Sven G. August 21, 2015 · bearbeitet August 21, 2015 von Sven G. Hallo zusammen, ich möchte meine kürzlich bei der AL über MLP abgeschlossene gekoppelte Basisrente+BUZ kündigen (Beitragsfreistellen). Nun habe ich mich ausgiebig, auch dank einiger wesentlicher Ausführungen im Forum, für die BV10 der AL entschieden und habe genaue Vorstellungen, was in der SBU enthalten sein soll. Meine Frage nun: Um den Beitrag reduzieren zu können, habe ich dem "Makler" von MLP vorgeschlagen, das Ganze im C-Tarif abzuschließen ( verminderter Beratungsaufwand und Haftungsverzicht). Theoretisch kann ich ja auf die Dokumentation und Beratung pfeifen, da ich nun exakt weiß, welches Produkt ich möchte. Die Bedingungswerke der AL sind ja in fast allen Verträgen gleich und auch sonst top. Ergo: Ich benötige keine Vermögensschadenhaftungsmöglichkeit seitens des Maklers?! -- Oder entgeht mir doch hierdurch ein wesentlicher Aspekt, den ich gerade nicht bedenke.. Die Gesundheitsfragen muss er ja dennoch mit mir ausfüllen, und den Antrag stellen, oder? Zumindest kam von seiner Seite erstmal nur die Nachricht: "Was ist Beratungsverzicht und C-Tarif???" Ist das jetzt nur Masche oder ist es ihm wirklich nicht möglich, oder habe ich die Thematik mit den Tarifen falsch verstanden??? Danke im Voraus! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes August 21, 2015 Lassen wir mal außen vor, dass dir ein vergütungsoptimiertes Produkt in Standardkonfiguration (Was hat die oberste Heeresleitung diesen Monat befohlen zu verkaufen?) angedreht wurde, dass wohl kaum deinen Bedarf trifft. Lassen wir mal außen vor, dass du genau da noch ein weiteres Mal "hingehst". Was wir nicht außen vor lassen können, ist die Maklerproblematik. Das Unternehmen MLP hat eine Maklerzulassung. Deswegen ist der "MLPler" noch lang kein Makler. Wenn du für MLP Leute über den Tisch ziehst Kunden berätst, weiss das Unternehmen MLP schon bevor du mit dem Kunden gesprochen hast, was dem Kunden zu verkaufen ist. Oder anders: Produkte und deren Gestaltung sind vorgegeben. Mit Makler oder Beratung hat das nichts zu tun. Je nach Stufe des MLPlers innerhalb des Vertriebs, bekommt der auch nur einen Bruchteil der Erlöse aus dem Verkauf des Produkts an dich. Somit sind die, die den Großteil der Erlöse bekommen, nicht davon begeistert, nur die Hälfte zu bekommen. Oder anders formuliert: Der MLPler wird dir nichts verkaufeb können, was seine übergeordnete Vertriebsinstanz nicht vorgeben hat. --- Ein C-Tarif heißt Minderberatungsaufwand, nicht Beratungsverzicht. Es liegt einzig und allein am Makler, welchen Schieberegler er nutzt. Dafür muss es aber ein Makler sein, der selbst entscheiden und beraten kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven G. August 21, 2015 · bearbeitet August 21, 2015 von Sven G. Lassen wir mal außen vor, dass dir ein vergütungsoptimiertes Produkt in Standardkonfiguration (Was hat die oberste Heeresleitung diesen Monat befohlen zu verkaufen?) angedreht wurde, dass wohl kaum deinen Bedarf trifft. Lassen wir mal außen vor, dass du genau da noch ein weiteres Mal "hingehst". Was wir nicht außen vor lassen können, ist die Maklerproblematik. Das Unternehmen MLP hat eine Maklerzulassung. Deswegen ist der "MLPler" noch lang kein Makler. Wenn du für MLP Leute über den Tisch ziehst Kunden berätst, weiss das Unternehmen MLP schon bevor du mit dem Kunden gesprochen hast, was dem Kunden zu verkaufen ist. Oder anders: Produkte und deren Gestaltung sind vorgegeben. Mit Makler oder Beratung hat das nichts zu tun. Je nach Stufe des MLPlers innerhalb des Vertriebs, bekommt der auch nur einen Bruchteil der Erlöse aus dem Verkauf des Produkts an dich. Somit sind die, die den Großteil der Erlöse bekommen, nicht davon begeistert, nur die Hälfte zu bekommen. Oder anders formuliert: Der MLPler wird dir nichts verkaufeb können, was seine übergeordnete Vertriebsinstanz nicht vorgeben hat. --- Ein C-Tarif heißt Minderberatungsaufwand, nicht Beratungsverzicht. Es liegt einzig und allein am Makler, welchen Schieberegler er nutzt. Dafür muss es aber ein Makler sein, der selbst entscheiden und beraten kann. Die Klarheit wollte ich haben, danke Dir! Kannst du evtl. nochmal kurz verlinken, auf welcher Seite ich überprüfen kann, ob jemand eingetragener Makler ist und auf was ich bei dieser Suche achten sollte - mein derzeitiger Berater sagt, er sei eingetragener Makler! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes August 21, 2015 Den Status kannst du hier abfragen: http://www.vermittlerregister.info/vv-register --- Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun. Für die Zulassung als Versicherungsmakler benötigst du einen Sachkundenachweis, eine Vermögensschadenshaftpflicht, musst geordnete finanzielle und rechtliche Verhältnisse nachweisen und eine Eintragungsgebühr an die IHK zahlen. Dann bist du "Versicherungsmakler". Ein MLPler kann theoretisch selbst eine Maklerzulassung haben, wobei das praktisch durch die Maklerzulassung des Vertriebs selbst nicht zwingend notwendig und in der Praxis nicht pauschal der Fall ist. Er kann als Untervermittler des Maklers (MLP) auftreten. Um ein Produkt vermitteln zu können, braucht der Makler eine Vereinbarung mit dem Produktgeber ... idR Courtagevereinbarung. Der MLPler hat eine Vereinbarung mit MLP, MLP wiederum eine Vereinbarung mit dem Produktgeber. Als Angehöriger des Vertriebs MLP verkauft er das, was der Vertrieb vorgibt /zulässt. So simpel ist das. Um den Maklerstatus zu erhalten, muss der "Makler" (MLP) eine "hinreichende" Auswahl anbieten. Wobei dem formal 2 Gesellschaften und eine ausgedruckte Preisliste genüge tut. Und soweit ich weiss, sind es bei MLP AL und HanseMerkur, die verkauft werden (können). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes August 21, 2015 · bearbeitet August 21, 2015 von polydeikes Und um mal den Mythos aus der Geschichte zu nehmen: Wenn du Peter, Alex (oder mich) fragen würdest, käme am Ende wohl raus, dass das Maklersein eine unternehmerische Entscheidung und eine Einstellung zum Beruf ist. Mit den rechtlichen Voraussetzungen kommst du da nicht weit. Nur mal exemplarisch, wie das bei mir lief, als ich seinerzeit von HGB Vereinbarung / Haftungsdach auf den Maklerstatus gewechselt bin ... Habe ein Onlineseminar mit optionalen, ganztätigen Präsenzterminen gebucht. In der Praxis habe ich einen Präsenztermin zu KV und einen Präsenztermin zu versicherungsrechtlichen Grundlagen wahrgenommen (Erkenntnisgewinn 0, nichts was man nicht in 10 Sekunden googlen könnte). Dann habe ich mich zur IHK Sachkundeprüfung angemeldet. Drei Tage vorher habe ich online Multiplechoicefragen a je 2h pro Tag durchgespielt. Theoretische IHK-Prüfung mit 8x % im Debekahauptgebäude bestanden, kein Hexenwerk. Für die praktische IHK Prüfung (wieder im Debekagebäude) habe ich wiederum einen ganztätigen Präsenztermin wahrgenommen (ohne besteht man die auch nicht). Die praktische Prüfung ist zu 40 % erfüllt, wenn man sich formal korrekt mit Visitenkarte, Erstinformation und Status vorstellt, sowie einen Datenerfassungsbogen auf den Tisch legt. Füllt man den Datenerfassungsbogen einigermaßen korrekt aus (so schwierige Sachen wie das Geburtsdatum), hat man die Prüfung bestanden, Noten gibt es nicht. Dauert ca. 15 min. Ohne vorbereitete Visitenkarte, Erstinformation und Erfassungsbogen kannst du die Prüfung nicht bestehen, selbst wenn du Albert Einstein wärest. Grad noch eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abschließen, Schufaauskunft und polizeiliches Führungszeugnis besorgen, bei der IHK vorlegen, zum Gewerbeamt dackeln und hurra -> du bist Makler. Diese rechtliche Voraussetzung befähigt dich praktisch zu ABSOLUT NICHTS. Es ist einfach nur Deutschland, du brauchst halt einen "Schein", um das Gewerbe ausüben zu können. Dennoch schaffen es je nach IHK teilweise 70 % und mehr durch die Sachkundeprüfung zu rasseln. Um es mit Einstein zu halten: „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ --- Oder halt kurz formuliert: Ob da nun Makler, gebundener Vermittler oder Mehrfachagent auf der Visitenkarte steht ... oder ob es der Untervermittler eines Maklers ist. Die rechtlichen Voraussetzungen sagen 0 darüber aus, mit wem man es da zu tun hat und was der kann oder auch nicht. Das Einzige, was rein rechtlich (hinsichtlich der Voraussetzungen) pauschal für den Makler sprechen kann, ist die persönliche Haftung. Und nicht einmal die ist so ohne wenn und aber bei einer Untervermittlerkonstruktion gegeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Thomas Schösser September 3, 2015 · bearbeitet September 3, 2015 von Thomas Schösser Zitat von polydeikes: (...) Die rechtlichen Voraussetzungen sagen 0 darüber aus, mit wem man es da zu tun hat und was der kann oder auch nicht. Zitat Ende. Es gibt in allen Berufszweigen sehr gute, durchschnittliche und leider auch nicht so gute Personen. Hier bin ich ihrer Meinung. Ein Kunde bzw. Interessent einer Versicherung hat aber in der Praxis oft ein Problem zu erkennen, welcher der drei genannten Menschen ihm "gegenübersitzt". Ich denke aber, dass der sogenannte Status, also VersicherungsVERTRETER, VersicherungsMAKLER oder VersicherungsBERATER doch durchaus für den Kunden von Bedeutung sein kann. Beispielsweise muss ein VersicherungsVertreter einer einzelnen Gesellschaft (gebundener VersicherungsVertreter) keine Marktanalyse machen, und mehrere Angebote unterbreiten. Zusätzlich sind die Verpflichtungen und die Haftung eines Versicherungsmaklers durchaus höher. Klar ist aber auch, dass es unter den Versicherungsmaklern solche und solche Personen gibt, wie überall halt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes September 3, 2015 Es gibt ua. solche, die die Forenregeln hinsichtlich Signaturen lesen und einhalten und solche, die gern ihren Link mit dem Verweis "suchen Sie einen Profi auf" in veraltete Threads unterbringen möchten, laufen die Umsätze grad nicht? Zudem lässt sich die Verpflichtung einer Marktanalyse für mich als Makler nicht gesetzlich zwingend ableiten, wir sind auf der gesetzlichen Basis "hinreichende Auswahl." Ein Kundenanspruch besteht nicht und wenn es um das geht, was üblicherweise unter Marktanalyse verstanden wird ( F u B, M u M und die anderen Smarties), ist das wohl auch besser so. Der Kontext hier war "MLP <> Makler ?" - "Hr. Kollege". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 4, 2015 · bearbeitet September 4, 2015 von Matthew Pryor Hier bin ich ihrer Meinung. Ein Kunde bzw. Interessent einer Versicherung hat aber in der Praxis oft ein Problem zu erkennen, welcher der drei genannten Menschen ihm "gegenübersitzt". Ich denke aber, dass der sogenannte Status, also VersicherungsVERTRETER, VersicherungsMAKLER oder VersicherungsBERATER doch durchaus für den Kunden von Bedeutung sein kann. § 11 Versicherungsvermittlungsverodrnung*evtl ein bisschen Eigenrecherche des Interessenten="Problem" gelöst.Das sollte einem einigermaßen versierten Vermittler doch aber geläufig sein? Edith:Im Übrigen dürfen sie sich auch gerne für eine Linie entscheiden.In einem Werbeforum für Versicherungsvermittler erwähnen sie schließlich auch das öffentlich einsehbare Vermittlerregister,wo der Kunde den Status des Vermittlers einsehen und überprüfen kann.Die Information,wo dieses Register zu finden ist,ist ja überdies auch verpflichtender Teil der Erstinformation.Da stellt sich mir die Frage:Warum nun dieser Beitrag mit einer kurios anmutenden,abweichenden Meinung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Thomas Schösser September 4, 2015 · bearbeitet September 4, 2015 von Thomas Schösser polydeikes schrieb: Es gibt ua. solche, die die Forenregeln hinsichtlich Signaturen lesen und einhalten und solche, die gern ihren Link mit dem Verweis "suchen Sie einen Profi auf" in veraltete Threads unterbringen möchten, laufen die Umsätze grad nicht? Zudem lässt sich die Verpflichtung einer Marktanalyse für mich als Makler nicht gesetzlich zwingend ableiten, wir sind auf der gesetzlichen Basis "hinreichende Auswahl." Ein Kundenanspruch besteht nicht und wenn es um das geht, was üblicherweise unter Marktanalyse verstanden wird ( F u B, M u M und die anderen Smarties), ist das wohl auch besser so. Der Kontext hier war "MLP <> Makler ?" - "Hr. Kollege". Mir wurde das nach meinem ersten Post via PN mitgeteilt, und selbstverständlich habe ich den Link zu meiner Website entfernt, so wie es das Forum vorsieht. Ein Versehen, meinerseits, was ich natürlich sofort korrigiert habe (keine böse Absicht). Es ist sehr aufmerksam von Ihnen, dass Sie sich augenscheinlich sorgen um meine "Umsätze" machen, Ihre Sorge ist jedoch unberechtigt, danke. Bezüglich der Marktanalye: Genau deshalb sage ich ja, die Meinungen, auch bei Versicherungsrechtlern, gehen hier teilweise wirklich sehr auseinander. Zumindest gibt es hier verschiedene Ansichten. Welche "richtig" ist, kann man heute doch nicht konkret sagen. Ich denke, dass dies nicht pauschal zu beantworten ist, weil keiner die sogenannte "hinreichende Auswahl" fest definiert. Reichen 10, oder nur 2, oder müssen es mehr sein? Natürlich gibt es Sparten, in welchen nur sehr wenige Versicherer aktiv sind, oder aufgrund der Ausgangslage des Kunden ergeben sich weniger Auswahlmöglichkeiten, oder es gibt diverse Alleinstellungsmerkmale bei einem Tarif, welche der Kunde benötigt...alles keine Frage, aber das ist dann eben auch individuell. Matthew Pryor: § 11 Versicherungsvermittlungsverodrnung*evtl ein bisschen Eigenrecherche des Interessenten="Problem" gelöst.Das sollte einem einigermaßen versierten Vermittler doch aber geläufig sein? Da gebe ich Ihnen Recht. Einem Vermittler schon. Aber nicht jeder KUNDE / INTERESSENT kennt die Möglichkeiten des Vermittlerregisters, oder weiß, dass es sowas überhaupt gibt. Auch wenn es Pflicht ist, so gibt (leider) nicht jeder Vermittler seinem Kunden beim geschäftlichen Erstkontakt seine gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation, aus welcher das hervorgeht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 4, 2015 In einem Werbeforum für Versicherungsvermittler erwähnen sie schließlich auch das öffentlich einsehbare Vermittlerregister,wo der Kunde den Status des Vermittlers einsehen und überprüfen kann.Die Information,wo dieses Register zu finden ist,ist ja überdies auch verpflichtender Teil der Erstinformation. Überdies weiß der Kunde auch nicht,was er unter einer Marktanalyse zu verstehen hat.Da soll es doch tatsächlich auch Makler geben,die das als komplette Marktübersicht verkaufen und sich gegenüber dem Kunden entsprechend positionieren.Der Gesetzgeber geht jedoch davon aus,dass eine hinreichende Anzahl an Angeboten/Anbietern ausreichend sei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Thomas Schösser September 4, 2015 · bearbeitet September 4, 2015 von Thomas Schösser (...) Die Information,wo dieses Register zu finden ist,ist ja überdies auch verpflichtender Teil der Erstinformation. Ich habe ja nie was anderes behauptet. Siehe oben. (...) Auch wenn es Pflicht ist, so gibt (leider) nicht jeder Vermittler seinem Kunden beim geschäftlichen Erstkontakt seine gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation, aus welcher das hervorgeht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor September 4, 2015 · bearbeitet September 4, 2015 von Matthew Pryor Man mag geteilter Auffassung sein,aber zwischen ...ich möchte noch etwas zur Eingangsfrage sagen. Wenn Sie als Kunde erfahren möchten, welchen rechtlichen Status der Berater / die Beraterin hat, sprich- Versicherungs-VERTRETER, - Versicherungs-MAKLER, - Versicherungs-BERATER,... so gibt es ein öffentlich, über das Internet zugängliches Vermittlerverzeichnis (www.vermittlerregister.info). Dort können Sie nach Namen, oder mit der sogenannten Registrierungsnummer suchen, und den Berufsstatus des Herren / der Dame einsehen. und Ein Kunde bzw. Interessent einer Versicherung hat aber in der Praxis oft ein Problem zu erkennen, welcher der drei genannten Menschen ihm "gegenübersitzt". ist dann doch ein deutlicher Unterschied zu erkennen.Insofern will sich mir der Mehrwert für den TO nicht erschließen.Schreiben um des Schreibens willen kann es nicht sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag