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ebdem

Schadensfall durch Fledermäuse

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Ihr redet einfach nur aneinander vorbei. Euro geht davon aus, dass ein Anspruch (oder auch nicht) gegen ein Unternehmen mit Glaspalast besteht. Alex korrigiert, dass der Anspruch (oder auch nicht) gegen die Versicherungsgemeinschaft besteht. Jedwede Form von Kulanz belastet somit nicht das Unternehmen, sondern die Versicherungsgemeinschaft. Und Sachversicherungen sind ein bodenloses Loch in Sachen "Kulanz", PHV und Hausrat weisen teilweise nachgewiesene Versicherungsbetrugsquoten im 60 % Bereich auf.

 

Insofern: Man kann sicherlich ebdem wünschen, dass sich eine Kulanzlösung finden wird, seinen Mitversicherten kann man es eher nicht wünschen. Aber alles kein Grund sich anzugarsteln ... :prost:

 

PS: In Sachen moralischer Beurteilung bleibt die Frage, wieso das Fenster so lange so weit offen war, dass es sich 200 (?!) Fledermäuse dort gemütlich machen konnten.

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€-man

Ihr redet einfach nur aneinander vorbei. Euro geht davon aus, dass ein Anspruch (oder auch nicht) gegen ein Unternehmen mit Glaspalast besteht. Alex korrigiert, dass der Anspruch (oder auch nicht) gegen die Versicherungsgemeinschaft besteht. Jedwede Form von Kulanz belastet somit nicht das Unternehmen, sondern die Versicherungsgemeinschaft. Und Sachversicherungen sind ein bodenloses Loch in Sachen "Kulanz", PHV und Hausrat weisen teilweise nachgewiesene Versicherungsbetrugsquoten im 60 % Bereich auf.

 

Insofern: Man kann sicherlich ebdem wünschen, dass sich eine Kulanzlösung finden wird, seinen Mitversicherten kann man es eher nicht wünschen. Aber alles kein Grund sich anzugarsteln ... :prost:

 

PS: In Sachen moralischer Beurteilung bleibt die Frage, wieso das Fenster so lange so weit offen war, dass es sich 200 (?!) Fledermäuse dort gemütlich machen konnten.

 

Die (negative) Anspruchsache war mir schon klar. Mir ging es nur um eine Kulanz in einer Ausnahmesituation, nicht zuletzt aus meiner Erfahrung, dass damit Kundenpflege betrieben wird.

Das mag bei Versicherungen eine andere Qualität haben, als in anderen Sparten (auch dort zahlt übrigens jeder andere Kunde für die "Sünden" der anderen), aber dennoch darf auch mal 5 eine gerade Zahl sein.

 

Nebenbei fällt mir auch auf, dass keine andere Branche so sehr auf die Belastung der Restkunden aufmerksam macht, wie dies die Versicherungen tun. Vielleicht sollte man sich (wenn nicht schon geschehen) mal näher mit den Diebstählen und anderen Betrügereien im Einzelhandel beschäftigen. Ein Aha-Effekt (oder auch nicht) könnte schon rausspringen.

 

Angarsteln - nun ja. Ich mag halt gerne ein wenig "nachgraben", wenn mein Gegenüber ein wenig

ist.

 

Gruß

€-man

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checker-finance

Ihr redet einfach nur aneinander vorbei. Euro geht davon aus, dass ein Anspruch (oder auch nicht) gegen ein Unternehmen mit Glaspalast besteht. Alex korrigiert, dass der Anspruch (oder auch nicht) gegen die Versicherungsgemeinschaft besteht. Jedwede Form von Kulanz belastet somit nicht das Unternehmen, sondern die Versicherungsgemeinschaft. Und Sachversicherungen sind ein bodenloses Loch in Sachen "Kulanz", PHV und Hausrat weisen teilweise nachgewiesene Versicherungsbetrugsquoten im 60 % Bereich auf.

 

Insofern: Man kann sicherlich ebdem wünschen, dass sich eine Kulanzlösung finden wird, seinen Mitversicherten kann man es eher nicht wünschen. Aber alles kein Grund sich anzugarsteln ... :prost:

 

PS: In Sachen moralischer Beurteilung bleibt die Frage, wieso das Fenster so lange so weit offen war, dass es sich 200 (?!) Fledermäuse dort gemütlich machen konnten.

 

Hier eine kleine Fledermauskunde: http://www.fledermauskunde.de/fsch-ers.htm

 

Erscheint mir nicht unvorstellbar, dass 200 Fledermäuse als Schwarm ein Zimmer besetzen. Was soll daran moralisch zu beurteilen sein?

 

 

 

Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass Versicherungen eben gewinnorientierte Unternehmen sind und keine gemeinnützigen Veranstaltungen. Als gewinnorientiertes Unternehmen gibt es nur eine einzige, echte Daseinsberechtigung, nämlich den Shareholder Value. Da unterscheidet sich die Versicherung nicht von einer Bank oder einem Autohändler. Selbstverständlich geht es den Sachbearbeitern nicht darum, Schaden vom Versichertenkollektiv abzuwenden. Man kann aber überlegen, ob es nicht betriebswirtschaftlich sinnvoller wäre auch mal einen schaden zumindest teilweise zu begleichen, obwohl kein Rechtsanspruch besteht.

 

Selbstverständlich kann eine Versicherung aber auch ihren Paragrafenreitern den Raum lassen, z. B. einen langjährigen Beitragszahler, der nie einen Schaden gemeldet hat, gleich bei der ersten Schadensmeldung das Versicherungswerk um die Ohren zu hauen. Recht muß schließlich Recht bleiben und die Schädlinge am gesunden Leib des Versichertenkollektivs müssen aus erzieherischen Gründen in ihre Schranken verweisen werden. Wo kämen wir denn dahin!

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polydeikes

...

€-man

 

Kann man sehen, wie man möchte. Ich persönliche ziehe klare Definitionen für eine Leistung einer "Kulanzleistung" vor und bin auch nicht bereit für Kulanzleistung ggü. anderen mit meinen Prämien zu bezahlen. Das ist rein individuell meine Meinung, bei uns sagt man: Jeder Jeck ist anders.

 

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Hier eine kleine Fledermauskunde: http://www.fledermauskunde.de/fsch-ers.htm

 

Erscheint mir nicht unvorstellbar, dass 200 Fledermäuse als Schwarm ein Zimmer besetzen. Was soll daran moralisch zu beurteilen sein?

 

Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass Versicherungen eben gewinnorientierte Unternehmen sind und keine gemeinnützigen Veranstaltungen. Als gewinnorientiertes Unternehmen gibt es nur eine einzige, echte Daseinsberechtigung, nämlich den Shareholder Value. Da unterscheidet sich die Versicherung nicht von einer Bank oder einem Autohändler. Selbstverständlich geht es den Sachbearbeitern nicht darum, Schaden vom Versichertenkollektiv abzuwenden. Man kann aber überlegen, ob es nicht betriebswirtschaftlich sinnvoller wäre auch mal einen schaden zumindest teilweise zu begleichen, obwohl kein Rechtsanspruch besteht.

 

Selbstverständlich kann eine Versicherung aber auch ihren Paragrafenreitern den Raum lassen, z. B. einen langjährigen Beitragszahler, der nie einen Schaden gemeldet hat, gleich bei der ersten Schadensmeldung das Versicherungswerk um die Ohren zu hauen. Recht muß schließlich Recht bleiben und die Schädlinge am gesunden Leib des Versichertenkollektivs müssen aus erzieherischen Gründen in ihre Schranken verweisen werden. Wo kämen wir denn dahin!

 

Hach. Wo soll ich bloß anfangen ... mhm ... mhm ... mhm ... vielleicht damit, dass die Ursache des Schadensfalls ggf. eine Obliegenheitsverletzung war oder ein Mitwirkungsgrad bestand? Durch ein angekipptes Fenster und binnen weniger Minuten sind wohl kaum Fledermäuse eingedrungen und die Zahl stammt vom TO ... :-

 

Mir ist natürlich aus deinen Forenbeiträgen bekannt, dass du nur wert darauf legst, dass sich andere an Verträge und das Recht halten (sofern es zu deinen Gunsten ist, bspw. Pflegethema damals). Bei Versicherungen funktioniert das, die halten sich an den Vertrag. Steht eine entsprechende Verpflichtung im Vertrag und diese wurde missachtet, hat sich die Regulierung ggf. schon unabhängig von der Fledermaus erledigt.

 

Wo machen wir weiter? Vielleicht damit, dass viele Sachversicherer gar keine Aktiengesellschaften sind, sondern bspw. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Grob erkannt, warum du alles ab "guten Morgen" streichen kannst? Das ist eine rhetorische Frage, bedarf keiner Antwort und eine evtl. Antwort werde ich auch schlichtweg ignorieren.

 

Das ich als Kunde ein Anrecht darauf habe, dass gegen meine Beiträge gemeldete Ansprüche anderer auf Rechtmäßigkeit geprüft werden, muss ich wohl kaum noch ein weiteres Mal erwähnen (oder doch?). Und ich erachte meine klar definierten Rechte in keinster Art und Weise als geringer, als das Wohlbefinden anderer ohne rechtmäßigen Anspruch. Wenn ich zum Wohlbefinden anderer spenden möchte, lasse ich mir idR eine Spendenquittung ausstellen.

 

Ich will lieber gar nicht wissen, wie es sich bei Menschen wie dir im umgedrehten Fall verhält. Sprich, wenn sie meinen irgendeinen minimalen Anspruch zu haben und dem von der Gegenpartei nicht sofort nachgekommen wird. Aber mit zweierlei Maß zu messen ist grad "in" und Versicherungen sind eh alles böse Aktiengesellschaften ... halten wir es mit dem Bewährten:

 

Zwei mal drei macht vier,

widewidewitt und drei macht neune,

ich mach mir die Welt,

widewide wie sie mir gefällt.

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checker-finance

 

Hach. Wo soll ich bloß anfangen ... mhm ... mhm ... mhm ... vielleicht damit, dass die Ursache des Schadensfalls ggf. eine Obliegenheitsverletzung war oder ein Mitwirkungsgrad bestand? Durch ein angekipptes Fenster und binnen weniger Minuten sind wohl kaum Fledermäuse eingedrungen und die Zahl stammt vom TO ... :-

 

Du widersprichst dir selbst. Wo es keine Anspruch gegen die Versicherung gibt, kann es auch weder Obliegenheitsverletzung noch Mitwirkungsgrad geben.

 

Sehr lebensferne Annahme, dass der TO die Fledermäuse gezählt habe. Offensichtlich ist es eine Schätzung.

 

Und wenn das Fenster stundenlang angekippt und niemand im Raum war, mußte der TO dann mit einem Schwarm Fledermäuse rechnen? Wo nimmst Du das her.

 

Das mal ganz davon abgesehen, dass Du von "moralischer Bewertung" sprachst. Moralisch ist gegen gekippte Fenster nun wirklich nichts einzuwenden.

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checker-finance

Mir ist natürlich aus deinen Forenbeiträgen bekannt, dass du nur wert darauf legst, dass sich andere an Verträge und das Recht halten (sofern es zu deinen Gunsten ist, bspw. Pflegethema damals). Bei Versicherungen funktioniert das, die halten sich an den Vertrag. Steht eine entsprechende Verpflichtung im Vertrag und diese wurde missachtet, hat sich die Regulierung ggf. schon unabhängig von der Fledermaus erledigt.

 

Aus meinen Forenbeiträgen mag Dir klar, sein, dass ich es für gesellschaftlich sinnvoll erachte, dass man vertragliche Ansprüche erfüllt. Das steht aber in keinem Widerspruch dazu, dass ein Unternehmen gegenüber Kunden sehr wohl aus betriebswirtschaftlichen Gründen sich manchmal kulant verhalten sollte.

 

Dass Versicherungen sich immer an Verträge halten würden, ist offensichtlich Unsinn. Wäre das so, würde gäbe es kein einziges Urteil, in dem einem Versicherten mal gegenüber einer Versicherung Recht gegeben worden ist. Genauso wie Kulanz betriebswirtschafltich sinnvoll sein kann, kann es auch für eine Versicherung betriebswirtschaftlich sinnvoll sein, Ansprüche grundsätzlich zu bestreiten. Praktischerweise halten die wenigsten Versicherten lange Verfahren durch und die Beweislastverteilung belastet in der Regel den Versicherten.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Da es offenbar am Verständnis mangelt, nehme man doch eine versicherte Gefahr ... den Einbruch. Der ist bedingungsgemäß mitversichert. Dabei ist es aber nun absolut nicht unerheblich, ob das Fenster mal eben gekippt war, sperrangelweit offen stand und ob eine Person im Haus oder eben keine Person im Haus war. Man lese den §81 VVG.

 

Selbst bei einer versicherten Gefahr, wäre die Fensterdiskussion wohl zu führen. Und steht in der Schadensmeldung, dass das Fenster gekippt und ich im Raum war, während da 200 Fledermäuse eingedrungen sind ... tatsächlich verhielt sich das jedoch im oberen Sinne deutlich abweichend, begehe ich Versicherungsbetrug. Und schon habe ich die moralische Schiene, es sei denn für dich sind Straftaten, sofern sie der persönlichen Bereicherung dienen, generell kein moralisches Thema (würde mich jetzt auch nicht wundern und lasse ich so mal wertneutral stehen, jeder Jeck ist anders).

 

Lange vor der "Fledermausdiskussion" muss also wohl eine "Fensterdiskussion" geführt werden. Da ich beim Schreiben vor Lachen schon fast vom Tisch falle ... lasse ich das jetzt auch sein und hock mich gemütlich vor die Glotze (bevor wir noch drüber diskutieren, ob die Fledermäuse die ungesicherte Leiter aus dem Garten genommen haben). Ihr werdet das schon richten. :thumbsup:

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checker-finance

Das ich als Kunde ein Anrecht darauf habe, dass gegen meine Beiträge gemeldete Ansprüche anderer auf Rechtmäßigkeit geprüft werden, muss ich wohl kaum noch ein weiteres Mal erwähnen (oder doch?). Und ich erachte meine klar definierten Rechte in keinster Art und Weise als geringer, als das Wohlbefinden anderer ohne rechtmäßigen Anspruch. Wenn ich zum Wohlbefinden anderer spenden möchte, lasse ich mir idR eine Spendenquittung ausstellen.

 

Oh doch. Nenn mal den Paragraf aus dem sich ergibt, dass eine Versicherter einen Anspruch darauf hat, dass seine Versicherung nicht aus Kulanz zahlt.

 

Den betriebswirtschaftlichen Sinn von Kulanz hast Du offensichtlich nicht verstanden. Vielleicht hilft Dir das weiter: https://de.wikipedia.org/wiki/Kulanz

Kulanz bezeichnet allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss und damit einen Rechtsverzicht. Speziell umfasst sie das Gewähren von Reparatur- und Serviceleistungen bei Handelsgütern auf freiwilliger Basis nach Ablauf der gesetzlichen oder individualvertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen.

 

Sie stellt in der Wirtschaft eine Maßnahme zur Kundenbindung dar: Auch ohne eine Verpflichtung sieht es der Kulanz-Gewährer als sinnvoll an, seinen Kunden in einem Problemfall zufriedenzustellen, um ihn als Kunden zu behalten und künftig weitere Geschäfte mit ihm tätigen zu können.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes
Oh doch. Nenn mal den Paragraf aus dem sich ergibt, dass eine Versicherter einen Anspruch darauf hat, dass seine Versicherung nicht aus Kulanz zahlt.

 

Fangen wir im Kontext mal mit den §§ 81, 82 VVG an und hören schon wieder mit dem §242 BGB auf. Endgültig -> ab vor die Glotze.

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checker-finance

Selbst bei einer versicherten Gefahr, wäre die Fensterdiskussion wohl zu führen. Und steht in der Schadensmeldung, dass das Fenster gekippt und ich im Raum war, während da 200 Fledermäuse eingedrungen sind ... tatsächlich verhielt sich das jedoch im oberen Sinne deutlich abweichend, begehe ich Versicherungsbetrug. Und schon habe ich die moralische Schiene, es sei denn für dich sind Straftaten sofern sie der persönlichen Bereicherung dienen generell kein moralisches Thema (würde mich jetzt auch nicht wundern und lasse ich so mal wertneutral stehen, jeder Jeck ist anders).

 

Versicherungsbetrug ist eine Straftat, ein angekipptes Fenster nicht. Es mag auch versicherungsrechtlicher Sicht blöd vom Versicherungsnehmer sein, ein Fenster angekippt stehen zu lassen, moralisch ist dagegen aber nichts einzuwenden.

 

Anderen öffentlich zu unterstellen, Straftaten sofern sie der persönlichen Bereicherung dienen generell nicht für ein moralisches Thema zu halten, geht übrigens sehr weit in Richtung Strafrecht. Kannst froh sein, dass andere mit Dir so nachsichtig umgehen.

 

Oh doch. Nenn mal den Paragraf aus dem sich ergibt, dass eine Versicherter einen Anspruch darauf hat, dass seine Versicherung nicht aus Kulanz zahlt.

 

Fangen wir im Kontext mal mit den §§ 81, 82 VVG an und hören schon wieder mit dem §242 BGB auf. Endgültig -> ab vor die Glotze.

 

Keiner der von Dir genannten Paragrafen, gibt einem Versicherten einen Anspruch darauf, dass seine Versicherung nicht aus Kulanz zahlt. Da Du offenbar keinen Paragrafen nennen kannst, der den von Dir behaupteten Rechtssatz enthält, viel Spaß vor der Glotze.

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Gast231208

Hallo Leute,

 

ich möchte Eure hochgeistige Unterhaltung ja nicht stören, aber mir sind etwa 200 Fledermäuse abhanden gekommen, da diverse Schlafkästen am Haus nun leer sind. Falls sie jemand zufällig findet uAwg.

 

Schönen Abend, trinkt ein Glas und habt euch wieder lieb.

 

 

 

 

 

 

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checker-finance

Ich will lieber gar nicht wissen, wie es sich bei Menschen wie dir im umgedrehten Fall verhält. Sprich, wenn sie meinen irgendeinen minimalen Anspruch zu haben und dem von der Gegenpartei nicht sofort nachgekommen wird. Aber mit zweierlei Maß zu messen ist grad "in" und Versicherungen sind eh alles böse Aktiengesellschaften ... halten wir es mit dem Bewährten:

 

Zwei mal drei macht vier,

widewidewitt und drei macht neune,

ich mach mir die Welt,

widewide wie sie mir gefällt.

 

 

Ich habe hier mehrmals auf den Sinn von Kulanz verwiesen, was ihrer Definition nach Rechtsverzicht bedeutet...

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odensee
· bearbeitet von odensee

Man könnte auch an den Einsatz von Pfefferspray gegen Fledermäuse denken. Falls jemand eine Bezugsquelle braucht: ein hier gelegentlich mitschreibender WPFler aus einem unserer südlichen Nachbarländer hat eine gute Quelle. :yahoo: Ich trinke mir jetzt noch ein Bier und :prost: mit jedem der mag.

 

edit: @ebdem: ich hoffe, du hast ausreichend Humor, um den Verlauf dieses Threads mit Fassung zu tragen. Ich wünsche dir und deiner Freundin, dass der Schaden möglichst kostengünstig behoben werden kann und vielleicht ja sogar die Versicherung sich an der Schadensbehebung beteiligt. Ich (Laie) wäre naiv davon ausgegangen, dass das ein Hausratschaden ist,.

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Gast231208

Ich trinke mir jetzt noch ein Bier und :prost: mit jedem der mag.

 

 

Bin dabei, Prost!

 

 

 

 

 

 

 

 

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Peter Wolnitza

Man könnte auch an den Einsatz von Pfefferspray gegen Fledermäuse denken. Falls jemand eine Bezugsquelle braucht: ein hier gelegentlich mitschreibender WPFler aus einem unserer südlichen Nachbarländer hat eine gute Quelle. :yahoo: Ich trinke mir jetzt noch ein Bier und :prost: mit jedem der mag.

 

edit: @ebdem: ich hoffe, du hast ausreichend Humor, um den Verlauf dieses Threads mit Fassung zu tragen. Ich wünsche dir und deiner Freundin, dass der Schaden möglichst kostengünstig behoben werden kann und vielleicht ja sogar die Versicherung sich an der Schadensbehebung beteiligt. Ich (Laie) wäre naiv davon ausgegangen, dass das ein Hausratschaden ist,.

 

Hallo,

 

Ha, da muss ich doch jetzt auch noch rein grätschen...

Stichwort Pfefferspray... da hat wohl jemand Sinn und Zweck des Sprays irgendwie nicht so ganz gerafft....w00t.gifw00t.gif

 

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Goorin

Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass Versicherungen eben gewinnorientierte Unternehmen sind und keine gemeinnützigen Veranstaltungen. Als gewinnorientiertes Unternehmen gibt es nur eine einzige, echte Daseinsberechtigung, nämlich den Shareholder Value. Da unterscheidet sich die Versicherung nicht von einer Bank oder einem Autohändler. Selbstverständlich geht es den Sachbearbeitern nicht darum, Schaden vom Versichertenkollektiv abzuwenden. Man kann aber überlegen, ob es nicht betriebswirtschaftlich sinnvoller wäre auch mal einen schaden zumindest teilweise zu begleichen, obwohl kein Rechtsanspruch besteht.

 

Selbstverständlich kann eine Versicherung aber auch ihren Paragrafenreitern den Raum lassen, z. B. einen langjährigen Beitragszahler, der nie einen Schaden gemeldet hat, gleich bei der ersten Schadensmeldung das Versicherungswerk um die Ohren zu hauen. Recht muß schließlich Recht bleiben und die Schädlinge am gesunden Leib des Versichertenkollektivs müssen aus erzieherischen Gründen in ihre Schranken verweisen werden. Wo kämen wir denn dahin!

 

Da fällt mir gleich die Doku von gestern Abend ein:

http://www.ardmediathek.de/tv/Reportage-Dokumentation/Die-Story-im-Ersten-Versichert-und-verl/Das-Erste/Video?documentId=30109354&bcastId=799280

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polydeikes

Mhm. Ich fasse mal grob die ersten 10min zusammen. Die (Berufshaftpflichtversicherung-)Versicherung der Hebamme / des Arztes tat genau das was sie soll und zwar das, weswegen sie (gesetzl. verpflichtend) abgeschlossen wurde. Sie wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche gg. ihre Kunden ab.

 

Wenn ich den Post richtig verstanden habe, hätte die Versicherung lieber nicht im Interesse ihres Kunden agieren und sofort auf Basis eines unvollständigen Gutachtens leisten sollen (inkl. ggf. strafrechtlicher Konsequenzen, wenn die Schiene zur Geltendmachung von Ansprüchen auch noch gefahren würde / wurde). Zudem ist Kulanz pauschal betriebswirtschaftlich sinnvoll.

 

Vielleicht mal die andere Seite lesen, bspw.: http://www.hebammenfuerdeutschland.de/hintergrundwissen

 

Die Hebammen sehen das irgendwie anders.

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checker-finance

Mhm. Ich fasse mal grob die ersten 10min zusammen. Die (Berufshaftpflichtversicherung-)Versicherung der Hebamme / des Arztes tat genau das was sie soll und zwar das, weswegen sie (gesetzl. verpflichtend) abgeschlossen wurde. Sie wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche gg. ihre Kunden ab.

 

Wenn ich den Post richtig verstanden habe, hätte die Versicherung lieber nicht im Interesse ihres Kunden agieren und sofort auf Basis eines unvollständigen Gutachtens leisten sollen (inkl. ggf. strafrechtlicher Konsequenzen, wenn die Schiene zur Geltendmachung von Ansprüchen auch noch gefahren würde / wurde). Zudem ist Kulanz pauschal betriebswirtschaftlich sinnvoll.

 

Vielleicht mal die andere Seite lesen, bspw.: http://www.hebammenfuerdeutschland.de/hintergrundwissen

 

Die Hebammen sehen das irgendwie anders.

 

Falsch.

 

1. Die Allianz wehrt nicht Schadensersatzansprüche gegen ihre Kunden ab, sondern gegen sich selbst.

 

2. Völlig unberechtigt waren die Ansprüche eben gerade nicht. das vollumfängliche Bestreiten der Ansprüche durch den Versicherer war unberechtigt.

 

3. Kulanz ist nicht pauschal betriebswirtschaftlich sinnvoll, kann aber betriebswirtschaftlich sinnvoll sein. Ob das der Fall ist, entscheidet sich nicht nach juristischen Kriterien.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Das du es mit dem Lesen nicht so hast, haben wir ja schon gemerkt:

 

Das ich als Kunde ein Anrecht darauf habe, dass gegen meine Beiträge gemeldete Ansprüche anderer auf Rechtmäßigkeit geprüft werden, muss ich wohl kaum noch ein weiteres Mal erwähnen (oder doch?). Und ich erachte meine klar definierten Rechte in keinster Art und Weise als geringer, als das Wohlbefinden anderer ohne rechtmäßigen Anspruch. Wenn ich zum Wohlbefinden anderer spenden möchte, lasse ich mir idR eine Spendenquittung ausstellen.

 

Oh doch. Nenn mal den Paragraf aus dem sich ergibt, dass eine Versicherter einen Anspruch darauf hat, dass seine Versicherung nicht aus Kulanz zahlt.

 

Da habe ich noch großzügig weg gesehen.

 

Das es nun aber auch am Hören und Verstehen scheitert, ist natürlich sehr bedauerlich, wenn auch vermutlich schuldlos. Wobei ich das durchaus verstehen kann. Die Methodik der ÖR Beiträge ist anstrengend.

 

Da bevorzuge ich doch die Methodik der privaten Sender, Akte 20xx bspw.: 3 Minuten lang eine "arme Sau" (Methodik gemeint, nicht der arme Mensch, der da im TV vorgeführt wird) vorgestellt, die einen Unfall hatte. Kurz wird gesagt, Versicherung zahlt nicht. 1 min über die verschiedenen Ärzte berichtet. 4 Sekunden Versicherungsschein und Versicherer im Bild, "Versicherung zahlt nicht, Meldefrist versäumt". Das ist überschaubar, nach 4min und 4 Sekunden wissen wir, "die arme Sau" (die da durch das Dorf ... äh Mattscheibe ... getrieben wird) hätte eine Police mit doppelt- oder dreifach so langer Meldefrist wählen können, leistungstechnisch keinen Aufpreis gezahlt. "arme Sau" = Pech gehabt und auch noch medial der Lächerlichkeit zur Ergötzung anderer freigegeben, traurig

 

Bei dem Beitrag hier ist das schwieriger. Der Beitragstitel lautet: "Versichert und verloren ..." (die zweifelhaften Methoden der Versicherer)

 

Wobei der Journalist bis zum Ende nicht versteht, dass die Beitragszahler ein Krankenhaus, ein Arzt, eine Hebamme und der Typ, der die Oma angefahren hat (KFZ Haftpflicht) sind. Die Beitragszahler sind nicht die Mutter und nicht die Oma, die Interessen ihrer Beitragszahler hat die Versicherung hervorragend vertreten (eigentlich 3 Versicherer) und genau das gemacht, wofür die Versicherer bezahlt wurden und was bedingungsgemäß Aufgabe der jeweiligen Haftpflichtpolicen ist.

 

Anfänglich versteckte These: nach 2min 36 - "Sprich, dass möglichst wenig Zahlungen an die Versicherten und das Versichertenkollektiv erfolgen, das ist ökonomisch sinnvoll" - Die Versicherten sind das Krankenhaus, die Hebamme und der Arzt. Die Aufgabe gegenüber ihren Versicherten haben die Versicherer den ganzen Beitrag lang bedingungsgemäß erfüllt: Eine Haftpflicht stellt den Versicherungsnehmer per Definition von den Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Die Abwehr von unrechtmäßigen Ansprüchen gehört dazu. "Wir begleichen alle Forderungen Dritter ..." ist weder Sinn noch Aufgabe einer Haftpflicht.

 

Skandal: Die Krankenversicherung des "Opfers" hat ihre Aufgabe nicht erfüllt, wird aber nicht thematisiert.

 

---

 

Zum Verlauf ...

 

Mutter ("...der Fall B. ist besonders tragisch ...") klagt gegen Hebamme, Arzt und Krankenhaus (das sind die Versicherungsnehmer). Gewählter Weg -> zur Allianz fahren und mit dem Sachbearbeiter sprechen. Antwort Sachbearbeiter: Kein Fehler der Versicherungsnehmer (ca. 7min). Nach 7 (!) Jahren wird Klage beim Landgericht gegen Arzt, Hebamme und Krankenhaus eingereicht (ca. 7min 14), auf die Idee wäre ich ja etwas früher gekommen.

 

Es wird also nicht die Versicherung verklagt, es werden die Versicherungsnehmer verklagt (Erinnerung an den Beitragstitel = "Versichert und verloren ...").

 

Das Gericht beauftragt 3 Jahre nach Einreichung der Klage einen Gutachter, es vergeht ein weiteres Jahr 4 (!) bis das Gutachten da ist. Das ist wohl kaum Fehler der Versicherten oder der Versicherer. Der Gutachter habe ein eindeutiges Gutachten erstellt, Grund sei der Sauerstoffmangel (7min 55).

 

Das Landgericht folgt der Auffassung des Gutachters, 11 Jahre nach der Geburt werden Hebamme, Arzt und Krankenhaus zum Schadensersatz verurteilt (klagt immernoch keiner gegen den Versicherer).

 

Nun kommt doch die Versicherung tatsächlich auf die Idee Berufung einzulegen, obwohl nicht die Versicherung verklagt wird, sondern die Versicherungsnehmer. Die Allianz braucht für das Gutachten vor dem OLG 4 Wochen, nicht 4 Jahre (Skandal!11einseins). Im Gutachten wird auf eine im CT erkennbare Hirnblutung eingegangen, die der erste Gutachter "offensichtlich" übersehen hat. Ob nun Hirnblutung oder Behandlungsfehler ... als nicht-Mediziner kann ich das nicht beurteilen.

 

Aber "offensichtlich" (Auflösung kommt später) bestehen berechtigte Zweifel an dem "eindeutigen Gutachten 11 Jahre nach der Geburt, bei dem kein Blick auf die CT Bilder geworfen wurde". Somit ist es zunächst mal nur plausibel, dass der Versicherer im Interesse seiner Kunden (die gem. Titel "versichert und verloren sind") gegenhält. Das die Mutter es "nicht kapiert" ( min 10) kann man ihr nicht anlasten, dem ursprünglichen Gutachter hingegen schon. Der ursprüngliche Gutachter ist im Sinne des Beitragsverlaufs übrigens der einzige integere Gutachter (sinngem. alle anderen Gangster ... kommt erst später).

 

War das "Privatgutachten" nun ein unzulässiges Rechtsmittel bei einer Berufung? Nö. Brachte es neue Erkenntnisse? Ja. Ist ein zulässiges Rechtsmittel ein Virus? Nein. Ist ein Hedgefonds eine Heuschrecke (vernichtenswerter Schädling in Rhetorik des dritten Reichs)? Nein. (10min 51)

 

Das Opfer "habe" diese Möglichkeiten nicht ... später wird aber erwähnt, dass auch das Opfer für viel Geld Gutachten erstellen lassen habe ... diese seien (ohne weitere Erläuterung) ohne Bedeutung gewesen / hätten ihr nicht geholfen. (11 min 49)

 

Dann kommt viel blabla über Gutachten und Erreichbarkeiten von Gutachtern, Relevanz für die Sachlage ist mir schleierhaft und mit den Versicherungsnehmern hat das auch nichts zu tun. Das ein Finger Suchsystem von Frau G. ist beeindruckend, bringt aber auch keine neuen Erkenntnisse.

 

Lieber wird ein neuer Fall aufgerollt. Frau L. (Fahrradfahrerin) wurde von einem Autofahrer angefahren. (Ich mag die Methodik des Beitrags einfach nicht, der erste Fall ist völlig offen geblieben, nach 13 min nicht auch nur irgendein Hinweis auf den ursprünglichen Titel des Beitrags.) Schuld trägt der Autofahrer (ein klarer Fall 13min 53), seine Versicherung soll bezahlen. Ich erinnere an den Titel: "versichert ... verloren". Versicherungsnehmer ist der Autofahrer, seine KFZ Haftpflicht leistet ggü. einer Anspruchsstellerin nicht. Das basiert auch wieder irgendwie auf Gutachten "die Beschwerden seien psych. Natur".

 

Das sei nicht anständig und zog sich über Jahre. Aufgabe der KFZ Haftpflicht ist nicht "anständig" zu sein, sondern den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen Dritter frei zu stellen. Wurde die Aufgabe wahrgenommen? Ja.

 

Frau L. verlor ihren Arbeitsplatz. War sie die Versicherte? Nein. Hatte sie eine BU, Krankentagegeld- oder Unfallversicherung? Nein. Nach 6 Jahren "Kampf" (mein Kampf Teil II ?!) mit der Versicherung kam Frau L. zu ihrem Recht. Sry, der Schadensersatzanspruch wurde gegen den Autofahrer geltend gemacht, seine Versicherung hat diesen versucht abzuwehren, bis der Anspruch (wie auch immer) als rechtmäßig anerkannt wurde und dann geleistet. Kurzum, die Versicherung hat gemacht, wofür sie bezahlt wurde.

 

Dann kommt die nette Gutachterin wieder dran und erzählt über die finanziellen Möglichkeiten der Versicherten. Frau L. war nicht Versicherungsnehmer, hatte keine Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung, BU-Versicherung. Insofern, wo ist der Zusammenhang?

 

Aufblende, im Fall B. sind 13 Jahre rum, wir sind in der 2. Instanz. Das Gericht beauftragt einen weiteren Gutachter, der Gutachter bestätigt das Gutachten der Versicherung (16min 30). Das Gutachten wurde auf Basis der Aktenlage getroffen, die CT Bilder lagen nicht vor. Das OLG bestätigt das Gutachten im Urteil. Ob sich der Gutachter nun lieber die CT Bilder noch hätte anschauen können - kA als medizinischer Laie - notwendig ist es nicht. Und die Entscheidung der Verwertung des Gutachtens liegt beim OLG ... die moralische Schuld liegt demnach auch beim OLG, ich sehe keine.

 

Ergebnis -> ursprünglicher Anspruch nicht rechtmäßig, es liegt nur eine Teilschuld vor. Bis dato bleibt hängen, die Versicherer haben die Interessen ihrer Versicherungsnehmer vertreten und einen gerichtlich festgestellten, unrechtmäßigen Schadensersatzanspruch abgewehrt. Die Versicherer haben ihre Aufgabe erfüllt, Zusammenhang zum Titel nicht erkennbar (... versichert ... verloren ...).

 

Dann kommt eine ewige Berichterstattung über einen offensichtlich unfähigen (nicht medizinisch gemeint) Gutachter. Sinngemäß klagt Apple gg. Samsung, bestellt einen Gutachter und der Gutachter schickt das Gutachten an Apple und Samsung (das ist gemeint mit unfähig). Der Gutachter hält das ursprüngliche Gutachten für wahrscheinlicher als die Hirnblutung, nice to know. Der Gutachter rät dazu das Urteil nicht zu hinterfragen, der böse Versicherer tut das Gegenteil. Womit sich dann auch das weitere Gelaber erledigt hat, dient nur der Unterhaltung, ist keine Schuld der Versicherungsnehmer oder Versicherer und trägt nicht zur Sachlage bei. Das Gutachten wurde ohne Änderungen bei Gericht eingereicht (obwohl nachteilig für die Versicherung).

 

Nun geht es darum, warum das Gutachten offen mit Stellungsnahme und ohne Änderung in den Prozess gebracht wurde (frag ich mich auch, dämlich). Begründung: "Weil die Konzerne Beitragszahler im Schadensfall gar nicht angemessen entschädigen wollen." Da krieg ich einen zu viel ... Beitragszahler sind Arzt, Hebamme und Krankenhaus, wird der Journalist das jemals raffen?

 

Aufgabe nach Meinung des Versicherungsrechtlers sei treuhänderische Verwaltung der Versicherungsprämien. Es wird weiter von Leistungen an Versicherungsnehmer gesprochen. Weder Fam. B noch Frau L. waren Versicherungsnehmer. Ohne den Prof. S. jetzt irgendwie werten zu wollen, was hat die Geschichte mit Beitragstitel und Beitrag zu tun. Ich finde diese Quotenmethodik höchst anstrengend. Inhaltlich hat der Herr Prof. vergessen, dass die Versicherer Mitglieder des Versichertenkollektivs gesetzlich verpflichtend an Kostenüberschüssen beteiligen müssen. Aber gut, das hat auch nichts mit dem Thema zu tun, geht ja gar nicht um Versicherte.

 

Die Versicherung von Fam. B. zahlt 9000 Euro + x im Monat, die Versicherung von Fam. B ist deren Krankenversicherung. Es wäre Aufgabe der Krankenversicherung Regressansprüche gegen die Versicherer von Arzt, Hebamme und Krankenhaus geltend zu machen. Offensichtlich ist das nicht geschehen. Das ist bisher der einzige Skandal ( ca. 22min). Die Versicherung der Fam. B zahlt, aber sie vertritt nicht nicht die Interessen ihrer Versicherten. Denn die zahlen mit ihren Beiträgen dafür mit, dass die Krankenkasse eben keine Regressansprüche stellt.

 

Das ist bis dato der einzige Fall im Beitrag, wo ein Versicherer seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Das hätte ganz klar kritisiert und thematisiert werden müssen. Wird es aber nicht, "weil ist ja gut, dass der Versicherer zahlt".

 

Abweichend streitet Frau B. weiter ... um die Höhe der Entschädigung. Das "fragwürdige Gutachten" bleibt ohne "Folgen" ... schön mal drüber gesprochen zu haben. Das LG spricht angeblich volle Entschädigung durch Hebamme, Arzt, Krankenhaus aus ... was macht der Versicherer, er geht wieder zum OLG. Sinnvoll? Ja, exakt die Aufgabe erfüllt.

 

Die Versicherer "siegen" vorm OLG (Endsieg? Hr. Knopp wäre wohl stolz auf die wiederkehrende 3. Reich Rhetorik) und müssen statt 100 nur 20 % der Schadensersatzansprüche übernehmen. Real siegt aber der Versicherungsnehmer (der gem. Titel "versichert ... verloren" ist) und musste 30 Jahre lang nicht einen einzigen Cent zum Durchsetzen seiner Rechte aufwenden, das hat die Versicherung übernommen. Die Versicherung hat als im Ggs zum Titel ihre Aufgabe wahrgenommen und umfangreich geleistet für die Versicherungsnehmer.

 

Die Allianz bietet freiwillig mehr an, als das rechtskräftige Urteil des OLG fordert. Erstmals nimmt die Allianz ihre Aufgabe nicht wahr, es kommt zur Überobligation. Frau B. lehnt ab, für den entstanden Schaden kommt die Versicherungsnehmer der Krankenkasse von Frau B. auf.

 

Warum lehnt sie ab? Weil das Urteil auf fragwürdigen medizinischen Gutachten basiert. Was denn nun? Ich denke, das fragwürdige Gutachten wurde vor dem LG eingebracht und blieb bedeutungslos?

 

Nach 26 min wurden Beweise im Sinne des Titels erbracht (... versichert ... verloren). Die Krankenkasse von Frau B. kommt ihrer Verpflichtung nicht nach und schützt das Versichertenkollektiv nicht vor ggf. unrechtmäßigen Ansprüchen. Hätte man das nicht in 20 Sekunden packen können?

 

---

 

Es geht weiter um "Gutachtensfabriken", Kontext zum Titel nicht erkennbar. Es kommt eine Aussage eines Gutachters. Er sehe 500 Patienten im Jahr, nur ein Fünftel sei ehrlich, der Rest würde die Versicherung als eine Art Kreditanstalt missverstehen. (27 min 10) Die Aussage bleibt unkommentiert, stattdessen wird wieder methodisch fragwürdig auf die Weiterbildung von Gutachtern durch die "Gen Re Versicherung" ausgewichen.

 

Wo bleibt die kritische Auseinandersetzung mit der Aussage des Gutachters?

 

Danach geht es gegen die Gerichte. Sind das Versicherungsnehmer? Nö.

 

Nach 29 min wird Herr F. vorgestellt, der Ärger mit Gutachtern hatte (30 Jahre lang). Herr F. war ebenfalls nicht Versicherungsnehmer, sondern Geschädigter. Wird nur kurz um 30 min 20 mit einem halben Satz undeutlich erwähnt. Hat also mit dem Titelthema nichts zu tun, wird aber auch nicht weiter ausgeführt.

 

Es geht dann um die löbliche ehrenamtliche Arbeit von Herrn F. gg. Gutachter und im Anschluss um Verschwörungstheorien in der "Versicherungswissenschaft". Wobei der Kontext zur "Versicherungswissenschaft" die Richterweiterbildung ist. Mit meinen begrenzten geistigen Mitteln versteh ich das nicht und habe es weitgehend durchrauschen lassen. Weiter geht es mit Politikern und Versicherungen, hat auch nichts mit dem Titel zu tun.

 

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Nach 38 min begibt sich der aktuelle Anwalt von Fam. B. zu einem Gutachter, der "eindeutig" nach 33 Jahren "feststellt", keine Gehirnblutung, sondern Sauerstoffmangel. Der Hit: Alle Gutachter bis dato waren "Kinderärzte" und keine Radiologen. :blink: Das "Urteil basiere auf der Fehlinterpretation von Gutachtern, die fachlich überfordert waren ..."

 

Okay? Ist Fam. B. der Versicherungsnehmer der Allianz, hups, noch immer nicht, das sind Hebamme, Arzt, Krankenhaus. Hat Fam. B. in 33 Jahren einen anderen Gutachter als einen Kinderarzt auf die CT Bilder angesetzt? Nein. Hätte sie es gekonnt, ja. Lässt sich eine Pflicht für die Allianz ableiten nicht einen "Kinderarzt" als Gutachter zu nehmen (muss der Sachbearbeiter das beurteilen können?). Nein.

 

Hat die Versicherung (Krankenversicherung) von Fam. B. nach 33 Jahren Leistungen ein einziges Mal die Interessen ihrer Versicherten durch einen Regressanspruch wahrgenommen. Nein. Wurde darauf eingegangen? Nein.

 

Der Arzt (Versicherungsnehmer) hat sich nach 29 Jahren bei Frau B. entschuldigt (einen ANTEIL zu haben). Womit bedingungsgemäß der Versicherungsschutz flöten geht.

 

Jetzt würde man ja erwarten, dass irgendwie noch der Beleg für den Titel kommt. Passiert aber nicht. Frau B. klagt gegen den Gutachter des Versicherers, kein Bezug mehr zu den Versicherungsnehmern (Krankenhaus, Hebamme, Arzt). Vielleicht zahlt ja dessen Haftpflicht / Rechtsschutz nicht. Ende des Beitrags: "Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge ...

 

---

 

Zusammenfassung:

 

Der Beitragstitel lautet: "Versichert und verloren ..." (die zweifelhaften Methoden der Versicherer)

 

Im Verlauf wird mit - Ausnahme der Krankenversicherung von Fam. B. (die nicht die Recht ihrer Versicherungsnehmer schützt) - kein einziger Versicherungsnehmer (der VERSICHERT ist) benannt, demnach ist auch keiner VERLOREN. Die Interessen der Versicherungsnehmer wurden bedingungsgemäß erfüllt (eben gem. Definition einer Haftpflicht)

 

Der Untertitel bezieht sich auf zweifelhafte Methoden der Versicherer. Zweifelhaft ist gem. Beitrag, dass die Versicherung ursprünglich einen "Kinderarzt" beauftragt habe und nicht einen Radiologen. Das Familie B. und 4 (respektive 2) Gerichte das ebenfalls nicht gemacht haben, ist nicht zweifelhaft. Das begründet sich auf Abhängigkeiten, die durch Vorträge von BGH Richtern bei Versicherungsgesellschaften entstehen. What?!

 

Also:

 

1. Die Allianz wehrt nicht Schadensersatzansprüche gegen ihre Kunden ab, sondern gegen sich selbst.

 

Die Allianz wehrt Schadensersatzansprüche gegen ihren Versicherungsnehmer ab, der angeblich "versichert und verloren" sei. Die Allianz wurde zu keinem Zeitpunkt verklagt.

 

2. Völlig unberechtigt waren die Ansprüche eben gerade nicht. das vollumfängliche Bestreiten der Ansprüche durch den Versicherer war unberechtigt.

 

Der Versicherer hat gerichtlich nie vollumfänglich jede Ansprüche bestritten. Kann er gar nicht, da die Ansprüche gegen die Versicherungsnehmer und nicht gegen ihn erhoben wurden. Der Versicherer hat die rechtlichen Interessen seiner Versicherungsnehmer vertreten, es gibt ein rechtskräftiges Urteil, welches eine anteilige Leistung vorsieht. Der Versicherer hat freiwillig angeboten die Leistung aufzustocken. Das wurde abgelehnt und somit die Versicherten in der Krankenversicherung von Fam. B zusätzlich geschädigt.

 

Es geht nun gegen den Gutachter des Versicherers. Im Deutschen Rechtsstaat gilt, so lange der nicht rechtskräftig verurteilt wurde, im Zweifel für den Angeklagten. Genau das gleiche Prinzip, welches auch bei Arzt, Hebamme und Krankenhaus angewendet wurde. In dem Moment, in dem in dubio pro reo in Deutschland nicht mehr gilt, wandere ich umgehend aus.

 

3. Kulanz ist nicht pauschal betriebswirtschaftlich sinnvoll, kann aber betriebswirtschaftlich sinnvoll sein. Ob das der Fall ist, entscheidet sich nicht nach juristischen Kriterien.

 

Die Krankenversicherung der Fam. B. war gem. Beitrag kulant. Diese Versicherung hat über 33 Jahre (?) mtl. über 9000 (?! gem Beitrag) Euro bezahlt, ohne Regressansprüche geltend zu machen. Stimmen die Zahlen, ist dem Versichertenkollektiv ein Schaden von rund 3,6 Mio. Euro entstanden. Daraus lässt sich für mich nur ableiten, dass ich als Versicherungsnehmer dieser Krankenversicherung gegen diese Krankenversicherung klagen würde. Die Krankenversicherung hat es versäumt die Ansprüche ihrer Kunden zu schützen und ihre Kunden mit rd. 3,6 Mio Euro belastet (sofern die Zahlen im Beitrag stimmen).

 

Meine ganz individuelle und persönliche Schlussfolgerung: Ich möchte nicht bei dieser kulanten Krankenversicherung versichert sein, benannt wird die Versicherung nicht.

 

Die Allianz war ebenfalls kulant und hat mehr angeboten, als das rechtskräftige Urteil gefordert hätte. Als Versicherungsnehmer der Allianz würde ich auch das kritisch sehen, da ich es ebenfalls mit meinen Beiträgen hätte zahlen müssen. Ungeachtet dessen ergibt sich da kein juristischer Anspruch für andere Versicherungsnehmer der Allianz, gegen das abgelehnte Angebot vorzugehen.

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checker-finance

Das du es mit dem Lesen nicht so hast, haben wir ja schon gemerkt:

 

Das ich als Kunde ein Anrecht darauf habe, dass gegen meine Beiträge gemeldete Ansprüche anderer auf Rechtmäßigkeit geprüft werden, muss ich wohl kaum noch ein weiteres Mal erwähnen (oder doch?). Und ich erachte meine klar definierten Rechte in keinster Art und Weise als geringer, als das Wohlbefinden anderer ohne rechtmäßigen Anspruch. Wenn ich zum Wohlbefinden anderer spenden möchte, lasse ich mir idR eine Spendenquittung ausstellen.

 

Oh doch. Nenn mal den Paragraf aus dem sich ergibt, dass eine Versicherter einen Anspruch darauf hat, dass seine Versicherung nicht aus Kulanz zahlt.

 

Da habe ich noch großzügig weg gesehen.

 

Das es nun aber auch am Hören und Verstehen scheitert, ist natürlich sehr bedauerlich, wenn auch vermutlich schuldlos. Wobei ich das durchaus verstehen kann. Die Methodik der ÖR Beiträge ist anstrengend.

 

Mehr als die Methodik des Öffentlichen Rundfunk nerven Deine ständigen Beleidigungen. Versuch doch mal Beitrag ohne persönliche Herabsetzungen zu schreiben.

 

Das Deine Beiträge nicht so verstanden werden, wie Du es gerne hättest, machst Du offenbar an fehlendem Verständnis auf Empfängerseite fest. Auf die Idee, dass es vielleicht an der Methodik Deiner Beiträge liegen könnte, kommst du gar nicht mehr.

 

Nur mal so zu deiner Erinnerung: Deine Behauptung, Du als Kunde habest ein Anrecht darauf, dass gegen Deine Beiträge gemeldete Ansprüche anderer auf Rechtmäßigkeit geprüft werden, hast du hier im Fledermaus-Thread und im zusammenhang mit dem Fledermaus-Fall getätigt. Da war Dein Argument gegen eine kulante Behandlung eines solchen Falls durch die Versicherung.

 

Gegen wen werden, da Ansprüche angemeldet? Gegen die Versicherung.

 

Wer ist Versicherungsnehmer? Der Bewohner der verschmutzten Wohnung.

 

Welcher Kunde soll da etwas gegen eine kulante Behandlung des Falles durch die Versicherung haben? Damit Deine Behauptung überhaupt irgendeinen Sinn ergibt, ging ich mal davon aus, dass Du mit "Kunde" die anderen Versicherungsnehmer meintest. Wenn ich dir damit großes Unrecht getan habe, und du ganz andere Kunden gemeint haben solltest, dann sag doch mal welche das sein sollen.

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Matthew Pryor
Welcher Kunde soll da etwas gegen eine kulante Behandlung des Falles durch die Versicherung haben? Damit Deine Behauptung überhaupt irgendeinen Sinn ergibt, ging ich mal davon aus, dass Du mit "Kunde" die anderen Versicherungsnehmer meintest. Wenn ich dir damit großes Unrecht getan habe, und du ganz andere Kunden gemeint haben solltest, dann sag doch mal welche das sein sollen.

Mangelndes Verständnis durch Wortklaubereien überspielen?Die armen Fledermäuse.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Die Meinung, dass die Methodik der ÖR-Berichterstattung "anstrengend" ist, ist wohl kaum eine Beleidigung (=Straftat). Zumal ich die Meinung ausführlichst begründet habe, sogar mit Minutenangaben nachvollziehbar.

 

Anderen mit Winkelrhetorik ständig zu unterstellen, ausschließlich vorsätzlich begehbare Straftaten zu begehen, ist eine ... (du darfst googeln) und wäre ebenfalls eine Straftat. Nur mal so anbei.

 

Du hast mehrfach falsche Aussagen getätigt, zuletzt 3 über den ÖR Beitrag, ich habe es ausführlich richtig gestellt, leb damit.

 

---

 

Bzgl. "welche Kunden" scheint mein Satzanfang ...

 

Das ich als Kunde ein Anrecht darauf habe, dass gegen meine Beiträge gemeldete Ansprüche anderer auf Rechtmäßigkeit geprüft werden, ...

 

... wohl methodisch zu komplex gewesen zu sein.

 

Natürlich tragen meine "zweifelhafte Methodik" und meine ständigen Straftaten die Schuld daran, dass du den Unterschied zwischen Versicherung und Versicherungsgemeinschaft nicht verstehst. (träum weiter)

 

Gern helfe ich daher mit einer zusätzlichen Erläuterung aus: Wenn ich "ich" schreibe, meine ich "mich".

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ebdem

Das ist ja alles hier fürchterlich aus dem Ruder gelaufen :blink::-...

 

Meine Freundin ist immer noch dabei, den Fledermausschaden (nach dem Urlaub) zu regulieren. Der ganze Schaden nicht nur finanziell ärgerlich, sondern vor allem nervlich fast schon dramatisch. Die Fledermäuse haben sich in ihrem Kleiderschrank eingenistet. Jetzt muss sie alles waschen, waschen, waschen. Mehrere Maschinen am Tag.

 

Leider wird bei ihr die Versicherung nicht greifen, da sie nicht den richtigen Tarif hat. Wir hatten das mal andiskutiert - jetzt wird es wohl umgesetzt.

 

Zum Fenster: Das war nur einen Spalt geöffnet - mit altem Kipprollo runter. Genau das haben die Fledermäuse gesucht und sind reingekrabbelt. Leider hat sie noch dazu mit Ohropax geschlafen und davon nichts mitbekommen. Doofe Zufälle gibts.

 

Übrigens: Fledermäuse stehen unter Schutz. Wenn man ihnen schadet, kann man durchaus mit einer Anzeige rechnen.

Und noch dazu: Wenn ihr mal solch einen Schaden habt, ruft die Polizei an. Die haben eine Tiernotdienst-Einheit.

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polydeikes

Nur für den Fall, dass du es missverstanden haben könntest. Es war zu keiner Zeit meine Zielsetzung DIR / bzw. DEINER Freundin ein Verhalten unterstellen / vorwerfen zu wollen oder mich darüber lustig machen zu wollen (wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen). Mir ging es einzig und allein um die Klärung der inhaltlichen Konstellation und die Ableitung einer Schlussfolgerung daraus.

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ebdem

Nur für den Fall, dass du es missverstanden haben könntest. Es war zu keiner Zeit meine Zielsetzung DIR / bzw. DEINER Freundin ein Verhalten unterstellen / vorwerfen zu wollen oder mich darüber lustig machen zu wollen (wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen). Mir ging es einzig und allein um die Klärung der inhaltlichen Konstellation und die Ableitung einer Schlussfolgerung daraus.

 

Hab ich nicht. Du hast hier sehr konstruktiv und auch nett zu einer Lösung/Hilfe beigetragen. Auch die vorherige Auseinandersetzung war für mich sehr hilfreich :thumbsup:. Durch den Fledermausfall hat sich noch mal für mich gezeigt, wie wichtig es ist, eine Versicherung zu wählen, wenn man eine abschließt. Danke sehr!

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