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Sthenelos

Völkerwanderung

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€-man

Es ist der letzte Satz in diesem kleinen Video, der mich unangenehm berührt. Diese möglichen Abstempelungen - nicht selten ausgehend von der "Luschengeneration", die als größtes Lebens-Negativereignis den Tod von Eisbär Knut zu ertragen hatte und evt. an den traumatischen Folgen immer noch herumkaut - sind schlichtweg unter aller Kanone.

 

Gruß

€-man

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WOVA1

 

Die neuen Polizisten im unteren Dienst sollte man am besten auch gleich aus den Zuwanderern rekrutieren, damit deren Milieus polizeilich effektiv überwacht werden können. Zugleich würden dann auch diejenigen, die als Polizisten eingestellt werden, durch ihre aus- und Fortbildung an unserer gesellschaftlichen Werte herangeführt und würden Steuern zahlen.

 

In Südafrika gab es zu Apartheitszeiten mal so was wie eine schwarze Hilfspolizei. Die durften in den Townships den Kopf hinhalten, aber natürlich keinen Weißen verhaften (oder auch nur den Zündschlüssel wegnehmen, wenn der besoffen fahren wollte).

 

Falls Dir nicht gerade so etwas vorschwebt.

 

Tatsächlich steht sich gerade bei der Polizei der deutsche Rechtsstaat oft selbst im Weg.

Polizisten sind Beamte - Beamte müssen aber die deutsche (oder eine EU-) Staatsbürgerschaft haben.

Ausnahmen davon kann nur der jeweilige Innenminister erlassen - 'bei dringendem Bedarf'.

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DarkBasti

Polizisten sind Beamte - Beamte müssen aber die deutsche (oder eine EU-) Staatsbürgerschaft haben.

Ausnahmen davon kann nur der jeweilige Innenminister erlassen - 'bei dringendem Bedarf'.

Warum auch nicht jeden Menschen ohne (EU-) Staatsbürgerschaft bewaffnen und mit größtmöglichen Befugnissen ausstatten.

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checker-finance

In Südafrika gab es zu Apartheitszeiten mal so was wie eine schwarze Hilfspolizei. Die durften in den Townships den Kopf hinhalten, aber natürlich keinen Weißen verhaften (oder auch nur den Zündschlüssel wegnehmen, wenn der besoffen fahren wollte).

 

Falls Dir nicht gerade so etwas vorschwebt.

 

Tatsächlich steht sich gerade bei der Polizei der deutsche Rechtsstaat oft selbst im Weg.

Polizisten sind Beamte - Beamte müssen aber die deutsche (oder eine EU-) Staatsbürgerschaft haben.

Ausnahmen davon kann nur der jeweilige Innenminister erlassen - 'bei dringendem Bedarf'.

 

Klar, das Apartheitsregime! Und in den KZ's gab es Kapos!

 

Das Problem ist doch, dass ein deutscher Polizist in der Regel nur brüchig arabisch/eritreisch/albanisch versteht und von diesem Klientel auch nicht ernst genommen wird. Schon deswegen führt gar kein Weg daran vorbei, dass der Polizeiapparat schleunigst um Polizisten mit denselben Migrationshintergründen wie wesentlichen Zuwanderergruppen ausgebaut werden müßte.

 

Es gibt ja auch angestellte Lehrer. Da muß dann eben mal zur Disposition gestellt werden, dass Polizisten verbeamtet sein müssen.

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€-man

Das Problem ist doch, dass ein deutscher Polizist in der Regel nur brüchig arabisch/eritreisch/albanisch versteht und von diesem Klientel auch nicht ernst genommen wird. Schon deswegen führt gar kein Weg daran vorbei, dass der Polizeiapparat schleunigst um Polizisten mit denselben Migrationshintergründen wie wesentlichen Zuwanderergruppen ausgebaut werden müßte.

 

Es gibt ja auch angestellte Lehrer. Da muß dann eben mal zur Disposition gestellt werden, dass Polizisten verbeamtet sein müssen.

 

Vorteile erkannten die Amerikaner schon vor 150 Jahren. Die Rede ist vom Stamm der Crow.

 

 

Bündnis mit den Amerikanern und Dienst als Scouts

Von allen Seiten bedrängt suchten die Absarokee vermehrt die Gunst der Weißen, die sich mit den meisten benachbarten Stämmen im Krieg befanden. Die Absarokee hofften so, einer unvermeidlichen Niederlage zu entgehen und in Frieden mit den Weißen leben zu können. Bald erregten die guten Pferde, Waffen und weiteren Güter, die sie sich von den Weißen erhandelt hatten, den Neid der feindlichen Stämme, und ihre Nähe zu den Weißen brachte ihnen den Hass Vieler ein. Ihre Unterstützung für die weißen Siedler ging so weit, dass der Gouverneur von Montana die Bundesregierung um Bewaffnung des Stammes mit Feuerwaffen bat, da sie ein größeres Abschreckungspotenzial als alle im Territorium befindlichen Forts der Armee hatten.

 

(Quelle: Wikipedia)

 

 

 

 

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Schildkröte

@ checker-finance:

Inzwischen lebe ich ja in Köln. Zuvor hatte ich jedoch in Düsseldorf gewohnt. Da wurde das Ordnungsamt personaltechnisch um sog. "schwarze Sheriffs" aufgestockt. Diese haben zum Teil Aufgaben der Polizei wahrgenommen. Zum einen können so "Auftragsspitzen" der Polizei abgefedert werden und diese Ordnungshüter sind auch kostentechnisch günstiger als Polizeivollzugsbeamte. Zum anderen stößt solche Personalpolitik (nicht nur) auf verfassungsrechtliche Kritik. Ich persönlich würde es begrüßen, mehr Polizisten mit Migrationshintergrund und entsprechenden Sprachkenntnissen zu rekrutieren. Des Weiteren hätte ich selbst kein Problem damit, bei Bedarf ebenfalls die Bundeswehr zur Gefahrenabwehr im Inneren einzusetzen, nicht bloß bei Naturkatastrophen. Dass dies verfassungsrechtlich nicht bzw. lediglich schwer möglich ist, liegt an den negativen Erfahrungen in der Weimarer Republik.

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Aktiencrash

 

 

Aha! Aber genau das passiert nicht. Die Klaukinder in Berlin dürfen weiter ihre Raubüberfälle und Diebstähle begehen, denn es fehlt offensichtlich an genug Polizei und Überwachungsdruck, damit aus den Ermittlungen auch mal zügig Verurteilungen werden. Was aber noch viel mehr fehlt, ist ein Konzept, was man mit solchen Verurteilten macht. Für einen deutschen Bürger und Steuerzahler mit Arbeitplatz kann schon ein Fahrverbot wegen ein paar Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Autobahn existenzgefährdend werden und eine Haftstrafe wegen Raubes zöge mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit den Verlust des Arbeitsplatzes nach sich. Für jugendlichen Intensivstraftäter ist das Gefängnis wie eine Schule des Verbrechens.

Das Problem ist nicht das es zu wenig Polizei gibt, das Problem ist wohl eher, dass wenn die "Importierten" Jugendlichen erwischt werden sie keine Konsequenzen tragen.

Man kann kein Jugendlichen ins Gefängnis stecken bei dem man nicht den Namen, Anschrift und alter kennt. Also sprechen die Richter die Jugendliche frei, bzw es wird die Anzeige nicht weiterverfolgt.

 

Was ist das für eine Pauschalierung ?

..... wenn die "Importierten" Jugendlichen erwischt werden sie keine Konsequenzen tragen.

Seit wann macht das dt. Gesetz einen Unterschied zwischen dt. und ausländischen Jugendlichen ?

Sieh mal in den Jugenknast, sitzen da nur deutsche ? Da passt wohl etwas nicht an deiner Aussage.

 

Man kann kein Jugendlichen ins Gefängnis stecken bei dem man nicht den Namen, Anschrift und alter kennt

Den größten Müll den ich je gehört habe ! Schau dir mal an wie man mit ausländischen Menschen umgeht, die behaupten sie sind jünger als 18 Jahre alt.

Die durchlaufen die medizinische Altersfestsetzung und in der Regel werden sie älter als 18 Jahre eingestuft. Den Richter interessiert nicht wo du wohnst, oder wie du heißt,

sondern ob du das min. 14 Jahre alt bist (Strafmündigkeit).

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Aktiencrash

 

3. Einfluss auf die Immobilienpreise in Deutschland? Kommt es zu amerikanischen Verhältnissen ala Detroit?

 

5. Will und kann ich weiter in so einem Staat leben, wenn nein: Alternativen? Wann dann gehen?

 

6. Will ich weiter für so einen Staat Steuern zahlen, mit dessen Idealen und Zielen ich mich nicht mehr identifizieren kann? Wenn nein: Alternativen?

 

7. Was würdet Ihr an deren Stelle machen, wenn es daheim absolut keine Zukunftsperspektiven gibt?

Hab mir mal ein paar Punkte rausgepickt.

Zu den Immobilien-preisen sehen wir bereits Auswirkungen. Die Preise steigen massiv in den Großen Städten und die kleinen Städte und Dörfer werden kleiner. Ob es so massiv wie in Amerika wird weiß ich nicht, denn der Staat versucht oder sollte versuchen da einzugreifen. Mal Beispiel Grunderwerbssteuer kann man höher oder niedrig halten. Wobei es schon Blödsinn ist, diese Steuer in Berlin niedriger oder gleich zu halten als in Brandenburg.

 

Vorweg.

Ich finde es ganz gut das die Immobilienpreise steigen, da ich hier seit Jahren aktiv investiere und bauen lasse.

 

Auch hier gilt:

Das Prinzip von Angebot und Nachfrage ist relativ einfach, es werden nur Güter und Dienstleistungen bereitgestellt, wenn auch jemand bereit ist, diese zu kaufen.

 

Der Bürger wird sich in 10 Jahren dafür bedanken, das die Bundeskanzlerin den Flüchtlingen massiv Zugang nach Deutschland gewährt hat.

Denn je höher die Nachfrage am dt. Wohnungsmarkt wird, desto eher sind die Investoren bereit, ihr Geld im Immobilienneubau zu investieren.

Schade ist nur, dass wir diese Nachfrage durch Flüchtlinge ankurbenl müssen. Gut ist aber auch, dass durch den Wohnungsneubau viele neue Arbeitsplätze entstehen werden.

 

Der Großteil der Flüchtlinge wird in einigen Jahren wieder freiwillig auswandern, wenn ihm bewußt wird das er ohne Qualifizierung (sprachlich / beruflich) keine Chance hier hat.

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Aktiencrash

 

Da fällt mir insbesondere der Sprachtest ein, den die Frau im Ausland bestehen muß, bevor sie zu ihrem Ehemann nach Deutschland darf.

Viele packen das nicht und da gibt es dann keinerlei Ausnahmen.

Aber jetzt plötzlich ist die Ausnahme Programm.

Einem Bekannten sagte der Beamte, ja wir wollen sie doch schützen.

Die Frage ist nur vor wem man sich hier schützen muß, sicher nicht vor seiner eigenen Frau, schützen muß man sich heute vor dem deutschen Staat.

 

 

Schwachsinn !!!

 

Lediglich Einbürgerungswillige müsse seit 2008 einen Sprachtest ablegen, um ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen.

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LagarMat
· bearbeitet von LagarMat
..... wenn die "Importierten" Jugendlichen erwischt werden sie keine Konsequenzen tragen.

Seit wann macht das dt. Gesetz einen Unterschied zwischen dt. und ausländischen Jugendlichen ?

Sieh mal in den Jugenknast, sitzen da nur deutsche ? Da passt wohl etwas nicht an deiner Aussage.

Zunächst mal würde ich begrüßen, Du lägest einen weniger herablassenden Ton an den Tag.

An Deinen Aussagen sind Dinge, die ich persönlich nicht ansatzweise teile, dennoch respektiere ich Deine Meinung.

Unter Deinem Benutzernamen steht in grünen Lettern "Ehrenmitglied". Dieser Titel ist nicht nur Auszeichnung, sondern auch Verpflichtung. Ich schlage vor, Du fängst an, dem Rechnung zu tragen.

 

 

 

Ansonsten lege ich Dir besonders zum Zitierten die Lektüre von Andreas Müller (der Jugendrichter, der in Bernau Rechtsextreme zum Döneressen verdonnert hat) und Kirsten Heisig ans Herz.

Das deutsche Gesetz macht erstmal keinen Unterschied. Das ist aber ziemlich wurscht, wenn es dafür die deutsche Rechtsprechung in Person ihrer Richter sehr wohl macht.

Das sagen bzw. sagten (Kirsten Heisig beging vor wenigen Jahren Selbstmord) zumindest diese beiden extrem (vielleicht zu) engagierten Jugendrichter.

 

Dass man Gesetze streng und lasch auslegen kann, hast Du bestimmt schonmal gehört. Und das lasche Auslegen wird anscheindend bei Jugendkriminaltität ganz massiv unter Berücksichtigung eines Migrationshintergrundes gemacht.

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LagarMat
· bearbeitet von LagarMat
"Da liegt die Bundeskanzlerin falsch"

Angela Merkel hat gesagt, 3000 Kilometer deutscher Grenzen könne man nicht schützen. Und sie lehnt Obergrenzen für das Asylrecht ab. Bei beidem irrt sie, meint Staatsrechtler Rupert Scholz im Interview.

 

http://www.tagesspiegel.de/politik/staatsrechtler-rupert-scholz-da-liegt-die-bundeskanzlerin-falsch/12450400.html

 

Mit dabei auch diese wirklich bezeichnende und für den Tagesspiegel sehr peinliche Frage.

Gut, dass der Herr Scholz recht deutlich geantwortet hat.

Nun gehört der Artikel 16 Asylrecht zu den ersten 20 Grundgesetzartikeln, die unter dem so genannten Ewigkeitsvorbehalt stehen, das heißt, sie können nicht aufgehoben werden. Wie ist das mit Ihrer These zu vereinbaren?

Der Artikel 79, Absatz 3, die so genannte Ewigkeitsgarantie, gilt, wenn Sie genau lesen, für die Grundsätze in Artikel 1 und 20, nicht 1 bis 20. Das heißt, der Artikel 16a fällt nicht darunter, das hat das Bundesverfassungsgericht auch ausdrücklich so entschieden. Das Asylrecht kann auch abgeschafft werden.

 

Scholz ist ein sehr renommierter Jurist und der Tagesspiegel schickt so einen Dummkopf da hin.

edit: Mir ist gerade aufgefallen, dass der Herr, der das Interview mit Herrn Scholz führte, allen Ernstes leitender Redakteur beim Tagesspiegel ist. Das macht so manchen vorher nicht nachvollziehbaren Artikel nachvollziehbar.

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bond007
· bearbeitet von bond007

Da fällt mir insbesondere der Sprachtest ein, den die Frau im Ausland bestehen muß, bevor sie zu ihrem Ehemann nach Deutschland darf.

Viele packen das nicht und da gibt es dann keinerlei Ausnahmen.

Aber jetzt plötzlich ist die Ausnahme Programm.

Einem Bekannten sagte der Beamte, ja wir wollen sie doch schützen.

Die Frage ist nur vor wem man sich hier schützen muß, sicher nicht vor seiner eigenen Frau, schützen muß man sich heute vor dem deutschen Staat.

 

 

Schwachsinn !!!

 

Lediglich Einbürgerungswillige müsse seit 2008 einen Sprachtest ablegen, um ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen.

 

Etwas mehr Expertise als Kraftausdrücke wären wünschenswert. michaelschmidt meint sicher die Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug. Es trifft Deutsche die ihre Nicht-EU Ehefrau dauerhaft nach Deutschland holen wollen (bei Ehen unter EU Bürgern gibt es kaum Probleme - höchstens mit Papieren die die deutschen Behörden gerne immer auf Kosten Ihrer Bürger übersetzt haben wollen).

Das ist umständlich, langwierig und teuer. Während die Flüchtlinge mittlerweile einfach über die Grenze laufen reist die Ehefrau mit dem Flugzeug. Da wird genau geprüft ob ein Visum zum Familiennachzug vorliegt.

Mindestvoraussetzung was die Sprache angeht ist das Niveau A1. Ohne A1 Zertifikat kein Familiennachzug. Innerhalb von 2J nach Zuzug muss Sprach - und Integrationskurs besucht werden, Niederlassungserlaubnis gibt es nur mit Sprachniveau B1 frühestens nach 3J, das gilt ebenso für die Einbürgerung. Ist der/die Einbürgerungswillige nicht mit einem/einer Deutschen verheiratet dauert es 7-8 Jahre bis die Einbürgerung beantragt werden kann. Ohne B1 gibt es in der Regel nur eine Verlängerung des Aufenthaltsstatus. Verlängert wird 1-3 Jahre aber immer nur maximal 6 Monate bis vor Ablauf des Nicht deutschen Reisepasses der Ehefrau. Der Trend geht dahin das Sprachniveau noch einmal anzuheben bevor eine Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung möglich ist.

Die Sprachkenntnisse sind jedoch nur ein Teil der Voraussetzungen damit die Nicht-EU Ehefrau bei ihrem deutschen Ehemann in Deutschland bleiben kann.

Es gibt allerdings Ausnahmen: Heiratet der Deutsche eine Japanerin oder eine US-Amerikanerin muss diese kein Sprachtest absolvieren. Sonderregelungen gibt es auch - wen mag es wundern - bzgl. des Familiennachzugs aus der Türkei.

Immerhin muss man konstatieren dass Deutschland eine Idee hat was Integration bedeutet. Es werden Sprachkurse angeboten und die Ehefrau darf arbeiten. Andere Länder haben nicht mal eine Idee was Integration bedeutet, dort muss nur immer ein Visum verlängert werden. So etwas wie eine Niederlassungserlaubnis gibt es nicht. Der "reiche" Ausländer soll nur Gast bleiben und immer schön zahlen, selbst wenn er eine Einheimische geehelicht hat. Eine Einbürgerung kommt für die meisten Deutschen dort nicht in Frage - würden sie doch ihre Rentenansprüche verlieren und in Zukunft ein Visum benötigen um nach Deutschland zu fliegen. Ein Arbeitsvisum bekommen nur ausländische Experten/Expats aber keine zuzugwilligen Ehemänner.

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Gast231208

Seit wann macht das dt. Gesetz einen Unterschied zwischen dt. und ausländischen Jugendlichen ?

Sieh mal in den Jugenknast, sitzen da nur deutsche ? Da passt wohl etwas nicht an deiner Aussage.

Zunächst mal würde ich begrüßen, Du lägest einen weniger herablassenden Ton an den Tag.

An Deinen Aussagen sind Dinge, die ich persönlich nicht ansatzweise teile, dennoch respektiere ich Deine Meinung.

Unter Deinem Benutzernamen steht in grünen Lettern "Ehrenmitglied". Dieser Titel ist nicht nur Auszeichnung, sondern auch Verpflichtung. Ich schlage vor, Du fängst an, dem Rechnung zu tragen.

.

 

 

"Da liegt die Bundeskanzlerin falsch"

Angela Merkel hat gesagt, 3000 Kilometer deutscher Grenzen könne man nicht schützen. Und sie lehnt Obergrenzen für das Asylrecht ab. Bei beidem irrt sie, meint Staatsrechtler Rupert Scholz im Interview.

 

http://www.tagesspie...h/12450400.html

 

Mit dabei auch diese wirklich bezeichnende und für den Tagesspiegel sehr peinliche Frage.

Gut, dass der Herr Scholz recht deutlich geantwortet hat.

Nun gehört der Artikel 16 Asylrecht zu den ersten 20 Grundgesetzartikeln, die unter dem so genannten Ewigkeitsvorbehalt stehen, das heißt, sie können nicht aufgehoben werden. Wie ist das mit Ihrer These zu vereinbaren?

Der Artikel 79, Absatz 3, die so genannte Ewigkeitsgarantie, gilt, wenn Sie genau lesen, für die Grundsätze in Artikel 1 und 20, nicht 1 bis 20. Das heißt, der Artikel 16a fällt nicht darunter, das hat das Bundesverfassungsgericht auch ausdrücklich so entschieden. Das Asylrecht kann auch abgeschafft werden.

 

Scholz ist ein sehr renommierter Jurist und der Tagesspiegel schickt so einen Dummkopf da hin.

edit: Mir ist gerade aufgefallen, dass der Herr, der das Interview mit Herrn Scholz führte, allen Ernstes leitender Redakteur beim Tagesspiegel ist. Das macht so manchen vorher nicht nachvollziehbaren Artikel nachvollziehbar.

 

1. Ich finde nicht, dass Aktiencrash einen herablassenden Ton benutzt. Als "Ehrenmitglied" soll/muss man manchmal klar Stellung beziehen, wenn die Dinge beginnen (wenn auch im OT) aus dem Ruder laufen. Oder aber einfach schweigen und warten bis sich ein Thema von selbst erledigt.

 

2. Zu dem unveräusserlichen Verfassungskern:

 

http://www.gesetze-i.../gg/art_79.html

 

Art 79 (3) bezieht sich auf Art 1 und Art 20: Eine Änderung des GG, durch die ... die in Artikel 1 und 20 GG nedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

 

Aber was steht im Art 1 (3)?

 

http://www.gesetze-i...e/gg/art_1.html

 

"Die Nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."

 

Damit und durch den Verweis auf die Menschenrechte dürften die Grundrechte (also 1 bis 20 GG) universell geschützt sein. Vorschlag: wir ändern einfach mal Art 3 (2) GG :lol:

 

http://www.gesetze-i...e/gg/art_3.html

 

--> Wer das Grundrecht politisch verfolgten Asyl zu geben abschaffen will ( oder andere Grundrechte), will einen anderen Staat der sich nicht mehr auf die freiheitlich demokratische Grundordnung berufen kann.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Es ist der letzte Satz in diesem kleinen Video, der mich unangenehm berührt. Diese möglichen Abstempelungen - nicht selten ausgehend von der "Luschengeneration", die als größtes Lebens-Negativereignis den Tod von Eisbär Knut zu ertragen hatte und evt. an den traumatischen Folgen immer noch herumkaut - sind schlichtweg unter aller Kanone.

 

Gruß

€-man

Ja,auch ich bin mir sicher,dass kein Angehöriger der "Luschengeneration" (gibt es da eine offiziell gültige Zuordnung zur Altersklasse?U 30?U 25?U Ausbildung?) jemals den Tod eines nahen Verwandten und/oder guten Freundes zu verkraften hatte.Gibt es eigentlich ein altersgerechtes Gegenstück zur Generation Lusche?Generation Anmaßend?Generation grenzdebil?

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Matthew Pryor

FAQ für besorgte Bürger

 

Warum gibt es diese FAQ?

Es gibt genug Menschen, die nicht wirklich rechts sind, aber einfach in einem Umfeld von Menschen leben, die etwas gegen Fakten, Bildung, Politik und Ausländer haben. Diese Leute könne ihre Freunde vieles nicht fragen. Und wen sollen sie sonst fragen? Also sammele ich hier jede noch so simple Frage und versuche sie zu beantworten. Die Idee stammt aber nicht von mir, sondern von Frank und Fefe.

 

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€-man

Gibt es eigentlich ein altersgerechtes Gegenstück zur Generation Lusche?Generation Anmaßend?Generation grenzdebil?

 

Gibt es sicherlich. Du hast allerdings die Kategorie der sich etwas konkreter ausdrückenden Lebenserfahreneren - noch ohne geistige Beeinträchtigung - vergessen.

Ich schreibe hier nur von meinen gans persönlichen Gesprächserfahrungen. Dabei trat und tritt bei jüngeren Pendants sowohl das Verweichlichte als auch die schnell gezückte Nazikeule öfter zutage, als bei der älteren Generation.

 

Da ich um Deine Liebhaberei - dem Spalten eines Haares, um aus den zwei Hälften jeweils die Filets herauszuschneiden - weiß, schiebe ich deshalb nach: Alles meine subjektive Meinung.

 

Gruß

€-man

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checker-finance

FAQ für besorgte Bürger

 

Warum gibt es diese FAQ?

Es gibt genug Menschen, die nicht wirklich rechts sind, aber einfach in einem Umfeld von Menschen leben, die etwas gegen Fakten, Bildung, Politik und Ausländer haben. Diese Leute könne ihre Freunde vieles nicht fragen. Und wen sollen sie sonst fragen? Also sammele ich hier jede noch so simple Frage und versuche sie zu beantworten. Die Idee stammt aber nicht von mir, sondern von Frank und Fefe.

 

Als Satire ganz nett, aber ohne Anspruch ernst genommen zu werden...

 

Ich kenne bspw. niemanden, der etwas gegen Fakten, Bildung, Politik als solche und Ausländer hat. Ich kenne aber sehr viele, die etwas gegen die Politik der aktuellen Regierungen haben und die etwas gegen unkontrollierte Zuwanderung von schwer in Gesellschaft und Arbeitsmarkt integrierbaren Ausländern haben, weil das sie zu Recht befürchten, dass das die Steuerzahler sehr viele Milliarden mehr kosten wird.

 

Studenten, HartzIV-ler und andere nicht-Steuerzahler müssen sich in der Tat nicht um Steuererhöhungen kümmern und Kinderlose müssen sich auch keine Gedanken um Verschiebung finanzieller Lasten in die Zukunft machen.

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Matthew Pryor

Mahlzeit,

 

gibt es eigentlich schon Informationen über die Beitragskostenentwicklung der GKV im nächsten Jahr?

 

Grüße Kobil-Caan

Auch wenn du dich Im Faden geirrt haben dürftest,der Schätzerkreis des Bundesversicherungsamtes prognostiziert für 2016 einen Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrages von 0,2% auf dann 1,1%.

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Hellerhof
· bearbeitet von Hellerhof

 

 

http://www.tagesspie...h/12450400.html

 

Mit dabei auch diese wirklich bezeichnende und für den Tagesspiegel sehr peinliche Frage.

Gut, dass der Herr Scholz recht deutlich geantwortet hat.

 

 

Scholz ist ein sehr renommierter Jurist und der Tagesspiegel schickt so einen Dummkopf da hin.

edit: Mir ist gerade aufgefallen, dass der Herr, der das Interview mit Herrn Scholz führte, allen Ernstes leitender Redakteur beim Tagesspiegel ist. Das macht so manchen vorher nicht nachvollziehbaren Artikel nachvollziehbar.

2. Zu dem unveräusserlichen Verfassungskern:

 

http://www.gesetze-i.../gg/art_79.html

 

Art 79 (3) bezieht sich auf Art 1 und Art 20: Eine Änderung des GG, durch die ... die in Artikel 1 und 20 GG nedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

 

Aber was steht im Art 1 (3)?

 

http://www.gesetze-i...e/gg/art_1.html

 

"Die Nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."

 

Damit und durch den Verweis auf die Menschenrechte dürften die Grundrechte (also 1 bis 20 GG) universell geschützt sein. Vorschlag: wir ändern einfach mal Art 3 (2) GG :lol:

 

http://www.gesetze-i...e/gg/art_3.html

 

--> Wer das Grundrecht politisch verfolgten Asyl zu geben abschaffen will ( oder andere Grundrechte), will einen anderen Staat der sich nicht mehr auf die freiheitlich demokratische Grundordnung berufen kann.

 

Lieber Pillendreher,

 

was du hier schreibst stimmt schlichtweg nicht. Art. 79 III entspricht sachlich der Wesensgehaltgerantie des Art. 19 II, mehr nicht. Die einzelnen Grundrechte werden durch die sog. 'Ewigkeitsgarantie' des Artikels 79 III GG nicht erfasst. Gerne kannst du dies in jedem Lehrbuch zum Staatsorganisationsrecht nachlesen. Das BVerfG verbietet zwar "eine prinzipielle Preisgabe der dort genannten Grundsätze", rettet aber deine Idee auch nicht. Das politische Asyl, das wahrscheinlich den Wesensgehalt des Art. 16a GG ausmacht, wird doch Bürgerkriegsflüchtlingen (auch Syrern) nicht zugestanden, sie haben darauf keinen Anspruch. Kriegsflüchtlinge erhalten subsidiären Schutz und Syrer derzeit zu über 80% den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Das sind zwei völlig andere Themen und diese unterliegen eben nicht dem Schutz des Artikel 79 III GG. Politisches Asyl erhalten seit Jahren 1-2% der Antragsteller.

 

EDIT: Ich habe die von Herrn Scholz angesprochene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gefunden:

„Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht zur Bestimmung des Begriffs der politisch Verfolgten in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. ausgeführt, dem Asylrecht liege die von der Achtung der Unverletzlichkeit der Menschenwürde bestimmte Überzeugung zugrunde, kein Staat habe das Recht, Leib, Leben oder persönliche Freiheit aus Gründen zu gefährden oder zu verletzten, die alleine in der politischen Überzeugung lägen…. Daraus läßt sich indes nicht der Schluß ziehen, daß das Asylgrundrecht zum Gewährleistungsinhalt von Art.1 Abs. 1 GG gehört.“
Und weiter:
„Ist mithin der verfassungsändernde Gesetzgeber nicht gehindert, das Asylrecht als solches aufzuheben, ergibt sich ohne weiteres, daß die Regelung des Art. 16a GG… sich innerhalb der Grenzen einer zulässigen Verfassungsänderung hält.“
BVerfGE 94, 49, 104

 

Matthews `Bildungsseite` hätte das so ausgedrückt: "Es ist komplizierter".

 

In diesem Sinne könnte man Art 3 II Satz 2 streichen, das sollte gehen. Der Wesensgehalt schiene dadurch nicht betroffen, dein Ablenkungsmanöver geht also ins Leere.

 

Sorry, hab ein bisschen viel rumeditiert, um an der Formulierung zu arbeiten. Jetzt ist aber Schluss.

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Aktiencrash

 

Seit wann macht das dt. Gesetz einen Unterschied zwischen dt. und ausländischen Jugendlichen ?

Sieh mal in den Jugenknast, sitzen da nur deutsche ? Da passt wohl etwas nicht an deiner Aussage.

Zunächst mal würde ich begrüßen, Du lägest einen weniger herablassenden Ton an den Tag.

An Deinen Aussagen sind Dinge, die ich persönlich nicht ansatzweise teile, dennoch respektiere ich Deine Meinung.

Unter Deinem Benutzernamen steht in grünen Lettern "Ehrenmitglied". Dieser Titel ist nicht nur Auszeichnung, sondern auch Verpflichtung. Ich schlage vor, Du fängst an, dem Rechnung zu tragen.

 

 

 

Ansonsten lege ich Dir besonders zum Zitierten die Lektüre von Andreas Müller (der Jugendrichter, der in Bernau Rechtsextreme zum Döneressen verdonnert hat) und Kirsten Heisig ans Herz.

Das deutsche Gesetz macht erstmal keinen Unterschied. Das ist aber ziemlich wurscht, wenn es dafür die deutsche Rechtsprechung in Person ihrer Richter sehr wohl macht.

Das sagen bzw. sagten (Kirsten Heisig beging vor wenigen Jahren Selbstmord) zumindest diese beiden extrem (vielleicht zu) engagierten Jugendrichter.

 

Dass man Gesetze streng und lasch auslegen kann, hast Du bestimmt schonmal gehört. Und das lasche Auslegen wird anscheindend bei Jugendkriminaltität ganz massiv unter Berücksichtigung eines Migrationshintergrundes gemacht.

 

Du findest es also herablassend.

 

Ich finde das man rechten Gedankengut entgegentreten sollte. Besonders, wenn nur geistige Brandstiftung in Form von...

..... wenn die "Importierten" Jugendlichen erwischt werden sie keine Konsequenzen tragen.

....dabei rauskommt. Das grenzt schon an "Anstiftung zur Volksverdummung" !

 

Hier wird eine Behauptung aufgestellt die anderen suggerieren soll, das alle ausländischen jugendlichen die strafmündig sind in Deutschland straffrei ausgehen, wenn sie eine Straftat begangen haben.

Wäre ich noch Admin, solche Mitglieder wären sofort gesperrt worden ! Soviel zu meinen Verpflichtungen.

 

Beschäftige dich erst einmal damit, was deutsche Jugendrichter überhaupt dürfen, bevor du deren Arbeit beurteilst.

Das lesen reiserischer Literatur zeigt einmal mehr wie begrenzt dein Horizont sein muss, wenn es nur um das Thema dt. Strafrecht geht.

Ich denke das man den Richtern die Entscheidung überlassen sollte, wenn es um die Einschätzung der geistigen Reife von Jugendlichen und deren Strafmaß geht

Hätte der Mob die Entscheidungsgewalt, dann würde heute wieder die Lynchjustiz angewandt. Lynchen bezeichnet man seither die Bestrafung (insbesondere mit dem Tod) ohne richterliches Urteil meist durch eine (unter Umständen von einem Agitator aufgebrachte) Volksmenge (Mob). Die ersten Ansätze sind bereits erkennbar in unserem Land !

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€-man

Wäre ich noch Admin, solche Mitglieder wären sofort gesperrt worden ! Soviel zu meinen Verpflichtungen.

 

AC, was bringt bloß Dein Blut so in Wallung? Ein verbales Henkerplakat mit Rechtschreibfehlern hat der Angedrohte nun auch wieder nicht gezeigt.

 

Gruß

€-man

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Aktiencrash

 

 

 

Schwachsinn !!!

 

Lediglich Einbürgerungswillige müsse seit 2008 einen Sprachtest ablegen, um ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen.

 

Etwas mehr Expertise als Kraftausdrücke wären wünschenswert. michaelschmidt meint sicher die Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug. Es trifft Deutsche die ihre Nicht-EU Ehefrau dauerhaft nach Deutschland holen wollen (bei Ehen unter EU Bürgern gibt es kaum Probleme - höchstens mit Papieren die die deutschen Behörden gerne immer auf Kosten Ihrer Bürger übersetzt haben wollen).

Das ist umständlich, langwierig und teuer. Während die Flüchtlinge mittlerweile einfach über die Grenze laufen reist die Ehefrau mit dem Flugzeug. Da wird genau geprüft ob ein Visum zum Familiennachzug vorliegt.

Mindestvoraussetzung was die Sprache angeht ist das Niveau A1. Ohne A1 Zertifikat kein Familiennachzug. Innerhalb von 2J nach Zuzug muss Sprach - und Integrationskurs besucht werden, Niederlassungserlaubnis gibt es nur mit Sprachniveau B1 frühestens nach 3J, das gilt ebenso für die Einbürgerung. Ist der/die Einbürgerungswillige nicht mit einem/einer Deutschen verheiratet dauert es 7-8 Jahre bis die Einbürgerung beantragt werden kann. Ohne B1 gibt es in der Regel nur eine Verlängerung des Aufenthaltsstatus. Verlängert wird 1-3 Jahre aber immer nur maximal 6 Monate bis vor Ablauf des Nicht deutschen Reisepasses der Ehefrau. Der Trend geht dahin das Sprachniveau noch einmal anzuheben bevor eine Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung möglich ist.

Die Sprachkenntnisse sind jedoch nur ein Teil der Voraussetzungen damit die Nicht-EU Ehefrau bei ihrem deutschen Ehemann in Deutschland bleiben kann.

Es gibt allerdings Ausnahmen: Heiratet der Deutsche eine Japanerin oder eine US-Amerikanerin muss diese kein Sprachtest absolvieren. Sonderregelungen gibt es auch - wen mag es wundern - bzgl. des Familiennachzugs aus der Türkei.

Immerhin muss man konstatieren dass Deutschland eine Idee hat was Integration bedeutet. Es werden Sprachkurse angeboten und die Ehefrau darf arbeiten. Andere Länder haben nicht mal eine Idee was Integration bedeutet, dort muss nur immer ein Visum verlängert werden. So etwas wie eine Niederlassungserlaubnis gibt es nicht. Der "reiche" Ausländer soll nur Gast bleiben und immer schön zahlen, selbst wenn er eine Einheimische geehelicht hat. Eine Einbürgerung kommt für die meisten Deutschen dort nicht in Frage - würden sie doch ihre Rentenansprüche verlieren und in Zukunft ein Visum benötigen um nach Deutschland zu fliegen. Ein Arbeitsvisum bekommen nur ausländische Experten/Expats aber keine zuzugwilligen Ehemänner.

 

Meine Frau ist Nicht-EU-Bürgerin und musste keinen Sprachtest ablegen. Das gleiche gilt für alle Nicht-EU-Bürger die ich persönlich kenne und das sind ne ganze Menge.

Ach und sie und die anderen sind auch keine Bürger Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands oder der Vereinigten Staaten von Amerika.

 

Weiterhn gilt:

Deutschkenntnisse der Familienangehörigen

Grundsätzlich muss der einreisende Ehegatte sich auf ein-

fache Art in deutscher Sprache verständigen können (§ 30

Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AufenthG). Diese Voraussetzung gilt bei der

Familienzusammenführung zu Flüchtlingen dann nicht,

wenn die Ehe bereits bestand, als der Flüchtling in die Bun-

desrepublik einreiste (§ 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 AufenthG). Da-

bei ist es unerheblich, ob der Antrag auf Familienzusam-

menführung innerhalb von drei Monaten nach der Aner-

kennung gestellt wurde.

 

Weiterhin muss der Ehegatte mit einem gültigen Aufenthaltstitel einreisen (Visa)

Übertritt er die Grenze illegal (als Flüchtling), muß er hier um Asyl ersuchen.

michaelschmidt kann ja mal gern versuchen aus Kostenersparnis, seinen Ehepartner über ein Asylverfahren nach Deutschland zu holen.

Bei einer illegalen Einreise droht lediglich eine Abschiebung, wenn kein Asyl beantragt wird. Er kann es ja mal versuchen.

 

Bei der Familienzusammenführung von Flüchtlingen erhalten beide Ehepartner nur eine Aufenthaltsgestattung.

Ein ausländischer Ehepartner eines dt. Staatsangehörigen erhält im Gegensatz dazu den uneingeschränkten Aufenthaltstitel.

 

Ich weiß auch nicht warum viele etwas an einer Familienzusammenführung von Flüchtlingen auszusetzen haben.

Kein Flüchtling wird seine Familie nachholen, wenn er diese Lebensumstände hier sieht / erlebt, unter den er in Deutschland leben muss.

Es ist kein Zuckerschlecken für die jetzigen Flüchtlinge in Massenunterkünfte oder gar Zelten zu leben, zumal der Winter vor der Tür steht.

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Aktiencrash

Wäre ich noch Admin, solche Mitglieder wären sofort gesperrt worden ! Soviel zu meinen Verpflichtungen.

 

AC, was bringt bloß Dein Blut so in Wallung? Ein verbales Henkerplakat mit Rechtschreibfehlern hat der Angedrohte nun auch wieder nicht gezeigt.

 

Gruß

€-man

 

Das liegt wohl an der Tatsache, das der Staatsanwalt deutsches Recht einhält (Nr. 86. RiStBV Allgemeines )

Die Grundlage einer jeden rechtlichen Überprüfung ist ein tatsächliches Geschehen.

 

Sobald bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ein für die Beteiligten möglicherweise strafbares Geschehen bekannt wird, muss von den Ermittlungsbehörden geprüft werden, ob die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Beteiligten notwendig ist.

 

Es ist also unerheblich, ob Gabriel und Merkel eine Anzeige erstatten.

 

Wohin Volksverhetzung führt, sieht man Tag täglich.

Genau durch diese Plakate lassen sich anderen hinreißen, zünden Gebäude an und gehen mit körperlicher

Gewalt gegen Flüchtlinge vor.

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Schwachzocker

 

Lieber Pillendreher,

 

...Das politische Asyl, das wahrscheinlich den Wesensgehalt des Art. 16a GG ausmacht, wird doch Bürgerkriegsflüchtlingen (auch Syrern) nicht zugestanden, sie haben darauf keinen Anspruch. Kriegsflüchtlinge erhalten subsidiären Schutz und Syrer derzeit zu über 80% den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention....

Naja, dann beachten wir eben die Genfer Flüchtlingskonvention nicht mehr und können weiter mit gutem Gewissen sagen, dass es bei uns ein Asylrecht nach 16a GG gibt. Wird die Sache dadurch besser?

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checker-finance

Ich weiß auch nicht warum viele etwas an einer Familienzusammenführung von Flüchtlingen auszusetzen haben.

Kein Flüchtling wird seine Familie nachholen, wenn er diese Lebensumstände hier sieht / erlebt, unter den er in Deutschland leben muss.

Es ist kein Zuckerschlecken für die jetzigen Flüchtlinge in Massenunterkünfte oder gar Zelten zu leben, zumal der Winter vor der Tür steht.

 

Er muss ja die Lebensumstände in Deutschland nicht ertragen. Wenn ihm die hiesige kostenlose Versorgung in Kombination mit dem Klima nicht genehm sind, kann er sich ja eine südeuropäische Destination aussuchen oder bspw. in der Türkei bleiben.

 

Genau durch diese Plakate lassen sich anderen hinreißen, zünden Gebäude an und gehen mit körperlicher

Gewalt gegen Flüchtlinge vor.

 

Magst Du die behauptete Kausalität belegen? Hast Du die Täter befragt?

 

Bisher scheint mir Gewalt seitens muslimischer Flüchtlinge gegenüber christlichen Flüchtlingen das größere Problem zu sein und die ist sicherlich nicht durch Plakate hervorgerufen.

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Gast
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