Dagolar August 30, 2015 · bearbeitet August 30, 2015 von Dagolar Guten Morgen Ich würde mich sehr freuen wenn Ihr mir etwas erklären könntet. Im vorab schon vielen Dank dafür ! Ausgangslage: A.) Depot 1 - bis 31.07.2015 , geführt bei Bank ABC - dort aufgelaufene Gewinne und dafür durch die Bank Steuern abgeführt, (Verlusttöpfe sind leer, weil Gewinne höher als Verluste) (Info: ABC Depot noch nicht ganz geschlossen, weil "Leichen" noch geklärt werden müssen ... Danach aber Schließung Depot ABC und folgend Übertrag der "TÖPFE" auf Bank XYZ.) B.) Depotwechsel zum 01.08.2015 nach Bank XYZ - dort sind mittlerweile Verluste aufgelaufen. FRAGEN: # Werden der aufnehmenden Bank (XYZ), die bei Bank ABC gezahlten Steuern ebenfalls gemeldet ? Oder werden nur, die Verlusttöpfe übertragen? # Würde dann dort (Bank XYZ) ein steuerlicher Ausgleich stattfinden? Oder werden die bei Bank ABC gezahlten Steuern, zur Bank XYZ nicht mitübertragen und mir bleibt nur ein Ausgleich über die Lohnsteuer übrig ? Für mich wäre es natürlich angenehmer wenn die Banken nicht nur die Verlusttöpfe weitergeben, sondern auch die "gezahlte Steuerinfo". Dann würde es Bankenintern verrechnet werden und ich bräuchte es nicht über die Steuererklärung zu machen. Das wäre aber bestimmt zu einfach ! Ich befürchte das nur die Verluste übertragen werden und die Gewinn/Positivsteuerinfos nicht .... Wenn dem so ist , warum ist das so ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner August 30, 2015 Hallo, # Werden der aufnehmenden Bank (XYZ), die bei Bank ABC gezahlten Steuern ebenfalls gemeldet ? Oder werden nur, die Verlusttöpfe übertragen?Interessante Frage.Ich befürchte aber, dass nur die beiden Verlusttöpfe (Aktien und Sonstiges) übertragen werden. In deinem Fall würde dann nichts übertragen. Anders herum, also bei Verlusten, müsste es aber eine direkte Verrechnung geben, die Empfängerbank würde dann bereits (bei ihr) gezahlte Steuern erstatten (imho). Danach aber Schließung Depot ABC und folgend Übertrag der "TÖPFE" auf Bank XYZ.Ist dir klar, dass das so sowieso nicht geht? Zur Übertragung der Töpfe benötigt man noch mindestens ein Wertpapier. [aber vielleicht war es nur falsch formuliert] Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor August 30, 2015 FRAGEN: # Werden der aufnehmenden Bank (XYZ), die bei Bank ABC gezahlten Steuern ebenfalls gemeldet ? Oder werden nur, die Verlusttöpfe übertragen? # Würde dann dort (Bank XYZ) ein steuerlicher Ausgleich stattfinden? Oder werden die bei Bank ABC gezahlten Steuern, zur Bank XYZ nicht mitübertragen und mir bleibt nur ein Ausgleich über die Lohnsteuer übrig ? Warum so kompliziert? Depotauflösung mit Verlustübertrag von Bank XYZ zu Bank ABC und die Steuern werden erstattet.... Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dagolar August 30, 2015 FRAGEN: # Werden der aufnehmenden Bank (XYZ), die bei Bank ABC gezahlten Steuern ebenfalls gemeldet ? Oder werden nur, die Verlusttöpfe übertragen? # Würde dann dort (Bank XYZ) ein steuerlicher Ausgleich stattfinden? Oder werden die bei Bank ABC gezahlten Steuern, zur Bank XYZ nicht mitübertragen und mir bleibt nur ein Ausgleich über die Lohnsteuer übrig ? Warum so kompliziert? Depotauflösung mit Verlustübertrag von Bank XYZ zu Bank ABC und die Steuern werden erstattet.... Gruß Taxadvisor Interessante Idee Allerdings möchte ich bei meiner neuen XYZ Bank ja bleiben bzw ich muss , weil die alt Bank (ABC) das Wertpapiergeschäft abgibt. (Genossenschaftsbank beendet Depotführung. Neue Depotbank ist eine die für alle Genossenschaftsbanken dann die Depots übernimmt / Konzentriert). Ggf könnte ich ja von meiner neuen Bank EIN WERTPAPIER zur alten Bank übertragen lassen und dann die Töpfe ebenfalls mit !!! Wenn denn dann die Verrechnung beider alten Bank durchgeführt wurde , übertrage ich die restlichen Papiere wieder auf die neue Bank und die Töpfe ebenfalls wieder mit ! Meint ihr das wäre ne möglichkeit ? Allerdings ist die Grundfrage noch nicht beantwortet ... # werden die Steuerzahlungen mit übertragen ? So das die neue Bank dann aus diesem Steuertopf die Verluste die bei Ihr angefallen sind verrechnen bzw auszahlen kann . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner August 30, 2015 · bearbeitet August 30, 2015 von reckoner Hallo, ich denke Taxadvisor meinte, du sollst ALLE Wertpapiere von Depot XYZ auf Depot ABC übertragen und dabei die Verlusttöpfe mitnehmen (1. Schritt). Dafür muss das Depot XYZ übrigens nicht aufgelöst werden, nur komplett ist wichtig. Die Depotbank ABC würde dann die übertragenen Verluste mit den schon versteuerten Gewinnen verrechnen, die abgeführten Steuern würden erstattet. Und dann das Gleiche wieder zurück (2. Schritt). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien August 30, 2015 Ggf könnte ich ja von meiner neuen Bank EIN WERTPAPIER zur alten Bank übertragen lassen und dann die Töpfe ebenfalls mit !!! Wenn denn dann die Verrechnung beider alten Bank durchgeführt wurde , übertrage ich die restlichen Papiere wieder auf die neue Bank und die Töpfe ebenfalls wieder mit ! Nein, das funktioniert nicht, da ein Übertrag der Verlusttöpfe ausschließlich - falls der Kunde dies bei einem Depotübertrag so angibt - bei einem Komplettübertrag eines Depots vorgenommen wird (manche Banken stellen sich auf den Standpunkt, dass ein Übertrag der Verlusttöpfe nur bei Komplettübertrag mit anschließender Depotlöschung durchgeführt werden könne, dies ist jedoch durch die gesetzlichen Vorgaben nicht gedeckt). In Deinem Fall heißt das: Komplettübertrag von neuer zur alten Bank mit Übertrag der Verlusttöpfe, dies induziert eine Steuerrückzahlung bei der alten Bank, nach der dann ein Komplettübertrag von alter zur neuen Bank mit anschließender Depotlöschung bei der alten Bank vorgenommen werden kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dagolar August 30, 2015 Ggf könnte ich ja von meiner neuen Bank EIN WERTPAPIER zur alten Bank übertragen lassen und dann die Töpfe ebenfalls mit !!! Wenn denn dann die Verrechnung beider alten Bank durchgeführt wurde , übertrage ich die restlichen Papiere wieder auf die neue Bank und die Töpfe ebenfalls wieder mit ! Nein, das funktioniert nicht, da ein Übertrag der Verlusttöpfe ausschließlich - falls der Kunde dies bei einem Depotübertrag so angibt - bei einem Komplettübertrag eines Depots vorgenommen wird (manche Banken stellen sich auf den Standpunkt, dass ein Übertrag der Verlusttöpfe nur bei Komplettübertrag mit anschließender Depotlöschung durchgeführt werden könne, dies ist jedoch durch die gesetzlichen Vorgaben nicht gedeckt). In Deinem Fall heißt das: Komplettübertrag von neuer zur alten Bank mit Übertrag der Verlusttöpfe, dies induziert eine Steuerrückzahlung bei der alten Bank, nach der dann ein Komplettübertrag von alter zur neuen Bank mit anschließender Depotlöschung bei der alten Bank vorgenommen werden kann. Gute und sehr interessante Antwort ! Danke ! Das wäre ne echte Idee ! Denke aber das sowohl die neue als auch die alte Bank nicht sonderlich glücklich mit mir wäre ! Grundsätzlich ist ein Übertrag ja kostenfrei ... könnten die "beiden" hier nicht sagen das das mein Spass ist und dann ggf doch Gebühren erheben ? Bzw die ALTE Bank weigert sich meinen Übertrag anzunehmen , weil sie das Depotgeschäft ja nicht fortführen wollen ??? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien August 31, 2015 · bearbeitet August 31, 2015 von Belgien Denke aber das sowohl die neue als auch die alte Bank nicht sonderlich glücklich mit mir wäre !Grundsätzlich ist ein Übertrag ja kostenfrei ... könnten die "beiden" hier nicht sagen das das mein Spass ist und dann ggf doch Gebühren erheben ? Bzw die ALTE Bank weigert sich meinen Übertrag anzunehmen , weil sie das Depotgeschäft ja nicht fortführen wollen ??? 'Glücklich' sind Banken nie, wenn der Kunde ihnen Arbeit aufbürdet, die sie nicht in Rechnung stellen können, doch ist es die Aufgabe eines Kunden, seinen (Bank-)Dienstleister glücklich zu machen? Nach Gutdünken können Banken hierzulande Gott sei Dank (noch?) nicht Gebühren berechnen, sie müssen sich an gesetzliche Vorgaben und die Angaben in ihren eigenen AGBs bzw. P&Ls halten. Depotüberträge müssen sie schlichtweg,ohne eigene Gebühren berechnen zu dürfen, durchführen. An der Front droht Dir kein finanzielles Ungemach. Ob allerdings die 'alte' Bank noch einen Auftrag zum Depotübertrag annimmt, wenn sie ihre Depotgeschäft einstellt (eingestellt hat?), das kann ich Dir nicht beantworten. Wenn Du noch andere Produkte bei der 'alten' Bank hast (und damit ein Kunde bist, an dem die 'alte' Bank verdient und hofft, auch in der Zukunft noch zu verdienen), dann spiel doch mit offenen Karten, d.h. erläutere Dein Motiv für den Depotübertrag und nutze die hoffentlich vorhandene 'Unterstützung' Deiner Ansprachpartner bei der Bank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag