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Rin Tin Tin

Leistungssauschluss nach BU Antrag - Was nun?

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Rin Tin Tin
· bearbeitet von Rin Tin Tin

Hallo,

 

ich möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Bei 3 Gesellschaften habe ich bereits eine Risikovoranfrage gemacht, davon 2 mal ein Votum mit Klauseln bekommen, 1 mal ohne Einschränkungen (Versicherer X).

Bei Versicherer Y hingegen habe ich einen Antrag eingereicht, da dort keine Risikovoranfrage möglich war.

Letzteres war womöglich ein Fehler, da ich dort nun ein Angebot mit einer Ausschlussklausel bekommen habe, was ich im im Rahmen meiner vorvertraglichen Anzeigepflicht ja nun noch bei Versicherer X angeben muss:

 

"1) Eine Allergie der Haut oder der Atemwege und alle Leiden, die medizinisch nachweisbar damit ursächlich zusammenhängen, löst keine Leistung wegen Berufsunfähigkeit aus und bleibt bei der Festsetzung des Berufsunfähigkeitsgrades aus anderen gesundheitlichen Gründen unberücksichtigt.

2) Bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit werden aber Krankheiten und Schäden berücksichtigt, die entweder unabhängig von den in 1) genannten Ausschlussgründen eintreten oder mit ihnen in keinem ursächlichen Zusammenhang stehen. (z. B. Tumorerkrankungen, Unfallverletzungen, Infektionskrankheiten).

3) Die Regelungen in 1) und 2) gelten auch für die Prüfung, ob eine durch Pflegebedürftigkeit verursachte BU vorliegt."

 

Gründe für die Ausschlüsse sind vermutlich mein Heuschnupfen und trockene Haut.

 

Aktuell habe ich bei Versicherer X nochmal eine Voranfrage mit der aktualisierten Info über die Klausel von Versicherer Y abgegeben.

Wenn hier nochmal ein postitives Votum kommt, würde ich dort sofort einen Antrag stellen.

 

Jedoch:

  • Wie sollte ich weiter verfahren, wenn ich bei Versicherer X nun auch eine entsprechende Klausel bekomme?
  • Sollte ich weitere Gesellschaften anfragen?
  • Wie schätzt ihr die Tragweite der oben genannten Klausel ein?

Persönlich halte ich es für unwahrscheinlich, dass ich wegen einer Allergie berufsunfähig werde, aber ich weiß nicht, wie weitreichend die Formulierung der Klausel ist...

 

Ach ja, die sonstigen Bedingungen sind ok (X und Y) und brauchen hier von mir aus nicht diskutiert werden.

 

Vielen Dank für eure Antworten!

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Hallo,

 

ich möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Bei 3 Gesellschaften habe ich bereits eine Risikovoranfrage gemacht, davon 2 mal ein Votum mit Klauseln bekommen, 1 mal ohne Einschränkungen (Versicherer X).

Bei Versicherer Y hingegen habe ich einen Antrag eingereicht, da dort keine Risikovoranfrage möglich war.

Letzteres war womöglich ein Fehler, da ich dort nun ein Angebot mit einer Ausschlussklausel bekommen habe, was ich im im Rahmen meiner vorvertraglichen Anzeigepflicht ja nun noch bei Versicherer X angeben muss:

 

"1) Eine Allergie der Haut oder der Atemwege und alle Leiden, die medizinisch nachweisbar damit ursächlich zusammenhängen, löst keine Leistung wegen Berufsunfähigkeit aus und bleibt bei der Festsetzung des Berufsunfähigkeitsgrades aus anderen gesundheitlichen Gründen unberücksichtigt.

2) Bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit werden aber Krankheiten und Schäden berücksichtigt, die entweder unabhängig von den in 1) genannten Ausschlussgründen eintreten oder mit ihnen in keinem ursächlichen Zusammenhang stehen. (z. B. Tumorerkrankungen, Unfallverletzungen, Infektionskrankheiten).

3) Die Regelungen in 1) und 2) gelten auch für die Prüfung, ob eine durch Pflegebedürftigkeit verursachte BU vorliegt."

 

Gründe für die Ausschlüsse sind vermutlich mein Heuschnupfen und trockene Haut.

 

Aktuell habe ich bei Versicherer X nochmal eine Voranfrage mit der aktualisierten Info über die Klausel von Versicherer Y abgegeben.

Wenn hier nochmal ein postitives Votum kommt, würde ich dort sofort einen Antrag stellen.

 

Jedoch:

  • Wie sollte ich weiter verfahren, wenn ich bei Versicherer X nun auch eine entsprechende Klausel bekomme?
  • Sollte ich weitere Gesellschaften anfragen?
  • Wie schätzt ihr die Tragweite der oben genannten Klausel ein?

Persönlich halte ich es für unwahrscheinlich, dass ich wegen einer Allergie berufsunfähig werde, aber ich weiß nicht, wie weitreichend die Formulierung der Klausel ist...

 

Ach ja, die sonstigen Bedingungen sind ok (X und Y) und brauchen hier von mir aus nicht diskutiert werden.

 

Vielen Dank für eure Antworten!

 

Moin,

 

dumm gelaufen - aber nicht unvorhersehbar, bei dieser Vorgehensweise.

Jetzt solltest Du erst mal eines machen: Blutdruck senken, Adrenalinzufuhr stoppen und abwarten, was Versicherer X sagt.

Alles andere ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich : hätte, würde, könnte

 

Zur Klausel:

Generell sind Klauseln immer unangenehm (wenn auch leider oft nicht zu vermeiden).

Die Problematik liegt in: ... alle Leiden, die damit zusammenhängen... ohne das jetzt übermässig zu dramatisieren:

Beispiel: OP wegen der Krankheit - dabei gibts zuviel Dope und zu wenig Sauerstoff - > Einschränkung kognitiver Fähigkeiten -> Folgeschaden

Beispiel: Du verträgst ein Medikament gegen Deine Erkrankung nicht -> siehst aus wie ein Streuselkuchen --> Folgeschaden

Gibt da schon ein paar Szenarien, würde ich jetzt aber erst mal nicht zu viel drüber nachdenken.

Wenn X annimmt (was durchaus sein kann), dann wäre die Welt ja in Ordnung...

 

Daumendrückende Grüße - natürlich verbunden mit der Ermahnung, beim nächsten mal doch besser gleich jemand zu fragen, der sich mit sowas auskennt! whistling.gif

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Thomas Schösser

Zitat von Rin Tin Tin:

Wie sollte ich weiter verfahren, wenn ich bei Versicherer X nun auch eine entsprechende Klausel bekomme?Sollte ich weitere Gesellschaften anfragen?

Das ist mitunter eine Philosophiefrage. Manche sind der Meinung, dass nur dieser oder jene Versicherer (Anzahl variable), zu den indiviudellen Gegebenheiten (Gesundheit, Hobby, Beruf, persönliche Zukunftsplanung, Vorstellungen an die Inhalte der Versicherungs-Bedingungen und die Unternehmenszahlen usw.) passen, und man nicht weiter bei anderen Gesellschaften anfragen müsse, Andere reichen die Risikovoranfrage dagegen auch bei Versicherern ein, die von der sogneannten Ideallinie evtl. an einem oder anderen Punkt abweichen.

Selbstverständlich kann es aber denkbar sein, dass unter Umständen vielleicht der ein oder andere Versicherer aus dem zweiten Rang eine bessere Klausel anbietet, oder vielleicht auch gar keine abverlangt...unmöglich das hier konkret zu sagen und einen Rat zu erteilen, wenn man Ihren Fall nicht im Detail kennt. Wenden Sie sich an einen Profi, der Ihnen den Markt nach konkreten und objektiven Kriterien selektiert, Unterschiede der vielen Versicherer aufzeigt und gemäß Ihren Wünschen Risikovoranfragen durchführt.

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