Trippeltrappel September 1, 2015 Meine Frau und ich haben für die private Altersvorsorge eine klassische Verteilung mit 20% RK1, 10% RK2, 70% RK3, angelehnt an Depot von Supertobs. Dieses Geld sollte bis zu unserem Tod und im Idealfall darüber hinaus reichen. Meine Frau hat daneben noch eine kleine private RV bei der Allianz mit prognostizierten 100 Euro monatlichem Auszahlbetrag und eine fondsgebundene Riesterrente - DWS Riesterrente Premium. Wenn ich den Rückkaufwert der PRV und den aktuellen Stand der Riesterrente zu RK1 als Gesamtbetrag im Depot bzw. auch bei der monatlichen Sparrate hinzu rechne, lande ich insgesamt bei über 40% RK1. wie macht ihr das? Rechnet ihr diese Anlagen bei Euch mit ein oder sagt ihr, das dient mit der gesetzlichen Altersrente und bAV (nur meine Frau) der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos und kommt nicht mit in die RK-Verteilung mit rein? Auf eure Meinungen bin ich gespannt Trippeltrappel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
barbaz September 1, 2015 Warum hast du denn überhaupt Geld in RK1? Um den MaxDrawdown zu veringern? Wenn ja, zählst du die Versicherungen mit wenn den Gesamtdepotwert bestimmst? Um antizyklisches Rebalancing zu machen? Das würde mit der PRV nicht gehen. Um eine Mindestsumme abzusichern? Wenn ja, bräuchtest du das Geld schon bevor die Versicherungen auszahlen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Trippeltrappel September 1, 2015 Warum hast du denn überhaupt Geld in RK1? Um den MaxDrawdown zu veringern? Wenn ja, zählst du die Versicherungen mit wenn den Gesamtdepotwert bestimmst? Um antizyklisches Rebalancing zu machen? Das würde mit der PRV nicht gehen. Um eine Mindestsumme abzusichern? Wenn ja, bräuchtest du das Geld schon bevor die Versicherungen auszahlen? RK1 hab ich um dem MaxDrawdown abzufedern. Da hast du recht. Ob ich es zum Gesamtdepot mitzähle? Bislang nein. Hat aber zur Folge, dass ich dadurch weniger insgesamt risikoreich anlege, als ich es eigentlich tun möchte. Ein Rebalancing kann ich nur in RK1 über Tagegeld bewerkstelligen. Die Frage,die ich mir stelle, ob ich beide Versicherungen einfach nebenher laufen lasse und das Depot gesondert betrachte oder ob ich es mit ins Gesamtdepot mit einbeziehe. Ist wohl zum Schluss ne Geschmacksfrage. Um die letzte Frage zu beantworten- nein, Geld brauche ich nicht vor Rwntenantritt (aus heutiger Sicht - sind ja noch 30 Jahre ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
barbaz September 1, 2015 RK1 hab ich um dem MaxDrawdown abzufedern. Da hast du recht. ... Ist wohl zum Schluss ne Geschmacksfrage. Wenn du nicht überlegst die Versicherungen ganz einzustellen, dann ist nur die Frage ob du die Versicherung in deinem Portfolio auflistest. Spricht ja eigentlich nix dagegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Trippeltrappel September 2, 2015 · bearbeitet September 2, 2015 von Trippeltrappel Einstellen geht nicht. In Verbindung mit der RV hat meine Frau nur bei der Allianz überhaupt eine BU bekommen. Da musste sie halt notgedrungen so ne kleine RV abschließen. RV und Riester machen aber schon über 60 Euro .monatlicher Beitrag aus. Da ist bei Einrechnung der sichere Anteil mehr als ausgefüllt. Weiterer Fahrplan: irgendwas zwischen halber und keiner Einrechnung. Ist doch voll konkret... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine September 2, 2015 Zur Beurteilung wie viel Risiko drin ist in den eigenen Anlagen berücksichtige ich auch Rentenversicherungen/Kapitallebensversicherungen. Ob man es wegen mangelnder Liquidität zu RK1 zählen sollte? Ich gruppiere in Anlageklassen und nicht nach RK1/2/3. Die Bewertung selbst mache ich relativ grob, da es bei mir doch ein eher kleiner Baustein im Vermögen ist. Gleichzeitig bin ich aber inkonsequent, weil ich die gesetzliche Rentenversicherung nicht berücksichtige. Wenn man etwa einen Vergleich mit dem Anlegeverhalten in den USA haben wollte müsste man den Barwert mit berücksichtigen denke ich. Neben den Lebensversicherungen (Kapital/Rente) stellt auch die Bewertung einer eigengenutzten Immobilie eine gewisse Herausforderung dar. Mit Eigenheim kann man sicher riskanter anlegen als ohne und im Notfall kann man auch versuchen die Immobilie zu versilbern. Da habe ich mich jedoch entschieden, sie nicht aufzuführen. Aber sie hat einen Einfluss bei der Frage, welches fixe Einkommen ich sicherstellen muss für das was ich als mein persönliches Minimum ansehe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
flamie September 2, 2015 Interessante Fragestellungen. Ich rechne Riester in die RK 3, da zum einen die Überschüsse in Fonds angelegt werden und zum anderen es sich um eine langfristige Anlage handelt. Letzteres ist für mich auch ein Kriterium für RK 3. Private RVs zähle ich daher auch zur RK 3. In RK 1 sind bei mir nur sichere Anlageformen, welche kurzfristig verfügbar sind. Die passende Verteilung muss aus meiner Sicht jeder für sich finden. U.a.ist das abhängig vom Alter und auch der Höhe des Vermögens. Eigenheim und die gesetzliche RV rechne ich auch nicht mit ein in die Anlagenpolitik. An der Stelle bin ich auch inkonsequent. Vorhandene fondsgebunde LVs laufen bei mir in der RK 2. Es handelt sich überwiegend um Mischfonds. Außerdem sind die LVs mittelfristig verfügbar. Sukzessive hole ich Gelder aus den LVs (steuerfrei) und verteile das Geld auf RK 1 und 3. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr September 2, 2015 Interessante Fragestellungen. Ich rechne Riester in die RK 3, da zum einen die Überschüsse in Fonds angelegt werden und zum anderen es sich um eine langfristige Anlage handelt. Letzteres ist für mich auch ein Kriterium für RK 3. Private RVs zähle ich daher auch zur RK 3. In RK 1 sind bei mir nur sichere Anlageformen, welche kurzfristig verfügbar sind. Für mich sind Anteile von Aktienfonds in Riesterverträgen genau so RK3 wie in einem selbst nicht von einer Versicherung betreuten Depot. Riesterverträge kann man mit 3 Monaten Vorlaufzeit kündigen. Den aktuellen Vertragswert bzw. Rückkaufswert nach Abzug von Zulagen und eventuellen Steuererstattungen kann man in die eigene gesamt Asset Allocation einrechnen. Klassisches Versicherungs-Deckungskapital und Zinsanlagen meiner Meinung nach RK1 oder RK2, Aktienfondsanteile RK3. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Trippeltrappel September 2, 2015 Hmm. Auf die Idee, eine fondsgebundene Riesterrente mit Beitragsgarantie zu RK3 zu zählen, wäre ich nicht gekommen. Auch die PRV mit Aktien gleichzusetzen ist mir noch gar nicht in den Sinn gekommen. Werd ich mir durch den Kopf gehen lassen. Ist doch schön, hier immer wieder kompetente Meinungen und neue Denkanstöße im WPF zu lesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr September 2, 2015 · bearbeitet September 2, 2015 von tyr Angenommen, der Riester-Rentenvertrag läuft bis Renteneintritt noch 20, 30 oder 40 Jahre. Woher weiß man sicher, dass man den Vertrag wirklich über so lange Zeiträume durchhält? Die Riester-Beitragsgarantie greift nur für den Zeitpunkt des Renteneintritts. Vorher kann der Vertragswert insbesondere bei teuren und/oder Risiko-behafteten Verträgen unter dem Einzahlungswert liegen. Riester-Zinsprodukte (BSP, klassische RRV ohne Fonds) wäre daher für mich RK1, Aktienfondsanteile RK3. Ungefähr 5% aller Riester-Rentenversicherungen werden jedes Jahr beitragsfrei gestellt oder gekündigt. 80% aller länger als 30 Jahre laufenden Rentenversicherungen werden vor Ablauf gekündigt. Ich würde daher für Riestervertäge, die noch Jahrzehnte bis Renteneintritt laufen sollen erstmal nur den aktuellen Vertrags-Rückkaufswert nach Förderungs-Abzügen als Wert für die eigene Asset Allocation ansetzen. Und riskante Anlagen im Riestervertrag entsprechend in den riskanten Anteil der AA aufnehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee September 2, 2015 "Jede Jeckk is anders" sagt man hier. Für mich ist sowohl Riester als auch meine private Rentenversicherung "sicher". Beim Riester setze ich auf die Garantie, hab aber altersbedingt keinen Aktienfonds mehr, sondern einen Rentenfonds, und bei der privaten Rentenversicherung (klassisch, keine fondsgebundene) rechne ich den Rückkaufswert für mich als "heute sicher" => RK1. Das mag beliebig "falsch gerechnet" sein, aber ich sehe es so. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Trippeltrappel September 3, 2015 Noch mal ne andere Frage. Wie klassifiziert Ihr im Depot einen Bestand an Edelmetallen, sprich AG und AU? Auch dieser Teil im Rentendepot zur Diversifikation gedacht. RK3 da volatil wie Aktien? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
barbaz September 3, 2015 Noch mal ne andere Frage. Wie klassifiziert Ihr im Depot einen Bestand an Edelmetallen, sprich AG und AU? Auch dieser Teil im Rentendepot zur Diversifikation gedacht. RK3 da volatil wie Aktien? Ich glaube an der Stelle ist das System mit den Risikoklassen nicht mehr anwendbar. Der eigentliche Sinn der Einteilung in RK1-3 ist ja dass ich das Risikoprofil meines Portfolios per Daumenregel steuern kann, ohne mich tiefer gehend mit Themen wie Volatilität und Korrelation auseinandersetzen zu müssen. Rohstoffe hat man typischerweise (falls man nicht spekuliert), um das Depot zu beruhigen, wären also in dem Sinne RK1, aber wie du selbst sagst passt es da auch nicht wirklich. Ich würde Rohstoffe als eigene Klasse führen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag