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Noob1981

Rechtsschutz Immobilie

Empfohlene Beiträge

Noob1981
· bearbeitet von Noob1981

Hallo zusammen,

heute habe ich mal wieder eine "Spezialfrage" an unsere Versicherungsexperten im Board.... leider kenne ich keinen geeigneten Makler in der Gegend und direkt bei der Versicherung mag ich noch nicht anfragen, um keine Fehler bei einer Art Voranfrage zu machen.

 

Ich bekomme eine Immobilie übertragen bei denen sich der heutige Eigentümer ein Nießbrauch auf Lebenszeit eintragen lässt. Soweit alles noch einfach. ABER welche Rechtsschutz brauche ich für diese Immobilie? Rechtsschutz für Vermieter? Aber ich habe ja keine Einkünfte. Rechtsschutz für selbstgenutzte Immobilien fällt auch raus. Was ist dann aber die richtige?

 

Eine eigene Rechtsschutz für die Immobilie wäre mir sehr recht, um hier eine saubere Abgrenzung zu haben, da es bei der Immoblie bereits einen Vorschaden in den letzten 5 Jahren gibt (Rechtsstreit mit der Hausverwaltung). Das wären mir auch ein paar € Mehrkosten wert. Bei dieser Versicherung geht es mir primär um die Leistungs- und Servicequalität der Versicherung als um den Preis.

 

Freue mich über jeden Tipp und sag schon mal Danke für eure Mühen

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Jesse_L
· bearbeitet von Jesse_L

Wiki sagt der Niessbraucher hat die Pflicht zu versichern !

Hat mich überascht, ich haette gedacht Du als Eigentuemer bist da in der Pflicht.

 

Ist sicherlich sinnvoll sich mal richtig schlau zu machen...

 

Wobei Rechtsschutz ja ein spezielles Thema ist, wenn Du Deine Ansprüche gegen den Niessbrauchnehmer abgesichert haben willst als auch bei Streitigkeitten von Dritten gegen den Hausbesitzer abgesichert sein willst (letzteres muesste ja der Niessbraeucher uebernehmen )

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Matthew Pryor

Ich bin im Thema "Rechtsschutz und Nießbrauch" jetzt nicht eben fit,hatte diese Konstellation schlicht und ergreifend noch nicht.Wenn der Rechtsschutz aber die Eigenschaft des Versicherungsnehmers als "Eigentümer,Mieter,Vermieter,Verpächter,Pächter oder Nutzungsberechtigter" umfasst (zitiert aus dem Bedingungswerk der Auxilia),sollten sich aus dem Nießbrauchverhältnis ergebende Streitigkeiten aber abgesichert sein??

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Rein intuitiv bin ich eher bei Jesse. Der Nießbraucher kann ja unbegrenzt über die Rechte aus der belasteten Immobilie verfügen. Entstehen durch die Ausübung dieser Rechte wiederum Rechtsstreitigkeiten, nützt dem noob1981 seine Rechtsschutz wenig. Ggf. vielleicht wieder, wenn der Nießbraucher mitversicherte Person wäre / werden könnte?

 

Nutzungsberechtigter wäre mMn nur ein Wohnrecht.

 

Im Zweifelsfall hilft nur, dem Versicherer die Konstellation verbindlich zur Stellungsnahme in Textform vorzulegen. Ich trau mir da mal gar keine Aussage zu.

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Noob1981
· bearbeitet von Noob1981

es ist eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (übertragen von Opa). Hier bin ich dann faktisch Eigentümer und Opa Nutzungsberechtigter. Aber wenn wir jetzt einen Streit in er EIGENTÜMERgemeinschaft haben, würde das doch mich betreffen. Opa ist ja mehr oder weniger wie ein "kostenfreier Mieter" zu sehen. Nachdem ich die Immobilie aber nicht selbst nutze bin ich auf die Idee mit der Rechtsschutz für Vermieter gekommen. Bloß hab ich halt keine Mieteinnahmen?

 

Opa hat eine eigene Rechtsschutz, aber ob die greift?

 

Glaub ich werde dann einfach mal bei einer der Rechtsschutzversicherungen meinen Sachverhalt erklären und gucken was die sagen.

 

EDIT:

@Jesse wo in wiki? ich glaub ich hab die falschen Suchbegriffe?

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser

Hallo Noob1981!

 

Er meint wahrscheinlich dies:

Zwischen dem Eigentümer und dem Nießbraucher besteht ein gesetzliches Schuldverhältnis, das den Nießbraucher verpflichtet, ordnungsgemäß zu wirtschaften, die Sache zu erhalten und sie zu versichern.
Wobei sich das für mich (!, bin da absoluter Laie) jetzt nicht unbedingt so liest, als hätte der Autor / hätten die Autoren dabei eine Rechtsschutzversicherung im Hinterkopf gehabt.

Vielmehr geht's da mMn. um die Wertabsicherung der Sache selbst, weil das Schuldverhältnis im Mittelpunkt steht.

Letzteres dürfte im Schadensfall normalerweise ja nicht plötzlich aufgehoben sein. ('Gegenstandslos' wollte ich jetzt nicht schreiben. :D)

Möglicherweise ist das also eine (ganz) 'andere Baustelle'.

 

Insofern würde ich es wohl wie von polydeikes vorgeschlagen machen:

Im Zweifelsfall hilft nur, dem Versicherer die Konstellation verbindlich zur Stellungsnahme in Textform vorzulegen.
Eben der wahrscheinlich kürzeste / direkte und sichere Weg.

 

Grüße,

wpf-leser

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