q_race September 11, 2015 Ich bin fuer das Jahr 2015 beschraenkt Steuerpflichtig in Deutschland, da ich meinen Wohnsitz im EU-Ausland habe. Fuer das Jahr 2016 werde ich wieder unbeschraenkt steuerpflichtig sein. Fall: Aus Wertpapiergeschaeften bei einer Bank mit Sitz in Deutschland sind in 2015 Verluste entstanden. Die Bank zieht bei Gewinnen keine Abgeltungssteuer ab und verwendet aber auch nicht den Verlusttopf. Was passiert steuerlich mit diesen Verlusten? Kann ich die in der Steuererklaerung fuer 2015 geltend machen? Was muss ich dazu veranlassen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon September 11, 2015 · bearbeitet September 11, 2015 von Raccoon Da du keine Steuern zahlst hast du auch keinen Anspruch auf die Verrechnung bzw. Anrechnung von Verlusten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag