lapunta September 4, 2015 Hallo, bin neu im Forum und beschäftige mich zur Zeit intensiv mit Fundamentalanalyse und gerade mit der GuV-Rechnung. Leider bin ich kein BWL-ler. Deshalb mal zu Anfang eine blöde Frage. Entspricht der Begriff "cost of goods sold" vollständig dem deuschen Begriff "Herstellungskosten" und ist überhaupt das amerikanische "Income Statement" identisch mit der deutschen "GuV-Rechnung"? Vielleicht kann mal einer, der Ahnung hat, ein paar Sätze dazu schreiben. Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ulkbaer September 4, 2015 Hallo, ja bei Costs of goods sold handelt es sich um die Herstellungskosten des Umsatzes. Das Income Statement kommt bei gleicher Rechnungslegung zum selben Ergebnis wie die GuV. Erstere ist nur nach dem Umsatzkostenverfahren und letztere nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. VG Ulkbaer Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen September 4, 2015 Entscheidend ist zunächst, nach welchen Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss erstellt wurde. Abschlüsse nach IFRS oder US-GAAP sind im Großen und Ganzen vergleichbar, abgebildet wird der fair value zum aktuellen Marktpreis - allerdings gestatten die Vorschriften diverse Wahlfreiheiten und sind regelmäßigen Anpassungen unterworfen. Krasses Beispiel wäre der deutsche Hafenbetreiber Eurokai beim Wechsel der IFRS Version 2012 / 2013 - die Bilanz sieht nach Neubewertung völlig anders aus. HGB ist vom Sicherheitsgedanken geleitet, assets werden grundsätzlich zum Anschaffungspreis minus geplante Abschreibungen bewertet - was im Gegensatz zu IFRS massive Bewertungsreserven bedingen kann, die z.B. durch Verkauf ergebniswirksam freigesetzt werden. COGS ist kein "standardisierter" Begriff, es ist vor einem Vergleich zweier Unternehmen zumindest zu klären, ob die planmäßigen Abschreibungen enthalten sind oder erst später berücksichtigt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag