph ist eine Frechheit und gehört reformiert.) Wer nicht weiß, dass einen anderen Menschen zu töten, das schlimmste Verbrechen ist, was die Menschheit kennt und über allem anderen steht, muss es dann eben lernen. Es ist eine Krankheit unseres Rechtssystems einen Mord so gravierend aus der Täterperspektive zu beurteilen und niedere Beweggründe zu drehen und zu wenden, wie es gerade passt. Wer hier herkommt, hat (nicht nur) in Bezug auf die hier geltenden Gesetzesnormen eine Bringschuld und zu wissen, welche Verhaltensweise im Vergleich zur eigenen Heimat statt folkloristischer Eigenheiten Verbrechen sind. Wenn ich in Indonesien Drogen schmuggle und mich erwischen lasse, werde ich (völlig ungeachtet meiner Herkunft) wahrscheinlich zum Tode verurteilt. Wer das nicht weiß und es macht, soll dafür der Strafe entgehen können? Ich habe hier kein Mitleid. Es zieht sich wie ein roter Faden durch unsere Kuschelkultur ggü. Zuwanderern. Wenn wir die Beachtung unserer Regeln nicht einfordern und die Nichtbeachtung ggf. hart sanktionieren, brauchen wir uns auch nicht zu wundern, wenn sie nicht eingehalten werden. Solange Anwälte vor Gericht noch versuchen, es als strafmildernd anrechnen zu lassen, dass ein Mordopfer Kondome beim vorehelichen Sex benutzen wollte, ist noch viel zu tun. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Dezember 2, 2015 @GoGi: "Selbstverständlich werden sie nicht als Mörder verurteilt, da es ihnen subjektiv nicht möglich war, zum Beispiel zu verstehen, was ein Mord überhaupt ist." Unwissen schützt vor Strafe? Ich bin kein Jurist. Aber kommt hier eventuell §17 StGB (Verbotsirrtum) zum Tragen? Solange Anwälte vor Gericht noch versuchen, es als strafmildernd anrechnen zu lassen, dass ein Mordopfer Kondome beim vorehelichen Sex benutzen wollte, ist noch viel zu tun. Das ist ganz einfach die Aufgabe eines Strafverteidigers, strafmildernde Argumente für seinen Klienten zu finden. Ob sich die Richter der Argumentation anschließen, ist eine ganz andere Frage. Und erst dann gäbe es Grund, sich hier aufzuregen. Ich finde es im übrigen erschreckend, wie hier die seit Jahrzehnten funktionierende Rechtsordnung in Frage gestellt wird. Im Grunde argumentiert ihr hier im Sinne von IS und Co. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Dezember 2, 2015 · bearbeitet Dezember 2, 2015 von LagarMat Ich finde es im übrigen erschreckend, wie hier die seit Jahrzehnten funktionierende Rechtsordnung in Frage gestellt wird. Im Grunde argumentiert ihr hier im Sinne von IS und Co. Ist das jetzt das neue Totschlagargument? Im übrigen Stelle ich nicht die Rechtsordnung in Frage. Geht's auch ne Nummer kleiner? Bei dem Anwalt geht es darum, dass er es (nach wie vor) als so erfolgversprechend ansah, dass er es sich überhaupt traute, dies anzusprechen und auch nur den Versuch startete. Er sollte von vornherein wissen, dass dieser Versuch die gleiche Qualität hat, wie "aber es hat an dem Tag geregnet" und er sich damit den Hohn und Spott aller aufbürdet. Es sollte ihm ganz einfach so peinlich sein, dass er dies überhaupt nicht vorbringt. Stattdessen wird dieser Punkt ernsthaft diskutiert. Ein Hohn ggü. der ermordeten Tochter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cktest Dezember 2, 2015 · bearbeitet Dezember 2, 2015 von cktest Wenn Du im Suff eine Straftat begehst, ist das auch häufig strafmildernd. Finde ich genauso absurd. Mal wieder was interessantes zum Thema "alle Flüchtlinge sind Ziegenhirten": Gestern gab's bei Maischberger wohl eine Talkshow, bei der echte Flüchtlinge zu Wort kamen. Dort wurde u.a. von einer Dame aus dem Iran mitgeteilt, dass inzwischen 50% der Flüchtlinge aus dem Iran mindestens einen Bachelor-Abschluss haben sollen - die Datenquelle bleibt allerdings unklar. Zum Vergleich: 13% aller Deutschen haben einen Hochschulabschluss (Quelle). Der Prozentsatz muss natürlich niedriger sein, weil die Altersverteilung der Deutschen anders ist als die der Flüchtlinge. Und vielleicht auch noch ganz interessant: angeblich kassiert die deutsche Botschaft in Ankara Schmiergelder von Flüchtlingen (Quelle). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Dezember 2, 2015 @GoGi: "Selbstverständlich werden sie nicht als Mörder verurteilt, da es ihnen subjektiv nicht möglich war, zum Beispiel zu verstehen, was ein Mord überhaupt ist." Unwissen schützt vor Strafe? Es geht nicht um die Frage "straffrei oder nicht" sondern um das Strafmaß. Geht es auch eine Nummer kleiner? Wenn ich in Indonesien Drogen schmuggle und mich erwischen lasse, werde ich (völlig ungeachtet meiner Herkunft) wahrscheinlich zum Tode verurteilt. Wer das nicht weiß und es macht, soll dafür der Strafe entgehen können? Man kann zu Cannabis und seiner Freigabe unterschiedlicher Meinung sein. Unser Nachbar Niederlande versinkt jedenfalls nicht im Chaos. Aber egal... wir haben hier im "christlichen" Westeuropa (dessen Werte hier im Thread ja immer wieder gefährdet gesehen werden!) einen anderen Umgang damit, als der Staat mit der weltweit größten muslimischen Bevölkerung. Indonesische Gerichtsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards. Bei Verstößen gegen indonesische Gesetze muss ggf. mit langer Untersuchungshaft, teurer und dennoch manchmal unzureichender anwaltlicher Verteidigung sowie mit gesundheitsgefährdenden Haftbedingungen gerechnet werden. (Quelle: Auswärtiges Amt, Reise- und Sicherheitshinweise zu Indonesien) Ich jedenfalls bin froh, nicht in einem solchen Land zu leben. Du hingegen schreibst: Ich habe hier kein Mitleid. (und natürlich bin ich dafür, die Gesetze anderer Staaten zu beachten, wenn ich mich dort aufhalte, auch die Gesetze Indonesiens!) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Dezember 2, 2015 · bearbeitet Dezember 2, 2015 von LagarMat (und natürlich bin ich dafür, die Gesetze anderer Staaten zu beachten, wenn ich mich dort aufhalte, auch die Gesetze Indonesiens!) Genau das meine ich. Wie man zu Drogen steht, darum geht es dabei überhaupt nicht. Man hat die Gesetze des Landes, in dem man lebt oder auch nur zu Gast ist, zu beachten. Wenn das Land bei seinen eigenen Regeln aufgrund von Gepflogenheiten von Gästen oder Zugewanderten zurückweicht, läuft es falsch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker Dezember 2, 2015 Wann ist er denn einmal zurückgewichen? Scheuklappen? Unser Verständigungsproblem liegt nicht daran, dass ich Scheuklappen auf habe, sondern es liegt daran, dass Dir nicht bekannt ist, was ein Rechtsstaat ist. "Rechtsstaat" bedeutet nicht, dass es nur die Gesetze gibt, die Du schön findest. Das wäre gerade kein Rechtsstaat. "Rechtsstaat" bedeutet folgendes: Unter einem Rechtsstaat ist ein Staat zu verstehen, bei dem das Handeln von Regierung und Verwaltung durch geltende Gesetze beschränkt und gelenkt wird. Dadurch soll staatlicher Willkür vorgebeugt werden. Für die Bürger des Staates bedeutet dies auch, dass ihnen Grundrechte gewährt und diese auch garantiert werden. Unabhängigen Gerichten obliegt zudem die Aufgabe, staatliche Entscheidungen zu überprüfen. Ein Mord ist, wenn ich jemanden gegen dessen Willen absichtlich töte. (Unser Mordparagraph ist eine Frechheit und gehört reformiert.) Es mag sein, dass es in einem Rechtsstaat Gesetze gibt, die reformiert gehören und das geschieht auch ständig. Der Umstand, dass ein Gesetz, welches Dir nicht gefällt, nicht reformiert wird, ändert aber auch nichts an der Rechtsstaatlichkeit. Der Mordparagraph ist übrigens von den Nazis eingeführt worden. Wenn ich in Indonesien Drogen schmuggle und mich erwischen lasse, werde ich (völlig ungeachtet meiner Herkunft) wahrscheinlich zum Tode verurteilt. Wer das nicht weiß und es macht, soll dafür der Strafe entgehen können? Es ist der Gipfel der Beschränkheit, wenn man Deutschland die Rechtsstaatlichkeit absprechen will und dann auf Indonesien als Vorbild verweist. Dann wandere doch nach Indonesien aus und gut ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Dezember 2, 2015 · bearbeitet Dezember 2, 2015 von LagarMat Scheuklappen? Unser Verständigungsproblem liegt nicht daran, dass ich Scheuklappen auf habe, sondern es liegt daran, dass Dir nicht bekannt ist, was ein Rechtsstaat ist. Ja, verdrehe ruhig. Du hast deshalb Scheuklappen auf, weil Du das "Zurückweichen" was nachweislich stattgefunden hat, nicht sehen willst oder wolltest. Und nicht, weil ich Rechtstaatlichkeit in Frage stelle, was ich nie getan habe. Komisch, nicht wahr, dass der Paragraph, wie er von einem Verbrecher wie Roland Freisler verfasst wurde, immernoch Anwendung findet und man immernoch den Täter und nicht die reine Tat anschaut. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte Dezember 2, 2015 Ich finde es im übrigen erschreckend, wie hier die seit Jahrzehnten funktionierende Rechtsordnung in Frage gestellt wird. Im Grunde argumentiert ihr hier im Sinne von IS und Co. Ist das jetzt das neue Totschlagargument? Tja, bisher waren es die Gestapo und die Stasi - und nun womöglich der IS... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker Dezember 2, 2015 Unser Verständigungsproblem liegt nicht daran, dass ich Scheuklappen auf habe, sondern es liegt daran, dass Dir nicht bekannt ist, was ein Rechtsstaat ist. Ja, verdrehe ruhig. Du hast deshalb Scheuklappen auf, weil Du das "Zurückweichen" was nachweislich stattgefunden hat, nicht sehen willst oder wolltest. ... Ein Gericht ist der Meinung, dass ein "Ehrenmord" nicht immer ein Mord im Sinne des StGB sein muss, sondern unter Umständen auch ein Totschlag sein kann. Diese Ansicht must Du (der keine blasse Ahnung hat) nicht teilen. Das sei Dir zugestanden. Erkäre mir bitte nur, wo der Rechtsstaat zurückgewichen ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Dezember 2, 2015 · bearbeitet Dezember 2, 2015 von LagarMat Erkäre mir bitte nur, wo der Rechtsstaat zurückgewichen ist? Wenn einem Mörder die besondere Schwere der Schuld nicht bescheinigt wird, weil seine Eltern aus bspw. Afghanistan eingewandert sind und er sich nach Ansicht der Richter "aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden" hat, DANN ist das genau so ein Zurückweichen! Ein junger Mann, der mit 22 Jahren seine (schwangere) Freundin mit einem Messer niedermetzelt, weil sie nicht abtreiben wollte und ihm die Beziehung gegnüber seiner Familie "peinlich" war. Ein junger Mann in Deutschland geboren, aufgewachsen, zur Schule gegangen und sogar ein Studium begonnen. Wenn Dir das Wort zurückweichen im Zusammenhang mit Rechtstaat nicht passt, dann nimm Ungleichbehandlung oder Strafrabatt, was auch immer. Es passt. (Ich will hier keine Wortklauberei betreiben. Die Aussage ist wichtig. Und die wirst Du auch mit noch so viel eigener Klauberei nicht wegdiskutieren.) Er bekommt aufgrund der Herkunft seiner Eltern eine mildere Strafe. 22 Jahre Sozialisation und Eigenverantwortung in Deutschland sind nach Ansicht der Richter nicht ausreichend, um hier die Kultur der Eltern nicht als strafmildernd anzusehen. Besondere Aufregung bei den Nebenklägern, bei Opferschutzorganisationen und Prozessbeobachtern verursachte allerdings die Begründung des Richters, warum "keine besondere Schwere der Schuld" festgestellt wurde. Der junge Mann sei in Persönlichkeit und Charakter noch ungefestigt gewesen, führte Rolf Vogel als Entlastung an – und Isa habe sich "aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden". So begründete der Vorsitzende Richter den Verzicht darauf, die „besondere Schwere der Schuld“ festzustellen. Die Staatsanwaltschaft hatte dies gefordert, auch um eine Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren unmöglich zu machen. Birgitta Biehl, Rechtsanwältin aus Köln und zweite Vorsitzende des Vereins „Peri e.V.“, ist nach dem Ende des Prozesses nicht besonders überrascht, aber dennoch empört. „Wenn der Täter Christ oder Atheist gewesen wäre, würde seine Schuld schwerer wiegen?“, fragt sie. Den kulturellen Rabatt, der Tätern wie Isa S. gewährt wird, stellt sie in Frage: „Der Mann ist hier aufgewachsen und hier zur Schule gegangen; er hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Er musste wissen, welche Regeln hier gelten. Es war auch keine Frage mangelnder Bildung; der Mörder war Student.“ Der Verein „Peri“ (zu Deutsch: „Die gute Fee“) hilft jungen Frauen, die von einer Zwangsheirat bedroht sind. Biehl hat den Prozess von Anfang an beobachtet und darüber auf der Internetseite ihres Vereins berichtet. http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/empoerung-ueber-urteil-kultureller-rabatt-fuer-ehrenmord-12863670.html Einen ähnlichen Fall gab es in diesem Jahr in Berlin. Da hat der Täter (mit seinem Helfer) seine schwangere (Ex-)Freundin erst mit einem Schlagstock geschlagen, dann Stichverletzungen in den Bauch verpasst und anschließend bei noch lebendigem Leib verbrannt. Das Motiv war das gleiche. Der Prozess läuft, soweit ich weiß, noch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker Dezember 2, 2015 Erkäre mir bitte nur, wo der Rechtsstaat zurückgewichen ist? Wenn einem Mörder die besondere Schwere der Schuld nicht bescheinigt wird, weil seine Eltern aus bspw. Afghanistan eingewandert sind und er sich nach Ansicht der Richter "aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden" hat, DANN ist das genau so ein Zurückweichen! Ein junger Mann, der mit 22 Jahren seine (schwangere) Freundin mit einem Messer niedermetzelt, weil sie nicht abtreiben wollte und ihm die Beziehung gegnüber seiner Familie "peinlich" war. Ein junger Mann in Deutschland geboren, aufgewachsen, zur Schule gegangen und sogar ein Studium begonnen. Wenn Dir das Wort zurückweichen im Zusammenhang mit Rechtstaat nicht passt, dann nimm Ungleichbehandlung oder Strafrabatt, was auch immer. Es passt... Ich nehme "Einzelfallbeurteilung"! Dann past es auch! Ich will hier keine Wortklauberei betreiben. Die Aussage ist wichtig. Nein, wichtig wäre, dass Du die Funktionsweise unseres Rechtsstaates kapierst. Er bekommt aufgrund der Herkunft seiner Eltern eine mildere Strafe. Nein, er bekommt aufgrund seiner inneren Einstellung zur Tat eine mildere Strafe. Er wußte, dass es verboten ist, Menschen zu töten und wird dafür auch bestraft. Er wußte aber nicht, dass das Motiv "Ehre" als besonders verwerflich angesehen wird und wird daher nicht als Mörder bestraft. In unserem Strafrecht unterscheidet man nun einmal zwischen Mord und Totschlag. Das magst Du doof finden. Es ist aber trotzdem rechtsstaatlich, wenn man sich jetzt nach eben diesen Gesetzen richtet. Nicht rechtsstaatlich wäre es, wenn man es in jedem Fall so machen würde, wie es Dir gerade in den Kram passt. Ich finde manche Gesetze auch doof und bin gelegentlich mit gerichtlichen Entscheidungen nicht einverstanden. Was hat das mit dem Rechtsstaat zu tun? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance Dezember 2, 2015 Ich will hier keine Wortklauberei betreiben. Die Aussage ist wichtig.Nein, wichtig wäre, dass Du die Funktionsweise unseres Rechtsstaates kapierst. Interessant, dass Du in Anspruch nimmst, darüber befinden zu können, wer die Funktionsweise unseres Rechtsstaats kapiert haben soll (Du selbstverständlich) und wer nicht (andere). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance Dezember 2, 2015 Er bekommt aufgrund der Herkunft seiner Eltern eine mildere Strafe. Nein, er bekommt aufgrund seiner inneren Einstellung zur Tat eine mildere Strafe. Er wußte, dass es verboten ist, Menschen zu töten und wird dafür auch bestraft. Er wußte aber nicht, dass das Motiv "Ehre" als besonders verwerflich angesehen wird und wird daher nicht als Mörder bestraft. In unserem Strafrecht unterscheidet man nun einmal zwischen Mord und Totschlag. Das magst Du doof finden. Es ist aber trotzdem rechtsstaatlich, wenn man sich jetzt nach eben diesen Gesetzen richtet. Nicht rechtsstaatlich wäre es, wenn man es in jedem Fall so machen würde, wie es Dir gerade in den Kram passt. Ich finde manche Gesetze auch doof und bin gelegentlich mit gerichtlichen Entscheidungen nicht einverstanden. Was hat das mit dem Rechtsstaat zu tun? Die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag ist ja nicht das, was Lagarmat primär kritisiert. Es ging um die Aussage, dass der Rechtsstaat zurückweicht und ob sich das darin zeigt, dass Täter weniger schwer bestraft werden, wenn sie sich nur stark genug einer Integration entzogen haben. Du kannst es drehen und wenden wie Du willst: Die Gerichte als Repräsentanten unseres Rechtsstaats geben seine Werte ein Stück weit auf, wenn die Schuld nicht mehr am objektiven Maßstab unserer Verfassung gemessen wird, sondern in Relation zu den Vorstellungen der ultra-patriarchalischen/radikal-muslimischen Täter. Die müßten eigentlich wegen Verachtung unserer Verfassungswerte besonders hart bestraft werden. Dass sie stattdessen weniger hart bestraft werden, kann man sehr wohl als Zurückweichen des Rechtsstaats bei der Anwendung seiner Gesetze ansehen. Menschen, die meinen, das Kapieren des Rechtsstaats für sich gepachtet zu haben, mögen aufgrund ihrer Intoleranz Schwierigkeiten haben, andere Meinungen nachvollziehen zu können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Platon Dezember 2, 2015 Zu dem Thema: Von den rechtskräftig verurteilen Tätern wurden ca. 37% wegen Mordes, ca. 48% wegen Totschlags und ca. 15% wegen Körperverletzung verurteilt. Die rechtliche Bewertung war gegenstand weiterer vertiefender Analysen im Rahmen der Disseration von Julia Kasselt. Um die rechtliche Bewertung dieser Taten durch die deutsche Justiz besser einordnen zu können, analysierte sie neben den 78 Ehrenmordfällen eine Stichprobe von 110 Partnertötungsfällen ohne kollektive Ehrkomponente. Grundlage der juristischen Analysen waren bei den Ehrenmorden 63 Verurteilungen wegen eines versuchten oder vollendeten Tötungsdelikts nach Erwachsenenstrafrecht. Diesen stehen 91 Verurteilungen aus der Vergleichsstichprobe gegenüber. Die Studie belegt, dass Ehrenmörder von deutschen Richtern härter bestraft werden als Beziehungstäter ohne Ehrhintergrund: Sie werden häufiger zu lebenslangen Freiheitsstrafen (38 % vs. 23% bei den Partnertötungen) und auch öfter zu langen Zeitstrafen verurteilt. Dies gilt insbesondere für die Urteile ab dem Jahr 2002, in denen Ehrenmörder in der Mehrheit der Fälle mit lebenslanger Freiheitsstrafe und damit der Höchststrafe im deutschen Strafrecht bedacht wurden. Hintergrund dieses Trends ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Februar 2002, in dem entschieden wurde, dass Taten mit Ehrhintergrund in der Regel als Mord aus niedrigen Beweggründen zu bewerten sind und nur ausnahmsweise eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht kommt. Bei den Partnertötungen ist hingegen kein Trend zu höheren Strafen feststellbar. Die Verschärfung der Strafen bei Ehrenmorden ist also nicht auf eine generelle punitive Tendenz in der deutschen Rechtsprechung zurückzuführen. Mein Link Ja ja Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Dezember 2, 2015 Mein Link Ja ja Dein Link: Das Ehrmotiv spielte bei der rechtlichen Bewertung durch die Gerichte seltener eine Rolle als es vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Bun- desgerichtshofs, wonach Ehrenmorde grundsätzlich als Morde aus niedrigen Beweggründen eingestuft werden, anzunehmen wäre. Die Aufmerksamkeit der Gerichte gegenüber der Dimension der Ehre fällt sehr unterschiedlich aus. Bei 14 (23,7 %) der 59 wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts verurteilten Täter wurde die Ehre von der Kammer als niedriger Beweggrund gewertet. Bei 20 Tätern (33,9 %) wurde die Frage, ob die Ehre einen niedrigen Beweggrund darstellt, zwar vom Gericht geprüft, aber letztlich verneint. Bei den meisten Tätern (23 bzw. 39 %) wurde die Prüfung gar nicht vorgenommen, was ange- sichts der aktuellen BGH-Rechtsprechung Fragen aufwirft. Zudem scheinen die Landgerichte die Grundsatzentscheidung des BGH, wonach bei einer be- sonders starken Verhaftung des Täters in den heimatlichen Wertvorstellungen ausnahmsweise auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht kommt, recht weit auszulegen. Überdies wurde das Ehrmotiv von den Gerichten bei 15 Tätern strafmildernd berücksichtigt, eine Strafverschärfung aufgrund des Ehr- motivs erfolgte dagegen in keinem einzigen Fall. Zusammenfassend kann man sagen, dass die untersuchten Urteile hinsichtlich der Bewertung der Ehre insge- samt milder ausfallen, als die BGH-Rechtsprechung dies erwarten lässt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Dezember 2, 2015 Maulkörbe werden überall verteilt. Schöne neue Welt. Gruß €-man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cktest Dezember 2, 2015 Maulkörbe werden überall verteilt. Schöne neue Welt. Sorry, aber abgesehen davon, dass das jetzt was mit der Flüchtlingskrise zu tun hat, ist doch allgemein bekannt, dass im Bundestag Fraktionszwang herrscht und sich Abgeordnete eben nicht gemäß ihres eigenen Gewissens äußern können, geschweige denn entscheiden können, außer wenn der Fraktionszwang aufgehoben wird. Ich finde das zwar albern, aber so sind die Gepflogenheiten in der BRD schon seit vielen Jahren. Ich gehe davon aus, dass ein Großteil der CDU-Abgeordneten die Kanzlerinnen-Linie in der Flüchtlingsfrage nur zähneknirschend mitträgt. Ob es zur Palastrevolution kommen wird, wird sich zeigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GoGi Dezember 2, 2015 · bearbeitet Dezember 2, 2015 von GoGi Die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag ist ja nicht das, was Lagarmat primär kritisiert. Es ging um die Aussage, dass der Rechtsstaat zurückweicht und ob sich das darin zeigt, dass Täter weniger schwer bestraft werden, wenn sie sich nur stark genug einer Integration entzogen haben. Du kannst es drehen und wenden wie Du willst: Die Gerichte als Repräsentanten unseres Rechtsstaats geben seine Werte ein Stück weit auf, wenn die Schuld nicht mehr am objektiven Maßstab unserer Verfassung gemessen wird, sondern in Relation zu den Vorstellungen der ultra-patriarchalischen/radikal-muslimischen Täter. Zur Schuld gehören mindestens seit 1949 (wohl auch schon früher, vielleicht sogar bei den Römern, ich kenne mich nicht so gut aus) objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale. Es werden keine Werte aufgegeben. Auch der deutsche Hauptschüler wird gegebenenfalls milder bestraft als der Abiturient, wenn eben die entsprechenden Umstände im Einzelfall gegeben sind. (Im Übrigen kann - sofern noch Gefahr von ihm ausgeht - auch der "freigesprochene Ehrenmörder" in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden.) Wenn hier einige eine grundlegende Strafrechtsreform wollen - in Ordnung, wir können uns ein durchdachtes Konzept überlegen, ich habe auch einige Punkte, die mir nicht so gefallen - aber eine wie auch immer geartete Verweichlichung der Werte kann ich nicht sehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Dezember 2, 2015 ... aber so sind die Gepflogenheiten in der BRD schon seit vielen Jahren. Nicht der Fraktionszwang, der mir nicht unbekannt ist, ist das Kriterium. Zitat: So einen Wutanfall wie von Herrn Kauder habe ich in meiner gesamten politischen Laufbahn noch nicht erlebt, weder in dieser Lautstärke noch in dieser Tonalität. Herr Kauder und auch unser 1. Parlamentarischer Geschäftsführer Grosse-Brömer versuchen ganz offenbar mich einzuschüchtern. Sondern die "Nervosität" in dieser Angelegenheit, obwohl doch der Bevölkerung ein ganz anderes Bild vermittelt wird und diese die doch angeblich mit überwältigender Mehrheit dafür ist. Gruß €-man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cktest Dezember 2, 2015 · bearbeitet Dezember 2, 2015 von cktest Nicht der Fraktionszwang, der mir nicht unbekannt ist, ist das Kriterium. Zitat: So einen Wutanfall wie von Herrn Kauder habe ich in meiner gesamten politischen Laufbahn noch nicht erlebt, weder in dieser Lautstärke noch in dieser Tonalität. Herr Kauder und auch unser 1. Parlamentarischer Geschäftsführer Grosse-Brömer versuchen ganz offenbar mich einzuschüchtern. Ähnliches haben andere Parlamentarier auch in anderen Fraktionen bei anderen Entscheidungen ebenso berichtet. Ich glaube nicht, dass es hier darum geht, der Bevölkerung etwas vorzuspiegeln - der geht sowieso am A*** vorbei, was im Bundestag passiert. Das Buch "Das hohe Haus" von Roger Willemsen bestätigte zumindest für mich alle Vorurteile, die ich gegenüber dem deutschen Parlament hatte (und habe). Ich finde es aber interessant, dass wieder ein Politiker der Partei mit dem "C" im Namen vergisst, wofür das "C" eigentlich steht (Tipp: es ist nicht "conservativ"). Das ist in der Flüchtlingsproblematik ein wiederkehrendes Thema und hat zumindest in Bayern auch schon zu deutlichen Friktionen mit dem beiden großen christlichen Kirchen geführt. Liebe CDUler und CSUler, wenn ihr mit dem Begriff "christlich" nichts anfangen könnt, dann geht doch einfach zur AfD oder macht Eure eigene Partei auf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag