Malcolm X März 21, 2006 · bearbeitet März 21, 2006 von Malcolm X Hallo, hab bisher noch nie eine Aktie geschweige denn eine Zertifikat oder einen Optionsschein gekauft. Hab mich allerdings einige Monate theoretisch mit dem ganzen Kram beschäftigt. Nun wird es langsam Zeit eine Aktie zu kaufen. Darum hab ich noch einige Fragen zu den Kosten die anfallen. 1.) wenn ich eine Aktie kaufe fallen ungefähr 1,5 % des Kaufpreises an Unkosten an. 2.) wenn ich eine Aktie verkaufe fallen ungefähr 1,5 % der Verkaufspreises an Unkosten an. 3.) wenn ich eine Aktie länger als ein Jahr hatte brauch ich sie nicht zu versteuern. 4.) wenn ich die Aktie weniger als ein Jahr hatte muss ich sie abhängig von meiner Steuerklasse versteuern. Welcher Steuerklasse bin ich als Student eigentlich zugeordnet und wieviel muss ich an den Staat abreten? 5.) fallen darüber hinaus noch irgendwelche anderen Kosten an? 6.) Wie ist das bei Zertifikaten bzw. Optionsscheinen. Sind dort die Kauf- bzw. Verkaufsgebühren genauso hoch wie bei Aktien? Werde die genauso versteuert? Fallen hier mal abgesehen vom Spread noch irgendwelche weiteren Kosten an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pablo Escobar März 21, 2006 1. wenn sich dein Investment auf 1000 - 2000 beschränkt, je nachdem bei welcher Bank du bist, halte ich 1,5 % für realistisch. Bei Beträgen < 1000 wirst du wohl prozentual mehr zahlen. 2. siehe 1. 3. jop 4. Was hast du sonst für Einkommen? Wenn du keins hast, hast du nen Steuerfreibetrag von 7600 (glaub ich oder warns 6400?) pro Jahr. 5. Je nach Bank: Gebühr für Limitsetzung/löschung (meiner Meinung nach wichtig), Marklercourtage, Börsenplatzabhängiges Entgeld usw., am besten genau bei der Bank informieren und abgleichen welche Services du benötigst. Und: ruhig etwas verhandeln, als Student bekommst du vieles billiger und kannst vielleicht auch die vorteile von 2 kostenlosen Depots bei verschiedenen Banken nutzen. Bsp: Kostenlose Realtimekurse bei der Citibank nutzen, aber bei Betägen unter 5000 bei Nordnet ordern 6. Transaktionsgebühren sind immer gleich und abhängig vom Geldvolumen (ausser bei der Citibank), aber auch hier gilt: Genau gucken, was in der Preisliste deiner Bank steht. MfG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
et3rn1ty März 21, 2006 · bearbeitet März 21, 2006 von et3rn1ty 1.) wenn ich eine Aktie kaufe fallen ungefähr 1,5 % des Kaufpreises an Unkosten an. Das ist abhängig von der Größe deiner Order. Bei einer Order über 100 fallen rund 10% an Ordergebühren für den Kauf der Aktie an. Bei größeren Orders verringert sich dementsprechnend der Prozentsatz, so dass du bei Orders ab 1000 rund 1% an Gebühren berappst. 2.) wenn ich eine Aktie verkaufe fallen ungefähr 1,5 % der Verkaufspreises an Unkosten an. siehe oben 3.) wenn ich eine Aktie länger als ein Jahr hatte brauch ich sie nicht zu versteuern. Das ist richtig. Allerdings zählt das nur für Aktien. Für Termingeschäfte bist du auch nach über 1 Jahr noch steuerpflichtig. 4.) wenn ich die Aktie weniger als ein Jahr hatte muss ich sie abhängig von meiner Steuerklasse versteuern. Welcher Steuerklasse bin ich als Student eigentlich zugeordnet und wieviel muss ich an den Staat abreten? Das ist nicht abhängig von deinem Beruf sondern von deinen Lebens- und Einkommensverhältnissen. Ich gehe mal davon aus, dass du ledig ist. Also wirst du wie jeder ledige in Steuerklasse 1 eingeteilt. Die Höhe der Einkommenssteuer wird nach deinem Einkommen bestimmt. Der Spitzensteuersatz liegt in Deutschland bei 42%. 5.) fallen darüber hinaus noch irgendwelche anderen Kosten an? Das ist abhängig von deinem Broker. Also die Makler-Courtage musst du auf jeden Fall berappen. Sowohl für Kauf als auch für Verkauf. Manchmal bezahlst du auch Limitgebühren bei den Orders, oder Depotgebühren. Wie gesagt, dass hängt ganz von deinem Broker ab. 6.) Wie ist das bei Zertifikaten bzw. Optionsscheinen. Sind dort die Kauf- bzw. Verkaufsgebühren genauso hoch wie bei Aktien? Werde die genauso versteuert? Fallen hier mal abgesehen vom Spread noch irgendwelche weiteren Kosten an. Die Gebühren sind allein abhängig von der Höhe des Ordervolumens. Meistens gibt es gestaffelte Beträge. Je höher dein Kapitaleinsatz pro Order, desto mehr Gebühren musst du für die Order zahlen. Grüße, et3rn1ty. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malcolm X März 21, 2006 · bearbeitet März 21, 2006 von Malcolm X Hallo, danke für die beiden guten Antworten. Noch ne Frage zum Steuerfreibetrag. Ich werde in den nächsten Tagen dieses Online-Brokerage bei der Sparkasse beantragen. Bei diesem Antrag ist u.a. ein Formular dabei indem ich meinen Steuerfreibetrag festlegen muss. Im Vordruck steht da z.B. 1421 Euro. Das hatte ich zunächst angekreutzt. Wie schon gesagt bin ich Student und verdiene nichts. Dementsprechend dürfte ich doch laut dem ersten Beitrag einen Freibetrag von 7600 € eintragen. Ist das richtig? Das heißt also ich könnte theoretisch 7600 Euro mit Aktien im Jahr verdienen ohne diesen Betrag versteuern zu müssen. In Verbindung mit diesem Online-Brokerage hab ich auch ein Depot beantragt (ist kostenlos für mich als Student). Mit Hilfe dieses Online-Brokerage hab ich doch dann die Möglichkeit Aktien per Mausklick zu kaufen bzw. zu verkaufen? Wie sieht das denn mit den Kosten aus. Ändert sich da irgendwas gegenüber einem normalen Depot das nicht über dieses Online-Brokerage läuft? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
et3rn1ty März 21, 2006 Was du meinst ist der Sparerfreibetrag. Eine Erklärung dazu findest du hier. http://www.steuerlexikon-online.de/Sparerfreibetrag.html Grüße, et3rn1ty. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malcolm X März 21, 2006 · bearbeitet März 21, 2006 von Malcolm X Hallo, laut dieser Erklärung sollte ich also einen Sparerfreibetrag von 1421 Euro angeben. Das heißt das ich für Gewinne im Akteingeschäft welche den Betrag von 1421 Euro nicht überschreiten auch keine Steuern zahlen muss. Dementsprechend wird auch bis zu diesem Betrag nichts von meinem Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt. Würde ich denn Antrag auf den Sparerfreibetrag nicht ausfüllen so würde der meiner Steuerklasse entsprechende Betrag automatisch von meinem Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt. Ich hätte dann die Möglichkeit den an das Finanzamt abgeführten Betrag im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung zurückzufordern. Ist das was ich geschrieben habe so korrekt? Nun wurde aber in der ersten Anwort auf meine Frage oben etwas von 7600 Euro erwähnt. Was ist das denn nun wieder für ein Betrag. Muss ich den irgendwo angeben. Worin Untrscheiden sich die Begriffe Steuerfreibetrag und Sparerfreibetrag? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pablo Escobar März 21, 2006 Also soweit ich das jetzt alles richtig weiß: Die 1421 gelten nur für Zinsen und Dividenden p.a.; Spekulationgewinne werden durch deinen normalen Einkommenssteuersatz geregelt. Da du jedoch noch kein Einkommen hast, hast du einen Steuerfreibetrag von 7600 , kommst du dadrüber musst du deinen Gewinn versteuern (je nach Höhe). Das mit der Freigrenze für Spekulationsgewinne von 512 gilt doch meiner Meinung nach nur, wenn man den Steuerfreibetrag schon überschritten hat? oder lieg ich da jetzt faslch? MfG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mr.horeb März 21, 2006 Das mit der Freigrenze für Spekulationsgewinne von 512 gilt doch meiner Meinung nach nur, wenn man den Steuerfreibetrag schon überschritten hat? oder lieg ich da jetzt faslch? MfG hallo, da liegst du richtig. alles über der grenze muss mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, wenn der bei null liegt, da man unter der steuergrenze ist (und auch mit tradinggewinnen bleibt), muss man den gewinn nicht versteuern. hoffe das verwirrt jetzt nicht mehr, als dass es hilft so long, horeb Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag