Gerhard März 20, 2006 Hallo, die Anleihe der Air Canada von 1987 (WKN 480282) wurde bei der Emission mit variablem Zins ausgestattet und müßte deshalb als Finanzinnovation gelten. Als Folge davon müßte der Verlust aus dem Verkauf dieser im Jahr 2004 praktisch wertlosen Anleihe als negative Kapitaleinnahme angesetzt werden können. Hat jemand Informationen darüber, wie die Finanzämter mit diesem Vorgang umgehen? Im Gegensatz zum Argentinien-Thema habe ich den Steuer-Fall Air Canada bisher in keinem Forum entdecken können. Vielen Dank für Eure Antworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andy März 20, 2006 Habe schon davon gehört. Kann dir aber diesbezüglich leider auch nicht weiterhelfen! Wo sind hier die Steuerprofis? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Laser12 März 20, 2006 Als Folge davon müßte der Verlust aus dem Verkauf dieser im Jahr 2004 praktisch wertlosen Anleihe als negative Kapitaleinnahme angesetzt werden können. Ich behaupte: Nein. §20 II Nr. 4 EStG schreibt "Kapitalerträge". Der Kursverlust fällt grundsätzlich in die Vermögenssphäre. Die Vorschrift betrifft lediglich den Anteil der Vermögensänderung, mit der durch kunstvolle Gestaltung Kapitaleinkünfte in Vermögensänderungen umqualifiziert werden. Eine normale variable Verzinsung schließt aber gerade aus, dass es zu einer solchen Verschiebung kommt. Sofern die Spekulationsfrist nach §23 EStG abgelaufen ist, wird sich die Finanzverwaltung gegen einen Ansatz als Einkünfteminderung aussprechen. In den BMF-Schreiben habe ich dazu auf die schnelle nichts gefunden. In diesem Urteil des FG Hannover wird meine Auffassung gestützt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag