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misterrx

Rentenversicherung aufgelöst, Kapitalertragssteuer

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misterrx

Hi,

 

ich hatte eine Rentenversicherung vor ca 2 Jahren abgeschlossen und nun gekündigt. Insgesamt hatte ich ca. 1800€ eingezahlt und bekomme laut Versicherung die Hälfte zurück (wegen Frühauflösung etc.).

Nun wurde noch auf den Auszahlungsbetrag die Kapitalertragssteuer berechnet (ca. 200€).

 

Wenn man die Sache global betrachtet, dann habe ich ja sowieso Verluste gemacht. Ist es nun korrekt, dass man darauf noch Steuern berechnet? Wie hoch ist der Freibetrag?

 

Gruß,

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polydeikes

Du kannst die einbehaltene Steuer mit deiner Steuererklärung zurück holen, für das Finanzamt zählt am Ende der Unterschiedsbetrag zwischen Einzahlung und Auszahlung. Ist also nicht endgültig verloren.

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misterrx

Hört sich ja schonmal positiv an. In meinem Fall bin ich ja sowieso im "Minus". Dann müsste ich - sofern die anderen Steuern nicht berücksichtigt werden - den kompletten Betrag zurück bekommen.

 

Danke!

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misterrx
· bearbeitet von misterrx

Hallo,

 

wollte jetzt mal meine Steuererklärung machen. Ich hatte mich im Anfangsbeitrag falsch ausgedrückt: es wurden mir negative Kapitalerträge i.S.d. § 43 Abs.1 S.1 Nr. 4 EStG berechnet ( ca. -1000€). Und ich hatte damals ca. 800 € von der Versicherung erhalten.

 

Unter welcher Ziffer kann ich den Betrag in der Steuererklärung reinschreiben?

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