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Besteuerung Kursgewinne minderjähriger Kinder

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1fcb

Hallo,

habe Anfang der 2000er meinen damals kleinen Kindern eine Schenkung im 5-stelligen Betrag gemacht und diese komplett in Index-Zertifikate angelegt. Diese haben sich dank glücklicher Fügung vervielfacht. Seit 3 Jahren verkaufe ich mit Nichtveranlagungsbescheid jeweils soviel, dass der Gewinn knapp unterhalb der steuerlichen Grenze von (genau weiß ich es im Augennlick nicht auswendig) ca 8500,- bleibt. Das ganze bleibt bis auf Anschaffungen für die Kinder (wie Bikes, Computer, etc) als Cash/Tagesgeld schön brav auf deren Konto/Depot.

 

Soweit, so gut, jetzt traue ich dem Börsenbraten aber nicht mehr und frage mich, wie ich die Gewinne absichere. Put-Optionsscheine als Absicherung kann ich bei Kinder-Depots leider nicht einsetzen. Bleibt also nur der (teilweise oder ganze Verkauf). Damit würde aber der Gewinn 2015 die steuerliche Grenze weit überschreiten. Würde der Gewinn der Kinder (der natürlich deren einziges Einkommen ist) separat mit dem jeweiligen Steuersatz versteuert? Dann wäre bei zB 20.000,- Gewinn ja nicht viel an Steuer fällig. Oder gäbe es eine Zusammenveranlagung mit den Eltern, wobei dann natürlich die vollen 25% fällig werden?

 

Danke im Voraus für Eure Hilfe!

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Belgien
· bearbeitet von Belgien

Hallo,

habe Anfang der 2000er meinen damals kleinen Kindern eine Schenkung im 5-stelligen Betrag gemacht und diese komplett in Index-Zertifikate angelegt. Diese haben sich dank glücklicher Fügung vervielfacht. Seit 3 Jahren verkaufe ich mit Nichtveranlagungsbescheid jeweils soviel, dass der Gewinn knapp unterhalb der steuerlichen Grenze von (genau weiß ich es im Augennlick nicht auswendig) ca 8500,- bleibt. Das ganze bleibt bis auf Anschaffungen für die Kinder (wie Bikes, Computer, etc) als Cash/Tagesgeld schön brav auf deren Konto/Depot.

 

Soweit, so gut, jetzt traue ich dem Börsenbraten aber nicht mehr und frage mich, wie ich die Gewinne absichere. Put-Optionsscheine als Absicherung kann ich bei Kinder-Depots leider nicht einsetzen. Bleibt also nur der (teilweise oder ganze Verkauf). Damit würde aber der Gewinn 2015 die steuerliche Grenze weit überschreiten. Würde der Gewinn der Kinder (der natürlich deren einziges Einkommen ist) separat mit dem jeweiligen Steuersatz versteuert? Dann wäre bei zB 20.000,- Gewinn ja nicht viel an Steuer fällig. Oder gäbe es eine Zusammenveranlagung mit den Eltern, wobei dann natürlich die vollen 25% fällig werden?

 

Der Verkauf von Anfang der 2000er gekauften Indexzertifikaten ist komplett steuerfrei, da er unter die bei Kauf gültigen steuerlichen Regelungen fällt (und damals waren (Kurs-)Gewinne bei Wertpapierverkäufen außerhalb der Spekulationsfrist von zunächst 6 später 12 Monaten steuerfrei).

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1fcb

Sorry, war nicht präzise genug. Ich hatte zwischendurch umgeshiftet, d.h. alle derzeit gehaltenen Zertifikate und Gewinne fallen unter die Abgeltungssteuer.

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reckoner

Hallo,

 

Put-Optionsscheine als Absicherung kann ich bei Kinder-Depots leider nicht einsetzen.
Doch, natürlich kannst du das, und zwar per Depotübertrag. Dazu musst du allerdings die Schenkung nochmal etwas erhöhen (sprich: mit deinem Geld kaufen) - das Vermögen der Kinder würde ich dafür lieber nicht nehmen, könnte zu rechtlichen Problemen führen.

Oder alternativ und noch einfacher (ohne Depotübertrag): Nimm' die Put-Optionsscheine doch einfach in dein Depot, und wenn der Markt wirklich abstürzt schenkst du halt den Gewinn aus den Puts.

 

Würde der Gewinn der Kinder (der natürlich deren einziges Einkommen ist) separat mit dem jeweiligen Steuersatz versteuert? Dann wäre bei zB 20.000,- Gewinn ja nicht viel an Steuer fällig.
Jein. Richtig ist, dass dann jedes Kind alleine versteuern müsste. Falsch ist aber, dass das nicht viel ist, denn ich komme bei 20.000 Euro auf einen Steuersatz von ca. 14%, sprich: immerhin 2.800 Euro.

Aber gut, wenn du damit rechnest, dass beispielsweise die entsprechenden Indizes um 14% zurückgehen, dann wäre das auch der gleiche Verlust.

 

Oder gäbe es eine Zusammenveranlagung mit den Eltern, wobei dann natürlich die vollen 25% fällig werden?
Nein, das gibt es grundsätzlich nicht. Seit einiger Zeit ist sogar der Kinderfreibetrag sicher, das Einkommen der Kinder spielt in der Steuererklärung der Eltern überhaupt keine Rolle mehr.

 

Stefan

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bondholder

Seit 3 Jahren verkaufe ich mit Nichtveranlagungsbescheid jeweils soviel, dass der Gewinn knapp unterhalb der steuerlichen Grenze von (genau weiß ich es im Augennlick nicht auswendig) ca 8500,- bleibt.

Haben die Kinder jeweils eine eigene Private Krankenversicherung? Bei so hohem Einkommen entfällt meines Wissens nach die kostenfreie Familienversicherung für Kinder in der GKV...

Vermögen auf Kinder übertragen

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1fcb

Hallo Stefan hallo bondholder, danke für die Infos!

Ja, die Kinder sind selbst privat versichert. Die Idee mit den Puts hatte ich auch. Wenn die Kurse aber weiter abstürzen, habe ich das Problem, dass die Kinderdepots sich verkleinern und bei mir die Abgeltungssteuer voll zuschlägt. Bei den Kindern wäre der Steuernachteil der Puts weitaus geringer, wegen dem niedrigeren Steuersatz. Könnte ich es wirklich umgehen, in dem ich die Puts kaufe und dann per Depotübertrag (=Schenkung) an die Kinder übertrage? Ich fürchte die Bank würde da nicht mitmachen, da die Puts die Risikoklasse der Kinderdepots übersteigt (und die kann nicht auf F bei Minderjährigendepots erhöht werden). Bleibt wolh nur die Wahl zwischen eigenen Puts und Verkauf... oder Augen zu und durch.

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reckoner

Hallo,

 

Die Idee mit den Puts hatte ich auch. Wenn die Kurse aber weiter abstürzen, habe ich das Problem, dass die Kinderdepots sich verkleinern und bei mir die Abgeltungssteuer voll zuschlägt.
Gut erkannt, hatte ich jetzt gar nicht drüber nachgedacht, sorry. Im Fall der Fälle gäbe es dann bei den Eltern einen großen Gewinn (durch die Puts), bei den Kindern hingegen einen verlorenen Grundfreibetrag (weil beim Verkauf kein Gewinn mehr herauskommt).

 

Könnte ich es wirklich umgehen, in dem ich die Puts kaufe und dann per Depotübertrag (=Schenkung) an die Kinder übertrage? Ich fürchte die Bank würde da nicht mitmachen, da die Puts die Risikoklasse der Kinderdepots übersteigt (und die kann nicht auf F bei Minderjährigendepots erhöht werden).
Versuch macht klug, würde ich sagen.

 

Stefan

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cpandrea

wenn ein Kind in einem Jahr die 800 Euro Freistellungsbetrag komplett ausschöpft hat und hat noch minimale Kapitalerträge (z.B. Rückvergütung von Bestandprovisionen , die nicht der KESt unterlegen haben, muss es eine Steuererklärlung abgeben ?

 

z.B.

KESt auf inländischen Konto/Depot 780 Euro

Kapitalerträge (z.B. Rückvergütung von Bestandprovisionen , die nicht der KESt unterlegen haben 100 Euro

 

 

gibt es einen Unterschied wenn es schon volljährig ist und noch noch nicht arbeitet ?

 

danke

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reckoner

Hallo,

 

wenn ein Kind in einem Jahr die 800 Euro Freistellungsbetrag komplett ausschöpft hat und hat noch minimale Kapitalerträge (z.B. Rückvergütung von Bestandprovisionen , die nicht der KESt unterlegen haben, muss es eine Steuererklärlung abgeben ?
Ja.

Aber warum wurde die Bestandsprovision denn überhaupt steuerfrei ausgezahlt? Das erscheint mir nicht ordnungsgemäß. Oder spielt sich das im Ausland ab?

 

gibt es einen Unterschied wenn es schon volljährig ist und noch noch nicht arbeitet ?
Nein, steuerlich gibt es überhaupt keinen Unterschied egal wie alt man ist (auch Babys müssen ggf. Steuern zahlen) oder ob man arbeitet oder nicht.

 

Stefan

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cpandrea

Hallo,

 

wenn ein Kind in einem Jahr die 800 Euro Freistellungsbetrag komplett ausschöpft hat und hat noch minimale Kapitalerträge (z.B. Rückvergütung von Bestandprovisionen , die nicht der KESt unterlegen haben, muss es eine Steuererklärlung abgeben ?
Ja.

Aber warum wurde die Bestandsprovision denn überhaupt steuerfrei ausgezahlt? Das erscheint mir nicht ordnungsgemäß. Oder spielt sich das im Ausland ab?

 

gibt es einen Unterschied wenn es schon volljährig ist und noch noch nicht arbeitet ?
Nein, steuerlich gibt es überhaupt keinen Unterschied egal wie alt man ist (auch Babys müssen ggf. Steuern zahlen) oder ob man arbeitet oder nicht.

 

Stefan

 

die Bestanprovisionen werden von Vermittler in D ausbezahlt und somit sind sie nocht zu versteuern.Ich hatte eine Bank in D, die schon KESt gleich abgezogen hat

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cpandrea
· bearbeitet von cpandrea

wenn ein Kind in einem Jahr die 800 Euro Freistellungsbetrag bei einer inl. Bank NICHT komplett ausgeschöpft hat und hat noch minimale Kapitalerträge (z.B. Rückvergütung von Bestandprovisionen), die nicht der KESt unterlegen haben, die insgesamt unter 800 euro liegen, muss es trotzdem eine Steuererklärlung abgeben ?

 

Kapitalerträge auf inländischen Konto/Depot mit Freistellungauftrag (800 euro) 700 Euro

Kapitalerträge (z.B. Rückvergütung von Bestandprovisionen , die nicht der KESt unterlegen haben 80 Euro

Kapitalerträge Insgesamt 780 euro

 

 

danke

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odensee

wenn ein Kind in einem Jahr die 800 Euro Freistellungsbetrag bei einer inl. Bank NICHT komplett ausgeschöpft hat und hat noch minimale Kapitalerträge (z.B. Rückvergütung von Bestandprovisionen), die nicht der KESt unterlegen haben, die insgesamt unter 800 euro liegen, muss es trotzdem eine Steuererklärlung abgeben ?

Was gefällt dir an dem "Ja" von reckoner denn nicht?

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vanity

Dass die Fragestellung mittlerweile eine andere ist (Gesamteinkünfte unter Pauschbetrag) und die Antwort deshalb Nein lautet.

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reckoner

Hallo,

 

Dass die Fragestellung mittlerweile eine andere ist (Gesamteinkünfte unter Pauschbetrag)
Ist sie das? Ich lese in beiden Beiträgen nur was von Kapitaleinkünften, nichts anderes. Oder?

 

Und nur weil dazu nichts geschrieben wurde hatte ich mit JA geantwortet. Ob das dann wirklich passt weiß ich nicht, aber verkehrt ist eine Erklärung nie, und oft erspart sie Nachfragen vom Finanzamt.

 

Sorry, aber wer wichtige Dinge weg lässt (wie z.B.: Grundfreibetrag nicht ausgeschöpft) der kann nicht mit einer allumfassenden Antwort rechnen.

 

Stefan

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cpandrea

es tut mir leid, wenn ich mich falsch ausgedruckt habe

 

Ich hatte auch die Beispiele geschrieben, damit klarer sein sollte

 

im zweiten Fall sind die gesamte Kapitalerträge unter 800 Eur, jedoch mit inl. Kapitalerträge die nicht vollstaendig den 800 eur Freistellungantrag ausschöpfen und ausl. Kapitalerträge.

 

 

 

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reckoner

Hallo,

 

und was ist nun mit anderen Einkünften? Da gibt es ja nicht nur Lohn*, sondern noch vieles andere.

 

*welcher bei einem Kind zumindest ungewöhnlich wäre, aber natürlich trotzdem möglich, etwa in der Ausbildung

 

Aber gut, gehen wir mal von nichts anderem aus. Dann ist eine Steuererklärung keine Pflicht sofern sich entweder alles im Inland abspielt oder insgesamt der Grundfreibetrag (86xx Euro) nicht überschritten wird.

Und wenn Abgeltungssteuern einbehalten wurden kann eine Erklärung natürlich sinnvoll sein, egal ob Pflicht oder nicht.

 

Stefan

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