Marcel123 September 11, 2015 Hallo zusammen, wir stellen uns derzeit die Frage, ob es sich für uns "lohnt" zu Riestern bzw. wann der beste Zeitpunkt wäre, das Ganze in Angriff zu nehmen: bevor unser 2.Kind zur Welt kommt, oder wenn es da ist, oder eher abzuwarten, bis wir wieder "raus" sind aus der ganzen Elterngeld/Elternzeit-Phase. Fest steht: Es wird sich einiges ändern. Aber wann wäre der beste Zeitpunkt mit Riestern zu beginnen, und ob überhaupt? Wir - beide 40J. - ein Kind (wird im November 5J). Ab Anfang März 2016 sind wir zu Viert. Beide berufstätig: Gehalt ER: 50.000€ & Gehalt SIE: 70.000€ (plus jew erfolgsabhängige Boni) Rentenstart: Juli 2042 Rentenhöhe progn. ca. 1.750€ (Sowohl sie und er. Ca-Angabe) Altersvorsorge bisher (sowohl SIE & ER) Direktversicherung Allianz Klassik (Beide vor 2005 abgeschlossen! Gehaltsumwandlung 1mal jährlich á 1.752,-€) Leistung bei Rentenbeginn am 1.12.2040 garantierte Rente 475€/mtl oder Garantiekapital ca 100.000€ Plan ist, dass SIE ab März in Elternzeit ist für voraussichtlich 9-10 Monate. Für den Zeitraum Bezug von Elterngeld 1.800€ ER "übernimmt" die restlichen 8 Monate Elternzeit bis der Neuankömmling in die Krippe kann (ab Sept. 2017) . Elterngeldbezug ER 4-5 Monate 1.600€. Restliche Zeit zwischen Ende Elterngeldbezug bis zum Arbeitsbeginn (mit Beginn Krippe Sept. 2017) wird mit Erspartem überbrückt. Wie ist es, in solch einer Situation? Lohnt sich Riester jetzt schon? Oder Abwarten bis nach der Geburt? Oder erst wenn beide wieder arbeiten nach Elternzeit? Danke für eure Denkanstöße im Voraus. Beste Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 11, 2015 · bearbeitet September 11, 2015 von polydeikes Elternzeit hat ein paar Besonderheiten. Im Sinne der Zulage gilt das nicht als rentenversicherungspflichtiges Einkommen, geht aber in die Steuerprogression voll rein. Die Frage(n) ist (sind) natürlich, wie endoptimiert man es betreiben möchte (Konzeptbasis) und welcher Verwendungszweck für Riester euch vorschwebt. edit ... nur zur Sicherheit noch, 1. Kind vor oder nach 31.12.2007 geboren? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Marcel123 September 11, 2015 Elternzeit hat ein paar Besonderheiten. Im Sinne der Zulage gilt das nicht als rentenversicherungspflichtiges Einkommen, geht aber in die Steuerprogression voll rein. Die Frage(n) ist (sind) natürlich, wie endoptimiert man es betreiben möchte (Konzeptbasis) und welcher Verwendungszweck für Riester euch vorschwebt. edit ... nur zur Sicherheit noch, 1. Kind vor oder nach 31.12.2007 geboren? Danach. Wird im Herbst 5 J. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Marcel123 September 11, 2015 Elternzeit hat ein paar Besonderheiten. Im Sinne der Zulage gilt das nicht als rentenversicherungspflichtiges Einkommen, geht aber in die Steuerprogression voll rein. Die Frage(n) ist (sind) natürlich, wie endoptimiert man es betreiben möchte (Konzeptbasis) und welcher Verwendungszweck für Riester euch vorschwebt. edit ... nur zur Sicherheit noch, 1. Kind vor oder nach 31.12.2007 geboren? Erstmal Danke für das schnelle Feedback. Verwendungszweck ist die Absicherung im hohen Alter. Mittels gesetzl. Rente und den Direktversicherungen ist ja immerhin schon ein Teil "erledigt". (Meine Frau hat sogar noch eine Betriebsrente im Unternehmen. Ich glaube derzeit 40T€.) Frage ist, ob ein finaler Baustein der Altersvorsorge für uns Riestern sein kann und "muss", bzw "jetzt schon muss". Oder ob wir mit dem Projjekt und dem ganzen Papierkram warten bis nach der Elternzeit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 11, 2015 Also grds. ist das Jahr 2016 "blöd". Bemessungsgrundlage für die Zulage ist das Vorjahresbrutto (-> 2100 - Zulagen für die Zulagen nötig), auch wenn das Einkommen selbst in 2016 anders aussieht. Steuerlich muss man individuell rechnen, ob das für einen selbst Sinn macht, ich seh da jetzt keine Notwendigkeit für 2016. 2017 wäre für die Zulagen das Brutto 2016 (ohne Elterngeld relevant). Sollte also deine Frau die Elternzeit doch ausdehnen, wäre Riester -> nur Frau, nur 60 Sockelbeitrag die Wahl. Verdient deine Frau wieder wie gehabt in 2016, muss man schauen, was du an Einkommen in die Progression bringst durch die Elternzeit. Das müsste man dann halt sehen, wie man es macht, wie ihr es genau macht und welche rechnerischen Schlussfolgerungen sich ergeben. Für die "nach"-Elternzeit werden für euch wohl die Steuerfreibeträge interessanter sein als Kindergeld. Da muss man schauen, wer was eingetragen bekommt. Wäre zum Beispiel auch möglich, dass nur du oder nur die Frau riestert aber die Kinder beim nicht-Riester Partner zugeordnet bleiben, um nur den steuerlichen Effekt zu nutzen (vorteilhafter). Ist nicht ganz unknifflig, da zu viele Variablen. Ich hätte gesagt, stell die Fragen mit konkreter Situation im Herbst 2016 nochmal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Marcel123 September 11, 2015 Herzlichen Dank! Dann bis nächstes Jahr... Wg riester. In Puncto Risikoabsicherung würde ich aber schon demnächst gerne nochmal auf Dich zukommen. RLV, BU bzw Dread Disease, Pflege Das ist unser wichtigstes Projekt in diesem Jahr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Karl-Heinz September 11, 2015 Wenn nur einer riestert, dann ist es doch eigentlich komplett egal, wem man die Kinder zuordnet, da das Finanzamt doch eh eine Günstigerprüfung macht ob Förderung durch Zulagen oder Steuerersparnis....oder??? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Karl-Heinz September 13, 2015 Vielleicht haben wir ein bisserl aneinander vorbei geschwätzt, aber grundsätzlich geht es mir nur darum, dass wenn eh nur einer riester man sich wegen der Kinder keinerlei Gedanken machen muss, da das Finanzamt eh die Günstigerprüfung macht. Ist nämlich die Steuerersparnis höher als die Zulagen, so werden die Zulagen hinten wieder drauf geschlagen bei der Einkommensteuerberechnung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 13, 2015 Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Karl-Heinz September 13, 2015 Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Dann erkläre mir deine Aussage, das eventuell nur einer riestert und die Kinder aber beim anderen bleiben. Wenn nur einer riestert, dann muss er auch die Kinder nehmen, weil eh die Günstigerprüfung erfolgt und eine Nichtzuordnung keinen Mehrwert bringt, in manchen Fällen aber ein Nachteil sein kann! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 13, 2015 Woraus meintst du einen Anspruch darauf abzuleiten, dass ich Lesefaulen etwas zu erklären hätte? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Karl-Heinz September 13, 2015 Woraus meintst du einen Anspruch darauf abzuleiten, dass ich Lesefaulen etwas zu erklären hätte? is okay....wünsch dir en schönen sonntag Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser September 16, 2015 · bearbeitet September 16, 2015 von Pfennigfuchser Wir sind in der gleichen Situation, ähnliche Einkommensverteilung, 2. Kind im Februar nächsten Jahres. Wir haben darüber nachgedacht, den Riester runterzusetzen, aber das lohnt sich für uns nicht, da der Steuereffekt den Zulageneffekt bei diesen Einkommenshöhen sowieso immer schlägt. Ich sehe eigentlich nicht, warum das bei Euch anders sein sollte? 2016 habt Ihr ca. 75000 Einkommen + 14400 Elterngeld, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Macht (ohne Berücksichtigung anderweitiger Abzüge vom zu versteuernden Einkommen) mit diesem Steuerrechner Steuern in Höhe von 17719,-, gemeinsame Veranlagung vorausgesetzt. Wenn Ihr hingegen in voller Höhe riestert beträgt das zu versteuernden Einkommen 70800 + 14400 Elterngeld, macht 16.626,- Steuern. D.h. der Steuereffekt beträgt 1093,-, das ist dann eh mehr als Ihr an Zulagen bekommt (154x2+300x2). Daher würde ich, wenn das Geld übrig ist und Ihr grundsätzlich hinter der Riesterphilosophie steht, auch schon für 2016 riestern. Die Zulagen sind bei Euren Einkommen eigentlich irrelevant. Für 2017 ist der Steuereffekt wegen des höheren Gesamteinkommens natürlich noch etwas größer. Gruß, Pfennigfuchser PS: Wenn man es der steuerlichen Förderung wegen macht, könntet Ihr allerdings auch für 2015 schon riestern. P²S: Sollte allerdings nur einer von beiden riestern, sieht die Rechnung etwas anders aus. Dann ist der Steuereffekt, da er nur auf 2100 wirkt, kleiner als der Fördereffekt (154+2x300). P³S: nachträglich hinzugefügt: Polydeikes hat natürlich Recht, dass die steuerlichen Kinderfreibeträge so hoch sind, dass man sie nicht in der Rechnung vernachlässigen sollte. Dann dürfte der Steuereffekt für 2016 auch unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehaltes kleiner als die direkte Förderung werden... 2017 sieht das natürlich wieder anders aus. Gerade noch einmal nachgerechnet mit 2 Kinderfreibeträgen. Lohnt immer noch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 16, 2015 Ich mag dieses typische WPF Verhalten ala Topic xyz ... "ja aber grün ist auch eine schöne Farbe" unheimlich. Das im Rahmen der Günstigerprüfung Zulagenanspruch gegen Steuererstattung gestellt wird, ist 0 das Thema hier. Und wie das funktioniert hab ich allein in den letzten 10 Tagen in 5 (!) Threads erklärt, 3 davon keine 2 Klicks von diesem hier entfernt sind. Da kommt man sich schlicht versch*****rt vor. Es dreht sich einzig und allein darum, dass ... a - zwar die bspw. 2100 steuerlich geltend gemacht werden können aber die Zulagen die EkSt-Schuld wieder erhöhen und was daraus resultiert b - das Kinderfreibeträge das ZVE senken und somit ggf. den Grenzsteuersatz senken und was daraus resultiert ... oder kurz formuliert, Kinder bei Riester für Gutverdiener förderschädlich sind und es eben nur um die reale Förderung pro Nettobeitrag geht. Aber macht mal das Ding mit den Zulagen da, fällt mir nichts mehr zu ein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee September 16, 2015 Ich mag dieses typische WPF Verhalten ala Topic xyz ... "ja aber grün ist auch eine schöne Farbe" unheimlich. Das im Rahmen der Günstigerprüfung Zulagenanspruch gegen Steuererstattung gestellt wird, ist 0 das Thema hier. Und wie das funktioniert hab ich allein in den letzten 10 Tagen in 5 (!) Threads erklärt, 3 davon keine 2 Klicks von diesem hier entfernt sind. Da kommt man sich schlicht versch*****rt vor. Es dreht sich einzig und allein darum, dass ... a - zwar die bspw. 2100 steuerlich geltend gemacht werden können aber die Zulagen die EkSt-Schuld wieder erhöhen und was daraus resultiert b - das Kinderfreibeträge das ZVE senken und somit ggf. den Grenzsteuersatz senken und was daraus resultiert ... oder kurz formuliert, Kinder bei Riester für Gutverdiener förderschädlich sind und es eben nur um die reale Förderung pro Nettobeitrag geht. Aber macht mal das Ding mit den Zulagen da, fällt mir nichts mehr zu ein. Ich verstehe deinen Frust, du hast es an verschiedenen Stellen erwähnt. Mittlerweile verstehe ich auch halbwegs, warum Kinder "förderschädlich" sind bei Gutverdienern. Aber die Kinder sind ja nunmal da und man kann sie auch nicht einfach bei der Steuererklärung rauslassen :- Vielleicht kannst du in deinem Riester-Sticky (an dieser Stelle auch mal ein Danke dafür!) oder dem noch in Planung befindlichen mit den Entscheidungsbäumen da nochmal konkreter darauf eingehen? Lohnt Riester nicht mehr bei Einkommen über BBG KV? Schon ab einem Kind nicht mehr? Oder muss man dann "Einkommen über BBG KV" + X verdienen, damit es sich trotzdem lohnt? X könnte ja z.B. der Kinderfreibetrag sein. Und wie ist das, wenn man (a) deutlich über der BBG liegt und (b) über 55 ist? Du blickst da sicher durch, der einfache WPF-Leser hingegen ergibt sich in Vermutungen und schwurbelt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 16, 2015 Geht doch nicht darum, dass sich Riester mit Kind für Gutverdiener nicht mehr lohnt. Ich brauch doch einfach nur nachrechnen, wie die Kiste laufen soll und wie es mehr Sinn macht. Im Grunde ist da nichts komplex, geht man von älteren Kindern aus. Der auch im Sticky verlinkte Rechner von Swisslife Select (vormals AWD und Co., aber der Rechner rechnet nun mal als einer von 100 im Netz richtig) reicht da völlig hin: http://www.swisslife-select.de/de/home/finanzberatung/beratungsschwerpunkte/altersvorsorge/riester-rente/riesterrechner.html Und das kann mir keiner erklären, dass die überdurchschnittlich hoch gebildeten WPFler so einen Rechner nicht bedient bekommen. --- So Fälle wie Marcel123 oder andere Spezialfälle ala "vorrübergehende Arbeitslosigkeit" haben ein anderes Niveau an Kniffligkeit. Das sehe ich ein und entsprechend antworte und helfe ich ja auch gern. Die reale Förderung ausgehend vom Nettoaufwand a 2415 € liegt bei der 70k / 50k Angabe von Marcel123 eben bei 74 %. Das hab ich mit 4 Klicks über den Rechner ganz einfach ermittelt ohne jedwede Detailkenntnisse. Pack ich nun das Kind geboren nach 31.12.2007 dazu, steigt der Nettoaufwand auf 2501 und die reale Förderung sinkt auf 68 %. Packe ich das zweite Kind dazu, steigt der Nettoaufwand auf 2591 und die reale Förderung fällt auf 62 %. Das bis dahin zu rechnen muss einfach drin sein, so oft wie wir das Thema durchgeprügelt haben. Ohne Frage ist die Familienkonstruktion in der Praxis aber häufig schwieriger, so wie bei Marcel auch ... typische Auslöser sind: - Elterngeld = Progression aber nicht RV-pflichtig, dafür mit 1 Jahr Verzögerung - mittelbar <> unmittelbar Wechsel - unmittelbar auf Basis Sockelbeitrag bei längerem Elterngeld usw. usf. ... Da gibt es unzählige Kombinationsmöglichkeiten, die du nie in einem Sticky erfassen können wirst. --- Was ich aber wiederum nicht verstehe, ist das WPF Phänömen, dass es für manche einfach unmöglich ist zwischen beide "riestern oder einer riestert" und "was ist sinnvoller" zu differenzieren. Sprich, dass Förderquoten vermengt werden. Ein Extrembeispiel (das aber in einer zweistelligen Anzahl Threads im Forum so oder so ähnlich zu finden ist): Mann 45k Brutto Frau -> Hausfrau mit 2 Kindern (und danach ggf. Minijob) Donner ich nun auf volle Förderung, lande ich bei optisch 36 % realer Förderung (Nettoaufwand 3089). Aber eigentlich könnte ich die Kinderzulagen auch a 60 Euro Sockel für die Frau zu 300 + 300 + 154 Zulagen bekommen. Die reale Förderung für den Beitrag Mann liegt mal grad im 8 % Bereich, schön blöd. Kann natürlich auch auf die Zulagen optimieren, dann sind es optisch 53 % reale Förderung, der Anteil für den Mann aber trotzdem nur knapp 10 %. Kurzum, der Mann ist hier völlig verzichtbar, egal wie man es dreht. --- Und das sind halt alles nur die einfachen Fälle, die ich in 20-30 Sekunden mit einem passablen Riester Rechner ermitteln kann. Beim TO ist das weit mehr tricky ... :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee September 16, 2015 · bearbeitet September 16, 2015 von odensee Geht doch nicht darum, dass sich Riester mit Kind für Gutverdiener nicht mehr lohnt. Ich brauch doch einfach nur nachrechnen, wie die Kiste laufen soll und wie es mehr Sinn macht. Im Grunde ist da nichts komplex, geht man von älteren Kindern aus. Der auch im Sticky verlinkte Rechner von Swisslife Select (vormals AWD und Co., aber der Rechner rechnet nun mal als einer von 100 im Netz richtig) reicht da völlig hin: http://www.swisslife...terrechner.html Danke für den Link. Ist auch in deinem Sticky verlinkt Und das kann mir keiner erklären, dass die überdurchschnittlich hoch gebildeten WPFler so einen Rechner nicht bedient bekommen. Ich halte mich für überdurchschnittlich hoch gebildet.... scheitere aber bei dem Rechner schon daran, ob ich bei: * Berücksichtigung zukünftiger Steuerersparnisse durch die AltEinkG-Reform * Berücksichtigung der Steuerreform 2010 * Berücksichtigung des Bürgerentlastungsgesetzes ab 2010 Ja oder Nein wählen soll und welche Konsequenzen das hat und warum im Jahr 2015 eine steuerliche Änderung von 2010 NICHT berücksichtigt werden sollte und was eigentlich verbleibende Investivmittel sind, wenn ich alles auf Ja stelle und und und.... :- aber wer hat denn behauptet, dass Riester einfach ist? Für mich persönlich stellt sich die Frage nicht mehr, bekomme nur noch wenige Monate Kinderzulage. Da Riester für mich immer ein Fass voller ???? war, hab mich mich lange Zeit nie damit beschäftigt und war schonmal kurz davor, das Riestern zu beenden. Den Steuervorteil (obwohl mir grundsätzlich bekannt) hatte ich quantitativ nie auf dem Schirm. Dank deines Stickies und der dann nachfolgenden Steuer-Rechnung mit Elster einmal ohne und einmal mit Riester mache ich aber weiter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 16, 2015 · bearbeitet September 16, 2015 von polydeikes In deiner Altersregion (neutral gemeint) geht es wenn auch eher um die Frage einer Steuerverschiebung und ob das individuell Sinn ergibt (Steuerlastannahme im Rentenalter). Ist fast weniger eine Riestergeschichte, denn mehr eine Rechenaufgabe für deinen Steuerberater. --- Diese angesprochenen Schieberegler kannst du im Prinzip ignorieren. Der Hintergrund ist äußerst simpel und vertriebstechnisch bedingt. Wie schon des öfteren erklärt, im Zuge der 2005er Gesetzgebung wurde ja unser heutiges GRV Rentensystem im SGB VI neu definiert. Die Vertriebsargumentation ist, dass man seit 2005 mehr in der Tasche hat, die meisten das nicht wissen, es verkonsumieren ... aber das "mehr in der Tasche" durch geringere Rentenanpassungen erkauft wurde. Grundsätzlich ist bei jeder Vertriebsrhetorik irgendwo ein Fünkchen Wahrheit dran, die Frage ist eher, mit welchem Ziel wird sie eingesetzt. Das gleiche gilt für den Riesterfaktor. Die Vertriebsrhetorik wäre hier, dass man als GRV-Versicherter ja quasi gar nicht "nicht-Riestern" kann, da man immer für Riester im Zuge der Rentenberechnung/-anpassung mitbezahlt, egal ob man nun einen Riestervertrag hat oder nicht. Und auch hier gilt, grundsätzlich ist immer ein Fünkchen Wahrheit dabei, das Ziel der Argumentation muss deswegen noch lange nicht "nobel" sein. Solche Schieberegler sieht man meist nicht, wenn man in ein Verkaufsgespräch geht, auf dem man nur eine Seite oder nur einen Monitor sieht. Was der Verkäufer dann wie schön rechnet, dürfte dem Laien idR verborgen bleiben, Hauptsache es hört sich gut an und bei "Steuern sparen" verfällt der Druchschnittsdeutsche in primatenartige Verhaltensmuster. Auch so ein Grund, warum ich in der Vermittlung nie "Beratertools" zur Darstellung einsetze, es sei denn der Kunde wünscht ausdrücklich "versch*****rt" zu werden. --- Kurzum: Diese Schieberegler rechts oben kannst du ignorieren, ganz simpel: Eingaben machen, berechnen und auf Tabellendarstellung, mehr brauchst du für das was oben im Thread steht zunächst mal nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Karl-Heinz September 16, 2015 Ich mag dieses typische WPF Verhalten ala Topic xyz ... "ja aber grün ist auch eine schöne Farbe" unheimlich. Das im Rahmen der Günstigerprüfung Zulagenanspruch gegen Steuererstattung gestellt wird, ist 0 das Thema hier. Und wie das funktioniert hab ich allein in den letzten 10 Tagen in 5 (!) Threads erklärt, 3 davon keine 2 Klicks von diesem hier entfernt sind. Da kommt man sich schlicht versch*****rt vor. Es dreht sich einzig und allein darum, dass ... a - zwar die bspw. 2100 steuerlich geltend gemacht werden können aber die Zulagen die EkSt-Schuld wieder erhöhen und was daraus resultiert b - das Kinderfreibeträge das ZVE senken und somit ggf. den Grenzsteuersatz senken und was daraus resultiert ... oder kurz formuliert, Kinder bei Riester für Gutverdiener förderschädlich sind und es eben nur um die reale Förderung pro Nettobeitrag geht. Aber macht mal das Ding mit den Zulagen da, fällt mir nichts mehr zu ein. Och Gottchen, ich schein Dich ja voll auf dem falschen Fuss erwischt zu haben und dann erdreiste ich mich auch noch etwas an Deinem Text verbessern zu wollen, das kommt ja einer Gotteslästerung gleich! Mittlerweile weiß ich auch worauf Du hinauswillst, beim ersten Überfliegen des Threads habe ich es etwas anders gelesen, möglicherweise war es nicht ganz optimal geschrieben oder ich hatte ein paar schlechte Sekunden, ich denke Du wirst da eine eindeutige Antwort drauf haben :-) Grundsätzlich kann ich das bisher geschriebene inhaltlich von Dir bestätigen und entschuldige mich dafür, das ich kurzzeitig tatsächlich gedacht habe eine Koryphäe des Wissens wie Du könnte tatsächlich die banale "Günstigerprüfung" nicht kennen. So als kleiner Tipp für die Zukunft: So kurze Sätze, die dem Anderen suggerieren sollen wie blöd oder lesefaul er ist, kannst Du auch für Dich behalten. Dann schreib lieber gar nichts! In diesem Sinne Gruß Karl-Heinz Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 16, 2015 · bearbeitet September 16, 2015 von polydeikes Och. Wir haben hier keine Frage der Indöhligäns, viel mehr eine Frage der Höflichkeit und Erziehung. Es liegt mir auch mehr als fern auf Basis eines Einzeilers auf die Indöhligäns von jemandem zu schließen, den ich nicht kenne. Nur sagte meine geliebte Oma schon immer: Es schallt aus dem Wald so heraus, wie es hinein schallt. Wenn nur einer riestert, dann ist es doch eigentlich komplett egal, wem man die Kinder zuordnet, da das Finanzamt doch eh eine Günstigerprüfung macht ob Förderung durch Zulagen oder Steuerersparnis....oder??? Wir hatten bis dato darüber geschrieben, wie lang der Nil nun sei. An dem Punkt hattest du mehrere Wahlmöglichkeiten: 1) teilst du uns mit, dass der Amazonas ja auch ein breiter Fluss ist 2) du lässt es Du hast dich für 1 entschieden. Im zweiten Schritt konntest du frei entscheiden, ob du für diese Mitteilung ... 1) kein 2) ein 3) zwei 4) drei Satzzeichen verwendest ... 5) ... oder mehr ... ... du hast dich für 4) entschieden. Worauf ich die Wahlmöglichkeiten zwischen ... 1) nichts schreiben 2) Smiley in Eskalationsstufe a-z 3) schreiben, was ich von dem Satz halte ... ... hatte und mich für 2) a entschieden habe. Daraufhin bekräftigst du, dass der Amazonas ein breiter Fluss ist ... Vielleicht haben wir ein bisserl aneinander vorbei geschwätzt, aber grundsätzlich geht es mir nur darum, dass wenn eh nur einer riester man sich wegen der Kinder keinerlei Gedanken machen muss, da das Finanzamt eh die Günstigerprüfung macht. Ist nämlich die Steuerersparnis höher als die Zulagen, so werden die Zulagen hinten wieder drauf geschlagen bei der Einkommensteuerberechnung. ... ich sage kurz, schmerzlos, höflich ... , dass die Feststellung dann doch wenig mit der Diskussion über die Länge des Nils zu tun hat ... Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Und du entscheidest dich in Folge für die nächste(n) (2) Falschaussage, garniert mit einem Imperativ ... Dann erkläre mir deine Aussage, das eventuell nur einer riestert und die Kinder aber beim anderen bleiben. Wenn nur einer riestert, dann muss er auch die Kinder nehmen, weil eh die Günstigerprüfung erfolgt und eine Nichtzuordnung keinen Mehrwert bringt, in manchen Fällen aber ein Nachteil sein kann! worauf ich dann aus purer Neugier erfrage, auf welcher Basis du meinst, zu diesem Imperativ mir gegenüber berechtigt zu sein ... Woraus meintst du einen Anspruch darauf abzuleiten, dass ich Lesefaulen etwas zu erklären hätte? --- Ich kann es aber auch kürzer und plakativer ausdrücken: Dein Versuch sich über mich lustig zu machen, täuscht nicht darüber hinweg, dass du absoluten Schwachsinn gepostet hast. Ein Urteil darüber, ob das aus "nicht wollen" oder "nicht können" heraus resultiert - salopp: blöd oder faul - maße ich mir an der Stelle mal besser nicht an. Oder noch platter: Deine Schlussfolgerung, ich solle die Fresse halten nicht mit Fakten verwirren, weil du gern einfach mal irgendwas posten wolltest, finde ich durchaus amüsant. Und da bist du noch janz, janz weit weg von "auf dem faschen Fuss" erwischt ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser September 16, 2015 @polydeikes: Deine Händel mit Karl-Heinz mal außen vor, habe ich die Eingangsfrage des TE offenbar einfach anders verstanden als Du. Ich bin nicht davon ausgegangen, dass es ihm nur darum geht eine möglichst hohe Förderquote zu generieren. Sondern darum, ob es sich, wenn er sich eh schon entschieden hat zu Riestern (das mag man für sinnvoll halten oder nicht), für ihn lohnt, jetzt schon anzufangen. Dazu fehlen natürlich wichtige Infos des TEs: will er immer nur den Mindestbeitrag riestern? Für eine Person oder beide? Oder immer den maximal möglichen Betrag, usw. Da er schrieb, dass beide Partner etwas für ihre Altersvorsorge tun wollen, bin ich davon ausgegangen, dass er weniger zum Ziel hat, 60,- p.a. einzuzahlen und eine hohe Förderquote zu generieren, sondern eher, auch nennenswert etwas anzusparen, also 2100 p.a. Vielleicht schreibt der TE ja noch etwas zu seinen Zielen, so dass man eine genauere Antwort geben kann? Gruß, Pfennigfuchser Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Karl-Heinz September 16, 2015 Ich kann es aber auch kürzer und plakativer ausdrücken: Dein Versuch sich über mich lustig zu machen, täuscht nicht darüber hinweg, dass du absoluten Schwachsinn gepostet hast. Ein Urteil darüber, ob das aus "nicht wollen" oder "nicht können" heraus resultiert - salopp: blöd oder faul - maße ich mir an der Stelle mal besser nicht an. Oder noch platter: Deine Schlussfolgerung, ich solle die Fresse halten nicht mit Fakten verwirren, weil du gern einfach mal irgendwas posten wolltest, finde ich durchaus amüsant. Und da bist du noch janz, janz weit weg von "auf dem faschen Fuss" erwischt ... Alter Schwede, Du hast ja wirklich ernsthafte Probleme. Naja gut, bevor es weiter ausartet, klinke ich mich hier mal aus, Polydeikes hat zugegebenermaßen in diesen theoretischen Gebilden den besseren Durchblick. Mich zieht es wieder in die reale Welt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 16, 2015 @Pfennig, wir haben keinen Händel ... In der ursprünglichen, uneditierten Fassung deines #15 stand sinngemäß drin, dass der Steuerspareffekt bei hohen Einkommen ja immer den Zulagenanspruch übersteige. Das ist soweit ja idR richtig, trifft nur halt keinerlei Aussage darüber, ob sinnvoll oder nicht. Bspw. übersteigt der "Steuerspareffekt im 45 / 0 und zwei Kinder mit voller Einzahlung"-Beispiel die Zulagen auch um rd 200 Euro. Macht aber keinerlei Sinn da 8 % reale Förderung für den Mann zu schlucken ... allein der Eingangssteuersatz liegt ja schon bei 14 % ... Insofern bemängle ich inhaltlich, dass man diese Betrachtung nicht außen vor lassen darf. Zudem hat der TO alle erforderlichen Daten geliefert, es sind eben NICHT zwei hohe Einkommen. Das bemängele ich inhaltlich ebenfalls an deinem Ursprungspost. --- Ist aber alles nicht mein eigentliches Problem bei der Geschichte. Ich beobachte zunehmend, wie normal verunsichert Riester - Fragen gestellt werden und der TO (auf Basis der Amazonas ist aber auch ein breiter Fluss) am Ende des Threads noch viel verunsicherter ist als vorher. Was übrigens Auslöser einer Lösungsansatzüberlegung in meinem Musterdepot (ua. von Odensee angespr. Entscheidungsbäume) war, die aber bis dato auch im Sand verlaufen ist. https://www.wertpapier-forum.de/topic/47455-mithilfe-gesucht-sammlung-typischer-riesterfragen/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag