Tathagat September 1, 2015 Hallo und Guten Morgen, die Geschichte von Google Split kennt ihr bestimmt. Nun hat das Bundesfinanzministerium entschieden, dass die Steuer zurück zu zahlen ist. Meine Bank (Consors) hat dieses Thema als Deltakorrektur behandelt. Laut meiner Bank sind die verpflichtet, gemäß BMF-Rundschreiben vom 09.10.2012, Randziffer 241, die Korrekturen beim Kapitalertragssteuerabzug im Wege der Deltakorrektur (§ 43 Abs. 3 S. 7 EStG) vorzunehmen. Das heisst, dass ich das Geld nicht zurückbekomme und es stattdessen in einem allgemeinen Verlustverrechnungstopf gelegt wird. Ist jemand hier vielleicht vom gleichen Thema betroffen? -- With best regards / Mit freundlichen Grüssen Tathagat Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
basti_ September 1, 2015 https://www.wertpapier-forum.de/topic/4243-google-inc-googl/?do=findComment&comment=971637 :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag